Gemeinderatsprotokolle vom 15. und 18. September 1922

Bei Berechnung der Steuerpferdestärken werden Bruchteile einer Steuerpferdestärke unter 0•5 nicht be¬ rücksichtigt, Bruchteike von 0•5 und mehr als volle Steuerpferdestärke angerechnet. Die Platzkraftwagen des öffentlichen Lohnfuhr¬ werkes unterliegen ohne Rücksicht auf die Art und Pferdestärke des Motors einer Pauschalabgabe von 4 Goldkronen Für Kraftwagen, die in der ersten Hälfte eines Jahres abgabepflichtig werden, ist die volle Abgabe für solche, die in der zweiten Hälfte eines Jahres ab¬ gabepflichtig werden, die halbe Abgabe zu entrichten Die Eigentümer von Kraftwagen, die zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes außer Betrieb stehen, können die Befreiung von der Abgabe erwirken, wenn das behördlich vorgeschriebene Kennzeichen innerhall vier Wochen nach Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes zurückgelegt wird. II. Für Kutschwagen beträgt die Abgake für das Jahr: 1. Für zweiräderige Kutschwagen (Gigs) sowie alle Arten offener, ungedeckter und gedeckter zwei¬ bs dreisitziger Jucker, Salzburger und Gerichielwagen in landesüblicher Form (letztere auch dann, wenn vielfach der Brauch, rückwärts ein abnehmbarer Notsitz vor¬ handen ist) 1 Goldkrone 2. für reine Luxuskutschierwagen mit und ohne Dienersitz, Landschützer, Jagdwagen, Breax u. dgl., Phaetons mit oder ohne Kutschbock und Dach, Omni¬ busse für Hotelbeirieb 1•4 Goldkronen, 3. Kupees, Glas= und Lederlandauer, vis-à-vis 2•4 Goldkronen. 4. Steuer für Gummibereifung separat 1 Gold¬ lrone. III. Für Motorräder beträgt die Abgabe ohne Unterschied der Kategorie 5 Goldkronen pro Jahr. Für Personen=Kraft¬ und Kutschwagen sowie Motorräder, die vorwiegend in Ausübung eines Ge¬ werbes oder Berufes verwendet werden, vermindern sich die Sätze auf die Hälfte. Unter Goldkrone wird die Zollgoldkrone mit dem Kurswerte des Fälligkeitstermines der Abgabe ver¬ standen. Neu aufgenommen wurden also Motorräder. Die Sektion stellt den Antrag auf Annahme. Angenommen. Herr GR. Professor Brand: Nachdem der gegenwärtige Redakteur der „Steyrer Zeitung“ aus dem Verbande dieser scheidet und somit sein Amt bei der Sparkasse niederlegte, möchte ich ersuchen, daß der Gemeinderat zustimme, daß wir die Wahl eines neuen Ausschußmitgliedes vornehmen können. Einverstanden. Herr Professor Brand schlägt Herrn Josef Buchner, Kaufmann, vor. Angenommen. Der Vorsitzende schließt hierauf die Sitzung. Der Vorsitzende: Josef Wokral Die Beglaubiger: Der Schriftführer: Franz Blüml Anton Frühwald Dr. Ulrich Furrer Anna Grömmer Tagblatt=Druckerei, Steyr

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2