Gemeinderatsprotokoll vom 21. Juli 1922

VIII. Sitzung. Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der auton. Stadt Steyr am 21. Juli 1922 um 3 Uhr nachmittags. Tages=Ordnung: 15. Ausweis über die am Frühjahrmarkt eingehobenen Mitteilungen: Platzgebühren Erste Sektion (Sektionssitzung am Dienstag, den 16. Zeichnung von Anteilen bei einigen Industrieunter¬ 18. Juli, um 3 Uhr nachmittags) nehmungen. 1. (Vertraulich) Personalangelegenheiten. 17. Anschaffungen von verschiedenen Gegenständen für das 2. (Vertraulich= Aufnahme in den Gemeindeverband. Krankenhaus. 3. Ansuchen um Umlagebefreiung für das Arbeiterwohn¬ 18. Anschaffung von Armenlernmitteln für die städtischen haus Blumauergasse 29. Schulen. 4. Abänderung des § 73 d. allg D.=O. für die Angestellten betreffend die Zusammensetzung der Personalkommission. 19. Aufnahme eines Betriebskredites für das Stadtgut. 5. Erhöhung verschiedener Abgaben und Taxen. 52. Stellungnahme zu den Finanzvorlagen der Regierung Dritte Sektion (Sektionssitzung am Donnerstag, den 6. Bestellung der Einspruchskommission im Sinne des 20. Juli, um 4 Uhr nachmittags). Landesgesetzes vom 26. Jänner 1922 betreffend Einhebung einer Abgabe vom gemeinen Werte von Grundstücken im Gemeinde 20. Herstellung eines Kanales in der Aichetgasse. gebiete der Stadtgemeinde Steyr. 21. Herstellen von Einfriedungen im Werndlpark und im 7. Note des o.=ö. Landesrates betreffend eines 200prozen¬ Hause Schlüsselhofgasse 42. tigen Zuschlages auf den Mietzinsheller für den Wohnungsfond. 22. Errichtung einer Privatwasserleitung über öffentlichen 8. Beschlußfassung wegen Abhaltung der Jahrmärkte. Grund 9. Eingabe der Ortsgruppe Steyr des Wiener Tierschutz 23. Ansuchen um Verpachtung von öffentlichem Grund beim vereines um Abänderung der Hundesteuer Hause Wieserfeldplatz Nr. 9 10. Beschlußfassung wegen Einhebung einer Feuerwehr¬ 24 Neuregelung der Kehrichtabfuhrgebühren. umlage 11. Stellungnahme zum Erlasse des Bundesministeriums 25. Ansuchen um Zuweisung eines Standplatzes am für Inneres betreffend Förderung der Handelsschule aus Bundes¬ Stadtplatz. mitteln. 26. Ansuchen der Arbeiter=Bau= und Wohnungsfürsorge¬ 12. Ersatzwahl in den Stadtschulrat genossenschaft um Beihilfe zur Erbauung von weiteren zwei Wohnhäusern auf der hohen Ennsleite. Zweite Sektion (Sektionssitzung am Mittwoch, den 27. Beschlußfassung über die eingelangten Offerte über die 19. Juli, um halb 6 Uhr abends). zur Ausschreibung gebrachte Erbauung eines Wohnhauses in der 13 Stadtkassatagebuchabschluß pro Juni 1922. Industriestraße Nr. 5. 14. Jahresrechnung des Städtischen Museums und Ansuchen 28. Anschaffung von Schulbänken für die städtischen Schulen. um Subventionierung desselben. Anwesende: Vorsitzender Herr Bürgermeister Wokral Josef. Die Herren Vizebürgermeister Mayrhofer Johann, Nothhaft Franz und Dedie Karl. Die Herren Gemeinderäte Radmoser Johann Aigner Franz Reisinger Ludwig Buschberger Jose Ruckerbauer Markus Eisterlehner Josef Saiber Alois Frühwald Anton Schickl Friedrich Furrer Ulrich, Dr. Schreiner Jose Hitzlhammer Rudolf Schwandtner Anton Heinzl Wolfgang Stallinger Ludwig Klement Karl Steinbrecher Leopold Lebeda Alois Tribrunner Franz Neuhold Michael Vogl Adalbert Dr. Peyrer=Angermann Vom Magistrate: Oberkommissär Edelmayer. Als Schriftführer: Protokollführer Ridler Karl. Der Herr Vorsitzende Bürgermeister Wokral begrüßt die erschienenen Frauen und Herren Gemeinderäte, stellt die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest und erklärt die Sitzung um 3 Uhr 28 Minuten für eröffnet. Entschuldigt abwesend sind: Die Gemeinderäte Baum¬ gartner, Brand, Kletzmayr, Witzany, Schörkhuber, Fischer und Krottenau. Zu Protokollprüfern werden die Herren Gemeinderäte Rad¬ moser und Eisterlehner gewählt. Die Punkte 1 und 2 sind vertraulich und werden nach Schluß der öffentlich zu verhandelnden Punkte in Beratung gezogen. Vor Eingehung in die Tagesordnung meldet sich Herr GR. Tribrunner zum Wort und führt aus: „Sehr geehrter Gemeinderat! Bevor ich zu Punkt 3 der Tagesordnung das Wort ergreife, obliegt mir die angenehme Pflicht, unseren sehr verehrten Herrn Bürgermeister Wokral namens sämtlicher drei Parteien des Gemeinderates zu seiner Wiedergenesung auf das herzlichste zu beglückwünschen. Wir geben unserer Freude Ausdruck, daß es dem Herrn Bürger¬

meister gegönnt war, sich während der Zeit der Kur so gut zu erholen und wir hoffen auch, daß es ihm weiter gegönnt sein werde, daß kein Rückfall eintrete und er in unserer Mitte wieder ungestört seinen Amtsobliegenheiten nachkommen kann. Wir be¬ glückwünschen ihn zu seiner Wiedergenesung und wünschen ihm nochmals den besten und dauernden Erfolg“. (Lebhafte Zustim¬ mung des gesamten Gemeinderates.) Der Bürgermeister antwortete kurz: „Ich danke sehr“. 3. Ansuchen um Umlagebefreiung für das Arbeiterwohn¬ haus Blumauergasse 29. Referent Herr GR. Tribrunner. Die Firma Huber & Co. erbaut bekanntlich in der Blumauer¬ gasse ein Arbeiterwohnhaus und strebt für diesen Bau die zehn¬ jährige Umlagebefreiung an. Nachdem es sich tatsächlich um den Bau eines Arbeiterwohnhauses handelt und damit der Wohnungsnot gesteuert wird, hat die Sektion in ihren Bera¬ tungen sich zu folgendem Antrage entschlossen: „Der Gemeinde¬ rat beschließe, dem gestellten Ansuchen zuzustimmen 74: Angenommen. 4. Abänderung des § 73 der allg D.=O. für die Ange¬ stellten betreffend die Zusammensetzung der Personalkommission. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral teilt mit, daß dieser Punkt von der Tagesordnung entfalle, weil das Ansuchen vom Hauptvertrauensmanne der Gewerkschaft zurückgezogen wurde. Wird zur Kenntnis genommen. 5 Erhöhung verschiedener Abgaben und Taxen. Hiezu teilt der Herr Vorsitzende mit, daß dieser Punkt momentan nicht behandelt werden könne, nacdem erst 22 Ge¬ meinderatsmitglieder anwesend sind, zur Beschlußfassung jedoch 24 Gemeinderatsmitglieder anwesend sein müssen. 52. Stellungnahme zu den Finanzvorlagen der Regierung Referent Herr GR. Tribrunner. Es ist vom Deutschen Städtebund eine Zuschrift eingelangt, welche auch sämtlichen Mitgliedern desselben zugekommen ist Dieselbe lautet: Wien, am 10. Juli 1922. Geehrte Mitgliedsgemeinde! Das Bundesfinanzverfassungsgesetz hat den Gemeinden die erhoffte Hilfe nicht gebracht. Schwer lastet die Finanznot nach wie vor auf den meisten Gemeinden, die auf wichtige Umlagen verzichtet haben, weil sie der Meinung waren, daß eine ent sprechende Entschädigung durch die Ueberweisungen aus dem Ertrag der geteilten Abgaben erfolgen werde. Nun werden diese Ueberweisungen an die Gemeinden infolge der Rückständigkeit des staatlichen Steuereinhebungsapparates meist sehr verspätet vollzogen, so daß der Anteil immer in mehr oder weniger ent werteten Kronen entrichtet wird So hat eigentlich das Finanz verfassungsgesetz die finanzielle Lage vieler Gemeinden eher ver schlechtert denn verbessert! Aber schon drohen den Gemeinden neue Gefahren Die Bundesregierung hat einen neuen Finanzplan ausgearbeitet, der in einigen Punkten ein völliges Verkennen der katastrophalen Finanzlage, besonders der größeren Gemeinden, darstellt Vor allem ist in diesem Zusammenhang auf die geplante Warenumsatzsteuer zu verweisen Der Bund will auf jede Ware ohne Unterschied eine zweiprozentige Steuer legen, die natürlich Fast bei allen Gemeinden sich vervielfacht. Dadurch würde eine so starke Teuerungswelle hervorgerufen werden, daß selbst bei einer für die Gemeinden noch so günstigen Teilung des Ab¬ gabeertrages eine Besserung der trostlosen Gemeindefinanzen kaum zu erwarten ist; überdies würde durch diese neue Bundes¬ abgabe der Stadt Graz der Ertrag ihrer Verbrauchssteuer und den Städten Salzburg und Wien die Einnahmen aus der Luxuswarenabgabe entzogen werden. Da die Einhebung der Warenumsatzsteuer ohne Mitwirkung der Gemeinden überhaupt nicht möglich ist, müßte schon jetzt eine überwiegende Beteili¬ gung der Gemeinden an den Ertrag dieser Abgabe verlangt werden. Die Gemeinden wurden bereits gelegentlich der Banken¬ umsatzsteuer außerordentlich verkürzt, und liegt ein Versprechen der großen politischen Parteien vor, daß gelegentlich der Warenumsatzsteuer die Gutmachung erfolgen werde. Daran müssen die Vertreter der Städte im Nationalrat jetzt mit Entschiedenheit erinnert werden. Gegen die vom Bund geplante Holzproduktionsabgabe liegen vom Standpunkte der Gemeinden schwere Bedenken vor, Der Bund will für den Festmeter Nutzholz 3000 Kronen und für den Raummeter Brennholz 1500 Kronen einheben. Ein Raummeter Holz wiegt ungefähr 300 Kilogramm; es würde daher eine Holzsteuer von fünf Kronen für das Kilogramm Brennholz zu entrichten sein Diese hohe Abgabe bewirkt daher eine starke Verteuerung des Nutz- und Brennholzes, die fast ausschließlich von den Städtern getragen werden muß. Die in Aussicht genommene Weinproduktionsabgabe kann von den Gemeinden nur als eine geteilte Abgabe akzeptiert werden. Diese Abgabe soll 500 Kronen für einen Liter Wein betragen, wobei die bestehende Weinsteuer von 40 auf 300 Kronen für den Liter erhöht werden soll. Es wird also der Liter Wein mit einer Abgabe von 800 Kronen belegt sein. Ganz energisch und mit dem stärksten Nachdruck müssen aber die Gemeinden gegen den bereits im Nationalrat einge¬ brachten Regierungsentwurf über den Abbau der Lebensmittel¬ zuschüsse Stellung nehmen Der Bund will den Gemeinden ohne jede Entschädigung die bisher von ihm geleisteten Zuschüsse an alle Bedürftigen auferlegen, was für viele Städte den finan¬ ziellen Zusammenbruch bedeuten würde. Nach ziemlich genauen Berechnungen würde die Ausgabe, die durch die Ueberwälzung dieser Zuschüsse den Gemeinden erwächst, größer sein als alle Gemeinden zusammen auf Grund des Bundesfinanzgesetzes an Steuerertragsanteilen erhalten Dagegen müssen sich wohl die Gemeinden zur Wehr setzen. Die Verwirklichung dieses Planes wäre mit der sofortigen Finanzkatastrophe gleichbedeutend sein Die Geschöftsleitung des Städtebundes hat nun in der am 4. Juli 1922 stattgehabten Sitzung diese Fragen eingehend be¬ raten und folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Die Mitgliedsgemeinden sollen in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung die von der Bundesregierung geplante Ueberwälzung der Lebensmittelzuschüsse zur Sprache bringen und einen energischen Protest gegen die bezügliche Gesetzvorlage be¬ schließen, der an das Bundesministerium für Finanzen zu leiten ist. 2. Um den Gemeinden über die gegenwärtige Finanznot hinwegzuhelfen, ist an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, ein weiteres Darlehen den Gemeinden zu ge¬ währen. Dieses Darlehen müßte, da der Zehnmilliardenkredit nicht genügt, noch vor Beginn der Nationalferien beschlossen werden. Die im Städtebund vereinigten Gemeinden sollen in öffentlicher Gemeinderatssitzung einen entsprechenden Antrag be¬ schließen und diesen Beschluß unverzüglich dem Bundesministerium für Finanzen mitteilen. 3. Im September hat der Städtebund eine Konferenz sämtlicher Finanz= und Personalreferenten der Mitgliedsgemeinden einzuberufen, in der zum Bundesfinanzverfassungsgesetze Stellung zu nehmen ist Wir ersuchen, diese Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen und legen auch darauf Wert, daß Sie die von Ihrer Gemeinde gewählten Nationalräte um Unterstützung dieser hier formu¬ lierten Wünsche ersuchen. Ueber ihre Vorkehrungen wollen Sie uns unverzüglich unterrichten. Für die Geschäftsleitung des Deutschösterreichischen Städtebundes: Georg Emmerling, Obmann. Sekretariat: Wien, Neues Rathaus. Drahtanschrift: Städtebund Wien, Telephon Nr. 164 (00. Zu diesem Schreiben des Städtebundes liegt ein Amts¬ bericht und ein Antrag der ersten Sektion vor: Bericht und Antrag der ersten Sektion. Die Geschäftsleitung des Deutschösterreichischen Städte¬ bundes, dem auch die Stadtgemeinde Steyr als Mitglied ange¬ hört, teilt in einer Zuschrift an den Magistrat mit, daß sie sich in ihrer am 4. d. M abgehaltenen Sitzung eingehendst mit der Finanzlage der Städte befaßt hat. Bei dieser Sitzung mußte vor allem festgestellt werden, daß das Bundesfinanzverfassungs¬ gesetz den Gemeinden die erhoffte Hilfe nicht gebracht, die Finanzlage der Gemeinde Steyr hat sich besonders durch den Entgang der Umlage auf die besondere Erwerbsteuer, welche vier Fünftel ihrer Einnahme ausmachte, eher verschlechtert als verbessert und die Ueberweisungen an die Gemeinde infolge der Rückständigkeit des staatlichen Steuereinhebungsapparates meist sehr verspätet vollzogen werden, so daß der auf die Gemeinde entfallende Anteil in mehr oder weniger entwerteten Kronen entrichtet wird. Nach dieser Zuschrift des Städtebundes drohen der Gemeinde bereits neue Gefahren. Die Bundesregierung hat einen neuen Finanzplan ausgearbeitet, der in manchen Punkten den Anschein erweckt, als ob die katastrophale Finanzlage namentlich der größeren Gemeinden völlig verkannt würde. Namentlich gegen die vom Bunde geplante Warenumsatzsteuer obwalten vom Standpunkte der Gemeinde schwere Bedenken, weil durch diese Abgaben — insbesondere in der vom Bunde geplanten Höhe - eine derartige, hauptsächlich von den Städten zu tragende Ver¬ steuerung aller Waren notwendigerweise hervorrufen würde, daß selbst bei einer für die Gemeinde noch so günstigen Teilung des Abgabeertrages eine Besserung der Gemeindefinanzen kaum zu erwarten ist. Ganz energisch und mit dem stärksten Nachdruck müssen aber die Gemeinden gegen den bereits im Nationalrat einge¬ brachten Regierungsentwurf über den Abbau der Lebensmittel¬ zuschüsse Stellung nehmen Der Bund will den Gemeinden ohne jede Entschädigung die bisher von ihm geleisteten Zuschüsse an alle Bedürftigen auferlegen, was für viele Städte den finanziellen Zusammenbruch bedeuten würde. Nach ziemlich genauen Be¬ rechnungen würde die Ausgabe, die durch die Ueberwälzung dieser Zuschüsse den Gemeinden erwächst, größer sein, als alle Gemeinden zusammen auf Grund des Bundesfinanzgesetzes an Steuerertragsanteilen erhalten Dagegen müssen sich wohl die Gemeinden zur Wehr setzen Die Verwirklichung dieses Planes wäre mit der sofortigen Finanzkatastrophe gleichbedeutend.

Die Geschäftsleitung des Städtebundes hat nun in der am 4 Juli 1922 stattgehabten Sitzung diese Frage eingehend be¬ raten und beschloß, die Mitgliedsgemeinden auf die neue drohende Gefahr aufmerksam zu machen, damit sie zum Finanz¬ plan der Regierung Stellung nehmen könne. Weiters beabsichtigt im September der Städtebund eine Konferenz sämtlicher Finanz= und Personalreferenten der Mit¬ gliedsgemeinden einzuberufen, in der zum Bundesfinanzver¬ fassungsgesetz Stellung zu nehmen ist Die erste Sektion beantragt daher: Der Gemeinderat wolle die Mitteilung des Städtebundes zur Kenntnis nehmen und folgende Entschließung fassen: 1. Das Bundesfinanzverfassungsgesetz hat den Gemeinder die erhoffte Hilfe nicht gebracht. Schwer lastet die Finanznot nach wie vor auf den Gemeinden. Die finanziellen Kräfte der Stadt Steyr sind erschöpft, die Gemeinde steht vor dem finan¬ ziellen und wirtschaftlichen Ruin. Die Gefahren haben sich durck die Regierungsvorlage über den neuen Finanzplan verstärkt, der in einigen Punkten ein völliges Verkennen der katastrophalen Finanzlage, besonders der größeren Gemeinden darstellt. Die Stadtgemeinde Steyr protestiert nachdrücklichst gegen die im Nationalrate eingebrachte Gesetzvorlage der Bundes¬ regierung betreffend den Abbau der Lebensmittelzuschüsse, da ein solches Gesetz in Kürze zum finanziellen Zusammenbrüche der Gemeinde führen müßte; der beiliegende Protest ist sogleich an das Bundesministerium für Finanzen abzusenden. 2. Die Gemeinde Steyr ist nicht imstande, über die gegen¬ wärtige ungeheure Krise aus eigenen Kräften hinwegzukommen, obwohl sie alle Mittel und Wege betreten hat. Die Bundes¬ regierung wird dringendst ersucht, der Gemeinde Steyr zur Linderung der gegenwärtigen Finanznot ein weiteres, noch vor den Nationalratsferien zu beschließendes Darlehen zu gewähren dieser Beschluß ist sogleich dem Bundesministerium für Finanzen zur Kenntnis zu bringen. 3 Die für September d. J. seitens des Städtebundes in Aussicht genommene Konferenz der Finanz= und Personalreferenten sämtlicher im Städtebund vereinigten Gemeinden ist seitens der Stadtgemeinde Steyr zu beschicken. 4. Die Herren Nationalräte von Steyr werden ersucht, den Bestrebungen des Städtebundes und den unter 1 und 2 zu fassenden Beschlüssen des Gemeinderates die tatkräftigste Unter¬ stützung angedeihen zu lassen Weiters ist eine Abschrift dieses Beschlusses der Geschäftsstelle des österreichischen Städtebundes zu übermitteln. Der Bürgermeister und Sektionsobmann: Wokral m. p Hiezu wird noch beantragt: Der Herr Bürgermeister wird heauftragt, sofort beim Bundesministerium beziehungsweise im Nationalrate den Protest des Gemeinderates einzubringen, da¬ mit die Beschlußfassung noch vor den Ferien des Nationalrates erfolgen könne. Der Antrag der ersten Sektion sowie der Zusatzantrag werden vom Gemeinderate einhellig angenommen Z 17814., Nachdem nunmehr 24 Mitglieder des Gemeinderates an¬ wesend find, tritt der Gemeinderat in die Beratung des Punktes 5: „Erhöhung verschiedener Abgaben und Taxen" ein. s) Erhöhung der Gebühren für die Waggebühren. In der Sitzung des Gemeinderates vom 16. Juni l. J. wurde der Beschluß gefaßt, die Gebühren für die öffentlichen Brückenwagen in Steyr zu erhöhen. Dieser Beschluß wurde der Landesregierung mitgeteilt, welche darauf bemerkte, daß eine solche Erhöhung, weil sie die Gebühren, welche das Lano ein¬ hebt, überschreiten würde, nicht angängig sei, und hat den Akt zur neuerlichen Beschlußfassung anher rückgemittelt. Die Sektion glaubt jedoch keinen Anlaß zu haben, von dem seinerzeit gefaßten Beschluß Umgang zu nehmen und beantragt: „Der Gemeinderat beschließe, mit Rücksicht auf die fort¬ schreitende Geldentwertung auf eine Aenderung des bestehenden Gemeinderatsbeschlusses nicht einzugehen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig an¬ genommen. Z. 20.878. b) Ueber die Mahngebühren liegt ein Amtsbericht vor, welcher vorschlägt, für die erste Mahnung 100 Kronen, für die zweite Mahnung 200 Kronen und für die dritte Mahnung 400 Kronen einzuheben. Die Sektion beantragt: „Der Gemeinderat stimme der Er¬ höhung der Mahngebühren nach dem Amtsbericht zu Angenommen. Z. 18.311., e) Fremdenabgabe. Der Amtsbericht empfiehlt, wie im Jahre 1921, so auch im Jahre 1922 von der Einhebung der im Landesgesetze vom 11. Mai 1922 vorgesehenen Fremdenabgabe Abstand zu nehmen. Schon im Vorjahre hatte sich herausgestellt, daß die Einhebung und Kontrolle bedeutend höhere Kosten verursachen würde, als der Ertrag sein würde. Die Verhältnisse werden sich heuer wahrscheinlich noch ungünstiger gestalten. Die Sektion hat sich mit diesem Gegenstande eingehend beschäftigt und glaubt jedoch, daß die Auffassung des Amtes in dem Punkte nicht ganz richtig sei, sie ist der Meinung, daß man das Recht auf die Fremdenabgabe aufrecht erhalten solle, jedoch zur Auswirkung derselben die Fremdenzimmerabgabe auf 40 Prozent erhöhen solle. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß die Zuschrift der Landes¬ regierung von Personen handelt, die sich zur Erholung oder zum Vergnügen länger als 24 Stunden in Steyr aufhalten. Der Amtsbericht schlägt nun vor, statt auf diese Abgabe ein¬ zugehen, welche der Gemeinde wegen der Kosten der Einhebung Schwierigkeiten macht, die Fremdenzimmerabgabe von 30 Prozent auf 40 Prozent zu erhöhen. Der Sektionsantrag lautet: „Der Gemeinderat beschließe die Fremdenzimmerabgabe auf 40 Prozent zu erhöhen“. Wird vom Gemeinderate sodann einhellig angenommen. Z. 17.099., d) Erhöhung der Eil= und Frachtgüterabgabe. Hiezu liegt ebenfalls ein Amtsbericht vor, mit welchem sich die Sektion beschäftigt hat und den Antrag stellt: „Der Gemeinderat beschließe, einer zehnfachen Erhöhung unter gleichzeitiger Ermächtigung des Gemeinderates, die Abgabe bis zum zwanzigfachen erweitern zu können, zuzustimmen. Herr Vorsitzender bemerkt, daß aus dem Verhältnisse dieser Abgabe sich ergibt, wie eigentlich der Bund mit den Gemeinden verfährt. Als diese Frage der Eil= und Frachtgüterabgabe im vergangenen Jahre beraten wurde, war eine mündliche Zu¬ sicherung der Regierung zur Mitwirkung bei der Einhebung vorhanden. Das Gesetz wurde hierauf beschlossen und wir haben uns mit der Bahnverwaltung ins Einvernehmen gesetzt; heute vormittags haben wir jedoch die Verständigung erhalten, daß der Bahnvorstand gestern in der Direktion in Linz vorgesprochen hat, um sich die entsorechenden Richtlinien zu holen. Es wurde ihm dort ein Erloß des Bundesministerium für Verkehrswesen vorgelegt, mit welchem das Bundesministerium erklärt, daß es der Stationsvorstehung untersagt wird, bei der Einhebung dieser Abgabe mitzuwirken, daß wir daher einen eigenen Apparat brauchen würden, welcher die Berechnung und Einhebung der Taxen übernimmt. Wir haben uns telegraphisch an das Bundes¬ ministerium gewendet und hoffen in kurzer Zeit die Zustimmung zur Mi wirkung bei der Einhebung dieser Abgabe zu erhalten. Es ist bezeichnend, daß wir zwar das Gesetz erhalten haben, dasselbe aber durch das Verhalten des Bundesministeriums nicht anwenden können Der Sektionsantrag wird hierauf vom Gemeinderate ange¬ nommen. Z 17.188., 6. Bestellung der Einspruchskommission im Sinne des Landes=Gesetzes vom 26 Jänner 1922 betreffend die Einführung einer Abgabe vom gemeinen Werte von Grundstücken im Ge¬ meindegebiete der Stadtgemeinde Steyr Referent Herr GR. Reisinger. Nach § 19 des Gesetzes über die Bodenwertabgabe hat die Einspruchskommission aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und aus sieben vom Gemeinderate zu wählenden Mitgliedern und einem rechtskundigen Magistrats¬ beamten zu bestehen Der Gemeinderat wird ersucht, die Wahl in die Einspruchskommission vorzunehmen und die Sektion stellt folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe, die Herren Saiber, Schreiner, Fischer, Radmoser, Schwandtner, Dr. Furrer und Schickl in die Einspruchskommission zu entsenden Die Frist zur Vorlage der Selbsteinschätzung wird mit einem Monat nach Verlaut¬ barung der Durchführungsbestimmung festgesetzt" Der Sektionsantrag wird ohne Wechselrede vom Gemeinde¬ rate angenommen Z. 17.098, 7. Note des oberösterreichischen Landesrates betreffend Ein¬ hebung eines 200-prozentigen Zuschlages auf den Mietzins für den Wohnungsfond. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß der Titel richtig heißen soll „auf den Mietzinsheller". Referent Herr GR. Tribrunner. Bei der letzten Präliminarberatung am 30. Jänner 19 2 wurde ein 200 prozentiger Zuschlag auf den Mietzinsheller be¬ schlossen; es dürfte in dem Bericht an den Landesrat ein Ver¬ sehen enthalten sein, weil unmittelbar darauf Aufklärung ver¬ langt wurde; es muß nämlich richtig heißen, Zuschlag zu den Mietzinshellern. Die Sektion hat sich mit der Sache eingehendst beschäftigt und beantragt: „Der Gemeinderat beschließe, beiliegende Ge¬ setzesvorlage, welche die Einhebung eines 200-prozentigen Zu¬ schlages zu den in der Präliminarsitzung vom 30 Jänner 1922 genehmigten Mietzinshellern festlegt, und beauftrigt das Prä¬ sidium, beim oberösterreichischen Landtag um die Annahme des¬ selben einzuschreiten. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate ohne Wechsel¬ rede angenommen. Z. 3435.

8. Beschlußfassung wegen Abhaltung der Jahrmärkte. Referent Herr GR. Reisinger. Es wurde seinerzeit die Anregung gegeben, den Frühjahrs¬ und Herbstmarkt aufzugeben; es hat sich auch Herr Gemeinde¬ rat Kletzmayr damit in einer Gemeinderatssitzung beschäftigt und angeregt, die Märkte einer Modernisierung zu unterziehen. Von den Genossenschaften, den Handelstreibenden, Kaufleuten und Gastwirten wurde jedoch mittelst Eingaben ersucht und verlangt, daß die Märkte in ihrem jetzigen Bestand belassen werden sollen, weil durch die Märkte doch ein Verkehr zwischen Stadt und Land gefördert wird Die Sektion hat sich mit der obschwebenden Frage einge¬ hendst beschäftigt und stellt den Antrag: „Der Gemeinderat beschließe, bis zur Schaffung geeigneter allgemein wirtschaftlicher Maßnahmen zur Verbesserung des Marktwesens an dem be¬ stehenden Rechte der Abhaltung des Frühjahrs= und Herbstjahr¬ marktes nichts zu ändern." Nach aufklärenden Worten des Herrn GR Eister¬ lehner, welcher den Standpunkt des Herrn GR. Kletzmayr erläuterte, wird der Sektionsantrag vom Gemeinderate einhellig angenommen. Z 4571. 9. Eingabe der Ortsgruppe des Wiener Tierschutzvereines, Ortsgruppe Steyr, um Abänderung der Hundesteuer. Referent Herr GR. Reisinger. Es liegt eine Zuschrift des Tierschutzvereines vor, welche besagt, daß der Gemeinderat beschließen möge, allen jenen Hunde¬ besitzern, welche nachweislich schon seit Jahren im Besitze eines Hundes sind, die Steuer auf ein Viertel zu ermäßigen. Die Sektion steht jedoch auf einen abweislichen Standpunkt aus prinzipiellen Gründen und beantragt: „Der Gemeinderat beschließe, auf eine Aenderung des Ge¬ meinderatsbeschlusses vom 16. Juni 1. I. aus prinzipiellen Gründen nicht einzugehen“. Herr GR Aigner: Der seinerzeitige Beschluß über die neue Hundesteuer hat in der Bevölkerung eine gewisse Unzu¬ friedenheit hervorgerufen und ist der Unwille zum Ausdrucke gekommen, daß die ganzen Geschichten in einen Topf geworfen wurden und jeder Hund, sei er Nutz= oder Luxushund, nach einem bestimmten Leisten behandelt wurde. Viele finden sich schwer geschädigt und zwar insbesondere die kleinen Gewerbe¬ treibenden, die kleinen Beamten und die Pensionisten, welche bisher die paar Kronen aufbringen konnten, nunmehr aber nicht mehr in der Lage sind, sich einen Hund halten zu können Es gibt doch kleine Hausbesitzer, die ihr Häuschen nur mit der eigenen Familie bewohnen und welche einen Wachhund auch zum Schutze der Kinder benötigen. Es soll daher doch eine Ausnahme gemacht werden; ich habe schon damals beantragt, eine Abstufung vorzunehmen und zwar für solche Hunde, welche wirkliche Nutzhunde sind. Wer sich einen Luxushund halten will, soll 50.000 Kronen bezahlen, aber dort, wo ein Hund not¬ wendig ist und aus finanziellen Gründen die Steuer nicht auf gebracht werden kann, sollte Rücksicht geübt werden. Herr Vorsitzender bemerkt, daß ein Vorschlag über die Art der Abstufung die Angelegenheit rasch erledigen ließe, vorläufig liegt aber nur der Antrag auf Abstufung vor, jedoch keiner über die Art derselben. Herr GR. Steinbrecher erklärt, er müsse hier gegen den Antrag Aigner sprechen. Man habe sich mit der Sache sehr eingehend befaßt und es dürfte ein zu ertragender Schicksals¬ schlag sein, wenn man einen Hund vermissen muß. Wo soll man aber bei der Abstufung anfangen und wo soll man auf¬ hören. Andererseits wird der Hund vom Besitzer als Nutzhund deklariert, dann muß er auch die Steuer wert sein. Der Wert des Steuerbetrages ist ohnehin schon wieder durch die fortge¬ schrittene Geldentwertung überholt. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bemerkt, daß bloß die Ziffer in die Augen springt und dabei vergessen wird, daß die Hundesteuer, wie neu besteht, noch weit hinter der Gold¬ parität zurückbleibt. Den Ausführungen des Herrn GR. Stein¬ brecher ist nur zuzustimmen, die Hundeepidemie nimmt in Steyr schon ungeheuere Formen an, es laufen Köter herum, von denen man im Augenblick nicht weiß, ob dies überhaupt ein Hund ist und die nur dazu da sind, die öffentlichen Anlagen zu beschädigen. Herr Vizebürgermeister Nothhaft glaubt, daß es doch trotz der Vorschreibung jedem Hundebesitzer unbenommen bleibt, um eine Ermäßigung einzuschreiten, was auch niemanden ver¬ wehrt werden könne Er stelle daher den Antrag, daß das Prä¬ sidium ermächtigt werde, eine kleine Ermäßigung in dringenden Fällen zuzugestehen. Herr GR. Reisinger sagt im Schlußworte, daß es mit den Hunden in Steyr schon wirklich eine Plage sei; wenn man bedenkt, was die Fütterung eines Hundes heute kostet, so be deutet die Steuer das Geringste hievon. Es wäre daher am besten, dem Sektionsantrage zuzustimmen, um was er hiemit ersuche. Der Sektionsantrag wird hierauf mit Stimmenmehrheit angenommen und der Zusatzantrag des Herrn Vizebürgermeisters Nothhaft abgelehnt. Z. 4561 10. Beschlußfassung wegen Einhebung einer Feuerwehr¬ umlage. Hiezu berichtet der Herr Vorsitzende, daß von der ersten Sektion beschlossen wurde, noch Vorerhebungen zu machen und daher die Behandlung dieses Punktes vertagt werden müsse. Wird zur Kenntnis genommen. 11. Stellungnahme zum Erlasse des Bundesministeriums für Inneres betreffend Förderung der Handelsschule aus Bundesmitteln. Referent Herr GR. Tribrunner. Das Kuratorium der Städtischen Handelsschule hat in An¬ gelegenheit der Verstaatlichung des Direktors derselben einen Erlaß des Bundesministeriums vorgelegt, worin sie um die Beschlußfassung betreffend die Belassung der Wohnung des je¬ weiligen staatlichen Direktors der Handelsschule als Dienst¬ wohnung ersucht Die Sektion stellt hiezu den Antrag: „Der Gemeinderat beschließe, die dem gegenwärtigen Direktor der Städtischen Handelsschule dermalen zugewiesene Wohnung für den jeweiligen staatlichen Direktor der Handels¬ schule als Dienstwohnung desselben zu erklären. Betreffend die Aenderung des Organisationsstatutes wird das Kuratorium beauftragt, die entsprechenden Anträge zu unterbreiten" Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. Z 18.018. 12. Ersatzwahl in den Stadtschulrat. Referent Herr GR. Reisinger. Herr GR. Steinbrecher hat erklärt, daß er wegen der ihm obliegenden anderwärtigen Aufgaben nicht in der Lage sei, ständig an den Sitzungen des Stadtschulrates teilzunehmen und daher sein Mandat zurücklegen müsse Die erste Sektion hat diese Mandatszurücklegung zur Kennt¬ nis genommen und beantragt: „Der Gemeinderat beschließe, in den Stadtschulrat den Herrn Oberlehrer Mally zu entsenden“. Angenommen. Z 18 749. Zweite Sektion. 13. Stadtkassetagebuchabschluß pro Juni 1922. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft. Der Herr Referent schildert an der Hand des Abschlusses die einzelnen Hauptposten und stellt fest, daß bis zur Zeit der für 1922 erwartete Abgang nicht überschritten ist und die Hoffnung besteht, nicht über den Rahmen des ohnehin erwarte¬ ten Defizites hinauszukommen. Die Unterstützung des Bundes wird natürlich hiezu unentbehrlich sein, und ist der Protest gegen den Finanzplan auch aus dem Grunde gerechtfertigt, weil die Beschneidung der Einnahmen der Gemeinde und ein Aufhalsen von Lasten den wirtschaftlichen Zusammenbruch bringen müßte. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über den Stadtkasse¬ tagebuchabschluß zur Kenntnis. 14 Jahresrechnung des Städtischen Museums und Ansuchen um Subventionierung desselben. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft. Vom Kustos des Städtischen Museums liegt ein Bericht vor, dem das Ersuchen um eine Suboentionierung ange¬ schlossen ist. Die zweite Sektion stellt den Antrag: Die Jahresrechnung des Städtischen Museums wird zur Kenntnis genommen und die Erhöhung der bisherigen Subvention von 300 Kronen auf 1000 Kronen bewilligt. Angenommen. Z. 15. Ausweis über die am Frühjahrsmarkt eingehobenen Platzgebühren. Referent Herr Vizebügermeister Nothhaft. Der Herr Referent bringt den Ausweis durch Verlesung zur Kenntnis und erklärt mit Befriedigung feststellen zu können, daß aus dem Frühjahrsmarkte ein Nettoertrag von 520.190 K verrechnet werden kann, so daß beide Märkte (Frühjahr und Herbst) einen Nettoertrag von 1 Million Kronen bringen können. Aus diesem Grunde dürfte auch die Beibehaltung der Märkte, wie sie ohnehin heute beschlossen wurde, zu empfehlen Der Bericht wird vom Gemeinderate zur Kenntnis ge¬ nommen 16. Zeichnung von Anteilen bei einigen Industrieunter¬ nehmungen. Referent Herr GR Saiber. Es wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15. Mai über eine Zuschrift der Elektrobaugesellschaft verhandelt, in welcher sie mitteilte, daß sie eine Kapitalserhöhung vornimmt und eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft plant. Bei dieser Sitzung wurde beschossen, daß sich die Gemeinde mit einem Betrag von 800.000 Kronen mitbeteiligt. Inzwischen ist eine weitere Zu¬ schrift eingelangt, daß in der Generalversammlung vom 27. Juni l. J. beschlossen wurde, die Elektrobaugesellschaft m b. H. nicht in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, sondern eine eigene Aktiengesellschaft zu gründen, und zwar unter Bedachtnahme auf das Steuerbegünstigungsgesetz

In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. Mai l. J. wäre noch zu beschließen: „Für die bereits erfolgte Zeichnung von Aktien per 300 000 Kronen Nominale der Elektrobaugesellschaft ist ein weiteres Darlehen von 600 000 K bei der Sparkasse in Steyr, somit ein Gesamtkredit von 900 000 Kronen aufzunehmen. Der Gemeinderat beschließe, die der Stadtgemeinde Steyr gehörigen Anteile der Elektrobau=Ge¬ sellschaft m. b. H im Nominale von 300.000 Kronen gegen Aktien im doppelten Nominalwerte, d. i. 600.000 Kronen ohne Auf¬ zahlung umzutauschen. Weiters wäre noch zu beschließen, daß die Stadtgemeinde Steyr keine Einwendung erhebt, daß die Elektrobaugesellschaft nicht wie es projektiert war, sich in eine Aktiengesellschaft umge¬ wandelt, sondern sich selbständig gründet und als Elektrobau¬ Gesellschaft m. b. H. weiter bestehen bleiben soll. Nach kurzer Wechselrede, in der Herr GR. Dr. Peyrer eine Auskunft verlangt, welche vom Herrn Vizebürgermeister Dedic erteilt wird, wird, der Sektionsantrag vom Gemeinderate angenommen. b) In derselben Sitzung (15. Mai) wurde auch die Be¬ iligung an der Kapitalserhöhung der Elektrizitätswerke Steyr beschlossen. Nach dem Elektrizitätsvertrag hat die Stadtgemeinde das Recht, nach § 25 sich bis zu 45 Prozent zu beteiligen. Es könnte nun im Laufe der Sache eine Majorisierung der ganzen Gesellschaft vor sich gehen oder zumindestens befürchtet werden, an welcher aber die Gemeinde keinerlei Interesse haben kann, weil die Anteile zu einem toten Kapital für die Stadt¬ gemeinde würden. Es muß daher eine Abänderung des § 25, Absatz 3, des Elektrizitätsvertrages nach solgender Richtung be¬ antragt werden: „Der Gemeinderat beschließe folgende Aende¬ rung des § 25, Absatz 3, des Vertrages vom 18. November 1916: Die Stadtgemeinde macht von dem ihr auf Grund dieses Ver¬ trages zustehenden Bezugsrechtes betreffend Anteilnahme an Kapitalserhöhungen nur insoweit Gebrauch, als die Summe der Anteile 45 Prozent des gesamten Gesellschaftskapitals nicht übersteigt, jedoch nur unter der Bedingung, daß die Elektrizitäts¬ werke Steyr und die Tramway=Elektrizitäts=Gesellschaft in Linz sich verpflichten, für jenen Betrag, mit welchem die Stadtge¬ meinde Steyr hiedurch nicht zum Zuge kommt, sowie für jenen Betrag, welcher ihr als Besitzer von Stammanteilen und sonstiger Bezugsrechte zukommt, der Stadtgemeinde Steyr andere von ihr gewünschte Papiere und Werte, zu mit ihr zu vereinbarenden Bedingungen zu beschaffen." Hiezu bemerkt der Herr Referent, daß durch die Aenderung dieser Bestimmung eine Majorisierung verhindert würde. Herr Vorsitzender erklärt, daß an der Aenderung das wichtigste sei, daß die Elektrizitätsgesellschaft der Stadtgemeinde nur Papiere und Werte geben darf, die ihr angenehm sind. Der Sektionsantrag,/ wird „hierauf vom Gemeinderate ein¬ hellig angenommen. „. 17. Anschaffung von verschiedenen Gegenständen für das Krankenhaus. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft. Von der Krankenhausverwaltung wurde die Mitteilung gemacht, daß die Matrazen und Drahteinsätze eines Austausches bezw. Reparatur bedürfen. Die Gemeinde kann sich diesem Begehren nicht verschließen und wenn die Gemeinde momentan diese Ausgabe trifft, so wird sie wieder zur Rücklage derselben kommen, weil nach dem bestehenden Gesetze fünf Achtel der Krankenhausbetriebskosten das Land und drei Achtel der Bund zu tragen hat. Die Sektion stellt daher den Antrag: „Der Gemeinderat be¬ schließe, der Auswechslung bezw. Reparatur der Matrazen und Drahteinsätze zuzustimmen.“ Die Sektion hat im Offertwege die Ausführungen der Arbeiten dem hiesigen Tapezierer Denkmayr zu vergeben beschlossen; wobei es dem Magistratspräsidium noch vorbe¬ halten bleibt, noch einen entsprechenden Vertrag mit demselben abzuschließen Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig an¬ genommen. Z. 14.155. 18. Anschaffung von Armenlernmitteln für die städtischen Schulen. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral berichtet, daß diese Angelegenheit in die vierte Sektion des Gemeinderates gehöre, daher erst in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden könne 19. Aufnahme eines Betriebskredites für das Stadtgut. Referent Herr GR. Eisterlehner. Wie bekannt, sind die Ausgaben in einem Wirtschaftsbofe zur Zeil der Ernte die größten, weil eine Vermehrung der Arbeitskräfte notwendig ist. So ist es bei unserem Stadtgut. Bis jetzt hat die Stadtkasse die nötigen Vorschüsse gegeben, aber in diesem Monat wird es auch der Stadtkasse nicht mehr möglich sein, diese Barauslagen zu bestreiten Es wird daher notwendig sein, einen Kredit und zwar in der Höhe von fünf Millionen Kronen aufzunehmen. Mit dieser Summe sollen aber nicht nur die Arbeitslöhne gedeckt werden, sondern auch notige Wirtschaftseinrichtungen, wie eine Mähmaschine beschafft werden, deren Inbetriebsetzung zur Ersparung von menschlichen Arbeits¬ kräften unvermeidlich ist. Die Kosten dieser landwirtschaftlichen Maschinen decken sich auch in ganz kurzer Zeit wieder selbst. Die Sektion stellt daher den Antrag: „Der Gemeinderat be¬ willige die Aufnahme eines Kredites von 5 Millionen Kronen bei der Spar- und Kreditkasse in Linz, Zweigstelle Steyr, für das Stadtgut in Dornach." Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig an¬ genommen. Z. 18 897. Dritte Sektion. 20. Herstellung eines Kanales in der Aichetgasse. Referent Herr GR. Schreiner. Das Bauamt legt einen Bericht vor, worin es die Not¬ wendigkeit der Herstellung dieses Kanales in der Aichetgasse zur Abfuhr der Fäkal= und Niederschlagswässer im Bereiche des Hauses Nr. 17 bis zum Hause Nr 119 in der Sierninger¬ straße empfiehlt. Der Sektionsantrag lautet: „In Anbetracht der aus sanitären Gründen tatsächlich ver¬ waltenden Dringlichkeit der Herstellung dieses Kanales beantragt die Sektion in der Erwägung, daß unter den Vorräten der Stadtgemeinde das erforderliche Rohmaterial vorhanden ist, diese Ausführung in eigener Regie im laufenden Herbste ins Auge zu fassen, da die Kosten dadurch sicher auf zwei Drittel des im Unternehmerwege erforderlichen Kostenbetrages herzu¬ stellen sein werden." Der Sektionsantrag wird nach Unterstützung durch Herrn Vizebürgermeister Mayrhofer vom Gemeinderate angenommen. Z. 18 768 21 Herstellung einer Einfriedung im Werndlpark. Referent Dr. Furrer. Das Bauamt hat in einem längeren Amtsbericht die Not¬ wendigkeit der Herstellung dieser Einfriedung begründet. Der Sektionsantrag begründet ebenfalls erschöpfend diese Herstellung und lautet: „Mit Rücksicht auf die schlechten Erfahrungen, die dermalen mit Anpflanzungen im Stadtgebiete überhaupt gemacht werden und die auf Schwierigkeit stoßende Beschaffung von Pflanzen, sieht die dritte Sektion in Würdigung der im Berichte des Stadtbauamtes überdies dargelegten Verhältnisse von der Pflanzung lebender Bäume ab und beantragt die Herstellung von massigen Einfriedungen für den Fall, als die Firma Huber, Sägewerksbesitzer in Steyr, die Errichtung zum offerierten Be¬ trag übernimmt." Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig an¬ genommen. Z. 18.775 22. Errichtung einer Privatwasserleitung über öffentlichen Grund. Referent Herr GR. Dr. Furrer. Die Firma I. M. Peteler sucht um die Bewilligung zur Legung einer Wasserleitung quer zur Haratzmüllerstraße (G.=P. Nr. 1297) zu den Häusern Haratzmüllerstraße Nr. 22 und 31 an. Hierüber hat eine baukommissionelle Begehung stattgefunden, welche unter bestimmten Vorschreibungen und in Anwesenheit der Vertreter der Elektrizitätswerke dem Ansuchen un er Vorbe¬ halt der Zustimmung des Gemeinderates die Bewilligung erteilte Die dritte Sektion stellt hiezu folgenden Antrag: „Der Gemeinderat genehmige das Ansuchen der Firma I M. Peteler, Metallwarenfabrik in Steyr, um Verlegung einer privaten Wasserleitung auf der öffentlichen Grundparzelle Nr. 1297 zwischen den Häusern Nr. 22 und 31 Haratzmüllerstraße gegen Leistung eines Anerkennungszinses von jährlich 1000 Kronen (eintausend)". Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen Z. 18.774. 23 Ansuchen um Verpachtung von öffentlichem Grund beim Hause Wieserfeldplatz Nr. 9. Referent Herr GR Buschberger. Der Gasthausbesitzer Josef Dangl in Steyr sucht zur Schaffung eines kleinen Vorgartens um die Benützung des öffentlichen Grundes vor seinem Hause an. Beansprucht werden 15 Quadratmeter. Die Sektion beantragt: „Der Gemeinderat beschließe, dem Ansuchen des Gasthausbesitzers Josef Dangl auf Herstellen eines beweglichen Vorgartens auf der öffentlichen Grundparzelle Nr. 1395/5 der K=G. Steyr gegen Leistung eines jährlichen Anerkennungszinses von 2000 Kronen. Angenommen. Z. 18.767. 24. Neuregelung der Kehrichtabfuhrgebühren. Referent Herr GR. Vogl. In der Gemeinderatssitzung vom 20. Jänner l. J. wurde über die Kehrichtabfuhr verhindelt und hat man damals die

Anschauung vertreten, daß diese Gebühr nach Maßgabe der bewohnten Bodenfläche der Wohnungen errechnet werden solle, weil man annahm, daß das Wohnungsamt zum allergrößten Teile im Besitze des Ausmaßes der Wohnungen sei. Nun hat sich aber herausgestellt, daß dem nicht so ist, und die Aufnahme der Wohnungen mit einer derartigen Belastung verbunden wäre, daß man davon absehen mußte. Nach den letzten Mit¬ teilungen der Stadtbuchhaltung belaufen sich die Kosten der Müllabfuhr im ganzen Stadtgebiet auf rund 50 Millionen Kronen. Die Sektion hat sich mit der Neuregelung der Müll¬ abfuhr sehr eingehend beschäftigt und stellt nach Ueberprüfung aller einschlägigen Momente folgenden Antrag: Z. 17.271 Antrag der dritten Sektion. Die Sektion beantragt in der Erwägung, daß die Stadt¬ gemeinde gewiß die Pflicht hat, zur Verbesserung der sanitären Verhältnisse im Stadtgebiete beizutragen, dermalen aber ganz außerstande ist, die Kosten der Müllbeseitigung allein zu tragen, diese zur Hälfte durch die Stadtgemeinde zu übernehmen und die andere Hälfte durch einen Aufschlag von 12 Kronen auf jede Krone des reinen Mietzinses herein zu bringen, wobei in Häusern, welche durch Neu=, Zu= oder Umbauten seit dem Jahre 1914 Wohnungen erhalten haben, deren Zinse verhältnis¬ mäßig höher angesetzt worden sind, als vor diesem Jahre ein der Berechnung der Müllabfuhrgebühr zugrunde zu legender Mietzins anzunehmen ist, der bis zu einem Zehntel des in Geltung stehenden vermindert werden kann. Steyr, am 20. Juli 1922. Der Vorsitzende der dritten Sektion: Mayrhofer m. p. Es wird nichts anderes übrig bleiben, als in diesen saueren Apfel zu beißen, wel man wegen der Kosten nicht eine sanitäre Einrichtung auflassen kann, um welche uns manche Städte beneiden. Aus diesem Grunde wird die Annahme des Sektions antrages empfohlen. Herr GR. Aigner erklärt, vorausschicken zu müssen, daß er in der Sektion nicht für den Antrag gestimmt habe und sich auch heute nicht mit demselben einverstanden erklären könne. Mit Rücksicht auf die kolossal mißlichen finanziellen Verhältnisse wird die Summe, welche jetzt zur Einholung gelangen soll, in 14 Tagen schon wieder überholt sein. Da außerdem der Aus¬ bau der Müllabfuhr noch nicht durchführbar war und nur ge¬ wisse Stadtteile von der Müllabfuhr Gebrauch machen können, erscheint es nicht gerechtfertigt, wenn nur ein Teil der Haus¬ besitzer diese großen Lasten zu tragen hat Es gäbe viele arme alte Leute im Armenhaus, welche zum Wegführen des Müll verwendet werden könnten und wenn durch die Polizei noch gesorgt wird, daß der Quai nicht verunreinigt wird, sondern die Ablagerung an Stellen erfolgt, wo ein Wegschwemmen der¬ selben sicher ist, kann ich den Gegenantrag stellen, die Müll¬ abfuhr dermalen wegen der mißlichen finanziellen Verhältnisse einzustellen Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral bemerkt, daß nicht ein Teil der Hausbesitzer getroffen werden würde, sondern alle, weil die Müllabfuhr durch die Adaptierung von Wägen auf die ganze Stadt ausgedehnt wurde. Herr Vizebürgermeister Nothhaft verweist darauf, daß die Mieter nicht nur von dieser Müllabfuhr, sondern auch schwer von den Erhöhungen der Rauchfangkehrergebühren und den Kosten der zu errichtenden Kanalisierung getroffen würden und der Mietzins sicherlich bis zur 30fachen Höhe steigen müßte. Die Lösung der Frage ist gewiß schwierig, einerseits sind die Kosten unerschwinglich, anderseits soll man mit dem wichtigen sanitären Hilfsmittel nicht brechen. Vielleicht wäre es möglich, hier eine Mittellinie zu schaffen, indem man vom Oktober bis April die Müllabfuhr gänzlich einstellt und diese nur während der Sommermonate aufrecht hält Auf diese Weise käme eine Verbilligung zustande und im Winter wäre die Staubplage sicherlich nicht so gefährlich. Wenn man Gelegenheit hatte, in Wien Umschau zu halten, so muß man selbst dort, wo die hygienischen Maßnahmen sicherlich am leichtesten weit vorgeschritten sein können, finden, daß selbst dort die Müllab¬ fuhr nicht auf der Höhe ist. Was also selbst die große Stadt Wien nicht vollkommen durchführen kann, soll man schließlich von der Stadt Steyr nicht verlangen Ich beantrage demnach, vom Oktober bis April jeden Jahres die Müllabfuhr gänzlich einzustellen; sollten sich die Verhältnisse im nachsten Jahre ändern, könne man der Sache wieder näher treten, Herr GR. Steinbrecher glaubt, daß es manchen un¬ angenehm berührt, daß dieser Punkt heute auf der Tagesord¬ nung neht. Das weiche Herz entdecken die Herren immer dann, wenn es gilt, den Gemeindesäckel zu belasten. Bisher sind nur Anregungen gegeben worden, über die sich nichts reden läßt, Es fällt uns selbst recht schwer, aber gemacht muß es werden, denn im Falle einer Seuche würde die Verantwortung für die Ablehnung umso schwerer sein. Herr Vizebürgermeister Dedic stellt fest, daß die sozial¬ m okratische Partei nicht mit Begeisterung diesem Antrage der Sektion zustimmt und nur der Not gehorchend dies tun muß. Von Herrn GR. Aigner hätte ich eher eine Erweiterung des Antrages erwartet, damit der Aufwand der Gemeinde zur Gänze hereingebracht werden kann. In seinen Schlußworten hat er allerdings gerade das Gegenteil davon verlangt. Wenn man die Ausführungen des Herrn GR. Aigner anhört, so kommt einem sofort der Gedanke, daß wir noch vor den Um¬ sturztagen stehen. Die Worte des Herrn Aigner passen ent¬ schieden nicht mehr in die heutige Zeit, denn von Leuten, die in ihrem Leben schon 45 Jahre und mehr gearbeitet haben, zu verlangen, daß sie noch die schwere Arbeit des Mistführens vollführen, ist eine reaktionäre Rede, die mir noch nicht vor¬ gekommen ist; man muß sich wundern, daß man einen Ge¬ meinderat, der über derartige Dinge spricht, noch im Gemeinbe¬ rate findet. Ich möchte betonen, daß es die heutige großdeutsche — ehemalige deutschnationale Partei — es war, welche seinerzeit die Einführung der Müllabfuhr als ihren größten Erfolg ge¬ priesen hat und wird auch Herr GR. Aigner selbst für diesen Antrag gestimmt haben und heute spricht er das Gegenteil. Ich muß fast zum Schlusse kommen, daß das ganze nichts anderes bedeutet, als der roten Partei des Gemeinderates Schwierigkeiten zu machen und zwar in der Beschaffung der Mittel, um die Müllabfuhr durchführen zu können. Ich frage, wie soll die Gemeinde alle ihre Aufgaben erledigen, wenn ihr hiezu die nötigen Mittel verweigert werden. Ich habe schon vorhin erwähnt, daß wir keine begeisterten Anhänger für den Sektionsantrag sind und nur die Not uns zur Zustimmung zwingt Der Herr GR. Steinbrecher hat ganz recht, wenn er das ganze nichts als einen tatsächlichen Wählerfang hinstellt; der Herr GR. Aigner hat eben nicht die Courage seinen Wah¬ lern die Notwendigkeit dieser Durchführung zu sagen Ob jetzt die Müllabfuhr mit welchen Wägen immer geschieht, bleibt sich¬ in den Kosten gleich, weil eben das teuerste an der Müllabfuhr das Fuhrwerk ist und bleibt. Es kommt heute noch vor, daß manche Leute den Müll auf die Straße werfen, in dieser Hin¬ sicht erfüllt die Polizei ihre Pflicht und wird jede Partei zu¬ recht gewiesen. Ich möchte schon bitten, daß dem Sektionsantrag zugestimmt werde. Wenn man die Mieter schützen will, so sollen die Gewerbetreibenden diese Kosten übernehmen; ich glaube, die Herren wollen aber nur dagegen sprechen, ohne mit einem bestimmten Vorschlag herauszukommen. Damit ist aber dem Gemeinderate nicht gedient, wir aber müssen daran fest¬ halten, daß wir auf die 20 Millionen nicht verzichten können, weil sie unbedingt zur Führung der Gemeindegeschäfte not¬ wendig sind. Herr GR. Schickl erinnert daran, daß er schon in der Sektion die Anregung gegeben habe, die Müllabfuhr im Offert¬ wege zu vergeben; man werde ja sehen, welche Unternehmen sich melden und welche Bedingungen geboten werden. Für jene Straßen, wo die Müllabführ nicht besteht, z. B. in der Aichet¬ gasse, könnten ja Lagerplätze an Stellen des Flußes errichtet werden, wo oft der rasch steigende Wasserstand in kurzer Zeit den Müll abführt. Die Stadtbewohner werden sich sicherlich entschließen, das bisherige System beizubehalten, so daß das Unternehmen, welches die Abfuhr übernimmt, einen Grundstock besitzt. Redner stellt sodann den Antrag, die Müllabfuhr im Offertwege auszuschreiben. Herr GR. Dr. Peyrer erklärt, daß es sich nunmehr um die Frage handelt, müssen wir den Müll abführen oder nicht Die Müllabfuhr ist eine Errungenschaft, die unter gewissen Ver¬ hältnissen zu begrüßen ist, wenn man sich den Luxus leisten kann. Wir sind alle zusammen seit dem letzten Jahre so arm geworden und stecken in einer Situation, daß wir selbst von vielen uns lieb gewordenen Bedürfnissen lassen müssen. Ich halte es verfehlt, aus der Sache ein Politikum zu machen, denn gerade die seinerzeitige deutschnationale Partei hat auch nicht freiwillig sondern über Drängen der militärischen Faktoren den Beschluß auf Einführung der Müllabfuhr fassen müssen. Im übrigen ist der Kern der Bewohnerschaft ein derartiger, daß niemand über den Ausgang der nächsten Wahlen in Steyr im Zweifel sein wird, denn diese entspringen den lokalen Ver¬ hältnissen. Die deutschnation le Partei hat sich damals die bestmöglichste Mühe gegeben, das zu machen, was für die Ge¬ meinde von Vorteil ist. Die Einstellung der Müllabfuhr wäre schließlich nichts so gefährliches, denn es gibt kanm eine Stadt, welche so mit Flüssen gesegnet ist, wie Steyr; auch verschwindet manches in den Kübeln, was anderweitig viel besser verwendet werden könnte. Wenn Sie heute den Antrag des Herrn Ge¬ meinderat Aigner ablehnen, werden Sie die Müllabfuhr später selbst aufgeben müssen Herr Vizebürgermeister Mayrhofer berichtet, daß in der Sektion auch die Frage der Auflassung eingehendst ventiliert wurde, wenn wir von der Auflassung abgegangen sind, so mußte dies in der Erwägung geschehen, daß die Stadt nicht der größten unhygienischen Verunreinigung ausgesetzt wird. Wenn die Gemeinde die heutige Müllabfuhr einstellt, werden die Leute den Mist irgend wohin werfen, die Gemeinde muß ihn erst wieder abführen und die Kosten sind doch wieder hereinzubringen Was die Ausschreibung anbelangt, so muß ich darauf hinweisen, daß heute ein Paar Pferde bei einem Spediteur täglich 56 0000 Kronen kosten und das drei Paar Pferde gebraucht werden. Der Vergebungsweg würde die Sache daher noch mehr verteuern. In dieser schweren Zeit müssen wir alle

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