Gemeinderatsprotokoll vom 16. Juni 1922

Nach dem eingeholten Offert der Firma Ignaz Jakobson in Wien würde für das vorgenannte Quantum an Werkzeugen und Requisiten ein Betrag von 788.000 Kronen loko Waggon Steyr erforderlich sein Steyr, am 22. Mai 1922. Die Sektion beantragt die nachträgliche Genehmigung der bereits durch das Gemeinderatspräsidium verfügten Bestellung der beantragten Werkzeugmengen. Angenommen. Z. 15.714, 19. Anstrich von Fenstern und Türen im Krankenhaus und Industriehalle. Referent Herr GR. Buschberger. Der Herr Referent bringt nachstehenden Amtsbericht zur Verlesung: Bericht über den Zustand von Fenster= und Türanstrich in den städtischen Objekten Industriehalle und Krankenhaus. Durch den jahrelangen Einfluß der Witterung ist der äußere Oelfarbenanstrich an den Fenstern und Türen bei der Industriehalle und dem neuen Krankenhaus in weitreichendem Maße abgeblättert und abgewaschen worden, so daß vielfach die Holzstruktur dieser Gebäudebestandteile zu Tage tritt. Es wäre verfehlt, diese baulichen Schäden zu übersehen, da bei längerem Zuwarten mit der Erneuerung des Anstriches die Holzteile zugrunde gehen würden und dann ungeheure Kosten aus der Wiederherstellung derartiger Schäden an Fenster und Türen erwachsen würden. Der mangelhafte Oelfarbenanstrich ist aber auch zum Teile schuldtragend an der unzulänglichen Verkittung der Glas¬ scheiben aller Art, da der Fensterkitt der schützenden Deckschichte entbehrt und durch die Witterungseinflüsse schließlich abbröckelt. Welchen Umfang die Zerstörungen an den hölzernen Türen und Fenstern bei der Vernachlässigung des schützenden Oelfarben¬ anstriches annehmen, zeigt der Zustand einzelner Fenster und Türen in der Artilleriekaserne, wo zahlreiche Holzteile voll¬ ständig vermorscht sind und den Zusammenbruch der Bestandteile verursachten. Das Stadtbauamt beantragt die Erneuerung des Oelfarben¬ Bericht über die Beschaffung von Küchenherden für diverse Wohnungs¬ herrichtungen. Infolge des herrschenden Wohnungsmangel wird fortgesetzt getrachtet, bestehende größere Wohnungen zu unterteilen, um auf diese Weise der großen Zahl von Wohnungsuchenden zum Teile entgegen zu kommen. Solche Maßnahmen erfordern jedesmal Küchenherde, über die jedoch die Stadtgemeinde heute nicht mehr verfügt, da die großen Bestände an solchen transportablen Kochgelegenheiten vollständig vergriffen sind Im Bedarfsfalle ist die Stadtgemeinde daher gezwungen, solche Kochherde im Detailverkauf zu beschaffen, wodurch ihr jedesmal höhere Kosten verursacht werden, als wenn sie diese in größeren Mengen auf einmal beziehen würde. Zu solchen Anschaffungen leistet der Staat einen 50 prozen¬ tigen Zuschuß, insoweit der für diesen Zweck bestimmte Fonds im Gebarungsjahr nicht erschöpft ist. Da nun gelegentlich einer Amtshandlung in Steyr ein Vertreter des Bundesministeriums für soziale Verwaltung erklärt hat, daß der Stadtgemeinde ein Zuschuß aus dem Wohnungs¬ fonds bis zur Höhe von einer Million gewährt werden könnte, wenn sie zeitgerecht unter der Vorlage der Rechnungsbelege in der Lage wäre, um einen solchen einzuschreiten, glaubt das Stadtbauamt keinen besseren Antrag stellen zu können, um rasch auf diesen willkommenen Zuschuß zu greifen, als die so not¬ wendigen transportablen Küchenherde in einer Anzahl von 20 Stück zu bestellen, denn dieser Artikel ist bei der Schaffung neuer Wohnungen einerseits unerläßlich, andererseits hinsichtlich des Aufwandes am einschneidensten und schließlich was den Preis anbelangt, in einer derart steigenden Tendenz begriffen, daß die Beschaffung einer größeren Zahl solcher Herde in jeder Beziehung empfehlenswert wäre. Steyr, am 22. Mai 1922. Die Sektion beantragt die Ablehnung des vorliegenden An¬ trages in Anbetracht der gerade dermalen vollkommen unge¬ klärten Finanzlage des Staates. Angenommen. Z. 15 713. 21. Beschaffung von Holz für städtische Arbeiten. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. Bericht über die Beschaffung diverser Bauhölzer für den laufenden Instandhaltungsdienst. Zur Instandhaltung der Brücken, der Einfriedungen und der baulichen Ausgestaltungen in den Objekten ist die Nach¬ schaffung von Bauholz zur Auffrischung der Bestände dringend erforderlich. Mit Rücksicht auf die großen Kosten und die besondere anstriches an den Fenstern und Türen in den mehrgenannten Objekten und zwar speziell jener, die gegen die Wetterseite ge¬ richtet sind, ebenso die Nachbesserung der Verkittung der Fenster¬ scheiben an den schadhaften Stellen Es kommen hiebei im allge¬ meinen nur die äußeren Flügeln in Betracht. Der Anstrich wäre durch den eigenen Anstreichermeister mit einem Helfer und einem Hilfsarbeiter vorzunehmen. Zur Anschaffung streichfertiger Oelfarbe, von 100 Kilogramm Fensterkitt und Ergänzung des Pinselmaterials sind 700.000 Kr. Schwierigkeit der Beschaffung wird für das laufende Jahr auf erforderlich. die Beschaffung von harten Hölzern, insbesondere Lärche ganz Steyr, am 4. Juni 1922. abgesehen werden müssen und der Antrag gestellt, Blochholz und Der Sektionsantrag lautet: Die Sektion beantragt die Rundstämme aus Tanne und Fichte im Ausmaße von zwei¬ Vornahme der vorliegenden Anträge mit dem Zusatze, auch die hundert Festmetern auf Lager zu legen und jeweilig nach Ma߬ notwendigen Fenster der Bürgerschule anzustreichen. gabe des Bedarfes zum Verschnitt zu bringen. Herr GR. Professor Brand bemerkt hiezu, daß er es Die Kosten dieser Holzmenge werden einen Betrag von begreiflich finde, wenn Herr GR. Lebeda sich um die Bürger¬ acht Millionen erfordern. schule kümmere, aber es seien in dieser Hinsicht auch fast alle Steyr, am 25. Mai 192 anderen Schulen reparatursbedürftig. Er müsse schon den Antrag Auch hier beantragt die Sektion die vorläufige Rückstellung stellen, daß nach Schulschluß alle Schulen kommissioniert werden, des Ankaufes von Hölzern in Anbetracht der momentan unge¬ damit die notwendigen Arbeiten für die Schuleröffnung fertig klärten Verhältnisse auf allen Gebieten der Wirtschaftszweige im werden. Staate, um nicht Ausgaben zu machen, die binnen kurzer Frist Herr Vorsitzender erwidert, daß es selbstverständlich sei, daß dann wohlfeiler getätigt werden, können. die Kommissionierung der Schulen stattfindet, aber auch ersuchen Angenommen. Z. 15.716/ müsse, daß sich die Gemeinderäte daran beteiligen. Herr GR. Lebeda verweist darauf, daß die Forderung 22. Ergänzung des Regulativ für die städtische Wasser¬ nach Anstrich der Fenster in der Bürgerschule von ihm aus als leitung. Hausverwalter ergangen sei, und dafür halte, daß jede Schul¬ Referent Herr GR. Schickl. leitung verpflichtet sei, Mängel an dem Bauzustande der Schulen Vom Amte liegt ein eingehender Amtsbericht vor. mitzuteilen. In der Stadtschulratssitzung wurde übrigens von der von Herrn GR. Prof Brand beantragten Kommissionierung (Die Verlesung wird vom Gemeinderate abgelehnt und bereits gesprochen; an dieser war aber Herr GR. Prof. Brand dessen Aufnahme ins Protokoll beschlossen.) Der Bericht lautet: nicht anwesend. Bericht Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bemerkt hiezu, daß über die Notwendigkeit einer Ergänzung des Regulativs für die sich die Sektion mit der Erweiterung ihres Antrages befassen mußte, weil für die Fenster der Bürgerschule sonst eine Gefahr Benützung der städtischen Wasserleitung. besteht. 1. (Ad § 4.) Der Absatz 1 wäre nach „.... welche die Herr GR. Prof Brand erinnert daran, daß er sich für zu ergänzen: Konzession hiezu besitzen die Stadtschulratssitzung durch eine dringende Sparkassasitzung „Das Stadtbauamt behält sich vor, den Unternehmer zu entschuldigen lassen mußte; Herr Vorsitzender bestätigt die Ver¬ verhalten, in geeigneter Weise den Beweis seiner Zuverlässigkeit hinderung des Herrn GR. Prof. Brand. seiner Kenntnisse und Fähigkeiten beim Bau von Wasser¬ Es entwickelt sich eine Wechselrede, an welcher die Herren leitungsanlagen zu verbringen. Gemeinderäte Schreiner, Schickl, Steinbrecher, Le¬ 2. Der vierte Absatz des § 8 wäre wie folgt zu berichtigen: beda, Prof. Brand und der Vorsitzende teilnehmen, nach ... für jeden ohne Plombe befundenen Feuerhydranten deren Schluß der Gemeinderat dem Sektionsantrage einhellig 50 Kubikmeter Wasserbezug als Ersatz für Wasserverschwendung zustimmt Z. 15.715 dem Schuldtragenden vorgeschrieben. 3. Die Geldstrafen im § 9 wären von 40 Kronen auf 20. Beschaffung von Oefen für diverse Wohnungsausstat¬ 5000 Kronen, von 5» Kronen auf 10.000 Kronen zu erhöhen. tungen. 4. Im Anhange erscheint der Gebührentarif, welcher not¬ Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. gedrungen Aenderungen unterworfen ist. Eine ziffermäßige Die Grundlage zu diesem Gegenstande liegt im folgenden Angabe der Höhe des Wasserzinses wäre daher wegen der fort¬ Amtsbericht: gesetzten Korrekturen des Regulativs an dieser Stelle nicht zweck¬

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