Gemeinderatsprotokolle vom 15. und 18. September 1922

IX. Sitzung. Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der auton. Stadt Steyr am 15. September 1922 um 5 Uhr nachmittags. Tages=Ordnung. Mitteilungen: Erste Sektion. (Sektionssitzung am Mittwoch, den 13. und Donnerstag den 14. September um 5 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich) Personalangelegenheiten. 2. (Vertraulich) Aufnahmen in den Gemeinde¬ verband 3. Einholung eines Gemeinderatsbeschlusses zu Aufnahme eines Bundesdarlehens von 595 Millionen Kronen 4. Beschlußfassung betreffend Erhöhung verschie¬ dener Abgaben bezw Einhebung nach Goldparität. 5. Beschlußfassung wegen Einhebung einer Feuer¬ wehrumlage. 6. Beschlußfassung betreffend Neubemessung der Kanzleitaxen. 7. Erhöhung der Gebühren für baupolizeiliche Amtshandlungen. 8. Wahl der Gemeindekommission zur Bildung der Geschworenenliste pro 1923. 9. Rekurs gegen eine Armenratsentscheidung 10. Erhöhung der Armenleichenkosten. 11. Bestellung eines Totenbeschauers für die Ort¬ schaften links der Steyr 12. Ansuchen um Befreiung von der Entrichtung einer Hundesteuer. Zweite Sektion. (Sektionssitzung am Freitag, den 15. September, um 2 Uhr nachmittags.) 13. Stadtkassetagebuchabschluß pro Juli 1922. 14. Rechnungsabschluß der Stadtkasse für das Jahr 1920. 15. Unterstützungsansuchen. Dritte Sektion. (Sektionssitzung am Montag den 11. September, um 4 Uhr nachmittags.) 16. Auswechslung der Aufzugseile bei den Per¬ sonenaufzügen im Krankenhaus. 17. Erhöhung der Strompreise für elektrisches Licht und Kraft. 18. Erneuerung des Anstriches der Operations¬ säle des Krankenhauses. 19. Beschaffung von Dachziegeln zur Behebung der Sturmschäden in den städlischen Objekten. 20. Beschlußfassung über die Hausordnung in städtischen Häusern. 21. Neuregelung der Wassergebühren. 22. Festsetzung des Reinigungspauschales für die städtischen Schulen. Vierte Sektion. (Sektionssitzung am Donners¬ tag, den 14. Sepiember, um 5 Uhr nachmittags.) 23. Erhöhung der Armengelder. 24. Erhöhung des Armenleichentarifes. 25. Ansuchen um Unterstützung aus den Zinsen der kaufmännischen Krankenvereinskasse. 26. Anschaffung von Armenlernmitteln. 27. Festsetzung des Amtspauschales für die städti¬ schen Schulen. Anwesende: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Josef Wokral. Herr Vizebürgermeister: Johann Mayrhofer. Die Frauen und Herren Gemeinderäte: Dr. Ulrich Furrer Franz Aigner Anna Grömmer Prof. W. Brand Rudolf Hitzlhammer Johann Baumgartner Wolfgang Heinzl Josef Buschberger Karl Klement Josef Eisterlehner Berta Kisely Kail Fischer Alois Lebeda Anton Frühwald Michael Neuhold Michael Schörkhuber Dr. Peyrer=Angermann Anton Schwandter Ludwig Reisinger Leopold Steinbrecher Johann Radmoser Ludwig Stallinger Markus Ruckerbauer Josef Schreiner Alois Saiber Franz Tribrunner Friedrich Schickl Vom Magistrate: Herr Magistrats Oberkommissär Alfred Edelmayr. Schriftführer: Herr Franz Blüml.

Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Wokral be¬ grüßt die erschienenen Gemeinderäte, erklärt die Sitzung für eröffnet und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Ihre Abwesenheit haben die Herren Vizebürger¬ meister Nothhaft, Vizebürgermeister Dedic und die Herren Gemeinderäte Vogl und Krottenau entschuldigt. Weiters sind die Herren Nationalräte Kletzmayr und Witzany, welche an den Nationalratsversammlungen in Wien teil¬ nehmen, am Erscheinen verhindert. Zu Protokollprüfern werden die Herren Gemeinde¬ räte Frühwald und Dr. Furrer gewählt. Punkt 1 und 2 (vertraulich) werden über Antrag des GR. Dr. Peyrer vor der öffentlichen Sitzung in Verhandlung gebracht. Schluß der vertraulichen Sitzung um 5 Uhr nachm. Nachdem die Herren der christlichsozialen und gro߬ deutschen Fraktion im Laufe der vertraulichen Sitzung den Sitzungssaal verlassen haben, konstatiert der Vor¬ sitzende neuerlich die Beschlußfähigkeit durch einfache Mehrheit. 3. Einholung eines Gemeinderatsbeschlusses zur Auf¬ nahme eines Bundesdarlehens von 595 Mill. Kronen. Herr Bürgermeister Wokral: Zur Einholung des Beschlusses ist die Anwesenheit von 24 Mitgliedern not¬ wendig. Es muß daher dieser Punkt auf die nächste Sitzung verschoben werden. Mache den Vorschlag, in den ersten Tagen der nächsten Woche eine außerordentliche Sitzung einzuberufen. 4. Beschlußfassung betreffend Erhöhung verschiedener Abgaben, bezw. Einhebung nach Goldparität. Dieser Punkt wird ebenfalls, wie Punkt 6 und 7 in der nächsten Sitzung behandelt. 5. Beschlußfassung wegen Einhebung einer Feuer¬ wehrumlage. Dieser Punkt wurde von der Sektion zurückgestellt, und zwar wegen Einvernahme mit dem Kommandanten der Feuerwehr. Der Gemeinderat stimmt der Vertagung zu. 8. Wahl der Gemeindekommission zur Bildung der Geschworenenliste pro 1923. Herr GR. Tribrunner: Die erste Sektion stellt den Antrag, in die Kommission dieselben Mitglieder zu entsenden, wie sie im Vorjahre gewählt wurden, und zwar von der sozialdemokratischen Partei: Karl Klement Gewerkschaftssekretär und Gemeinderat, Christine Dedic, Kaufmannsgattin, Dr. Rudolf Schneeweiß, Rechtsanwalt; von der christlichsozialen Partei: Adolf Fuchs, Druckerei¬ geschäftsleiter, Berta Molterer, Gemischtwarenhändlerin; von der großdeutschen Partei: Heinrich Bachmayr. Angenommen. 9. Rekurs gegen eine Armenratsentscheidung. Herr GR. Tribrunner: Frau Anna Kronawetter, Gefangenhausaufseherswitwe in Steyr, rekurriert gegen eine Entscheidung des Armenrates, mit der ihr ein Ansuchen um einen Kostenbeitrag zum Kurgebrauche in Bad Hall aus Armenmitteln verwehrt wurde, und zwar mangels verfügbarer Mittel und aus dem Grunde, weil ihre Tochter Frau Ing. Vorbuchner in Berlin sich nur bereit erklärt hatte, täglich 5 Mark zu den Kosten der Kur beizutragen. Die Sektion stellt den Antrag, den Rekurs aus prinzipiellen Gründen abzuweisen. Angenommen. Punkt 10 kommt unter Punkt 24 zur Behandlung. 11. Bestellung eines Totenbeschauers für die Ort¬ schaiten links der Steyr. Herr GR. Tribrunner: Der bisherige Toten¬ beschauer Herr Dr. Clessin hat diese Stelle zurückgelegt und auch über weiteres Ersuchen erklärt, daß er nicht mehr imstande sei, dieses Amt zu versehen. Es mußte daher nach einem anderen Arzte umgesehen werden und stellt die erste Sektion den Antrag, der Gemeinderat beschließe, die Totenbeschau den beiden Amtsärzten zu übertragen, und zwar für den Sprengel I (rechts der Steyr) Herrn Dr. Holub und für den Sprengel II (links der Steyr) Herrn Dr. Klunzinger. Armenleichen sind unentgeltlich zu beschauen. Angenommen. 12. Ansuchen um Befreiung von der Entrichtung einer Hundesteuer. Herr GR. Tribrunner: Oberwachmann Prischel ersucht um Befreiung von der Entrichtung der Steuer für eine Schäferhündin, die er zum Dienste heranziehen will. Die Sektion stellt den Antrag auf Ablehnung aus prinzipiellen Gründen. Angenommen. Zweite Sektion. 13. Stadtkassetagebuchabschluß pro Juli 1922. Wird zur Kenntnis genommen. 14. Rechnungsabschluß der Stadtkasse für das Jahr 1920. Wird zur Kenntnis genommen. 15. Unterstützungsansuchen. Nachdem kein Ansuchen vorliegt, wird zum nächsten Punkt übergegangen. Dritte Sektion. 16. Auswechselung der Aufzugseile bei den Personen¬ aufzügen im Krankenhause. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer berichtet darüber, daß die Aufzugseile bei den Personenaufzügen bereits derart abgenützt sind, daß sie nicht mehr benützt werden können und der Aufzug eingestellt werden mußte. Zur Auswechselung erforderlich sind Seile von 13 mm Stärke und einer Gesamtlänge von 324 m. Die Kosten würden sich nach einem Offert der Firma Wertheim und Komp. auf 16 Millionen Kronen belaufen. Die Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat genehmige die Auswechselung der Drahtseile bei den beiden Personenaufzügen im Städtischen Krankenhause und nehme, mangels der Unmöglichkeit, ein bindendes Offert zu er¬ langen, zur Kenntnis, daß die Kosten sich, auf 16 Mil¬ lionen Kronen belaufen dürften. Angenommen. 17. Erhöhung der Strompreise für elektrisches Licht und Kraft. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer: Das Be¬ leuchtungskomitee hat in seiner Sitzung vom 16. August 1922 die Vorlage des Elektrizitätswerkes betreffend Er¬ höhung der Strompreise behandelt und ist zur Einsicht gekommen, daß durch die bedeutende Erhöhung der Ge¬ stehungskosten, Steigerung des Index rc. die vorgeschlagenen Preise genehmigt werden können und hat in diesem Sinne das Elektrizitätswerk verständigt. Die Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat ge¬ nehmige nachträglich die vom Beleuchtungskomitee in der Sitzung am 16. August d. J. gegebene Zustimmung zur Erhöhung der Strompreise im Monate August, und zwar für: von 130 K auf 660 K pro Kilowattstunde, Lichtstrom Pauschalstrom „ 110 „ „ 550 „ „ „ 110 „ „ 500 „ „ Kraftstrom Desgleichen für den Monat September d. J. für: von 660 K auf 810 K pro Kilowattstunde. Lichtstrom „ 550 „ „ 690 „ „ Pauschalstrom 500 „ „ 610 „ „ Kraftstrom Angenommen.

18. Erneuerung des Anstriches der Operationssäle des Krankenhauses Herr Vizebürgermeister Mayrhofer: Der Neu¬ anstrich des Operationssaales wurde seitens der Spitals¬ verwaltung als eine unerläßliche Notwendigkeit gefordert. In Betracht kommen 120 m2 Flächen. Die Kosten dieses Anstriches werden sich auf ungefähr 2•5 Millionen Kronen belaufen. Das günstigste Angebot ist das des Maler¬ meisters Bittner in Steyr. Die Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat ge¬ nehmige die Erneuerung des Oelfarbenanstriches an den Wänden und der Einrichtung des Operationssaales im Städtischen Krankenhause und Vergebung der Arbeiten an den Bestbieter Herrn Malermeister Bittner in Steyr. Angenommen. 19. Beschaffung von Dachziegeln zur Behebung der Sturmschäden in den städtischen Objekten. Herr GR. Schreiner: Anläßlich der Sturm¬ katastrophe am 15. August l. J. wurden zahlreiche städtische Objekte mehr oder weniger an den Dächern beschädigt. Zur Instandsetzung waren 3000 Ziegeln erforderlich welche sofort angeschafft werden mußten, um die Repara¬ turen vornehmen zu können, ehe noch die Schäden größer geworden wären. Die Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat ge¬ nehmige nachträglich diese im Einvernehmen mit dem Präsidium des Gemeinderates erfolgte unerläßliche und unaufschiebbare Anschaffung des Stadtbauamtes..6/ Angenommen. 20. Beschlußfassung über die Hausordnung in den städtischen Häusern. Herr GR. Schreiner: In der letzten Zeit kamen wiederholt Klagen über Uebelstände in den städtischen Wohngebäuden, speziell hinsichtlich der Haltung von Klein¬ tieren. Die dritte Sektion hat sich damit befaßt und stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen, das Halten von Kleintieren aller Art, inklusive Hunde wird in allen städtischen Objekten, wo nicht nach allen Regeln der Bau¬ kunst besonders errichtete Kleintierstallungen bestehen, aus¬ nahmslos verboten. Die Gebäudeverwaltung wird beauf¬ tragt, diesen Beschluß strenge zu handhaben und bei vor¬ kommenden Uebertretungen den Antrag auf sofortige Kündi¬ gung zu stellen. Ebenso hat die Gebäudeverwaltung auch in allen anderen Belangen die Handhabung der festge¬ setzten Hausordnung besonderes Augenmerk zuzuwenden und festgestellte Uebergriffe der Parteien mit dem Antrag auf unverzügliche Kündigung zu beantworten. Nach Ab¬ lauf des Jahres muß diese Verfügung zur vollen Geltung gebracht sein. Herr GR. Tribrunner wünscht, daß man den Besitzern von Kleintieren wenigstens bis Ende des Jahres das Halten derselben noch erlaubt, damit sie die Tiere noch bis zur Reife füttern können Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bemerkt, daß anläßlich einer Kommission in den städtischen Häusern in der Haratzmüllerstraße derartige Mißstände vorgefunden wurden, daß damit ehestens aufgeräumt werden müsse, falls nicht eine arge Beschädigung der Häuser platz¬ greifen sollte Herr GR. Saiber bemerkt, daß sich eine Reihe von Parteien Stallungen außerhalb der Wohnungen bauen ließen, die natürlich mit großen Kosten verbunden waren und jedenfalls auch das Banamt hiezu die Be¬ willigung gegeben hat, die nun geschädigt würden, wenn sie diese Stallungen wieder wegräumen müßten und glaubt, daß man diesen das Halten von Tieven gestatten könnte.Der Sektionsantrag gelangt zur Abstimmung und wird angenommen. 21. Neuregelung der Wassergebühren. Herr GR. Buschberger: Die fortwährende Steigerung der Löhne und Materialpreise erfordert, daß die Wasserbezugsgebühren neu geregelt werden. Die Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle die Wasserbezugsgebühr aus den städtischen Wasser¬ leitungen ab 1. Oktober l J. mit 1500 K pro Kubik¬ meter festsetzen und eine Erhöhung der Wasserleihgebühr für Messer von 10 bis 13 mm Durchlaufweite mit 8.900 K 10.000 „ 11.100 „ „ 13.400 „ über 15.300 „ für das Jahr 1923 in Aussicht nehmen. Angenommen. 22. Festsetzung des Reinigungspanschales für die städtischen Schulen. Herr Bürgermeister Wokral: Die Höhe des Pau¬ schales soll hinauf gesetzt werden, nachdem mit dem der¬ zeitigen das Auslangen nicht mehr zu finden ist. Bisher ist die Berechnungsgrundlage pro Quadratmeter festgesetzt worden. Herr Vizebürgermeister Dedic hat sich bereit er¬ klärt, sich über die Verhältnisse zu informieren. Nachdem derselbe aber heute nicht hier ist, so möchte ich Sie er¬ suchen, damit einverstanden zu sein, daß dieser Punkt vorläufig abgesetzt und in der nächsten Sitzung zur Be¬ handlung kommt. Nun ist aber die Sache sehr dringend und ich möchte vorschlagen, den Schulwarten eine à conto-Zahlung zu geben und einen Beschluß in der nächsten Sitzung zu fassen. Angenommen. Vierte Sektion 23. Erhöhung der Armengelder. Herr GR. Lebeda: Die Armengelder sind bereits sehr zurückgeblieben. Der Armenrat stellt den Antrag: Sämtlichen außerhalb des Versorgungsheimes und der städtischen Altersheime wohnhaften, hieher zuständigen Armen (auch wenn sie außerhalb der Stadt wohnen) ist ein Armengeld von monatlich 3000 K, den Pfleglingen im Versorgungsheime von monatlich 500 K und den Unterständlern in den Altersheimen ist ein Armengeld von monatlich 1500 K ab 1. September 1922 zu be¬ willigen. Die Sektion stellt den Antrag: Der Gemeinderat erteile zum Antrag des Armenrates seine Zustimmung. Herr GR. Frühwald spricht sich für eine ent¬ sprechend der Teuerung vorzunehmende Erhöhung aus. Herr Bürgermeister Wokral ist für den Sektions antrag und ersucht den Armenrat, mit neuen Vorschlägen zu kommen und stellt den Zusatzantrag: Der Armenrat wird beauftragt, entsprechend den Teuerungsverhältnissen Anträge zu stellen. Der Sektionsantrag sowie der Zusatzantrag wird angenommen. 24. Erhöhung des Armenleichentarifes. Herr GR. Lebeda: Auch hier sind die Beträge nicht mehr entsprechend. Die Leichenbestatter sind an den Gemeinderat herangetreten mit dem Ersuchen um Er¬ höhung der Tarife. Die Sektion hat sich damit befaßt und stellt folgen¬ den Antrag: Der Gemeinderat gibt seine Zustimmung, daß bei der Rechnungslegung für Armenleichen die Inder¬ ziffer zur Berechnung der Arbeitsgebühren zur Anwendung kommt und das Magistratspräsidium ermächtigt wird, auf dieser Grundlage die notwendigen Ausfertigungen gegen nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat zu vollziehen. Angenommen. 25. Ansuchen um Unterstützung aus den Zinsen der kaufmännischen Krankenvereinskassa. Herr GR. Lebeda: Es liegt ein Ansuchen einer Marie Nowodrovsky um eine Unterstützung aus den Zinsen der kaufmännischen Krankenvereinskasse als Bei¬ trag zu den Kurkosten in Bad Hall vor. Es liegt zwar „gegen die Bewerberin nichts vor, jedoch konnte durch die

Erhebungen kein Einblick in die Familienverhältnisse ge¬ wonnen werden. Die Sektion konnte sich daher auch nicht entschließen, das Ansuchen zu befürworten und be¬ antragt die Abweisung. Herr GR. Tribrunner gibt bekannt, daß die Gesuchstellerin eine arme Person sei, die früher Ladnerin und in letzter Zeit Schneiderin war. Herr GR. Steinbrecher stellt den Antrag, ihr eine Unterstützung zu geben, wenn der Betrag geringer ist als 500 K. Angenommen. Somit entfällt der Sektionsantrag. 26. Anschaffung von Armenlernmitteln. Herr GR. Lebeda: Die Kosten der Armenlern¬ mittel sind ganz enorm gestiegen. Der Stadtschulrat hat eine Zusammenstellung vorgelegt, nach welcher sich die Kosten auf über 16 Millionen Kronen belaufen werden. Die Sektion stellt den Antrag: Der Gemeinderat genehmige die Ausgaben für die Armenlernmittel der hiesigen Schulen. Herr GR. Frühwald regt an, daß man für das nächste Jahr die Kosten hiefür durch Einhebung einer Steuer in der Gemeinde aufbringen soll und übernimmt es, einen Entwurf zu machen. Der Sektionsantrag wird angenommen. 27. Festsetzung des Amtspauschales für die städtischen Schulen. Herr GR. Lebeda: Die bisher geltende Höhe der Pauschale reicht längst nicht mehr aus, um irgend welche Anschaffungen machen zu können. Der Stadtschulrat hat sich damit beschäftigt und dem Präsidium folgende Vor¬ schläge gemacht: Für die Bürgerschulen: Amtspauschale auf 20.000 K, Lehrmittelpauschale auf 15.000 K, Bibliothekspauschale auf 10.000 K, für die Volksschulen: Amtspauschale auf 15.000 K, Lehrmittelpauschale auf 10.000 K, Bibliotheks¬ pauschale auf 7000 K zu erhöhen. Das Präsidium war damit einverstanden. Der Herr Referent stellt den Zusatzantrag auf Er¬ höhung des Amtspauschales für die Bürgerschulen auf 30.000 K, des Lehrmittelpauschales für die Bürger¬ schulen auf 20.000 K, des Amtspauschales für die Volks¬ schulen auf 20.000 K und des Lehrmittelpauschales für die Volksschulen auf 15.000 K. Die Sektion stellt den Antrag: Der Gemeinderat erteilt zu den vom Präsidium festgesetzten Pauschal= und Lehrmittelbeträgen für die hiesigen Schulen seine Zu¬ stimmung, und zwar mit den vom Referenten vorge¬ schlagenen Aenderungen. Angenommen. Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Wokral er¬ klärt hiemit um 6 Uhr 35 Min. die öffentliche Sitzung für geschlossen. Rats=Protokoll über die außerordentl. Sitzung des Gemeinderates der auton. Stadt Steyr am 18. September 1922 um 6 Uhr nachmittags. Tages=Ordnung. Einholung eines Gemeinderatsbeschlusses zur Auf¬ Beschlußfassung betreffend Erhöhung verschiedener nahme eines Bundesdarlehens von 595 Millionen Abgaben beziehungsweise Einhebung nach Goldparität. Kronen. Anwesende: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Wokral. Die Herren Vizebürgermeister: Johann Mayr¬ hofer, Franz Nothhaft und Karl Dedic. Die Herren und Frauen Gemeinderäte: Prof. Brand Berta Kisely Johann Baumgartnec Alois Lebeda Josef Buschberger Michael Neuhold Josef Eisterlehner Dr. Peyrer=Angermann Karl Fischer Ludwig Reisinger Anton Frühwald Johann Radmoser Dr. Ulrich Furrer Markus Ruckerbauer Anna Grömmer Alois Saiber Rudolf Hitzlhammer Friedrich Schickl Wolfgang Heinzl Michael Schörkhuber Karl Klement Anton Schwandtner Hermann Kletzmayr Leopold Steinbrecher Ludwig Stallinger Franz Tribrunner Schreiner Josef Hans Witzany Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Wokral eröffnet die Sitzung um 6 Uhr 30 Minuten und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinde¬ räte Aigner und Wolfartsberger. Nachdem Herr Dr. Furrer der letzten Sitzung nicht ganz beigewohnt hat, wird über Antrag des Herrn GR. Prof. Brand derselbe von der Ueberprüfung des Protokolles ent oben und an seine Stelle Frau Anna Grömmer gewählt. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer übernimmt den Vorsitz und erteilt Herrn Bürgermeister Wokral das Wort. Herr Bürgermeister Wokral: „Sehr geehrter Gemeinderat! Gelegentlich der Beratungen über die Sanierung der Gemeindefinanzen hat sich der Bund

veranlaßt gesehen, den Gemeinden einen Kredit zu ge¬ währen, der nach dem Schlüssel der Bevölkerungszahl unier den einzelnen Gemeinden aufgeteilt wurde. Der Bund har bereits seinerzeit 80 und nun neuerlich 100 Milliarden gewährt. Diese Kredite sind in fünf Jahren rückzahlbar und mit sieben Prozent zu verzinsen. Die Zinsen sind halbjährlich zu zahlen. Die Erhöhung der Indexziffer und die damit verbundene Steigerung des Personalaufwandes verursachen ganz kolossale Lasten von Ausgaben, denen gegenüber nur eine 50prozentige Tragung durch den Bund erfolgt. Für die übrigen 50 Prozent hat die Gemeinde selbst aufzukommen. Diese Ausgaben sind es aber nicht allein, die große Summen erfordern, sondern alles, was in Angriff ge¬ nommen worden ist. So zum Beispiel konnte keine einzige Lieferung fest abgeschlossen werden, weil ja die vereinbarten Preise am nächsten Tage schon nicht mehr in Geltung gewesen waren. So sieht sich die Gemeinde verursacht, Kredite aufzunehmen. Der billigste ist der des Bundes. Wir haben Gelegenheit, einen solchen zu bekommen, jedoch muß der Gemeinderat hiezu seine Ermächtigung erteilen. Für Steyr entfällt von dem 80 Milliardenkredit ein Betrag von 275 Millionen und von dem 100 Milliardenkredit ein solcher von 330 Millionen. Die Gemeinde hat bereits früher einen solchen Kredit und zwar von 100 Millionen in An¬ spruch genommen. Ich möchte bitten, der Gemeinderat beschließe, einen Kredit in der Höhe von 595 Millionen aufzunehmen. Von diesen 595 Millionen sind bereits 51 Millionen der Gemeinde überwiesen worden, für August sind 100 Millionen und in dieser Woche sind 250 Millionen eingelangt. Wir haben insgesamt noch die Möglichkeit, einen Kredit von 193•5 Millionen bis zu Ende dieses Jahres in Anspruch nehmen zu können. Ich glaube versichern zu können, daß wir sparsam sein werden und bis Ende des Jahres durchhalten können. Die Flüssigmachung des Kredites erfolgt über Weisung durch die Finanzlandesdirektion, welche den Beschluß des Gemeinderates verlangt. Ergänzend möchte ich noch mitteilen, daß wir zwar kassamäßig einen Abgang von rund 300 Millionen haben, der sich aber hauptsächlich aus den laufenden Geldern ergibt, nach wiederholten Erklärungen der Buchhaltung aber keine Gefahr vor¬ handen wäre. Herr Vizebürgermeister Nothhaft, der ständig die Gebarung überprüft, würde dies dem Gemeinderate sofort vorlegen, wenn eine Situation eintritt, die sagt, daß wir passiv sind. Vorläufig sind wir es nicht, aber wenn die Preissteigerung weiter so anhält, so müssen wir in der nächsten Zeit erklären daß wir nicht mehr weiter wirtschaften können. Herr GR. Prof. Brand: Sehr geehrler Ge¬ meinderat! Ursprünglich stand auf der Tagesordnung 200 Millionen, heute sagt der Herr Bürgermeister von 595 Millionen. Wir sehen aus der Darlegung die Notwendigkeit ein und machen daraus, daß es nicht auf der Tagesordnung steht, keinen Krieg. Wir sehen, daß die Gemeinde einen großen wirtschaftlichen Kampf führt. Wir werden dieser Kreditaufnahme zustimmen, weil der Kredit billig ist und weil er beim Bund aufgenommen wird und weil wir weiters die Not¬ wendigkeit erkennen, daß die Gemeinde Mitteln braucht, um ihre Aufgabe zu erfüllen. 18 Der Antrag wird einstimmig angenommen. Beschlußfassung, betreffend Erhöhang verschiedener Abgaben, beziehungsweise Einhebung nach Goldparität Herr Bürgermeister Wokral ist der Anschau¬ ung, daß letztere keine Erhöhung, sondern nur eine Aenderung der Berechnungsgrundlage bedeute und er¬ seilt dem Referenten Herrn GR Peyrer das Wort. Herr GR. Dr. Peyrer: a) Konzessionsabgabe Es handelt sich hier um die Einführung der Be¬ rechnung nach Goldkronen. Das Amt hat hiezu einen Entwurf ausgearbeitet und die Sektion stellt den An¬ trag auf Genehmigung und Vorlage an den Landes¬ rat. Der Entwurf lautet: 1922, womit das Gesetz Gesetz vom vom 5. Oktober 1921, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 155, betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe von bestimmten Erwerbsunternehmungen im Gemeinde¬ gebiete Steyr (Konzessionsabgabe) abgeändert wird. Der oberösterreichische Landtag hat beschlossen: Artikel I. Der § 2 des Gesetzes vom 5. Oktober 1921, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 155, hat in Hinkunft zu lauten wie folgt: Höhe der Abgabe. Als Abgabe ist zu ent¬ richten: 1. Eine Jahresabgabe; 2. eine Abgabe ge¬ legentlich von Besitzveränderungen (Uebertragungs¬ abgabe): Zu 1.: Die Jahresabgabe beträgt Prozente: a) bei den Erwerbsteuerklassen (Gruppen) einge¬ reihten Unternehmungen der I. Erwerbsteuerklasse (Gruppe) 6 Goldkronen 0•25 b) bei den nach § 85 des Personalsteuergesetzes von 25. Oktober 1896, R.=G.=Bl. Nr. 220 begünstigten Erwerbs= und Wirtschaftsgenossenschaften 0•5 Gold¬ kronen; c) bei allen anderen, dem zweiten Hauptstücke des Personalsteuergesetzes unterliegenden Unternehmungen 6 Goldkronen. Im Falle des Nichtbetriebes ist die Abgabe in jedem Falle mit 0•5 Goldkronen zu bemessen. Unter Goldkrone wird die Zollgoldkrone mit dem Kurswerte des Fälligkeitstermines der Abgabe verstanden. Ist nur ein Zweig des Unternehmens, für dus die Erwerb¬ steuer einheitlich bemessen ist, abgabepflichtig, so kann, wenn dies durch das Verhältnis des Ertrages des abgabepflichtigen Zweiges der Unternehmung zum Er¬ rage des ganzen Unternehmens begründet erscheint, die Abgabe in Bruchteilen der vorstehenden Sätze be¬ messen werden. Werden mehrere abgabepflichtige Unternehmungen von derselben Person betrieben, ist die Abgabe, auch wenn für alle diese Unternehmungen die Erwerbsteuer einheitlich bemessen ist, für jede Unternehmung im vollen Ausmaße zu entrichten. Sind diese Uniernehmungen in einer ein¬ heitlichen Betriebsstätte vereinigt, so kann, wenn die Erwerbsteuer einheitlich bemessen ist, eine Ermäßigung der Abgabe bis zum Betrage der einfachen Jahres¬ abgabe (a bis c) Platz greifen. Zu 2. Die Uebertragungsabgabe ist unabhängig von der Jahresabgabe im Falle der Uebertragung eines abgabepflichtigen Unternehmens zu entrichten und be¬ trägt die dreifache Jahresabgabe. Bei Verpachtungen mit Ausschluß der Zwangs¬ verpachtung ist die halbe Uebertragungsabgabe zu ent¬ richten. Der Uebergang eines Unternehmens gemäß § 56, Absatz 4, 5 und 6 der Gewerbeordnung be¬ gründet keine Verpflichtung zur Entrichtung der Ueber¬ tragungsabgabe, desgleichen Uebertragungen zwischen Ehegatten und zwischen Verwandten ersten Grades. Artikel II. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung im Landesgesetz= und Verordnungs¬ blatte für Oberösterreich in Wirksamkeit. Zum vorstehenden Gesetzentwurf wird bemeikt: Die Goldkronenansätze sind berechnet nach dem durch¬ schnittlichen Stande der Goldparität im Monate De¬ zember 1921 und zwar nach der Relation einer Gold¬ krone — 1026 oder rund 1000 Kronen in Papiergeld. Angenommen. 2575 h) Gebührenäquivalentabgabe. Die Sektion schlägt Ihnen vor, den Zuschlag zum Gebührenäquivalent von 20 Prozent auf 50 Prozent zu erhöhen.

Hiezu liegt folgender Entwurf vor: Gesetz vom 1922, womit das Gesetz vom 5. Oktober 1921, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 156, über die Einführung von Zuschlägen zum Gebührenäqui¬ valente zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyr abge¬ ändert wird. Der oberösterreichische Landtag hat beschlossen: Artikel I. Im ersten Absatze des § 1 des Gesetzes vom 5. Oktober 1921, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 156, haben an Stelle der Worte „vom 1. Jänner 1921 an ein 20prozentiger Zuschlag“ die Worte „vom 1. Sep¬ tember 1922 an ein 50prozentiger Zuschlag“ zu treten. Artikel II. Dieses Gesetz tritt rückwirkend auf den seit 1. September 1922 verflossenen Zeitraum am Tage der Kundmachung in Kraft. Angenommen. c) Pferdesteuer. Gesetz vom 1922, womit das Gesetz vom 5 Oktober 1921, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 171, be¬ neffend die Einhebung einer Abgabe für den Besitz von Pferden im Gemeindegebiete der Stadt Steyr ab¬ geändert wird. Der oberösterreichische Landtag hat beschlossen: Artikel I. Der § 4 des Gesetzes vom 5. Oktober 1921, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 171, hat in Hinkunft zu lauten: Die Abgabe beträgt für das Jahr: 1. Für Luxuspferde (Reit=, Renn= und Wagen¬ pferde) für das erste 10 Goldkronen, für jedes weitere um 3 Goldkronen mehr, demnach für das zweite 13 Goldkronen, für das dritte 16 Goldkronen usw. 2. Für Pferde (Nutzpferde) mit Ausnahme der im § 2 genannien die nachweislich nur in Ausübung eines Gewerbes oder Berufes oder zu not¬ wendigen Fahrten von und zu der Arbeitsstätte ver¬ wendet werden, 0°5 Goldkronen. 3. Für belege Stuten und lizenzierte Hengste 05 Eoldkronen. Liegen die Vorausetzungen des Punktes 2 nur teilweise vor, so wird die Steuer nach Punkt 1 zur Hälfte eingehoben. Gewerbsmäßige Pferdehändler und Rennstall¬ besitzer fallen nicht unter die Ermäßigungsbestimmungen des Punites 2. Unter Goldkrone wird die Zollgoldkrone mit dem Kurswerte des Fälligkeitstermines der Abgabe ver¬ standen. Artikel III. Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung im Landesgesetz= und Verordnungsblatte für Oberösterreich in Wirksamkeit. Die Sektion stellt den Antrag auf Genehmigung im Sinne des Entwurfes. N95 Angenommen. Gebühren für baupolizeiliche Amtshandlungen. Entwurf: Gesetz vom 1922, betreffend Abänderung des Gesetzes vom 5. Oktober 1921, L.=G.¬ Bl. Nr. 176, womit die Einhebung von Gebühren für baupolizeiliche Auushandlungen im Gemeindegebiese der Stadt Steyr bewilligt wird. Der oberösterreichische Landtag hat beschlossen: Artikel I. Zwischen die §§ 3 und 4 des Gesetzes vom 5. Oktober 1921, L.=G.= u V.=Bl. Nr. 176, wird ein § Zu nachstehenden Wortlautes eingeschaltet: §Zu Der Gemeinderat der Stadt Steyr ist ermächtigt, die in den §§ 2 und 3 festgelegten Gebührenansätze im eigenen Wirkungskreise auf den fünfzigfachen Be¬ trag zu erhöyen. Ariikel II. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung im Landesgesetz= und Verordnungsblatte für Oberösterreich in Wirksamkeit. Die Sektion stellt den Antrag auf Genehmigung. Angenommen. e) Stromabgabe. Entwurf: Gesetz vom 1922, womit das Gesetz vom 5. Uktober 1921, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 177, betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe auf den Verbrauch elekurischen Stromes für Kraft=, Be¬ leuchtungs= und Beheizungszwecke im Stadtbezirke Steyr abgeändert wird. Der oberösterreichische Landtag hat beschlossen: Artikel I. Der § 1 des Gesetzes vom 5. Ok ober 1921, L.=G.= und V.=Bl Nr. 177, hat in Hinkunft zu lanten: Die Stadtgemeinde Steyr wird ermächtigt, von dem im Stadtgebiete für Kraft=, Beleuchtungs= und Beheizungszwecke zum Verbrauche gelangenden elektri¬ schen Strome eine Gemeindeabgabe im Ausmaße von 10 Prozent des vom Stromabnehmer entrichteten Preises einzuheben. Artikel II. Dieses Gesetz tritt am Tage der Kund¬ machung im Landesgesetz= und Verordnungsblatte für Oberösterreich in Wirksamkeit. Die Sektion stellt den Antrag auf Genehmigung. Angenommen. f) Kanzleitaxe. Entwurf: Gesetz vom 1922, womit dasGesetz vom 5. Oktober 1921, L.=G.= u. V.=B Nr. 181, betreffend die Einhebung einer. Abgabe (Kanzleitaxe) für Amtshandlungen des Stadtmagistrates Steyr ab¬ geändert wird. Der oberösterreichische Landtag hat be¬ schlossen: Artikel 1. Der zweite Absatz des § 6 des Gesetzes vom 5. Oktober 1921, L.=G= und V.=Bl. Nr. 181, hat in Hinkunft zu lauten: Die Stadtgemeinde Steyr ist berechtigt, durch Gemeinderatsbeschluß im eigenen Wirkungskreise eine Erhöyung der Abgabe bis zur 20fachen Höhe des Tarifes nach freiem Ermessen vor¬ zunehmen. Artikel II. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung im Landesgesetz= und Verordnungsblatte für Oberösterreich in Kraft. Die Sektion stellt den Antrag auf Genehmigung. Angenommen. 24565 g) Plakatsteuer. Heir GR. Dr. Peyrer: Es liegt folgender Entwuif vor: 1922, womit das Gesetz vom Gesetz vom 17. November 1921, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 23, be¬ treffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe von öffentlichen Ankündigungen im Gebiete der Stadt¬ gemeinde Steyr (Ankündigungsabgabe), abgeändert und das denselben Gegenstand betreffende Gesetz vom 1. Juni 1922, L.=G= und V.=Bl. Nr. 112, aufgehoben wird Der oberösterreichische Landtag hat beschlossen: Artikel 1 Die §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 17. November 1921, L=G.= und V.=Bl. Nr. 23, haben in Hinkunft zu lauten, wie folgt: § 2. Befreiungen. Von der Abgabe sind befreit: 1. Ankündigungen und Bekannimachungen, die vom Bunde, dem Lande Oberösterreich, der Stadt¬ gemeinde Sieyr oder deren Organen und Unter¬ nehmungen, dann von den gesetzlich anerkannien Kirchen¬ und Religionsgenossenschaften erlassen werden:

2. Ankündigungen, welche Wahlen in Körper¬ schaften öffentlichen Rechtes betreffen; 3. Aufschriften, jedoch mit Ansnahme der Steck¬ und Firmenschilder an den eigenen Betriebsmitteln, an Gebäuden oder Geschäftsräumen die den eigenen Geschäftsbetrieb der Unternehmer, Bewohner oder Ge¬ schäftsinhaber betreffen. Ueberdies ist der Magistrat Steyr berechtigt, An¬ kündigungen, welche ausschließlich oder doch vorwiegend wissenschaftlichen oder Bildungszwecken dienen, auf An¬ suchen von der Abgabe zu befreien. Derartige Antün¬ digungen müssen den Vermerk „Von der Ankündigungs¬ abgabe befreit“ und Datum und Geschäftszahl des Befreiungsbescheides aufweisen. § 3. Höhe der Abgabe Die Abgabe beträgt für Ankündigungen, für deren Vornahme ein Entgelt entrichtet wird, 50 Prozent des Entgeltes. Wird das Entgelt nicht einmal, sondern für be¬ stimmte Zeitabschnitte wiederholt bezahlt, so ist die Abgabe von jeder Teilzahlung zu entrichten. Bei gedruckten oder in anderer Art durch mecha¬ nische oder chemische Vervielfältigung hergestellten An¬ kündigungen, für deren Anbringung oder Ausstellung ein Entgelt nicht entrichtet wird, oder bei denen sich das wahre Entgelt nicht verläßlich feststellen läßt, ist eine Abgabe von 0•1 Goldkrone für das Geviertmeier des Gesamtausmaßes des zur Ankündigung verwende¬ ten Stoffes zu entrichten. Erfolgt die Ankündigung für länger als einen Monat, so ist die Abgabe für jeden weiteren Monat im gleichen Betrage zu entrichten. Ein angefangener Monat wird voll berechnet. Für Steck= und Firmenschilder beträgt die Ab¬ gabe pro Stück und Jahr eine Goldkrone. Unter Goldkrone im Sinne des Gesetzes wird die Zollgoldkrone mit dem Kurswerte des Fälligkeits¬ termines der Abgabe verstanden. Artikel II. Durch die im Artikel 1 festgelegte Fassung der §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 17. No¬ vember 1921, L.=G.= und V=Bl. Nr. 23, ist das Gesetz vom 1. Juni 1922, L.=G.= und V.=Bl. Nr 222 gegenstandslos geworden und wird daher außer Wirk¬ samkeit gesetzt. Artikel III. Dieses Gesetz tritt am Tage der Kund¬ machung im Landesgesetz= und Verordnungsblait für Oberösterreich in Kraft. Referent: Möchte hier teilen und zwar vorerst die Erhöhung auf das 50fache behandeln. Die erste Sektion stellt den Antrag auf Erhöhung der Abgabe auf das 50fache. Angenommen. Hinsichtlich der Einhebung nach der Goldparität ist die Sektion der Anschauung, daß ja ohnehin die Abgabe automalisch sich mit der Steigerung der Druck¬ kosten erhöht, nachdem sie in Form eines Zuschlages zu diesen eingehoben wird, somit die Einhebung nach der Goldparität überflüssig erscheint. Die Einhebung nach der Goldparität wird ab¬ gelehnt. Neu kommt hiezu die Besteuerung der Steck= und Firmenschilder. Die Sektion beantragt die Einhebung einer Ab¬ für Steck= und Firmenschilder, und zwar pro gabe Stück und Jahr eine Goldkrone. )5 Angenommen. Herr GR. Professor Brand stellt den Antrag auf Ausnahme der Steck- und Firmenschilder von der Abgabe. Abgelehnt. Herr Vizebürgermeister Nothhaft: Ich habe mich bereits im Vorjahre dagegen ausgesprochen, weil dies viel böses Blut machen wird und auch die Buch¬ haltung wiederholt versichert hat, daß diese Einnahmen gleich Null sein werden. Ich möchte davon abraten. h) Besucherabgabe. Herr GR. Dr. Peyrer: Die Besucherabgabe soll nun auf das 200fache erhöht werden und stellt die Sektion den Antrag auf Erhöhung auf 1000 Kr. Angenommen. 2055: i) Abgaben von den Eigentumsübertragungs¬ gebühren. Heir GR. Dr. Peyrer: Die erste Sektion stellt den Antrag auf Erhöhung des Zuschlages und zwar auf 100 Prozeni bei Immobiliargebüyren samt Zuschlägen, wenn der Gegenstand des Rechtsgeschäftes unverbauter Grund bildet und auf 40 Prozent bei Immobiliargebühren samt Zuschlägen, wenn den Gegen¬ stand des Rechtsgeschäftes verbauter Grund bildet. Angenommen. 3. j) Kraft= und Kutschwagensteuer. Herr GR. Dr. Peyrer: Hiezu liegt folgender Amtseniwurf vor: Gesetz vom 1922, womit das Gesetz vom 26. Jänner 1922, L=G.= u. V.=Bl. Nr. 52, betreffend die Einyebung einer Abgabe für die Kraft= und Kutsch¬ wagen im Stadtgebiete Steyr, abgeändert wird. Der oberösterreichische Landtag hat beschlossen: Artikel I Die §§ 1 und 4 des Gesetzes vom 26. Jänner 1922, L.=G.= und V.=Bl Nr. 52 haben in Hinkunft zu lauten, wie folgt: § 1. Gegenstand der Abgabe. Für Kraft= und Kutschwagen, sowie für Motor¬ räder (Dreiräder, Zyklonett, Hilfsmotore u. dgl.), die ihren Standort im Gemeindegebiete Steyr haben, ist von deren Eigentümer eine Abgabe an die Stadt¬ gemeinde Steyr zu entrichten. Der gleichen Abgabe unterliegen auch die Eigen¬ tümer jener Kraft= und Kutschwagen sowie Motor¬ räder, welche außerhalb des Gemeindegebietes Steyr eingestellt, jedoch zur vorwiegenden Verwendung im Gemeindegebiete von Steyr bestimmt sind, wenn der Abgabepflichtige entweder seinen Wohnsitz in Steyr hat oder sich daselbst der Mittelpunkt, beziehungsweise der Hauptbetrieb seiner Erwerbsunternehmung oder Be¬ schäftigung befindet. § 4. Höhe der Abgabe. 1. Für Kraftwagen mit Verbrennungskraft¬ maschinen wird die Angabe nach Steuerpferdestärken berechnet und beträgt für ein Jahr: Für Personenkraftwagen für die ersten sechs Steuerpferdestärken je 4 Goldkronen, für die weiteren vier Steuerpferdestärken 6 Goldkronen, für jede weitere Steuerpferdestärke je 8 Goldkronen. 2. Für Lastkraftwagen und nicht zum Transporte Personen eingerichtee Geschäftskraftwagen für jede Steuerpferdestärke 0°6 Goldkronen. Für Elektrokraftwagen beträgt die Abgabe ohne Rücksicht auf die Pferdestärke für ein Jahr: 1. Für Personenkraftwagen 40 Goldkronen, 2. für Lastkraftwagen 8 Goldkronen. Die Steuerpferdestärken werden nach der Formel N—03XiXdXS berechnet In dieser Formel bedeutet 0’3 eine Konstante, i die Zahl der Zylinder, d die Bohrung in Zeuti¬ metern und s den Hub in Metern.

Bei Berechnung der Steuerpferdestärken werden Bruchteile einer Steuerpferdestärke unter 0•5 nicht be¬ rücksichtigt, Bruchteike von 0•5 und mehr als volle Steuerpferdestärke angerechnet. Die Platzkraftwagen des öffentlichen Lohnfuhr¬ werkes unterliegen ohne Rücksicht auf die Art und Pferdestärke des Motors einer Pauschalabgabe von 4 Goldkronen Für Kraftwagen, die in der ersten Hälfte eines Jahres abgabepflichtig werden, ist die volle Abgabe für solche, die in der zweiten Hälfte eines Jahres ab¬ gabepflichtig werden, die halbe Abgabe zu entrichten Die Eigentümer von Kraftwagen, die zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes außer Betrieb stehen, können die Befreiung von der Abgabe erwirken, wenn das behördlich vorgeschriebene Kennzeichen innerhall vier Wochen nach Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes zurückgelegt wird. II. Für Kutschwagen beträgt die Abgake für das Jahr: 1. Für zweiräderige Kutschwagen (Gigs) sowie alle Arten offener, ungedeckter und gedeckter zwei¬ bs dreisitziger Jucker, Salzburger und Gerichielwagen in landesüblicher Form (letztere auch dann, wenn vielfach der Brauch, rückwärts ein abnehmbarer Notsitz vor¬ handen ist) 1 Goldkrone 2. für reine Luxuskutschierwagen mit und ohne Dienersitz, Landschützer, Jagdwagen, Breax u. dgl., Phaetons mit oder ohne Kutschbock und Dach, Omni¬ busse für Hotelbeirieb 1•4 Goldkronen, 3. Kupees, Glas= und Lederlandauer, vis-à-vis 2•4 Goldkronen. 4. Steuer für Gummibereifung separat 1 Gold¬ lrone. III. Für Motorräder beträgt die Abgabe ohne Unterschied der Kategorie 5 Goldkronen pro Jahr. Für Personen=Kraft¬ und Kutschwagen sowie Motorräder, die vorwiegend in Ausübung eines Ge¬ werbes oder Berufes verwendet werden, vermindern sich die Sätze auf die Hälfte. Unter Goldkrone wird die Zollgoldkrone mit dem Kurswerte des Fälligkeitstermines der Abgabe ver¬ standen. Neu aufgenommen wurden also Motorräder. Die Sektion stellt den Antrag auf Annahme. Angenommen. Herr GR. Professor Brand: Nachdem der gegenwärtige Redakteur der „Steyrer Zeitung“ aus dem Verbande dieser scheidet und somit sein Amt bei der Sparkasse niederlegte, möchte ich ersuchen, daß der Gemeinderat zustimme, daß wir die Wahl eines neuen Ausschußmitgliedes vornehmen können. Einverstanden. Herr Professor Brand schlägt Herrn Josef Buchner, Kaufmann, vor. Angenommen. Der Vorsitzende schließt hierauf die Sitzung. Der Vorsitzende: Josef Wokral Die Beglaubiger: Der Schriftführer: Franz Blüml Anton Frühwald Dr. Ulrich Furrer Anna Grömmer Tagblatt=Druckerei, Steyr

Zur Sitzung am 15 September 1922 Ersitzung: Franz Ament Josefa Buchegger Leopold Geiblinger Franz Grünwald Joh. Gg. Haller Florian Hingerl Frd. Hinterholzner Alois Kaiblinger Karl Seidl Ernst Lubas Joh. Matiasek Nikolaus Tybl Alois Wieser Freiwillige Aufnahme: Buchinger Karl Friedrich Leopold Max Kronberger Steinkellner Joh. Klement Karl Zusicherung: Willner Johann für Barb. Wallinoka Definitive Aufnahme: Maresch Abweisung: Wipplinger Anton

Protokoll über den vertraulichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am Freitag, den 15. September 1922, um 3 Uhr nachm. Anwesend die im Protokoll über die öffentliche Sitzung aufgezählten Gemeinderäte. Punkt1. Ansuchen des Dr. Karl Heidt um Verleihung der Sekundararztstelle im allgemeinen Krankenhaus. G.R. Saiber: Sehr geehrter Gemeinderat! Es liegen mehrere Personalansuchen vor, darunter eines des Dr. Karl Heidt um Verleihung der Sekundararztenstelle im Krankenhause. Diese Stelle ist dadurch frei geworden, dass Dr. Schönleitner gekündigt hat. Die Stelle musste rasch besetzt werden und wurde Dr. Karl Heidt eingestellt. Die Sektion stellt den Antrag auf nachträgliche Genehmigung. G. R. Dr. Furrer verwahrt sich dagegen, dass die Stelle nicht ausgeschrieben wurde und stellt den Antrag auf Ausschreibung. G.R. Saiber: Ich glaube man möchte aus dem Grunde davon absehen, nachdem Heidt bereits eingestellt ist. Die Anregung des H. Dr. Furrer kann zur Kenntnis genommen werden und künftighin die Stelle zur Aussehreibung gebracht werden. G.R. Dr. Furrer beharrt auf seinem Antrage und meint, dass ja dem Dr. Heidt die Stelle nachträglich verliehen werden kann. H. Bürgermeister Wokral erklärt, dass ihm Primar Dr. Oser mitgeteilt hat, dass Dr. Schönleitner aus dem Dienste im Krankenhause ausgeschieden ist und dass eine sofortige Besetzung der Stelle notwendig sei, wofür er bereits einen jungen Mann hätte. Weiters fragte H. Dr. Oser an, ob er denselben behalten könne, worauf ihm versprochen wurde, dass die Sache dem Präsidium vorgelegt werden wird. Wieso die Stelle nicht ausgeschrieben wurde, sei ihm selbst unbekannt und auch nicht angenehm. H. V.B. Mayrhofer bemerkt, dass diese Stelle keine definitive sei, sondern nur immer auf 2 Jahre besetzt werden kann. Falls der Sektionsantrag umgestoßen würde, würde man eine sehr unangenehme Situation schaffen, speziell für den H. Primarius. H. G.R. Frühwald ersucht die Herren von der Gegenpartei von ihrem Antrage Abstand zu nehmen, nachdem die Besetzung ja bereits durchgeführt sei und sowohl Dr. Heidt, sowie das Präsidium und der H. Primarius in eine recht unangenehme Lage gebracht würden. Nachdem H. Dr. Furrer auf seinem Antrage besteht, erfolgt die Abstimmung. Gegenantrag auf Ausschreibung: abgelehnt. Sektionsantrag: angenommen. GR. Saiber: Ansuchen des Gefangenhausgehilfen Pehböck um Versetzung zur städt. Sicherheitswache. Die Sektion stellt den Antrag auf Genehmigung. Angenommen. Als Gefangenhausgehilfe wäre nun ein Neuer aufzunehmen. Es bewirbt sich darum ein Josef Moser, der sehr gut beschrieben erscheint. Die Personalvertretung, sowie Kommission haben dagegen nichts eingewendet und die Sektion stellt Ihnen den Antrag auf Aufnahme des Bewerbers. H. G.R. Dr. Furier frägt an, ob die Stelle ausgeschrieben wurde. H. Bürgermeister Wokral teilt mit, dass bereits früher wiederholt versucht wurde für diese Stelle jemanden zu bekommen, dies aber nie gelang. Der Sektionsantrag wird angenommen. Weiters liegt ein Ansuchen des Schulwartes Josef Gammer um Abbau vor. Die Personal-Vertretung, sowie Kommission haben gegen die freiwillige Ausscheidung nichts eingewendet und die Sektion stellt den Antrag auf Zustimmung des Ansuchens, Abfertigung mit dem 11 1/2 fachen Julibezug, jedoch Abweisung, von Reisekosten.

H. G.R. Professor Brand: Sehr geehrter Gemeindrat! Die Sache mit dem Herrn Gammer gefällt mir nicht, und zwar deshalb nicht, weil dies kein Abbau ist. Der Frau desselben gefällt es hier einfach nicht und sie will wieder nach Deutschland zurück. Natürlich geht ihr Gatte mit und damit die Sache billiger kommt, lässt er sich abbauen. Dafür soll die ausgeschriebene Stelle eines zweiten Realschuldieners nicht besetzt werden. Ich kenne die Verhältnisse in der Realschule sehr gut. Ein Schuldiener ist dort unmöglich im Stande seinen Verpflichtungen allein nachzukommen. Vergleichen Sie dagegen den Schuldiener in der Volksschule. Der hat 5 Klassen und nur ein Stockwerk, der Realschuldiener dagegen hat 9 Klassen eine Reihe anderer Räume, die nicht in einem Stockwerke liegen und soll alles allein machen. Sein Gehilfe ist mit dem Holztragen genug beschäftigt. Der Gemeinderat hat auch die Notwendigkeit eines 2 Realschuldieners eingesehen und die Stelle ist auch ausgeschrieben worden. Nun soll diese Stelle nicht besetzt werden, damit der Gammer gehen kann. Die Geschichte kostet eine Menge Geld und ich weiß nicht, ob wir das so haben. Wenn der Herr Gammer gehen will, so soll er gehen, aber sich auf diese Art noch einige Millionen herausschlagen geht nicht. Dies kann auch nicht der Zweck des Abbaugesetzes sein. Ich erkläre, dass meine Fraktion dagegen stimmen wird. H. G. R. Saiber: Es ist richtig, dass die Frage auftauchen könnte, ob Gammer nach dem Abbaugesetze behandelt werden kann, nachdem ja die Stelle wieder besetzt werden muss. Vor einem halben Jahre ist eine Schuldienerstelle ausgeschrieben worden, die nicht zur Besetzung kam. Die Gewerkschaft hat den Fall aufgegriffen und gesagt, dass es nicht notwendig sei die Stelle zu besetzen. Hofer sei ein bequemer Herr. H. G.R. Professer Brand verwehrt sich gegen diese Anschuldigung Hofers. H.G. R. Saiber: Es scheint, dass der Herr Hofer einen zweiten Diener zu Seite haben möchte, um einen Herrn zu spielen. Die Gewerkschaft steht auf dem Standpunkte, dass die Einstellung eines zweiten Dieners dort nicht notwendig sei und ihm ja noch der Schuldiener von der Volksschule behilflich sein kann. Anstatt der Besetzung dieser Stelle kann die Stelle der H. Gammers in der Wehrgrabenschule besetzt werden. Auf diese Weise würde die Stelle in der Realschule abgebaut werden. Andernteils können wir auch froh sein, wenn Gammer geht. H. G.R. Professor Brand: Bedauerlich, dass Sie das erst jetzt wissen. Man kann ihm ja eine Rüge erteilen und ihn falls er seinen Dienst nicht anständig versieht aus demselben entlassen. H. G.R. Saiber: Ich glaube, dass dieses Ansuchen weit günstiger käme. Wie müssten ihm dann eine Abfertigung geben, die vielleicht höher käme, als diese ganze Abfertigung ausmachen wird. Durch den Index beträgt ja heute ein Monatsbezug fast schon mehr als die Abfertigung. Außerdem käme dann doch wieder Ordnung in die Schule. Bitte daher um Genehmigung. Antrag der Sektion: Angenommen. (Mehrheit) H. G.R. Saiber: Für diese freigewordene Schulwartstelle liegt ein Ansuchen vor. Ein Alois Singelhuber bewirbt sich darum. Derselbe ist derzeit Diener bei Koburg. Die Personalvertretung und Kommission haben gegen die probeweise Einstellung desselben nichts einzuwenden und, stellt ihnen die Sektion den Antrag auf Anstellung. Angenommen. H. G.R. Saiber: Des Weiteren ist den Herren bekannt, dass Herr Mag. Dir. Dr. Habl seit längerer Zeit sich auf Urlaub befindet und die Besetzung der bereits früher ausgeschriebenen Stelle eines Magistrat-Direktorstellvertreter nun notwendig wird. Der Herr Bürgermeister hat hiezu einen Bericht verfasst, den ich Ihnen hiemit mitteile: Schon vor vielen Monaten hatten sich Magistrat und Gemeinderatspräsidium damit beschäftigt, die verschiedenen Referate und Ämter in Magistratsabteilungen umzuwandeln. Durch die Erkrankung des Bürgermeisters hat sich diese notwendige Reform verzögert. Mittlerweile ist der Magistratsdirektor in Urlaub gegangen und ist nicht unbedenklich erkrankt, so dass er möglicherweise noch mehrere Monate dem Amte fernbleiben muss. Der Magistratsdirektor hatte schon vor längerer Zeit den Antrag unterbreitet einen tüchtigen Verwaltungs-Juristen aufzunehmen und als seinen Stellvertreter zu bestellen. Das Gemeinderatspräsidium, die I. Sektion des G.R. wie der

Gemeinderat selbst hatten sich bereits wiederholt mit dieser Frage beschäftigt, leider konnte bisher kein geeigneter Bewerber gefunden werden. Es wurde deshalb von der Besetzung dieser Stelle abgesehen und der Bürgermeister beauftragt, sich um einen geeigneten Menschen umzusehen. Die dringende Notwendigkeit der oben erwähnten Verwaltungsreform, mit der Aufstellung eines Stellenplanes, und insbesonders die Erkrankung des Magistratsdirektors, veranlassten neuerdings den Bürgermeister sich um eine geeignete Person zu bemühen. Ein Verwaltungsjurist, wie ihn die Stadt Steyr braucht wäre in der Person des Magistratsdirektorstellvertreter Dr. Ferdinand Häuslmayr in Linz vorhanden. Gestützt auf die seinerzeitige Ermächtigung hat der Bürgermeister mit Dr. Häuslmayr Rücksprache gepflogen welcher sich bereit erklärte nach Steyr zu kommen. Die von Dr. Häuslmayr gestellten Ansprüche, definitive Anstellung, Einreihung seiner bisherigen Dienstzeit, bzw. Überführung in der gleichen Besoldungsgruppe, Tragung der Übersiedlungskosten von Linz nach Steyr, erscheinen vollauf begreiflich und nicht unberechtigt oder unbescheiden. Dr. Häuslmayr wird auch vom Bürgermeister der Stadt Linz als ein sehr fleißiger und äußerst tüchtiger Beamter bezeichnet, den er nur ungern ans dem Dienste der Stadt Linz scheiden sehe. Es wird daher der Antrag gestellt: Der löbl. Gemeinderat beschließe H. Dr. Ferdinand Häuslmayr in den Dienst der Gemeinde aufzunehmen, ihn zum Stellvertreter des Magistratsdirektors Dr. Habl (mit der Zusicherung der allfälligen Nachfolgerschaft des Dr. Habl) zu ernennen und die bisherige Gemeindedienstzeit einzurechnen, bzw. in die gleiche Besoldungsgruppe zu überführen, wie die Kosten seiner Übersiedlung von Linz nach Steyr aus Gemeindemitteln zu tragen. Das städt. Wohnungsamt wird angewiesen dem neuen Magistratsdirektor-Stellvertreter raschestens eine geeignete Wohnung zuzuweisen. Dr. Häuslmayr würde dadurch in gleicher Eigenschaft wie in Linz Verwendung finden. Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit einer raschen Besetzung dieses Postens wird beantragt die Aufnahme mit 1. Okt. 1922 zu beschließen. Auf Grund dieser Rüksprache hat Herr Dr. Häuslmyr sein Ansuchen eingebracht, dem auch gleichzeitig eine Amtsbescheinigung beiliegt. Die Personalvertretung hat folgende Stellung genommen: Die Personalvertretung ist zur Überzeugung gelangt, dass die Stelle eines Mag. Dir. Stellvertreters hätte zur Aussehreibung gelangen sollen. Zur Ausschreibung habe ich zu sagen, dass vor mehr als einem Jahre die Stelle eines Juristen ausgeschrieben wurde. Es hat sich natürlich um eine ältere erfahrene Kraft gehandelt und nicht um einen Anfänger also um einen Menschen der selbständig arbeiten konnte. Nachdem sich damals kein geeigneter Bewerber gefunden hatte, so wurde das Präsidium beauftragt sich um einen solchen umzusehen. Da nun Dr. Habl krank geworden ist, auf längere Zeit auf Urlaub gegangen ist und die beiden Juristen wiederholt klagen, dass sie die Arbeit allein nicht bewältigen können, Dr. Drasch übrigens auf Urlaub gehen will, so ist die Besetzung sehr dringend geworden. Eine weitere Ausschreibung und damit ein Zuwarten dient nicht. Aus diesen Gründen habe ich in der Personalkommission folgenden Antrag gestellt: Die Personalkommission beschließe die Übernahme des Dr. Ferdinand Häuslmayr in den Dienst der Stadtgemeinde Steyr unter gleichzeitiger definitiver Ernennung zum Magistratsdirektorstellvertreter ab 1.10. 1922 mit folgenden Zusicherungen: 1.) Anerkennung der bei der Gemeinde Linz seit 1.5.1909 zugebrachten Dienstzeit für die Vorrückung, Pension und Versorgungsrechte. 2.) Übernahme in die Besoldungsgruppe 18 nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes v.13.7.1921 B.G.Bl Nr. 376 unter Wahrung seiner gegenwärtigen Bezüge bei der Stadtgemeinde Linz. 3.) Zusicherung der Vorrückung auf den event. freiwerdenden Posten des Magistratsdirektors insoweit als die Bestimmungen des § 37 der allgem. Dienstordnung mit derselben in Einklang gebracht werden kann. 4.) Zusicherung einer Wohnung in Steyr und Übernahme der mit der Übersiedlung verbundenen (Kosten) Auslagen. Diesem Antrage hat die Kommission zugestimmt. Die erste Sektion stellt den Antrag auf Besetzung dieser Stelle im Sinne des Antrages der Personalkommission und ich ersuche um Annahme. H. G. R. Dr. Peyrer: Sehr geehrter Gemeinderat! Ich habe gestern bereits gebeten den Bezug um diese Stelle beizuschaffen, damit eine richtige Stellungnahme erfolgen kann. Soviel meine Erinnerung

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