3. Wahl von sechs Mitgliedern in die Personalkommission. Referent Herr GR. Reisinger. Nach § 73 der Dienstordnung vom 20. Mai 1920 sind die Mitglieder des Gemeinderates in die Personalkommission neu zu wählen. Bisher waren gewählt die Herren: Tribrunner, Prof. Brand, Dr. Peyrer, Lebeda, Vogl und Saiber. Die Sektion stellt den Antrag, die bisherigen Mitglieder des Gemeinderates in die Personalkommission wieder zu entsenden. Angenommen. Zl. 27.401,, 4. Wahl von Mitgliedern in den Krankenfürsorge ausschuß Referent Herr GR. Reisinger. Die Sektion stellt den Antrag, die Gemeinderäte Tri¬ brunner und Dr. Furrer in den Krankenfürsorgeausschuß zu entsenden. Angenommen. Zl. 27.400. 5. Wahl eines Vertreters in den Landes=Fortbildungs¬ schulrat. Referent Herr GR. Reisinger. Die Sektion beantragt, Herrn Bürgermeister Wokral in den Landes=Fortbildungsschulrat zu entsenden. Angenommen. Zl. 25.073., 6. Aenderung der Statuten der Städtischen Handelsschule. Herr Vorsitzender teilt mit, daß vormittags die Schlu߬ redaktion des Organisationsstatutes der Städtischen Handels¬ schule stattfand, jedoch nicht beendet werden konnte und noch Vorschläge von Mitgliedern des Kuratoriums zu beraten sind, weßhalb er den Vorschlag unterbreiten müsse, den Gegen¬ stand bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zu vertagen. Wird zur Kenntnis genommen. 7. Erwirkung eines Abgabenermächtigungsgesetzes. Referent Herr GR. Reisinger. Es liegt uns ein Gesetzentwurf vor, wonach die Gemeinde das Recht erhalten soll, die im Entwurfe genannten Gemeinde¬ abgaben ohne weiteres Ansuchen nach Maßgabe des Bedarfes erhöhen zu können. Die Sektion stellt hiezu den Antrag: Der Gemeinderat beschließe den vom Amte vorgelegten Entwurf zum Abgabe¬ gesetze zu genehmigen und om oberösterreichischen Landtage die Gesetzwerdung zu erwirken. Zur Orientierung verliest der Herr Referent den Amts¬ bericht. Herr GR. Prof. Vrand sagt, daß dieses Abgaben¬ ermächtigungsgesetz mit ziemlichem Mißtrauen in der Be¬ völkerung aufgenommen würde, weil der Gemeinderat für Berufungen die letz e Instanz zu bilden hätte; andererseits bedeute dies eine Ueberschreitung der gesetzgeberischen Kom¬ petenz zwischen Land und Gemeinde. Er glaube nicht, daß der oberösterreichische Landtag gesonnen sein wird, sich seiner Rechte zu begeben; immerhin ist es ein Eingriff in die Rechte des Landtages und deshalb werden wir seitens un¬ serer Fraktion nicht in der Lage sein, für dieses Abgaben¬ ermächtig ungsgesetz zu stimmen. Herr Vizebürgermeister Dedic erwidert, das vorauszu¬ sehen war, daß die gegnerische Partei nicht für den Antrag stimmen werde, wohl aus dem Grunde, weil diese Partei auch im Linzer Gemeinderat gegen diese Vorlage gestimmt habe. Ich meine aber, es liegt gar kein Grund vor, gegen den Antrag zu stimmen, weil das Recht zur Erlangung dieses Gesetzes im Finanzverfassungsgesetze liegt. Ich begreife nicht, wenn auf Grund eines Reichsgesetzes ein Recht durch Be¬ schluß aller Parteien des Nationalrates gegeben in, dann gegen ein solches Gesetz opponiert werden soll. Auch das trifft nicht zu, daß die es Gesetz einen Eingriff in die Rechte des Landtages bedeuten soll, denn der heute zu fassende Beschluß des Gemeinderates unterliegt doch erst der Ge¬ nehmigung des Landtages und wenn gesagt wird, daß sich die Bevölkerung dagegen stoßen wird, weil ein Rekurs nur an den Gemeinderat zulässig ist, so muß darauf verwiesen werden, daß es selbstverständlich ist, daß, wenn dem Ge¬ meinceamte das Recht gegeben wird, Abgaben und Steuern vorzuschreiben und einzuheben, es auch das Recht der Parteien geben muß, gegen die Vorschreibung den Rekurs beim Ge¬ meinderate einzubringen; über diesen Re'urs wird sodann der Gemeinderat in seiner Gesamtheit objektiv entscheiden. weßhalb gar kein Grund zu einem Mißtrauen vorhanden ist. Es könnte daher die gegnerische Partei o;neweiters für diesen Antrag stimmen. Herr GR. Dr. Peyrer erklärt, daß gegen ein Abgaben¬ ermächtigungsgesetz an und für sich unter Einhaltung normaler Bestimmungen nichts einzuwenden ist; dasjenige was uns abhält, diesem Gesetzentwurfe in der vorliegenden Form zuzustimmen, ist der Umstand, daß die Vorschreibung gänzlich in das Belieben der Gemeindevertretung gestellt und durch die Ausschaltung einer zweiten Instanz eine ein¬ seitige Behandlung zu befürchten ist. Wenn sich im Abgaben¬ gesetz auf eine bestimmte Grenze berufen wäre, hätten wir nichts dagegen. So aber, wie das Referat erstattet wurde, ist es nur ein Akt der Vorsicht für das Verantwortungs= angenommen. J. 20.03.). gefühl, das wir gegen die betroffene Steuergruppe haben; aus die er Auffassung heraus, sind wir gezwungen, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bemerkt, daß der Zweck des Gesetzes ist, der Gemeinde eine gewisse Autonomie zu geben, um nicht mit jeder Kleinigkeit vor den Landtag kommen zu müssen. Im Vorjahre war es gerade die Minoritäts¬ partei, welche beantragte, man möge diesen ewigen Antrag¬ stellungen dadurch entgegentreten, daß das Gemeinderats¬ präsidium zur automatischen Erhöhung der Abgaben ermächtigt werde. Der Landtag ist ein äußerst schwerfälliger Apparat und hat sogar auch die Mehrheitspartei des Landtages verlangt, daß es den Gemeinden gestattet sei, im eigenen Wirkungs¬ kreise die Erhöhung solcher Abgaben zu beschließen. Man redet sonst immer von Vereinfachungen und hängt mit allem am alten Zopf. Die Gemeinde muß wissen, was zu ihrem Betrieb notwendig ist und deßhalb soll sie auch die Erhöhung der Abgaben im eigenen Wirkungskreise beschließen können. Herr Referent GR. Reisinger bemerkt im Schlu߬ worte, daß das Benehmen des Antrages nicht so kraß sei und nur eine Einheitlichung in der Durchführung der Steuerein¬ hebung und der Kommuna abgaben angestrebt werde, weßhalb der Sektionsantrag angenommen werden wolle. Der Herr Vorsitzende leitet sodann über den Sektions¬ antrag die Abstimmung ein, welcher mit Stimmenmehrheit angenommen wird. Zl. 25.502. 8. Einhebung einer Gemeindeabgabe in der Stadt Steyr für das Verweilen in Gastlokalen nach der Sperrstunde. Referent Herr GR. Frühwald bringt den Gesetzentwurf zur Verlesung und stellt namens der Sektion den Antrag: Der Gemeinderat beschließe die Einführung dieser Abgabe im Sinne der Ausführungen des Gesetzentwurfes. Bezüglich der Goldwährung gilt der jeweilige Wert einer Zollkrone. Der Sektionsantrag, wirdvym Gemeinderate ange¬ 21.. nommen. Zl. 18045. 9 Erlaß der Landesregierung betreffend Einhebung von Gebühren für Amtshandlungen. (Drucksortengebühren). Referent Herr GR. Frühwald erinnert daran, daß der Gemeinderat schon im Vorjahre beschlossen hat, wegen Einführung von Kanzleitaxen heranzutreten. Die Sache ist jedoch von der Landesregierung verworfen worden und mußte die Vorlage geändert werden, weil eine Kanzlei¬ taxe nicht eingehoben werden darf, sondern nur eine Gebühr für die verbrauchten Drucksorten. Der Sektionsantrag lautet demnach: Der Gemeinderat beschließe von der Einhebung einer Kanzleitaxe abzusehen, jedoch von den Parteien einen Betrag in der Höhe der in Verwendung kommenden Druck¬ sorten einzuheben. Herr Vorsitzender bemerkt hiezu, daß es sich um Amts¬ taxen für Agenden im übertragenen Wirkungskreise handelt, welche nicht eingehoben werden dürfen, wohl aber können solche für Aufgaben im eigenen Wirkungskreise eingehoben werden, diesbezüglich wäre der Sektionsantrag richtig zu stellen. Der sohin richtiggestellte Sektionsantrag: Der Gemeinde¬ rat beschließe, von der Einhebung einer Kanzleitaxe „für die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreise“ abz sehen, je¬ doch von den Parteien einen Betrag in der Höhe der in Verwendung kommenden Drucksprten einzuheben, wird so¬ dann angenommen. 10. Regelung der Vieh= und Fleischbeschaugebühren; nachträgliche Genehmigung. Referent Herr GR. Reisinger: Nach dem vorliegen¬ den Amtsberichte sind die Gebührenansätze durch die Geld¬ entwertung zu gering und bedürfen des Angleiches an die Goldwährung. Demgemäß sind auch bereits, weil man bis zur Tagung des Gemeinderates aus technischen Gründen nicht warten konnte, die neuen im Amtsberichte festgelegten Gebühren bereits zur Einhebung gelangt und handelt es sich darum, die nachträgliche Genehmigung hiezu zu erteilen. Die Sektion stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat genehmige nachträglich die neuen Gebühren. Herr GR. Dr. Furrer macht darauf aufmerksam, daß das Wurstbrat mit zuviel Wasser versetzt ist und dagegen einzuschreiten wäre. Herr GR. Frühwald erklärt, daß ihm auffalle, daß die Geb hr für das Schweinefleisch zu hoch ist, weil das Gewicht eines Schweines kein so großes ist, um in Verhält¬ nis mit der Gebühr einer Beschaugebühr für einen Ochsen treten zu können. Redner stellt den Antrag, nur den Preis eines halben Kilogramm Schweinefleisches zu bestimmen. Herr GK. Dr. Peyrer spricht sich gegen den Abände¬ rungsantrag aus, weil die Gebühr nicht besonders hoch ist, und die Untersuchung der Shweine viel mehr Sorgfalt und Zeit beansprucht, um die Trichinengefahr zu hemmen. Bei Rindern hat man es im äußersten Falle mit der Tuber¬ kulose zu tun. Nach kurzer Wechselrede, in welcher Herr GR. Eister¬ lehner den Gegenantrag des Herrn GR. Frühwald befür¬ wortet und Herr GR. Steinbrecher sich gegen denselben ausspricht, wird der Gegenantrag des Herrn GR. Früh¬ wald vom Gemeinderate abgelehnt und der Zektionsantrag ist es nur ein Akt der Vorsicht für das Verantwortungs= angenommen. J. 20.03.).
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