Der Gemeinderat genehmige die Erhöhung der Rauchfang¬ kehrertarifgebühren mit dem Zuschlage von 2300 Prozent auf den mit 1. März 1920 von der oberösterreichischen Landes¬ regierung genehmigten Maximaltarife rückwirkend auf 1. Oktober 1921 und lehne die Forderung der oberösterreichischen Landes fachgenossenschaft der Rauchfangkehrer gemäß ihrer Eingabe vom 12. Oktober I I. nach einer automatisch einsetzenden 5° pro¬ zentigen weiteren Erhöhung der nunmehr bewilligten Tarife als unbegründet ab. Die Sektion stellt bei diesem Anlasse den weiteren Antrag, es wolle der Gemeinderat beschließen, daß sämtliche maßgebenden Faktore der Stadt im Vereine mit der Bevölkerung dahin wirken, daß sowohl das Konzessionserfordernis für das Rauch¬ fangkehrergewerbe, als auch die Kehrbezirkseinteilung aufge hoben werde. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral berichtet über die Rücksprache betreffend der Tariferhöhung mit dem Referenten Dr Hornstein, welcher mitteilte, daß bereits eine neuerliche Ein¬ gabe der Landesfachgenossenschaft vorliege, die Absicht bestehe mit diesen Perzentzuschlägen überhaupt zu brechen und mit einer festen Ziffer zu rechnen. Dr. Hornstein habe auch einzelne Posten des Tarifes beanständet, weil es nicht einzusehen ist, daß die Preise für das Reinigen eines schliefbaren Rauchfanges und eines Zylinderrauchfanges gleich mit 35 Kronen angesetzt sein solle; dieser Tarif müsse daher noch einer Prüfung unter¬ zogen werden Herr GR. Frühwald bemerkt, daß die Forderung nack einer 2300prozentigen Erhöhung schon wieder überholt erscheint. Die Aufstellung der Genossenschaft beruht aber nicht vollständig au Richtigkeit, als einzelne Baracken in der Zwischenzeit weggerissen wurden, daher die Ausgabeposten nicht mehr stimmen. Die Zu stimmung zu einer 2300prozentigen Erhöhung würde daher die Besserung der Einnahmeposten bringen, so daß eigentlich mehr als 2300 Prozent bewilligt würden. Redner führt mehrere Bei¬ spiele an und glaubt, daß die Beschlußfassung neuerlich zwecks weiterer Erhebung zurückgestellt werden solle. Herr Vorsitzender bemerkt hiezu, daß die angeführten B ispiele doch nicht stimmen können, wenn man bedenkt, wie oft ein Rauchfang gekehrt wird (Zwischenruf des Herrn GR. Frühwald: „Alle 14 Tage“!. Dies ist ganz ausgeschlossen, weil in der Regel die Kehrungen alle zwei bis drei Monate stattfinden. Herr GR. Eisterlehner erklärt, über die Berechnung bei einer 2300 prozentigen Erhöhung auch nicht klar zu sein in seinem Falle würden die Kosten von 50 Kronen auf 1150 Kronen steigen, was doch kaum denkbar sei. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral berichtet, daß bei der Landesregierung auch die Absicht bestehe, den Kon¬ zessionszwang, welcher begehrt wurde, nicht aufzuheben, weil das Rauchfangkehrergewerbe doch mit verschiedenen öffentlichen Funktionen verbunden ist, durch welche die Konzessionsinhaber haftbar gemacht werden, was bei einem freien Gewerbe nicht möglich ist. Herr GR. Frühwald bemerkt hiezu, daß es Tatsache sei, daß in den Baracken alle 14 Tage gekehrt wurde, weil eine diesbezügliche Vorschrift bestehen soll. Herr Referent GR Vogl erklärt im Schlußworte, daß es noch einer Prüfung vorbehalten bleiben müsse, ob es besser sei, mit den perzentuellen Erhöhungen aufzuhören oder einen neuen festen Maximaltarif zu erhalten Die perzentuelle Erhöhung ist eben abbausähig und sollte daher lieber beibehalten bleiben. Es ist viel leichter jemand etwas zu geben, als ihm etwas wegzunehmen. Aus diesen Gründen muß ich als Referent den Sektionsantrag befürworten und bei der nächsten Sitzung wollen die neuen Tarife überprüft werden Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate mit Stimmen¬ mehrheit angenommen. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer berichtet sodann in Angelegenheit der Beschaffung einer fahrbaren Kreissäge und teilt mit, daß Herr Dimminger sich eine solche angeschafft und sich, wenn ihm durch die Gemeinde keine Konkurrenz geboten werde, bereit erklärt habe, für die Gemeinde das Holz zum Selbst¬ kostenpreise zu zerkleinern. Durch diese Lösung entfällt für die Gemeinde die Anschaffung einer fahrbaren Kreissäge, was zur Kenntnis genommen werden möge. Der Gemeinderat nimmt hievon genehmigend Kenntnis und wird von dem Ankaufe einer fahrbaren Kreissäge durch die Gemeinde vorläufig abgesehen. 17. Ausbesserung einer Straßenstützmauer. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. Vom Amte liegt folgender Bericht vor: Stadtbauamt Steyr. Bericht über die Instandsetzung einer Stützmauer in der Leopold Werndlstraße Die im Anschlusse an die Brüce über den Hundsgraben befindliche Stützmauer der Leopold Werndlstraße ist in einer Lange von 18 Metern verdrückt worden, so daß dieselbe aus Gründen der Sicherheit abgetragen werden mußte. Der Grund dieses aufgetretenen Schadens lag in der seinerzeitigen höchst mangelhaften Fundierung. Es tritt nun anläßlich der Wiedergutmachung des Schadens die Frage auf, ob das schon seit längerer Zeit bestehende Projekt der Auffüllung der Senkung vor dem Kasino zwecks Hebung dieses ganzen Grabenteiles verwirklicht werden soll, denn die Kosten der Wiedererrichtung der Mauer werden nach dem Vor¬ anschlage dermalen 96.000 Kronen erfordern und könnten in dem Falle erspart bleiben, wenn es tatsächlich zu der beab¬ sichtigten Regulierung käme, denn bis zu diesem Zeitpunkte könnte man sich statt der Stützmauer mit einer Abböschung dieses Straßenteiles gegen den Hundsgraben behelfen. Die Entscheidung in dieser Angelegenheit wäre aber im gegenwärtigen Zeitpunkte umso wichtiger, als die Stadtgemeinde vor der Beschaffung eines Generalregulierungsplanes steht und daher die endgültige Regelung dieser Frage zwecks Berücksichtigung derselben im Programm für diesen Regulierungsplan unerläßlich erscheint. Ing. Minarzik Steyr, am 6. Oktober 1921. Ober=Baurat. Die dritte Sektion stellt hiezu den Antrag: Der Gemeinderat genehmige auf Grund der bereits seit langem bestehenden Absicht, die Hebung der Leopold Werndlstraße von der Tomitzgasse bis in die Höhe der Villa Reithoffer und damit im Zusammenhange die Verschüttung des Hundsgrabens. Von der Zweckmäßigkeit dieses Projektes konnte sich die Bau¬ sektion gelegentlich der Kommission am 16. Oktober laufenden Jahres neuerdings die Ueberzeugung verschaffen. Aus diesem Grunde wäre von der Erneuerung der Stütz¬ mauer abzusehen und der Straßenkörper an dieser Stelle gegen den Hundsgraben abzuböschen. Für die wenigen Häuser der Zieglergasse ist eine direkte Ausfahrt gegen die Garstenerstraße überflüssig, es genügt viel¬ mehr eine Kehre am Ende derselben. Durch die sukzessive Auffüllung des Hundsgrabens wird der Stadtgemeinde hochwertiger Baugrund an der Leopold Werndlstraße vor der Realität „Weradlvilla“ geschaffen. Steyr, am 14. Oktober 1921. Nach einer Anfrage des Herrn GR. Eisterlehner wird der Sektionsantrag vom Gemeinderate angenommen. Vierte Sektion. 18. Ansuchen um eine Unterstützung aus den Zinsen der Gremialkrankenkasse=Stiftung. Referent Herr Vizebürgermeister Dedic. Eine gewisse Frau Nowordworsky wird vom Gremium auf Grund ihres Vorschlagsrechtes zur Verleihung mit dem Stiftungsgenuß beantragt Die Sektion stellt den Antrag, der Gesuchstellerin nicht aus dieser Stiftung, sondern aus der kaufmännischen Stiftung eine Unterstützung von 1000 Kronen zu gewähren. Der Sektionsantrag wird einhellig vom Gemeinderate angenommen. 19. Zuschrift des Landesreferates für das Volksbildungs¬ wesen in Oberösterreich betreffend Gründung eines Orts¬ bildungsrates. Referent Herr Vizebürgermeister Dedic Das Landesreferat für das Volksbildungswesen in Ober¬ österreich hat folgende Zuschrift anher gerichtet: Z. 415. Linz, am 3. September 1921. Sehr geehrter Herr Bürgermeister: Das Regulativ für die Organisation des Volksbildungs¬ wesens in Deutschösterreich vom 30. Juli 1919, Z. 14450, das ich beilege, sieht die Gründung von Ortsbildungsräten als zusammenfassende Organisation der Vol'sbestrebungen jedes Ortes vor. Da sich bei mündlichen Besprechungen die Ver¬ treter der sozialdemokratischen Partei, mündlich und schriftlich die Vertreter der christlichsozialen Partei mit der Gründung eines Ortsbildungsrates für Steyr einverstanden erklärt haben (von der Großdeutschen Partei ist eine Antwort noch nicht eingelaufen, frage ich an, ob nicht die Stadtgemeinde oder auch der städtische Bücherei-Ausschuß die einleitenden Schritte zu der Gründung unternehmen könnte. Diese bestünden darin, daß 1. der Gemeinderat zu dem Beschlusse veranlaßt wird, einen Vertreter zu dem zu bildenden Ortsbildungsrat zu entsenden; 2 daß er beim Landesreferate den Antrag auf Ausschreibung der Wahl stellt 3 daß ein amtliches Verzeichnis der auf Grund des Re¬ gulativs wahlberechtigten Vereinigungen angelegt und anher vorgelegt wird: daß dann gemeinsam mit dem Landesrefergte die kon¬ stituierende Versammlung des Ortsbildungsrates ausgeschrieben wird usw
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