11. Regelung der Totenbeschaugebühren. Referent Herr GR. Reisinger. Unsere Aerzte verlangen eine Erhöhung der Toten¬ beschaugebühren. Die erste Sektion hat das Begehren ein¬ gehend geprüft und festgestellt, daß die Amtsärzte ohne besondere Entschädigung zur Durchführung der Totenbeschau verpflichtet sind. Die Sektion stellt demnach den Antrag: „Der Gemeinderat beschließe, von der Einhebung einer Totenbeschaugebühr abzusehen, nachdem die Totenbeschau in die Agenda der Amtsärzte fällt, für welche keine separate Entschädigung verlangt werden darf. Herr GR. Dr. Furrer macht aufmerksam, daß tat sächlich die Gemeinde nicht berechtigt ist, Totenbeschau¬ gebühren einzuheben, sie kann sich aber für die Benützung der Leichenkammer und des Friedhofes auch nicht schadlos halten. Herr Dr. Holub ist infolge seiner Agenden als Stadt¬ physikus nicht verpflichtet, eine Totenbeschau vorzunehmen hingegen tritt diese Verpflichtung bei Herrn Stadtarzt Dr. Klunzinger ein. Herr Vorsitzender berichtet, daß bisher die Totenbeschau von Herrn Dc. Klunzinger und Herrn Dr. Clessin ausgeübt wurde. Der letztere hat nun seine Stelle zurückgelegt und wurde im Präsidium besch'ossen, Herrn Dr. Holub damit zu betrauen. Herr Dr. Holub habe persönlich erklärt, daß er nichts dagegen einzuwenden habe und verlangte nur, daß die Gebühren erhöht werden. Nun darf aber die Gemeinde überhaupt keine Totenbeschaugebühr mehr einbeben. Um die Sache doch zu ermöglichen, habe man sich geeinigt, daß ein Pauschalbetrag von 35.000 Kronen monatlich von der Ge¬ meinde vergütet werde. Nun kommt der Erlaß und erklärt, daß die Gemeinde keinerlei Einnahmen aus diesen Agenden erheben dürfe und daß die beiden pragmatiich angestellten Amtsärzte, welche auch Privatpraxis ausüben können, die Totenbeschau als Sanitätsdienst vorzunehmen haben. Herr GR. Prof. Brand hält sich an die Ausführungen des Herrn GR. Dr. Furrer und glaubt, daß Herr Dr. Holub nur freiwillig die Totenbeschau gegen eine entsprechende Gebühr übernehmen könne. Herr Vizebürgermeister Dedic bemerkt, daß die Herren GR. Dr. Furrer und Brand zum Teile Recht haben werden, aber nur bis zum 20. Mai 1920, woselbst eine neue Dienst¬ ordnung erschienen ist, welce auch von Herrn Dr. Holub durch seine Unterschrift anerkannt wurde, und die in der¬ selben enthaltenen Verpflichtungen übernommen hat Herr GR. Dr. Furrer entgegnet, daß für Amis¬ ärzte die bestehende Dienstesinstruktion maßgebend sei; wenn Herr Dr. Holub die Dienstordnung anerkannte, so sei dies seine Sache, nach den bestehenden Dienstvorschriften für solche Aerzte sei er zur Totenbeschau nicht verpflichtet. Herr Vorsitzender bemerkt, daß in der Dienstordnung Details über Agenden der einzelnen Angestellten nicht ange¬ geben sind, worauf Herr Vizebürgermeister Nothhaft er¬ widert, daß sich Herr Dr. Holub bei halbwegs anständiger Entschädigung sicherlich zur Uebernahme auch dieser Agenda he beilassen werde. Herr GR. Dr Peyrer erklärt, daß volle Unklarheit herrsche und er deshalb den Vertagungsantrag stellen müsse. Die Entschädigung des Herrn Dr. Holub habe mit dem An¬ trage der Sektion gar nichts zu tun. Herr Referent GR. Reisinger glaubt, daß die Arbeit nicht gar so groß sein werde, da höchstens alle zwei bis drei Tage auf einen Arzt eine Totenbeschau entfalle. Herr GR. Dr. Peyrer erklärt mit Rücksicht auf den Wortlaut des Sektionsantrages seinen Vertagungsantrag zurückzuziehen. Der Sektionsantrag wird sodann vom Gemeinderate angenommen. Z. 25.531, 12. Vergebung von Lieferungen von Montursorten. Dieser Gegenstand wird in der zweiten Sektion unter Punkt 19 behandelt. 13. Bericht betreffend die Wirtschaftsgebarung im Städtischen Krankenhause und Beschlußfassung wegen all¬ fälliger Uebergabe dieser Anstalt in die Verwaltung des 52. Landes Ueber Anregung des Herrn Vorsitzenden wird dieser Punkt gemeinsam mit Punkt 14, „Bericht betreffend die Wirtschaftsgebarung des Städtischen Versorgungsheimes und Beschlußfassung wegen allfälliger Uebergabe in die Ver¬ waltung des Landes", beraten, weil beide Punkte zusammen¬ hängen und denselben Referenten haben. Referent Herr GR. Dr. Peyrer. Der Herr Referent trägt vorerst die einzelnen Amts¬ berichte über die Wirtschaftsgebarung der beiden Anstalten auszugsweise vor und stellt den Antrag, die geforderten Be¬ träge der einzeinen Leitungen derselben zu überweisen. Das wesentliche an der Sache sei der zweite Teil; beide Anstalten bedeuten für die Gemeinde schwere Passivposten. Wir haben in unserer Republik bezüglich der Krankenhäu er verschiedene Vorgänge, als Landek=, Gemeinde= und Privat¬ krankenanstalten bestehen. Theorelisch soll es sich in der Behandlung gleich bleiben, ob es sich um ein Krankenhaus in Timmelkam oder in Steyr handelt. Praktich haben wir in Steyr das Ergebnis, daß wir den Gebarungsabgang stets vorschießen müssen, und den Ersatz erst nach vielen Schwierigkeiten und mit entwertetem Geld wieder erhalten. Es ist darum zur Sprache gekommen, entweder einen Betriebskredit anzufordern oder die Verländerung zu verlangen, nachdem das Land sowieso Fünfachtel zu tragen hat. Aehnlich liegt es beim Versorgungs¬ heim, welches ebenfalls vom selben Gesichtspunkte aus in die Verwaltung des Landes zu übernehmen wäre. Herr Vorsitzender bemerkt hiezu, daß die Vorschüsse der Stadtkasse bereits die Höhe von 271 Millionen Kronen er¬ reicht haben Herr GR. Dr. Furrer verweist auf das bestehende Hofkanzleidekret vom Jahre 1818 und auf das Reichs¬ sanitätsgesetz vom Jahre 1870, wonach die Gemeinden ver¬ pflichtet sind, Krankenanstalten zu errichten; es wäre not¬ wendig, daß ein durchgängiges Sanitätsgesetz geschaffen werde. Das Land dürfte sich zur Uebernahme kaum herbei¬ lassen. Herr GR. Dr. Peyrer sagt, daß man sich gewiß be¬ wußt sei, daß es auch für das Land nicht leicht sei, die Lasten auf sich zu nehmen; der Antrag lautet eigentlich auf Aufnahme eines Betriebskredites, man wolle aber mehr verlangen, um später das Geringere leichter zu erreichen. Der Antrag der Sektion, die von den Leitungen erbete¬ nen Aufzahlungen zu überweisen und auf Aufnahme eines Betriebsdarlehens von 200,000.000 Kronen wird sodann vom Gemeinderate angenommen. 15. Neuregelung der Jahrmarktsgebühren; nachträgliche Genehmigung. Referent Herr GR. Reisinger trägt den Amtsbericht über die Herbstmarktgebühren, welche eine der Geldentwer¬ tung entsprechende Erhöhung aufweisen, vor und beantragt namens der Sektion die nachträgliche Genehmigung derselben. Der Gemeinderat stimmt den neuen Gebühren nach¬ träglich zu. Z. 22.310. Zweite Sektion. 16. und 17. Stadtkassetagebuchabschluß pro August 1122 und Stadtkassetagebuchabsc luß pro September 1922. Herr Vizebürgermeister Nothhaft: „Geehrte Herren und Damen! Sie finden auf Ihren Beratungsplätzen heute wiederum die Kassabuchabschlüsse zweier Monate, August und September, aufliegen. Nachdem ich nun beabsichtige, von der biesherigen Gepflogenveit, die größeren Posten dieser Monatstabellen auch einer Detaillie¬ rung zu unterziehen, für die Folge Abstand zu nehmen, io finde ich mich diesbezüglich zu ein paar Worten veranlaßt. Wie bekannt, habe ich kurz vor meinem Antritte vor dreieinhalb Jahren mit Ihrer allseitigen Zustimmung die bis dahin gepflogenen, aber doch vielfach zu vrimitiv empfundenen Monatsausweise einer etwas zeitgen äß=ren Reorganisation unterzogen. Die seither eingeführte Ferm hat sich auch tat¬ sächlich als praktisch bewährt. Einerseits gestattete sie Ihnen selbst, Monat für Monat die kassamäßige Entwiklung der zwölf Hauptkollektivposten im Verhältnisse zum Jahrespräli= minare, sowohl hinsichtlich Einnahmen wie Ausgaben einer Prüfung zu unterziehen, anderer eits war sie auch für unsere Buchhaltung ein sehr guter Behelf um den Staatsämtern und Kreditinstituten, die bei Gewährung von größeren Kre¬ diten siets abverlangten, genauen Vermögensauskünfte durch diese zweckentsprechende Uebersicht immer rach erteilen zu können. Wenn ich nun künftig von einer Detaillierung der einzelnen Posten im Namen des Gemeinderates absehe, so erleidet diese praktische Einführung keineswegs einen Abbruch und ich en spreche damit nur einem mehrfach geäußerten Wunsche der Minorität und meiner eigenen Fraktion, die ohnedies schon den Antrag nach Stellung eines separaten, verantwort ichen Finanzreferenten aus der Majorität gestellt hat, welcher aber erst bei Neukonstituierung des Gemeinde¬ rates im nächsten Frühjahre Er edigung finden soll. Uebrigens sieht es ja jedem einzelnen Gen einderatsmitgliede voll¬ kommen frei, nach wie vor in der Buchhaltung jede gewünschte Insormation zu verlangen, so daß der Wegfall mündlicher Details im Plenum, welche fast nie zu einer I terpellation Veranlassung boten, auch von den einzeinen Parteien be¬ sonders vermißt wurden. Was meine persönliche Stellung¬ nahme in dieser Frage anbelangt, o hatte ich ja erst kürzlich wieder Gelegenheit, dieselbe dahin zu vräzisieren, daß ich bei Vorlage dieser Monatsabschlüsse keineswegs als ver¬ antwortlicher Finanzreferent für die Qualifikation der ein¬ zelnen Geldbeträge fungiere, die schließlich ja nur das Resultat der Majoritätsbeichlüsse darstellen, sondern nur meine Pflicht als Obwann der zweiten Sektion erfüle, für die technische und ziffernmäßige Richtigkeit der die Buchbaltung und Kasse betreffenden Posten auch persönlich zu haften. Mit dieser wiederbolten Erklärung glaube ich auch so manche irrige Auffassung außerhalb des Ratssaales über meine übrigens nicht leichte Stellung, auch die Oeffentlichkeit gegenüber nun endgültig zerstreut zu haben. Der Bericht wird zur Kenntnis gerommen.
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