X. Sitzung. Rats=Protokoll über die ordentl. Sitzung des Gemeinderates der auton. Stadt Steyr am 27. Oktober 1922 um 3 Uhr nachmittags. Tages=Ordnung: Mitteilungen: Erste Sektion. 1. (Vertraulich) Personalangelegenheiten. 2. (Vertraulich) Aufnahmen in den Heimatverband 3. Wahl von 6 Mitgliedern in die Personalkommission. 4. Wahl von Mitgliedern in den Krankenfürsorgeaussck uß. 5. Wahl eines Vertreters in den Landesfortbildungs¬ schulrat. 6. Aenderung der Statuten der Städtischen Handelsschule. 7. Erwirkung eines Abgabenermächtigungsgesetzes. 8. Einhebung einer Gemeindeabgabe in der Stadt Steyr für das Verweilen in Gastlokalen nach der Sperrstunde. 9. Erlaß der Landesregierung betreffend Einhebung von Gebühren für Amtsbändlungen. 10. Regelung der Vieh= und Fleischbeschaugebühren nachträgliche Genehmigung. 11. Regelung der Totenbeschaugebühren. 12. Vergebung der Lieferung von Monturssorten für die Sicherheitswache; nachträgliche Genehmigung. 13. Bericht betreffend die Wirtschaftsgebarung im Städti¬ schen Krankenhause und Beschlußfassung wegen allfälliger Uebergabe dieser Anstalt in die Verwaltung des Landes. 14. Bericht betreffend die Wirtschaftsgebarung des Städtischen Versorgungsheimes und Beschlußfassung wegen allfälliger Uebergabe in die Verwaltung des Landes. 15. Neuregelung der Jahrmarktgebühren; nachträgliche Genehmigung Zweite Sektion: 16. Stadtkassatagebuchabschluß pro August 1922. 17. Stadtkassatagebuchabschluß pro September 1922. 20. Unterstützungsansuchen 21. Aufnahme eines Darlehens für das Stadtgut 22. Aufnahme eines Kredites für die innere Ausgestaltung des Krankenhauses 23. Beschlußfassung betreffend Ausübung des Bezugs¬ rechtes anläßlich der Neuausgabe von Vorzugsaktien der Oberösterreichischen Wasserkraft= und Elektrizitäts=Aktien¬ Gesellschaft. Dritte Sektion: 24. Verkauf von städtischem Grund der Parzelle 1413/1 25. Erbauung einer Eisenbetonbrücke im Zuge der Wehr¬ grabengasse an Stelle der bestehenden baufälligen großen Fallenbrücke und Reparatur des Brückenwiderlagers. 26. Dachrinnenreparatur am Realschulgebäude. 27. Uebernahme des Dachsbergweges in das öffentliche 28. Benützung der öffentlichen Grundparzelle 13133 zur Errichtung eines Portales. 29. Einführung von Strombegrenzern. Vierte Sektion: 30. Neufestsetzung des Reinigungspauschales für die hier¬ städtischen Schulen. 31. Bericht und Beschlußfassung über die Städtische Bücherei 32. Erhöhung der Armengelder und Erziehungsbeiträge. Anwesende: Vorsitzender Herr Bürgermeister Wokral Josef. Die Herren Vizebürgermeister Mayrhofer Johann, Nothhaft Franz und Dedic Karl. Die Frauen und Herren Gemeinderäte: Neuhold Michael Aigner Franz Peyrer=Angermann, Dr. Brand W., Pros Radmoser Johann Baumgartner Johann Reisinger Ludwig Eisterlehner Josef Frühwald Anton Ruckerbauer Markus Saiber Alois Furrer Ulrich, Dr. Schickl Friedrich Grömmer Anna Schreiner Josef Heinzl Wolfgang Stallinger Ludwig Klement Karl Steinbrecher Leopold srisely Berta Vogl Adalbert Lebeda Alois Wolfartsberger Johann Molterer Berta Vom Magistrate: Oberkommissär Edelmayer Alfred. Als Schriftführer: Protokollführer Ridler Karl. Der Herr Vorsitzende Bürgermeister Wokral begrüßt die erschienenen Frauen und Herren Gemeinderäte, stellt die Beschlußfähigkeit fest und erklärt die Sitzung um halb 4 Uhr für eröffnet. Vor Eingang in die Tagesordnung macht der Vorsitzende die Mitteilung, daß Herr Gemeinderat Schörkhuber sein Mandat niedergelegt dat. Herr Schörkhuber war ein lieber und freundlicher Mitarbeiter, welcher allerdings in der Oeffent¬ lichkeit wenig hervorgetreten ist, dessenungeachtet aber an den Aufgaben des Gemeinderates sachlich mitarbeitete, wofür ihm der Dank gebührt. An dessen Stelle tritt Frau Berta Molterer in den Gemeinderat ein, welche auch zur heutigen Sitzung einberufen wurde. Nach § 25 des Gemeindestatutes ist jedes neu ein¬ tretende Gemein eratsmitglied verpflichtet, das bezügliche Gelöbnis abzulegen. Herr Bürgermeister Wokral bringt die Gelöbni=formel zur Verleiung und fordert Frau Gemeinderat Wolterer auf, das Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe“ zu l-isten. Frau GR. Molterer leistet das Gel= bnis, worauf sie der Herr Vorsitzende im Namen des Gemeinderates begrüßt und sie er ucht, sich den Aufgaben in reichlicher und fruchtbringender Arbeit zu widmen. Entschuldigt von der Sitzung abwesend sind die Herren Gemeinderäte Fischer, Witzany, Kletzmayr, sowie Krottenan und Schwandtner. Zu P-otokollprüfern werden die Gemeinde¬ räte Lebeda und Kisely newählt. Die Punkte 1 und 2 sind vertraulich und werden am Schlusse des öffentlichen Programmes verhandelt.
3. Wahl von sechs Mitgliedern in die Personalkommission. Referent Herr GR. Reisinger. Nach § 73 der Dienstordnung vom 20. Mai 1920 sind die Mitglieder des Gemeinderates in die Personalkommission neu zu wählen. Bisher waren gewählt die Herren: Tribrunner, Prof. Brand, Dr. Peyrer, Lebeda, Vogl und Saiber. Die Sektion stellt den Antrag, die bisherigen Mitglieder des Gemeinderates in die Personalkommission wieder zu entsenden. Angenommen. Zl. 27.401,, 4. Wahl von Mitgliedern in den Krankenfürsorge ausschuß Referent Herr GR. Reisinger. Die Sektion stellt den Antrag, die Gemeinderäte Tri¬ brunner und Dr. Furrer in den Krankenfürsorgeausschuß zu entsenden. Angenommen. Zl. 27.400. 5. Wahl eines Vertreters in den Landes=Fortbildungs¬ schulrat. Referent Herr GR. Reisinger. Die Sektion beantragt, Herrn Bürgermeister Wokral in den Landes=Fortbildungsschulrat zu entsenden. Angenommen. Zl. 25.073., 6. Aenderung der Statuten der Städtischen Handelsschule. Herr Vorsitzender teilt mit, daß vormittags die Schlu߬ redaktion des Organisationsstatutes der Städtischen Handels¬ schule stattfand, jedoch nicht beendet werden konnte und noch Vorschläge von Mitgliedern des Kuratoriums zu beraten sind, weßhalb er den Vorschlag unterbreiten müsse, den Gegen¬ stand bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zu vertagen. Wird zur Kenntnis genommen. 7. Erwirkung eines Abgabenermächtigungsgesetzes. Referent Herr GR. Reisinger. Es liegt uns ein Gesetzentwurf vor, wonach die Gemeinde das Recht erhalten soll, die im Entwurfe genannten Gemeinde¬ abgaben ohne weiteres Ansuchen nach Maßgabe des Bedarfes erhöhen zu können. Die Sektion stellt hiezu den Antrag: Der Gemeinderat beschließe den vom Amte vorgelegten Entwurf zum Abgabe¬ gesetze zu genehmigen und om oberösterreichischen Landtage die Gesetzwerdung zu erwirken. Zur Orientierung verliest der Herr Referent den Amts¬ bericht. Herr GR. Prof. Vrand sagt, daß dieses Abgaben¬ ermächtigungsgesetz mit ziemlichem Mißtrauen in der Be¬ völkerung aufgenommen würde, weil der Gemeinderat für Berufungen die letz e Instanz zu bilden hätte; andererseits bedeute dies eine Ueberschreitung der gesetzgeberischen Kom¬ petenz zwischen Land und Gemeinde. Er glaube nicht, daß der oberösterreichische Landtag gesonnen sein wird, sich seiner Rechte zu begeben; immerhin ist es ein Eingriff in die Rechte des Landtages und deshalb werden wir seitens un¬ serer Fraktion nicht in der Lage sein, für dieses Abgaben¬ ermächtig ungsgesetz zu stimmen. Herr Vizebürgermeister Dedic erwidert, das vorauszu¬ sehen war, daß die gegnerische Partei nicht für den Antrag stimmen werde, wohl aus dem Grunde, weil diese Partei auch im Linzer Gemeinderat gegen diese Vorlage gestimmt habe. Ich meine aber, es liegt gar kein Grund vor, gegen den Antrag zu stimmen, weil das Recht zur Erlangung dieses Gesetzes im Finanzverfassungsgesetze liegt. Ich begreife nicht, wenn auf Grund eines Reichsgesetzes ein Recht durch Be¬ schluß aller Parteien des Nationalrates gegeben in, dann gegen ein solches Gesetz opponiert werden soll. Auch das trifft nicht zu, daß die es Gesetz einen Eingriff in die Rechte des Landtages bedeuten soll, denn der heute zu fassende Beschluß des Gemeinderates unterliegt doch erst der Ge¬ nehmigung des Landtages und wenn gesagt wird, daß sich die Bevölkerung dagegen stoßen wird, weil ein Rekurs nur an den Gemeinderat zulässig ist, so muß darauf verwiesen werden, daß es selbstverständlich ist, daß, wenn dem Ge¬ meinceamte das Recht gegeben wird, Abgaben und Steuern vorzuschreiben und einzuheben, es auch das Recht der Parteien geben muß, gegen die Vorschreibung den Rekurs beim Ge¬ meinderate einzubringen; über diesen Re'urs wird sodann der Gemeinderat in seiner Gesamtheit objektiv entscheiden. weßhalb gar kein Grund zu einem Mißtrauen vorhanden ist. Es könnte daher die gegnerische Partei o;neweiters für diesen Antrag stimmen. Herr GR. Dr. Peyrer erklärt, daß gegen ein Abgaben¬ ermächtigungsgesetz an und für sich unter Einhaltung normaler Bestimmungen nichts einzuwenden ist; dasjenige was uns abhält, diesem Gesetzentwurfe in der vorliegenden Form zuzustimmen, ist der Umstand, daß die Vorschreibung gänzlich in das Belieben der Gemeindevertretung gestellt und durch die Ausschaltung einer zweiten Instanz eine ein¬ seitige Behandlung zu befürchten ist. Wenn sich im Abgaben¬ gesetz auf eine bestimmte Grenze berufen wäre, hätten wir nichts dagegen. So aber, wie das Referat erstattet wurde, ist es nur ein Akt der Vorsicht für das Verantwortungs= angenommen. J. 20.03.). gefühl, das wir gegen die betroffene Steuergruppe haben; aus die er Auffassung heraus, sind wir gezwungen, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bemerkt, daß der Zweck des Gesetzes ist, der Gemeinde eine gewisse Autonomie zu geben, um nicht mit jeder Kleinigkeit vor den Landtag kommen zu müssen. Im Vorjahre war es gerade die Minoritäts¬ partei, welche beantragte, man möge diesen ewigen Antrag¬ stellungen dadurch entgegentreten, daß das Gemeinderats¬ präsidium zur automatischen Erhöhung der Abgaben ermächtigt werde. Der Landtag ist ein äußerst schwerfälliger Apparat und hat sogar auch die Mehrheitspartei des Landtages verlangt, daß es den Gemeinden gestattet sei, im eigenen Wirkungs¬ kreise die Erhöhung solcher Abgaben zu beschließen. Man redet sonst immer von Vereinfachungen und hängt mit allem am alten Zopf. Die Gemeinde muß wissen, was zu ihrem Betrieb notwendig ist und deßhalb soll sie auch die Erhöhung der Abgaben im eigenen Wirkungskreise beschließen können. Herr Referent GR. Reisinger bemerkt im Schlu߬ worte, daß das Benehmen des Antrages nicht so kraß sei und nur eine Einheitlichung in der Durchführung der Steuerein¬ hebung und der Kommuna abgaben angestrebt werde, weßhalb der Sektionsantrag angenommen werden wolle. Der Herr Vorsitzende leitet sodann über den Sektions¬ antrag die Abstimmung ein, welcher mit Stimmenmehrheit angenommen wird. Zl. 25.502. 8. Einhebung einer Gemeindeabgabe in der Stadt Steyr für das Verweilen in Gastlokalen nach der Sperrstunde. Referent Herr GR. Frühwald bringt den Gesetzentwurf zur Verlesung und stellt namens der Sektion den Antrag: Der Gemeinderat beschließe die Einführung dieser Abgabe im Sinne der Ausführungen des Gesetzentwurfes. Bezüglich der Goldwährung gilt der jeweilige Wert einer Zollkrone. Der Sektionsantrag, wirdvym Gemeinderate ange¬ 21.. nommen. Zl. 18045. 9 Erlaß der Landesregierung betreffend Einhebung von Gebühren für Amtshandlungen. (Drucksortengebühren). Referent Herr GR. Frühwald erinnert daran, daß der Gemeinderat schon im Vorjahre beschlossen hat, wegen Einführung von Kanzleitaxen heranzutreten. Die Sache ist jedoch von der Landesregierung verworfen worden und mußte die Vorlage geändert werden, weil eine Kanzlei¬ taxe nicht eingehoben werden darf, sondern nur eine Gebühr für die verbrauchten Drucksorten. Der Sektionsantrag lautet demnach: Der Gemeinderat beschließe von der Einhebung einer Kanzleitaxe abzusehen, jedoch von den Parteien einen Betrag in der Höhe der in Verwendung kommenden Druck¬ sorten einzuheben. Herr Vorsitzender bemerkt hiezu, daß es sich um Amts¬ taxen für Agenden im übertragenen Wirkungskreise handelt, welche nicht eingehoben werden dürfen, wohl aber können solche für Aufgaben im eigenen Wirkungskreise eingehoben werden, diesbezüglich wäre der Sektionsantrag richtig zu stellen. Der sohin richtiggestellte Sektionsantrag: Der Gemeinde¬ rat beschließe, von der Einhebung einer Kanzleitaxe „für die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreise“ abz sehen, je¬ doch von den Parteien einen Betrag in der Höhe der in Verwendung kommenden Drucksprten einzuheben, wird so¬ dann angenommen. 10. Regelung der Vieh= und Fleischbeschaugebühren; nachträgliche Genehmigung. Referent Herr GR. Reisinger: Nach dem vorliegen¬ den Amtsberichte sind die Gebührenansätze durch die Geld¬ entwertung zu gering und bedürfen des Angleiches an die Goldwährung. Demgemäß sind auch bereits, weil man bis zur Tagung des Gemeinderates aus technischen Gründen nicht warten konnte, die neuen im Amtsberichte festgelegten Gebühren bereits zur Einhebung gelangt und handelt es sich darum, die nachträgliche Genehmigung hiezu zu erteilen. Die Sektion stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat genehmige nachträglich die neuen Gebühren. Herr GR. Dr. Furrer macht darauf aufmerksam, daß das Wurstbrat mit zuviel Wasser versetzt ist und dagegen einzuschreiten wäre. Herr GR. Frühwald erklärt, daß ihm auffalle, daß die Geb hr für das Schweinefleisch zu hoch ist, weil das Gewicht eines Schweines kein so großes ist, um in Verhält¬ nis mit der Gebühr einer Beschaugebühr für einen Ochsen treten zu können. Redner stellt den Antrag, nur den Preis eines halben Kilogramm Schweinefleisches zu bestimmen. Herr GK. Dr. Peyrer spricht sich gegen den Abände¬ rungsantrag aus, weil die Gebühr nicht besonders hoch ist, und die Untersuchung der Shweine viel mehr Sorgfalt und Zeit beansprucht, um die Trichinengefahr zu hemmen. Bei Rindern hat man es im äußersten Falle mit der Tuber¬ kulose zu tun. Nach kurzer Wechselrede, in welcher Herr GR. Eister¬ lehner den Gegenantrag des Herrn GR. Frühwald befür¬ wortet und Herr GR. Steinbrecher sich gegen denselben ausspricht, wird der Gegenantrag des Herrn GR. Früh¬ wald vom Gemeinderate abgelehnt und der Zektionsantrag ist es nur ein Akt der Vorsicht für das Verantwortungs= angenommen. J. 20.03.).
11. Regelung der Totenbeschaugebühren. Referent Herr GR. Reisinger. Unsere Aerzte verlangen eine Erhöhung der Toten¬ beschaugebühren. Die erste Sektion hat das Begehren ein¬ gehend geprüft und festgestellt, daß die Amtsärzte ohne besondere Entschädigung zur Durchführung der Totenbeschau verpflichtet sind. Die Sektion stellt demnach den Antrag: „Der Gemeinderat beschließe, von der Einhebung einer Totenbeschaugebühr abzusehen, nachdem die Totenbeschau in die Agenda der Amtsärzte fällt, für welche keine separate Entschädigung verlangt werden darf. Herr GR. Dr. Furrer macht aufmerksam, daß tat sächlich die Gemeinde nicht berechtigt ist, Totenbeschau¬ gebühren einzuheben, sie kann sich aber für die Benützung der Leichenkammer und des Friedhofes auch nicht schadlos halten. Herr Dr. Holub ist infolge seiner Agenden als Stadt¬ physikus nicht verpflichtet, eine Totenbeschau vorzunehmen hingegen tritt diese Verpflichtung bei Herrn Stadtarzt Dr. Klunzinger ein. Herr Vorsitzender berichtet, daß bisher die Totenbeschau von Herrn Dc. Klunzinger und Herrn Dr. Clessin ausgeübt wurde. Der letztere hat nun seine Stelle zurückgelegt und wurde im Präsidium besch'ossen, Herrn Dr. Holub damit zu betrauen. Herr Dr. Holub habe persönlich erklärt, daß er nichts dagegen einzuwenden habe und verlangte nur, daß die Gebühren erhöht werden. Nun darf aber die Gemeinde überhaupt keine Totenbeschaugebühr mehr einbeben. Um die Sache doch zu ermöglichen, habe man sich geeinigt, daß ein Pauschalbetrag von 35.000 Kronen monatlich von der Ge¬ meinde vergütet werde. Nun kommt der Erlaß und erklärt, daß die Gemeinde keinerlei Einnahmen aus diesen Agenden erheben dürfe und daß die beiden pragmatiich angestellten Amtsärzte, welche auch Privatpraxis ausüben können, die Totenbeschau als Sanitätsdienst vorzunehmen haben. Herr GR. Prof. Brand hält sich an die Ausführungen des Herrn GR. Dr. Furrer und glaubt, daß Herr Dr. Holub nur freiwillig die Totenbeschau gegen eine entsprechende Gebühr übernehmen könne. Herr Vizebürgermeister Dedic bemerkt, daß die Herren GR. Dr. Furrer und Brand zum Teile Recht haben werden, aber nur bis zum 20. Mai 1920, woselbst eine neue Dienst¬ ordnung erschienen ist, welce auch von Herrn Dr. Holub durch seine Unterschrift anerkannt wurde, und die in der¬ selben enthaltenen Verpflichtungen übernommen hat Herr GR. Dr. Furrer entgegnet, daß für Amis¬ ärzte die bestehende Dienstesinstruktion maßgebend sei; wenn Herr Dr. Holub die Dienstordnung anerkannte, so sei dies seine Sache, nach den bestehenden Dienstvorschriften für solche Aerzte sei er zur Totenbeschau nicht verpflichtet. Herr Vorsitzender bemerkt, daß in der Dienstordnung Details über Agenden der einzelnen Angestellten nicht ange¬ geben sind, worauf Herr Vizebürgermeister Nothhaft er¬ widert, daß sich Herr Dr. Holub bei halbwegs anständiger Entschädigung sicherlich zur Uebernahme auch dieser Agenda he beilassen werde. Herr GR. Dr Peyrer erklärt, daß volle Unklarheit herrsche und er deshalb den Vertagungsantrag stellen müsse. Die Entschädigung des Herrn Dr. Holub habe mit dem An¬ trage der Sektion gar nichts zu tun. Herr Referent GR. Reisinger glaubt, daß die Arbeit nicht gar so groß sein werde, da höchstens alle zwei bis drei Tage auf einen Arzt eine Totenbeschau entfalle. Herr GR. Dr. Peyrer erklärt mit Rücksicht auf den Wortlaut des Sektionsantrages seinen Vertagungsantrag zurückzuziehen. Der Sektionsantrag wird sodann vom Gemeinderate angenommen. Z. 25.531, 12. Vergebung von Lieferungen von Montursorten. Dieser Gegenstand wird in der zweiten Sektion unter Punkt 19 behandelt. 13. Bericht betreffend die Wirtschaftsgebarung im Städtischen Krankenhause und Beschlußfassung wegen all¬ fälliger Uebergabe dieser Anstalt in die Verwaltung des 52. Landes Ueber Anregung des Herrn Vorsitzenden wird dieser Punkt gemeinsam mit Punkt 14, „Bericht betreffend die Wirtschaftsgebarung des Städtischen Versorgungsheimes und Beschlußfassung wegen allfälliger Uebergabe in die Ver¬ waltung des Landes", beraten, weil beide Punkte zusammen¬ hängen und denselben Referenten haben. Referent Herr GR. Dr. Peyrer. Der Herr Referent trägt vorerst die einzelnen Amts¬ berichte über die Wirtschaftsgebarung der beiden Anstalten auszugsweise vor und stellt den Antrag, die geforderten Be¬ träge der einzeinen Leitungen derselben zu überweisen. Das wesentliche an der Sache sei der zweite Teil; beide Anstalten bedeuten für die Gemeinde schwere Passivposten. Wir haben in unserer Republik bezüglich der Krankenhäu er verschiedene Vorgänge, als Landek=, Gemeinde= und Privat¬ krankenanstalten bestehen. Theorelisch soll es sich in der Behandlung gleich bleiben, ob es sich um ein Krankenhaus in Timmelkam oder in Steyr handelt. Praktich haben wir in Steyr das Ergebnis, daß wir den Gebarungsabgang stets vorschießen müssen, und den Ersatz erst nach vielen Schwierigkeiten und mit entwertetem Geld wieder erhalten. Es ist darum zur Sprache gekommen, entweder einen Betriebskredit anzufordern oder die Verländerung zu verlangen, nachdem das Land sowieso Fünfachtel zu tragen hat. Aehnlich liegt es beim Versorgungs¬ heim, welches ebenfalls vom selben Gesichtspunkte aus in die Verwaltung des Landes zu übernehmen wäre. Herr Vorsitzender bemerkt hiezu, daß die Vorschüsse der Stadtkasse bereits die Höhe von 271 Millionen Kronen er¬ reicht haben Herr GR. Dr. Furrer verweist auf das bestehende Hofkanzleidekret vom Jahre 1818 und auf das Reichs¬ sanitätsgesetz vom Jahre 1870, wonach die Gemeinden ver¬ pflichtet sind, Krankenanstalten zu errichten; es wäre not¬ wendig, daß ein durchgängiges Sanitätsgesetz geschaffen werde. Das Land dürfte sich zur Uebernahme kaum herbei¬ lassen. Herr GR. Dr. Peyrer sagt, daß man sich gewiß be¬ wußt sei, daß es auch für das Land nicht leicht sei, die Lasten auf sich zu nehmen; der Antrag lautet eigentlich auf Aufnahme eines Betriebskredites, man wolle aber mehr verlangen, um später das Geringere leichter zu erreichen. Der Antrag der Sektion, die von den Leitungen erbete¬ nen Aufzahlungen zu überweisen und auf Aufnahme eines Betriebsdarlehens von 200,000.000 Kronen wird sodann vom Gemeinderate angenommen. 15. Neuregelung der Jahrmarktsgebühren; nachträgliche Genehmigung. Referent Herr GR. Reisinger trägt den Amtsbericht über die Herbstmarktgebühren, welche eine der Geldentwer¬ tung entsprechende Erhöhung aufweisen, vor und beantragt namens der Sektion die nachträgliche Genehmigung derselben. Der Gemeinderat stimmt den neuen Gebühren nach¬ träglich zu. Z. 22.310. Zweite Sektion. 16. und 17. Stadtkassetagebuchabschluß pro August 1122 und Stadtkassetagebuchabsc luß pro September 1922. Herr Vizebürgermeister Nothhaft: „Geehrte Herren und Damen! Sie finden auf Ihren Beratungsplätzen heute wiederum die Kassabuchabschlüsse zweier Monate, August und September, aufliegen. Nachdem ich nun beabsichtige, von der biesherigen Gepflogenveit, die größeren Posten dieser Monatstabellen auch einer Detaillie¬ rung zu unterziehen, für die Folge Abstand zu nehmen, io finde ich mich diesbezüglich zu ein paar Worten veranlaßt. Wie bekannt, habe ich kurz vor meinem Antritte vor dreieinhalb Jahren mit Ihrer allseitigen Zustimmung die bis dahin gepflogenen, aber doch vielfach zu vrimitiv empfundenen Monatsausweise einer etwas zeitgen äß=ren Reorganisation unterzogen. Die seither eingeführte Ferm hat sich auch tat¬ sächlich als praktisch bewährt. Einerseits gestattete sie Ihnen selbst, Monat für Monat die kassamäßige Entwiklung der zwölf Hauptkollektivposten im Verhältnisse zum Jahrespräli= minare, sowohl hinsichtlich Einnahmen wie Ausgaben einer Prüfung zu unterziehen, anderer eits war sie auch für unsere Buchhaltung ein sehr guter Behelf um den Staatsämtern und Kreditinstituten, die bei Gewährung von größeren Kre¬ diten siets abverlangten, genauen Vermögensauskünfte durch diese zweckentsprechende Uebersicht immer rach erteilen zu können. Wenn ich nun künftig von einer Detaillierung der einzelnen Posten im Namen des Gemeinderates absehe, so erleidet diese praktische Einführung keineswegs einen Abbruch und ich en spreche damit nur einem mehrfach geäußerten Wunsche der Minorität und meiner eigenen Fraktion, die ohnedies schon den Antrag nach Stellung eines separaten, verantwort ichen Finanzreferenten aus der Majorität gestellt hat, welcher aber erst bei Neukonstituierung des Gemeinde¬ rates im nächsten Frühjahre Er edigung finden soll. Uebrigens sieht es ja jedem einzelnen Gen einderatsmitgliede voll¬ kommen frei, nach wie vor in der Buchhaltung jede gewünschte Insormation zu verlangen, so daß der Wegfall mündlicher Details im Plenum, welche fast nie zu einer I terpellation Veranlassung boten, auch von den einzeinen Parteien be¬ sonders vermißt wurden. Was meine persönliche Stellung¬ nahme in dieser Frage anbelangt, o hatte ich ja erst kürzlich wieder Gelegenheit, dieselbe dahin zu vräzisieren, daß ich bei Vorlage dieser Monatsabschlüsse keineswegs als ver¬ antwortlicher Finanzreferent für die Qualifikation der ein¬ zelnen Geldbeträge fungiere, die schließlich ja nur das Resultat der Majoritätsbeichlüsse darstellen, sondern nur meine Pflicht als Obwann der zweiten Sektion erfüle, für die technische und ziffernmäßige Richtigkeit der die Buchbaltung und Kasse betreffenden Posten auch persönlich zu haften. Mit dieser wiederbolten Erklärung glaube ich auch so manche irrige Auffassung außerhalb des Ratssaales über meine übrigens nicht leichte Stellung, auch die Oeffentlichkeit gegenüber nun endgültig zerstreut zu haben. Der Bericht wird zur Kenntnis gerommen.
18. Unterstützungsansuchen. Dieser Punkt entfällt von der Tagesordnung. 19. Vergebung der Lieferung von Montursorten für die Sicherheitswache; nachträgliche Genehmigung. . Referent Herr GR. Wolfartsberger. Es liegen drei Ansuchen der Sicherheitswache vor. In der Sitzung des Gemeinderatspräsidiums vom 7. September 1922 wurde beschlossen, der Firma Nathan Pollak die Liefe¬ rung von 30 Mäntel für die Sicherbeitswache zu übertragen. Die Lieferung ist auch gegen nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat erfolgt; mit dem Reste der notwen¬ digen 30 Mäntei wird noch mit der Bestellung zugewartet Die zweite Sektion stellt den Antrag: Der Gemeinderat genehmige nachträglich die Anschaffung der 30 Stück Mäntel. Herr GR. Prof. Brand frägt, warum die Vergebung dieser Montursorten nicht ausgeschrieben wurde und warum gerade die Firma Nathan Pollak ausgewählt wurde, es gäbe doch Schneidermeister und dergleichen Leute genug, die solche Mäntel anfertigen und bei Ausschreibung Offerte legen würden. Ich erkläre mich mit dem Vorgange des Magistrats=Präsidiums nicht einverstanden und bin auch nicht für die nahträgliche Genehmigung. Herr Referent GR. Wolfartsberger. Das zweite Ansuchen der Sicherheitswache betrifft die Uebernahme sämtlicher Reparaturen an den Montur'orten. Auf Grund eines gepflogenen Einvernehmens zwischen dem Herrn Personakreferenten GR. Saiber und den Vertrauens¬ männern der Wache wurde in Anbetracht der mißlichen finanziellen Verhältnisse ein Pauschalbetrag von 30.000 Kronen pro Mann zur Auszahlung bestimmt. Das dritte Ansuchen betrifft die Beschaffung von 63 Mon¬ turen, bestehend aus Blusen, Hosen und Westen. Die Dring¬ lichkeit des Bedarfes wird in einem ausführlichen Schreiben der Sicherheitswache dargelegt und wieder kommt hier die Firma Nathan Pollak, deren Stosse Anklang gefunden, deren Qualität und Preis entspricht, in Betracht. Der Preis wäre pro Montur 600.000 Kronen. Im Falle das Offert der Firma Anklang findet, verlangt sie eine Anzahlung von 15 Millionen Kronen; die Lieferzeit wäre 4 Wochen. Die zweite Sektion stellt hiezu den Antrag: Der Ge¬ meinderat wolle beschließen, der Firma Pollak den Lieferungs¬ auftrag zu erteilen, nachdem Qualität und Preis entsprechen. Herr GR. Prof. Brand erklärt sein lebhaftes Bedauern aussprechen zu müssen, daß ein Mitglied der Handers= und Gewerbekammer der Firma Nathan Pollak ohne jede Aus¬ schreibung derartige große Vieferungen überläßt. Herr Vorsitzender macht aufmerksam, daß nur bezüglich der 30 Stück Mäntel eine nachträgliche Genehmigung be¬ schlossen werden müsse, während über die beiden anderen Anträge erst zu beraten und zu beschließen ist Herr Referent GR. Wolfartsberger erklärt, Herrn GR. Prof. Brand antworten zu müssen, daß auch die Firma Pollak dem Kreise der Mitglieder des Handels¬ gremium angehört und keine Ausnahme gemacht werden könne. Herr GR. Vogl glaubt gleichfalls, daß die Konfession keine Rolle sviele und in erster Linie die Preise und die Qualität maßgebend sind. Herr GR. Wolfartsberger sitzt hier nicht als Vorstand des Handelsgremiums, sondern hat das Interesse der Stadtgemeinde zu wahren. Die Annahme der Sektionsanträge ist durchaus zu empfehlen. Herr GR. Frühwald frägt an, ob die Anfertigung der Montursorten in Steyr erfolgt; wer weiß, wo die Firma Pollak arbeiten lasse. In Steyr haben wir durch die vielen Entlassungen so viele erwerbslose Schneider, vielleicht könnten diese berücksichtigt werden. Schließlich können uns die hiesigen Schneidergehilfen den Vorwurf machen, daß wir derartige Arbeiten durch Zwischenhändler in andere Städte verlegen. Wenn ein Angebot von Steyr billiger kommt, wäre ich für die Ausschreibung. Herr GR. Vogl wendet sich dagegen, daß der Referent durch Herrn GR. Prof. Brand unterbrochen wurde. Der Referent habe die Pflicht, den Sektionsantrag zu vertreten, selbst wenn er persönlich mit demselben nicht einverstanden sei Herr Vorsitzender bemerkt, daß niemand dafür verant¬ wortlich zu machen sei, wenn er den Sektionsantrag ver¬ trete, daß aber der Referent einen anderen als den Sektions¬ antrag vertrete, sei nicht gut möglich; es wäre dies keine gedeihliche Arbeit. Als Herr Vizebürgermeister Notbhaft heute seine Erklärungen abgab, war ich etwas verwundert, weil ich mir offen und ehrlich sagen kann, daß Herr Vize¬ bürgermeister Nothhaft immer korrekt vorgegangen ist und wenn er gefunden hat, daß irgend etwas mit seiner persön¬ lichen Anschauung nicht zusammenstimmt, es auch immer ehrlich gesagt hat; er hat nie etwas übernommen, was er nicht vertreten könnte. Es wurde seinerzeit von ihm die Er¬ klärung abgegeben, inwieweit und nach welcher Richtung er es auffaßt, daß er die Funktion des Obmannes der zweiten Sektion übernehmen könne. Diese Erklärungen wurden da¬ mals ohne Widerrede zur Kenntnis genommen; es nahm mich daher Wunder, wenn Herr Vizebürgermeister Nothhaft zu seiner damaligen Erklärung heute noch eine Erklätung abgab. Herr GR. Schickl bezweife't, daß bei Gewerbetreiben¬ den vor der Lieferungsvergebung der 30 Mäntel angefragt worden war; es wären sicherlich viele Schneider gewesen, welche innerhalb derselben Zeit geliefert hätten. Man muß aber auch fragen, woher diese gelieferten 30 Mäntel sind. Sie sind sicher irgendwo drei Jahre im Keller gelegen und durch zehn Hände gegangen. Herr GR. Prof. Brand sagt, der Meinung gewesen zu sein, daß eine zweite Sektionssitzung stattgefunden hat, in welcher Herr Kollega GR. Wolfartsberger das Referat übernommen hat. Nun habe er gebört, daß dies nicht der Fall war, sondern Herr GR. Wolsartsberger erst fünf Minuten vor der Gemeinderatssitzung zu diesem Referate gekommen sei, ohne es ausführlich zu kennen. Das kommt von der Art und Weise her, wie die Sektionssitzungen ab¬ gehalten werden. Die vierte und wohl auch die zweite Sektion haben kurz vor der Gemeinderatssitzung Beratungen abgehalten. Durch diesen Vorgang baben wir im Klub zu Vorbereitungen gar keine Gelegenheit; ich bedauere, daß ich Herrn GR. Wolfartsberger Unrecht getan habe, weil meine Voraussetzung eine andere war. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß ein Referent nichts übernehmen kann, was er nicht mit seinem Gewissen und seinen Parteigrundsätzen verein¬ baren kann. Ein Gemeinderat kann doch nicht gezwungen werden, im Gemeinderate ein Referat zu führen, was gegen seine Parteigrundsätze und gegen seine Ueberzeugung geht. Es muß sohin ein Recht auf Ablehnung der Uebernahme eines Referates bestehen. In diesem Sinne wird es auch zu einem gedeihlichen Wirken kommen. Herr Vorsitzender bemerkt hiezu, daß er speziell ersucht habe, die Sektionssitzungen rechtzeitig einzuberufen; es ist mir erklärt worden, die Geschichten gehen ganz glatt. Es war also in der späten Einberufung der Sektionssitzungen keine Absicht. Herr Vizebürgermeister Dedic sagt zur Erklärung des Herrn Vizebürgermeisters Nothhaft, daß in der Mehrheit des Gemeinderates die Auffassung war, daß Herr GR. Professor Brand dem Herrn GR. Wolfartsberger deshalb Vorwürfe machte, weil Pollak ein Jude ist. Es fällt mir nicht ein, mich für einen Juden einzusetzen. Wenn Herr GR Professor Brand auch das Wort „Jude“ nicht gebraucht hat, aber das Wort „Nathan“ haben Sie Herr Prof. Brand besonders be¬ tont; ich bitte dies berücksichtigen zu wollen Bezüglich der Vergebung selbst muß ich aufmerksam machen, daß wir im Frühjahre 70 Mäntel an Geschäftsleute vergeben haben und zwar an Schneider in Steyr. Diese Herren hatten sich ver¬ pflichtet, diese Mäntel zu einem bestimmten Preise zu machen und innerhalb vier Wochen zu liefern. Die Folge von dieser Art Vergebung war, daß erst diese Woche die Rechnungen eingelangt sind und der zehnfache Betrag von dem, welcher zuerst vereinbart war, bezahlt werden mußte. Trotz der übernommenen Verpflichtungen haben die Herren Privat¬ arbeit übernommen, unsere Bestellung liegen lassen und sich gedacht, die Gemeinde kann schon zahlen. Da ist es nicht zu verwundern, wenn man wo anders hingeht; dies geht wohl aus dieser Feststellung hervor. Herr Vizebürgermeister Nothhaft bemerkt, daß er in seiner heute abgegebenen Erklärung keine Inkonsequenz finden könne, er habe gelegentlich der Aenderung in der Berichterstattung über die Tagebuchabschlüsse seine erste Er¬ klärung wiederholt. Herrn Bürgermeister danke er für die Anerkennung. Herr GR. Steinbrecher beantragt Schluß der Debatte. Im übrigen stelle er den Antrag, daß arbeitslose Schneidergehilfen beschäftigt werden. Der Antrag auf Schluß der Debatte wird vom Gemeinde¬ raie angenommen. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer erklärt noch, daß diese Mäntel, welche von Pollak bezogen waren, dringend benötigt wurden, nachdem die neu eintretenden Wachleute überhaupt keine Mäntel zur Verfügung hatten. Es wurde nicht allein bei Pollak angefragt, aber überall war die Lieferung doppelt soteuer. Die Mäntel, welche zur An¬ sicht im Amte waren, waren gut und mußte man staunen, daß sie so billig geliefert werden konnten. Das Präsidium mußte sich zu einem raschen Ankauf entschließen. Herr Referent GR. Wolfartsberger ersucht im Schlußworte um die Annahme seiner drei Anträge. Antrag 1, auf nachträgliche Genehmigung des Ankaufes der 30 Stück Mäntel bei der Firma Nathan Pollak wird sodann mit Stimmenmehrheit angenommen. Antrag 2, es sei ein Reparaturpauschale von 30.000 Kr. pro Mann zu bewilligen, wird angenommen. Gegen den Antrag 3, die Bestellung von 60 Stück Mon¬ turen bei der Firma Pollak gemäß des Offertes liegt der Antrag des Herrn GR. Prof. Brand auf Ausschreibung der Lieferung vor Die vom Vorsitzenden über diesen Gegenantrag einge¬ leitete Abstimmung ergibt die Ablehnung desselben. In zweiter Abstimmung wird der Sektionsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen. 20. Unterstützungsansuchen. Dieser Punkt entfällt von der Tagesordnung,
21. Aufnahme eines Darlehens für das Stadtgut. Referent Herr GR. Ruckerbauer. Es liegt ein kurzes Schreiben der Stadtgutverwaltung vor, aus welchem die zweite Sektion zu folgendem Antrag gekommen ist: Der Gemeinderat wolle beschließen, den ge¬ forderten Betrag als dringlich notwendig anzuerkennen und beauftragt das Magistrats=Präsidium, die nötigen Schritte zur Erlangung des hiezu erforderlichen Kredites einzuleiten, Hiezu bemerkt der Herr Referent, daß es verblüffen könne, daß die zweite Sektion diesen Antrag nicht wei er belegen könne, ne muß aber doch dem Stadtgutkomitee das Vertrauen entgegenbringen, weil dieses die Notwendigkeit dieser Kreditaufnahme geprüst hat, um unser Stadtgut nach den Bedürfnissen eines solchen in Stand zu setzen und es leistungsfähig zu machen. Das Stadtguikomitee hat sich auch bereits wegen Beschaffung dieses Kredites bemüht und glaubt denselben bei der oberösterreichischen Landeshypothekenanstalt erhalten zu können. Herr GR. Dr. Peyrer erklärt, daß es sich nicht genau um die Aufnahme eines 200,000.000 Kronen=Anlehens handelt. sondern um die Aufnahme eines Meliorationsdarlebens. Es hat, wie bekannt sein wird, ein Verwalterwechsel stattge¬ funden und wird ja über diesen notwendigen Wecksel noch Bericht zu erstatten sein. Dieser notwendige Wechsel hat zu dem Entschlusse geführt, die Stadtgutverwaltung von der übrigen Gemeindeverwaltung loszulösen und nach kauf¬ männischen Grundsätzen zu führen. Das Stadtgut selbst braucht dringend Investitionen, wozu dieses Meliorations¬ darlehen notwendig ist; es wird auch nur um ein solches bis zu diesem Höchstbetrage angesucht werden, und wovon fallweise die benötigten Beträge abgehoben und verrechnet werden. Ein seinerzeitiger Antrag, das Stadtgutkomitee durch ein fachberatendes Mitglied zu vermehren, wurde ver¬ gessen und stelle ich daher heute den grundsätzlichen Antrag hiezu. Wir benötigen einen solchen fachlichen Berater, um selbst das Gefühl zu haben, einen praktischen Landwirt um sich zü haben. Ich stelle daher die Anfrage, ob heute über diese Berufung eines Fachmannes beschlossen werden wird. Bezüglich des Sektionsantrages möchte ich denselben formu¬ lieren, daß es heißt „bis zum Höchstbetrage" von 200 Mil¬ lionen Kronen. Herr GR. Steinbrecher frägt an, ob nicht auch ge¬ sprochen worden ist, 10 Prozent vom Darlehen in Gold¬ parität aufzunehmen und möge vielleicht der Sektionsantrag 50 formuliert werden. Herr GR. Prof. Brand erkiärt, daß es klar ist, daß das Stadtgutkomitee Investitionen brauche, weil es an Maschinen und Geräten noch sehr fehlt. Wir stehen auf dem Standpunkt, wenn wir schon einmal dieses Stadtgut besitzen. auch das Erfordernis hiefür aufgebracht werden müsse. Nur müsse ersucht werden, daß die größte Sparamkeit herrsche und nur das allernotwendigste angeschafft werde; weiters muß verlangt werden, daß das Darlehen nur für Investitions¬ zwecke verwendet und verrechnet wird. Diese Forderungen mäßten fixiert werden und stimmen wir sodann für die Aufnahme dieses Darlehens. Herr Vizebürgermeister Dedic bemerkt hiezu, daß durd den Beschluß der Aufnahme des Tarlehens noch kein Recht gegeben sei, das aufgenommene Geld auszugeben; die Aus¬ gabe des Geldes könne erst nach Bericht des Stadtgut¬ komitees beschlossen werden. Herr GR. Steinbrecher erklärt mit Rücksicht auf die Ausführungen des Herrn GR. Dr. Peyrer seinen An¬ trag zuruckzuziehen. Es entwickelt sich eine Wechselrede, an der sich Herr Vizebürgermeister Dedic mit dem Antrage, daß die Be¬ hebungen vom Komitee nur im Einvernehmen mit dem Präsidium erfolgen dürfen, und GN. Dr. Peyrer beteiligen welch letzterer sodann den Antrag stellt, die Formulierung des Antrages so vorzunehmen, daß es heißt, es ist ein Meliorationsdarlehen bis zum Höchstbetrage von 20.000 Gold¬ kronen aufzunehmen. Herr Vorsitzender bemerkt, daß im Antrage ein fester Betrag genannt ist und wenn man bis zum Höchstbetrage von 200 Millionen Kronen festlege, es nicht sicher sei, mit diesem festgelegten Betrage das Auslangen zu finden. Referent Herr GR. Ruckerbauer sagt im Schlu߬ worte, daß iym nur die vom Stadtbauamte errechnete Ziffer vorliege und vor der Gemeinderatssitzung keine Gelegenheit mehr gehabt habe, noch einmal Stellung hiezu zu nehmen, so daß für ihn nur der Sektionsantrag zu stellen erübrige, Der Herr Vorsitzende läßt sodann über den Gegenantrag des Herrn GR. Dr. Peyrer abstimmen, welcher angenommen wird. Z. 27.398., 92 Aufnahme eines Kredites für die innere Ausge¬ staltung des Krankenhauses. Referent derr (R. Saiber bringt den Amtsbericht des Stadtbauamtes zum Vortrage und stellt den Sektions¬ antrag: Der Gemeinderat beschließe, der vorgeschlagenen Instandhaltung des Krankenhauses zuzustimmen und das Präsidium zu beaustragen, die notwendigen Kreditop.ratio¬ nen durch Aufnahme eines Tarlehens in der Höhe von rund 30 Millionen Kronen durchzuführen. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer verweist auf die besondere Dringlichkeit der Instandsetzung der Kesselanlage und glaubt, daß der von der Sektion vorgesehene Betrag von 30 Millionen zu gering sei. Herr GR. Dr. Furrer stellt sohin den Abänderungs¬ antrag, den Betrag auf 40 Millionen Kronen zu erhöhen. Die vom Herrn Vorsitzenden eingeleitete Abstimmung über den Abänderungsantrag des Herrn GR. Dr. Furrer ergibt dessen einstimmige Annahme. Z. 26928. SS 23. Beschlußfassung betreffend Ausübung des Bezugs¬ rechtes anläßlich der Neuausgabe von Vorzugsaktien der Oberösterreichischen Wasserkrast= und Erektrizitäts=Aktien¬ Gesellschaft. Referent Herr GR. Ruckerbauer bringt das kurze Schreiben der im Titel genannten Firma zur Kenntnis und stellt unter Bezugnahme auf die darin der Stadtgemeinde ausgesprochene Zusicherungen den Sektionsantrag: Der Gemeinderat wolle beschließen, die der Stadtgemeinde zukommenden 1000 Stück neuer Aktien per 1000 Kronen im Gesamtbetrage von 10 Millionen Kronen anzukaufen und das Gemeinderatspräsidium zu beauftragen, den hiezu not¬ wendigen Kredit aufzunehmen. Der Sektionsantrag wird ohne Wechselrede vom Ge¬ meinderate angenommen. Z. 26.515., 24. Verkauf von städtischem Grund. Referent Herr GR. Aigner berichtet, daß infolge der herrschenden Wohnungsnot zwei technische Beamte der Oesterreichischen Wafsenfabrik um die käufliche Ueberlassung einer Grundfläche von zirka 400 Quadratmeter aus der G. R. 1413,1 zur Erbauung eines Zweifamilienwohnhauses angesucht haben. Die Sektion hat nach Prüfung des Sach¬ verhaltes folgenden Antrag an den Gemeinderat beschlossen: Der Gemeinderat beschließe die käufliche Ueberlassung von zirka 400 Quadratmeter aus der G. R. 1413/1 an die Herren Josef Moser und Alois Prohaska um den Preis von 500 Kronen per Ouadratmeter zur Erbauung eines Zwei¬ familienwohnbauses unter folgenden Bedingungen: 1. Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung und des Kaufvertrages tragen die Käufer; 2. wenn die Käufer nach Ablauf von zwei Jahren vom Tage der Vertragsunterfertigung das Wohnhaus nicht fertiggestellt haben, wird das überlassene Grundstück wieder Eigentum der Stadtgemeinde und tragen die Käufer die Kosten der neuerlichen grundbücherlichen Durchführung; 3. das Grundstück darf von den Käufern weder ver¬ pachtet, noch verkauft werden. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig angenommen. Z. 27.397. 25. Erbauung einer Eisenbetonbrücke im Zuge der Wehr¬ grabengasse an Stelle der bestehenden baufälligen großen Fallenbrücke und Reparatur des Brückenwiderlagers. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: Bei dem neben der großen Fallenbrücke angebauten Wehr fällt das Wasser des Wehr¬ grabens zu beiden Seiten des Schotterablasses über das feste Wehr und hat, da ein festes Wasserpolster fehlt, das Bett des Abflußkanales derart gesenkt, daß das rechte Brücken¬ widerlager, welches auf einen Pilotenrost aufgebaut ist, voll¬ ständig unterwaschen wurde und die Gefahr des Einsurzes der Mauer, somit auch der Brücke und des Erdreiches hinter derselben (Straßenterrain) besteht. Auch das Mitteljoch ist derart vermorscht, daß die Brücke für Schwerfuhrwerke ge¬ sperrt werden mußte. Die voraussichtliche Gestaltung der Wehrgrabengasse erfordert ober eine Verlegung der Brückenachse im Falle eines Neubaues der Brücke und eine Verbreiterung der Fahrbahn. Die Frage eines Neubaues in Eisenbeton ist ebenso nahe¬ liegend, als die ganze Brücke ohnehin abgebrochen werden muß, wenn die unumgänglich notwendige Reparalur des Widerlagers und der Neubau des Mitteljoches vorgenommen werden sollten. Die Wehrgrabenkommune hat sich mit dem Schreiben vom 17. August auf Grund einer alten Verrslick¬ tung bereit erklärt, die Reparaturskosten der beiden genannten Widerlager zur Hälfte zu decken. Faus der Neubau der Brücke genehmigt werden sollte, wären verschiedene Firmen zur Projektslegung aufzufordern und das Land um Ge¬ währung eines Beitrages aus Landesmitteln zu ersuchen¬ Die Sektion stellt sohin den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: Das Stadtbauamt möge die zur Herstellung an Stelle der baufälligen großen Fallen¬ brücke notwendigen Vorarbeiten durch Einkolung von Pro¬ jekten und Kostenooranschlägen vornehmen, damit die Aus führung derselben gleichzeitig mit der Reparatur der jetzigen Widerlager im kommenden Jahre durchgeführt werden kann. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate ohne Wechselrede angenommen. J. 27.39!. 2. Dachrinnenreparatur am Realschulgebäude. Referent Herr GM. Vogl. In der Gemeinderats-Präsidiumssitzung vom 12. Oktobet wurde die vom Stadtbauamte dringend berichtete Saumr rinnenreparatur am Realschulgebäude genehmigt und stell¬
die Sektion den Antrag: Der Gemeinderat genehmige nach¬ träglich die Durchführung der dringenden Saumrinnen¬ reparatur am Realschulgebäude Angenommen. Z. 27.402. 27. Uebernahme des Dachsbergweges in das öffentliche Gut. Referent Herr GR. Vogl berichtet, daß ungefähr im Jänner eine Kommission am Dachsbergweg war, melche diesen besichtigte und Verbandlungen wegen Herstellung bezw. Instandsetzung dieses Weges pflog, neil die Gemeinde zur Herhaltung des Weges ohnedies verpflichtet ist. Die dritte Sektion stellt demnach den Antrag: Der Gemeinderat beschließe diesen Weg ins öffentliche Gut zu übernehmen. Angenommen. Z. 10.147. 28. Benützung der öffentlichen Grundparzelle 1313/3 zur Errichtung eines Portales Referent Herr GR. Schreiner. Die Firma Kammerhofer und Pils ersucht um Ueber¬ lassung von öffentlichem Grund am Stadtplatz (Schuhwaren¬ haus Heiser). Das Stadtbauamt hat eine Kommission ver¬ anlaßt, welche gegen die Portalerrichtung unter Vorschrei¬ bung eines Anerkennungszinses keine Einwendung erhoben und beantragt demnach die Sektion: Der Gemeinderat ge¬ nehmige die Verbauung von drei Quadratmetern öffentlichen Grund der Parzelle 1313/3 gegen Zahlung eines jährlicher Anerkennungszinses von einer Goldkrone durch die Firma Kammerhofer und Pils. Die er Anerkennungszins ist im vorhinein zu entrichten. Der Sektionsantrag wird einhellig angenommen. Z. 24.828. 29. Einführung von Strombegrenzern. Referent Herr GR. Dr. Furrer bringt das Schreiben der Elektrizitätswerke zur Verleiung und schildert das Wirken und Aussehen eines solchen Strombegrenzers, dessen Aufgabe es sein soll, einen Mehrbezug elektrischen Lichtes zu vermeiden und auszugleichen. Die dritte Sektion bat sich mit dem ge¬ stellten Begehren eingehend beschäftigt und ist zu folgenden Antrag gekommen: Der Gemeinderat beschließe, der vorgeschlagenen zwangs¬ weisen Einführung von Strombegrenzern im Stadtgebiete nicht zu ustimmen, sondern es den Pauf val=Stromabnehmern der Elektrizitäte werke freizustellen, mit diesen ein diesbezüg¬ liches Uebereinkommen zu treffen. Herr GR. Schickl berichtet, daß er in der Beleuchtungs¬ komiteesitzung gegen die Einführung von Strombegrenzern Stellung genommen habe; bei dieser Gelegenheit habe er au" gegen die Art der Verrechnung des elektrischen Stromes bei den Konsumenten gesprochen und steht zu befürchten daß die Steyrer stets auch Stromkosten für Linz mitbezahler müssen. Redner verlangt die Einsetzung eines Komitees zur Ueberprüsung aller dieser Beschwerden, wozu auch die letzten Stromstörungen gehören. Der Herr Vorsitzende leitet sodann über den Sektions¬ antrag die Ahstimmung ein, welche die Annahme desselben ergibt. 2711 Vierte Sektion. 30. Neufestsetzung des Reinigungspauschales für die Schulwarte. Referent Herr GR. Neuhold. Die Schulhauswarte haben mit Rücksicht auf die hohen Preise der Reinigungswerkzeuge um die Erhöhung des Teil der Sitzung um 7 Uhr 10 Minuten für geschlossen erklärt Pauschales angesucht. Die vierte Sektion hat gemäß des Beschlusses des Gemeinderatspräsidiums folgenden Antrag beschlossen: Der Gemeinderat genehmige den Beschluß des Präsidiums und bewillige eine Erhöhung des Reinigungspauschales auf 50 Kronen pro Quadratmeter Angenommen. Z08.722: 31. Bericht und Beschlußfassung über die städtische Bücherei. Referent Herr GR. Lebeda. Seinerzeit hat der Herr GR. Krottenau beantragt, eine städtische Bücherei zu errichten. Diese Angelegenheit ist sodann in ein bestimmtes Stadium getreten, nun stellen sich aber der Eröffnung der Bücherei Schwierigkeiten entgeaen, welche darin liegen, weil sich die Gemeinde in einer tristen finanziellen Lage befindet und weil sich der übernommene Bücherstock in einem Zustand befindet, welcher ihn unausgabefähig macht Die übernommenen Bücher wurden durch einen Fachmann einer Durchsicht unterzogen; das Ergebnis derselben ist in einem Schreiben niedergelegt. Die Sektion stellt hiezu folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe bei Aufrecht¬ haltung der Vereinbarung vom 25. Februar 1920 dem Ver¬ eine Südmark die seinerzeit übernommenen Bücher des Deutschen Volksbundes samt Zubehör insolange zur Ver¬ fügung zu stellen, bis es der Gemeinde möglich sein wird, die städtische Bücherei zu errichten; das Lokale wird einst¬ weilen dem Bezirksbildungsausschuß für seine Bücherei zur Verfügung gestellt. Der Sektionsantrag wird einhellig angenommen. Zl. 38.722/19 32. Erhöhung der Armengelder und Erziehungsbeiträge. Referent Herr GR. Klement. Die jetzigen Teuerungsverhältnisse haben den Armenrat bemüßigt, sich mit der Erhöhung der Armengelder und Er¬ ziebungsbeiträge zu befassen, welche sich im folgenden Sektionsantrag ausdrücken: Der Gemeinderat beschließe, den Armenrat zu ermächtigen, die fortlaufenden Unter¬ stützungen, sowie die Erziehungsbeiträge der in Steyr und auswärts wohnenden nach Steyr zuständigen Armen bis zu 6000 Kronen, der in den Altersheimen definitiv unter¬ gebrachten, arbeitsunfähigen und anspruchsberechtigten Armen bis zu 3000 Kronen, ferner den im Versorgungshause unter¬ gebrachten Pfleglingen die Unterstützung auf 1000 Kronen monatlich zu erhöhen. Diese Unterstützung wird stets auf die Dauer eines Jahres bewilligt. Nach kurzer Wechselrede wird der Sektionsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen. Z. 26.288. Herr Vorsitzender trägt die Abstimmung über den Antrag des Herrn Vizebürgermeister Dedic, daß über die Bewilligung der Behebung einzelner Posten von dem für das Stadtgut aufzunehmende Darlehen das Komitee im Einvernehmen mit dem Präsidium zu beschließen habe, nach und wird der Antrag vom Gemeinderate einhellig angenommen. Weiters teilt der Herr Vorsitzende mit, daß, nachdem Herr Schörkhuber Mitglied der vierten Sektion war, auch Frau Berta Molterer als dessen Mandatsnachfolgerin in die vierte Sektion eintritt und der Gemeinderat einverstanden sein werde, daß Frau GR. Molterer alle jene Funktionen in den Komitees übernimmt, welche Herr Schörkhuber inne hatte. Preise der Reinigungswerkzeuge um die Erhöhung des Teil der Sitzung um 7 Uhr 10 Minuten für geschlossen erklärt Wird zur Kenntnis genommen und somit der öffentliche Der Vorsitzende: Jolef Wokral Die Beglaubiger: Der Schriftführer: Alois Leveda Carl Ridler Berta Rilely Taoblat=Druckerei, Steyr
Vertrauliches Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates am 27. Oktober 1922; Beginn des vertraulichen Teiles 7 Uhr 5 Min. abends. Punkt 1. Personalansuchen. Referent lerr G.R. Saiber. a) Ansuchen des Herrn Direktors der Handelsschule Fritz Braun um Zuerkennung einer Leiterzulage. Die I. Sektion beantragt dem Gesuchsteller für das Jahr 1921/22 1/4 des Monatsbezuges und für das Jahr 1922/23 1/5 jedoch nur insolange bis derselbe vom Bunde übernommen wird, zu bewilligen. Angenommen. b) Bestätigung des Prof. Dr. Staudacher als Handelsschullehrer. Die Aufnahme wird vom Gemeinderate bestätigt, und derselbe in die Besoldungsgruppe IV überführt; an Probedienstzeit hat derselbe nach den Normen der allg. Dienstordnung vom 20. Mai 1920 2 Jahre abzuleisten. Angenommen. c) Aufnahme der Fürsorgerin Maria Urban in den Dienst der Stadtgemeinde. Nachdem die Gesuchstellerin die Vorbedingungen hiefür erfüllt, wird vom Referenten die Aufnahme derselben beantragt. Bes. Gr. 6. Angenommen. d) Beschluß des Gemeinderatspräsidiums auf Änderung der Reisediäten. Die Reisediäten werden nach dem Vorschlage der Personalkommission angenommen. e) Ansuchen des pens. Kanzlei-Direktor Worring und Überführung nach der Gruppe D in die Besoldungsordnung. Der Herr Referent beantragt dem Ansuchen aus prinzipiellen Gründen keine Folge zu geben Herr G.R. Prof. Brand berichtet, dass er in der Personalkommission sowohl wie in der I. Sektion vorerst das Ansuchen befürwortet habe, jedoch nach Einsicht in den letzten Monatsbezug des Gesuchstel lers zur Überzeugung gekommen sei, dass derselbe keine Not leide und einer Erhöhung seiner Bezüge nicht bedürfe; infolgedessen müsse er aus Ersparungsrücksichten sich den Sektionsantrage anschliessen.
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