Gemeinderat selbst hatten sich bereits wiederholt mit dieser Frage beschäftigt, leider konnte bisher kein geeigneter Bewerber gefunden werden. Es wurde deshalb von der Besetzung dieser Stelle abgesehen und der Bürgermeister beauftragt, sich um einen geeigneten Menschen umzusehen. Die dringende Notwendigkeit der oben erwähnten Verwaltungsreform, mit der Aufstellung eines Stellenplanes, und insbesonders die Erkrankung des Magistratsdirektors, veranlassten neuerdings den Bürgermeister sich um eine geeignete Person zu bemühen. Ein Verwaltungsjurist, wie ihn die Stadt Steyr braucht wäre in der Person des Magistratsdirektorstellvertreter Dr. Ferdinand Häuslmayr in Linz vorhanden. Gestützt auf die seinerzeitige Ermächtigung hat der Bürgermeister mit Dr. Häuslmayr Rücksprache gepflogen welcher sich bereit erklärte nach Steyr zu kommen. Die von Dr. Häuslmayr gestellten Ansprüche, definitive Anstellung, Einreihung seiner bisherigen Dienstzeit, bzw. Überführung in der gleichen Besoldungsgruppe, Tragung der Übersiedlungskosten von Linz nach Steyr, erscheinen vollauf begreiflich und nicht unberechtigt oder unbescheiden. Dr. Häuslmayr wird auch vom Bürgermeister der Stadt Linz als ein sehr fleißiger und äußerst tüchtiger Beamter bezeichnet, den er nur ungern ans dem Dienste der Stadt Linz scheiden sehe. Es wird daher der Antrag gestellt: Der löbl. Gemeinderat beschließe H. Dr. Ferdinand Häuslmayr in den Dienst der Gemeinde aufzunehmen, ihn zum Stellvertreter des Magistratsdirektors Dr. Habl (mit der Zusicherung der allfälligen Nachfolgerschaft des Dr. Habl) zu ernennen und die bisherige Gemeindedienstzeit einzurechnen, bzw. in die gleiche Besoldungsgruppe zu überführen, wie die Kosten seiner Übersiedlung von Linz nach Steyr aus Gemeindemitteln zu tragen. Das städt. Wohnungsamt wird angewiesen dem neuen Magistratsdirektor-Stellvertreter raschestens eine geeignete Wohnung zuzuweisen. Dr. Häuslmayr würde dadurch in gleicher Eigenschaft wie in Linz Verwendung finden. Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit einer raschen Besetzung dieses Postens wird beantragt die Aufnahme mit 1. Okt. 1922 zu beschließen. Auf Grund dieser Rüksprache hat Herr Dr. Häuslmyr sein Ansuchen eingebracht, dem auch gleichzeitig eine Amtsbescheinigung beiliegt. Die Personalvertretung hat folgende Stellung genommen: Die Personalvertretung ist zur Überzeugung gelangt, dass die Stelle eines Mag. Dir. Stellvertreters hätte zur Aussehreibung gelangen sollen. Zur Ausschreibung habe ich zu sagen, dass vor mehr als einem Jahre die Stelle eines Juristen ausgeschrieben wurde. Es hat sich natürlich um eine ältere erfahrene Kraft gehandelt und nicht um einen Anfänger also um einen Menschen der selbständig arbeiten konnte. Nachdem sich damals kein geeigneter Bewerber gefunden hatte, so wurde das Präsidium beauftragt sich um einen solchen umzusehen. Da nun Dr. Habl krank geworden ist, auf längere Zeit auf Urlaub gegangen ist und die beiden Juristen wiederholt klagen, dass sie die Arbeit allein nicht bewältigen können, Dr. Drasch übrigens auf Urlaub gehen will, so ist die Besetzung sehr dringend geworden. Eine weitere Ausschreibung und damit ein Zuwarten dient nicht. Aus diesen Gründen habe ich in der Personalkommission folgenden Antrag gestellt: Die Personalkommission beschließe die Übernahme des Dr. Ferdinand Häuslmayr in den Dienst der Stadtgemeinde Steyr unter gleichzeitiger definitiver Ernennung zum Magistratsdirektorstellvertreter ab 1.10. 1922 mit folgenden Zusicherungen: 1.) Anerkennung der bei der Gemeinde Linz seit 1.5.1909 zugebrachten Dienstzeit für die Vorrückung, Pension und Versorgungsrechte. 2.) Übernahme in die Besoldungsgruppe 18 nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes v.13.7.1921 B.G.Bl Nr. 376 unter Wahrung seiner gegenwärtigen Bezüge bei der Stadtgemeinde Linz. 3.) Zusicherung der Vorrückung auf den event. freiwerdenden Posten des Magistratsdirektors insoweit als die Bestimmungen des § 37 der allgem. Dienstordnung mit derselben in Einklang gebracht werden kann. 4.) Zusicherung einer Wohnung in Steyr und Übernahme der mit der Übersiedlung verbundenen (Kosten) Auslagen. Diesem Antrage hat die Kommission zugestimmt. Die erste Sektion stellt den Antrag auf Besetzung dieser Stelle im Sinne des Antrages der Personalkommission und ich ersuche um Annahme. H. G. R. Dr. Peyrer: Sehr geehrter Gemeinderat! Ich habe gestern bereits gebeten den Bezug um diese Stelle beizuschaffen, damit eine richtige Stellungnahme erfolgen kann. Soviel meine Erinnerung
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