H. G.R. Professor Brand: Sehr geehrter Gemeindrat! Die Sache mit dem Herrn Gammer gefällt mir nicht, und zwar deshalb nicht, weil dies kein Abbau ist. Der Frau desselben gefällt es hier einfach nicht und sie will wieder nach Deutschland zurück. Natürlich geht ihr Gatte mit und damit die Sache billiger kommt, lässt er sich abbauen. Dafür soll die ausgeschriebene Stelle eines zweiten Realschuldieners nicht besetzt werden. Ich kenne die Verhältnisse in der Realschule sehr gut. Ein Schuldiener ist dort unmöglich im Stande seinen Verpflichtungen allein nachzukommen. Vergleichen Sie dagegen den Schuldiener in der Volksschule. Der hat 5 Klassen und nur ein Stockwerk, der Realschuldiener dagegen hat 9 Klassen eine Reihe anderer Räume, die nicht in einem Stockwerke liegen und soll alles allein machen. Sein Gehilfe ist mit dem Holztragen genug beschäftigt. Der Gemeinderat hat auch die Notwendigkeit eines 2 Realschuldieners eingesehen und die Stelle ist auch ausgeschrieben worden. Nun soll diese Stelle nicht besetzt werden, damit der Gammer gehen kann. Die Geschichte kostet eine Menge Geld und ich weiß nicht, ob wir das so haben. Wenn der Herr Gammer gehen will, so soll er gehen, aber sich auf diese Art noch einige Millionen herausschlagen geht nicht. Dies kann auch nicht der Zweck des Abbaugesetzes sein. Ich erkläre, dass meine Fraktion dagegen stimmen wird. H. G. R. Saiber: Es ist richtig, dass die Frage auftauchen könnte, ob Gammer nach dem Abbaugesetze behandelt werden kann, nachdem ja die Stelle wieder besetzt werden muss. Vor einem halben Jahre ist eine Schuldienerstelle ausgeschrieben worden, die nicht zur Besetzung kam. Die Gewerkschaft hat den Fall aufgegriffen und gesagt, dass es nicht notwendig sei die Stelle zu besetzen. Hofer sei ein bequemer Herr. H. G.R. Professer Brand verwehrt sich gegen diese Anschuldigung Hofers. H.G. R. Saiber: Es scheint, dass der Herr Hofer einen zweiten Diener zu Seite haben möchte, um einen Herrn zu spielen. Die Gewerkschaft steht auf dem Standpunkte, dass die Einstellung eines zweiten Dieners dort nicht notwendig sei und ihm ja noch der Schuldiener von der Volksschule behilflich sein kann. Anstatt der Besetzung dieser Stelle kann die Stelle der H. Gammers in der Wehrgrabenschule besetzt werden. Auf diese Weise würde die Stelle in der Realschule abgebaut werden. Andernteils können wir auch froh sein, wenn Gammer geht. H. G.R. Professor Brand: Bedauerlich, dass Sie das erst jetzt wissen. Man kann ihm ja eine Rüge erteilen und ihn falls er seinen Dienst nicht anständig versieht aus demselben entlassen. H. G.R. Saiber: Ich glaube, dass dieses Ansuchen weit günstiger käme. Wie müssten ihm dann eine Abfertigung geben, die vielleicht höher käme, als diese ganze Abfertigung ausmachen wird. Durch den Index beträgt ja heute ein Monatsbezug fast schon mehr als die Abfertigung. Außerdem käme dann doch wieder Ordnung in die Schule. Bitte daher um Genehmigung. Antrag der Sektion: Angenommen. (Mehrheit) H. G.R. Saiber: Für diese freigewordene Schulwartstelle liegt ein Ansuchen vor. Ein Alois Singelhuber bewirbt sich darum. Derselbe ist derzeit Diener bei Koburg. Die Personalvertretung und Kommission haben gegen die probeweise Einstellung desselben nichts einzuwenden und, stellt ihnen die Sektion den Antrag auf Anstellung. Angenommen. H. G.R. Saiber: Des Weiteren ist den Herren bekannt, dass Herr Mag. Dir. Dr. Habl seit längerer Zeit sich auf Urlaub befindet und die Besetzung der bereits früher ausgeschriebenen Stelle eines Magistrat-Direktorstellvertreter nun notwendig wird. Der Herr Bürgermeister hat hiezu einen Bericht verfasst, den ich Ihnen hiemit mitteile: Schon vor vielen Monaten hatten sich Magistrat und Gemeinderatspräsidium damit beschäftigt, die verschiedenen Referate und Ämter in Magistratsabteilungen umzuwandeln. Durch die Erkrankung des Bürgermeisters hat sich diese notwendige Reform verzögert. Mittlerweile ist der Magistratsdirektor in Urlaub gegangen und ist nicht unbedenklich erkrankt, so dass er möglicherweise noch mehrere Monate dem Amte fernbleiben muss. Der Magistratsdirektor hatte schon vor längerer Zeit den Antrag unterbreitet einen tüchtigen Verwaltungs-Juristen aufzunehmen und als seinen Stellvertreter zu bestellen. Das Gemeinderatspräsidium, die I. Sektion des G.R. wie der
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