toren wohl trauen könne und daß das Begehren des Herrn Schickl auf Absorderung einer schriftlichen Wiederholung der Erklärungen der Herren Direktoren auf Stellung eines dies¬ bezüglichen Zusatzantrages überflüssig sei Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den Sektionsantrag zur Abstimmung, welcher vom Gemeinderate mit großer Stimmen¬ mehrheit angenommen wird. 15. Rauchfangkehrertariferhöhung. Herr GR. Schickl verläßt den Sitzungssaal.5Referent Herr GR. Vogl. Von der Landesfachgenossenschaft der Rauchfangkehrer ist folgende Zuschrift eingelangt: Steyr, am 12. Oktober 1921. An den Magistrat der Stadt Steyr in Steyr. Die ergebenst gefertigte Genossenschaftsvorstehung bittet einen geehrten Gemeinderat um Bewilligung zur Einhebung nachstehender Teuerungszuschläge und Festsetzung von Maximal¬ Tarifen 1. Um die Bewilligung, ab 1. August 1921 einen 2300prozentigen Teuerungszuschlag zum Maximaltarif vom 1. März 1920. 2. Den Maximaltarif mit 2300 Prozent als Grundtarif, respektive als Maximaltarif ab 1. August 1921 zu bestimmen. 3. Diesen neuen Maximaltarif vom 1. August 1921 ab 1. November 1921 um 50 Prozent zu erhöhen. Wir begründen das Ansuchen auf Erhöhung des Teuerungs¬ zuschlages auf 2300 Prozent mit der Lohnerhöhung um acht¬ hundert Kronen per Arbeiter pro Woche, sowie auf die weiter Entwertung der Krone. Durch die Festsetzung eines neuen Maximaltarifes entfallen die auffallend hohen Perzentzuschläge und wird diese Vorgangs¬ weise bei allen anderen Gewerbetreibenden so gehandhabt. Die ab 1 November weitere Erhöhung ergibt sich aus der neuerlichen Lohnerhöhung, sowie der außerordentlichen Ver¬ teuerung aller Bedarfsartikel während der letzten zwei Monate Um den geehrten Gemeinderat nicht zweimal zu belästigen, bitten wir um Annahme dieser gewiß bescheidenen Forderung. Einer günstigen Entscheidung entgegensehend zeichnet hochachtungsvollst Josef Haidenthaller, Genossenschaftsvorsteher. Josef Haidenthaller, Rauchfangkehrermeister, Steyr. An den verehrlichen Gemeinderat in Stadt Steyr. In der letzten Gemeinderats=Sitzung wurde von Seite eines Gemeinderates die Bemerkung gemacht, es verdiene ein Rauchfangkehrermeister, welcher mit zwei Geh lfen arbeitet, von der Waffenfabrik 741.100 Kronen und mußte bei der Bevölke¬ rung den Anschein erwecken, daß ich derjenige sei; ich muß da¬ her richtig stellen, daß mein Gesamtverdienst im letzten Quartal von der Waffenfabrik zirka 12.000 Kronen beträgt. Zu dem Amtsberichte des Bauamtes über die Feststellung der Anzahl der Kehrobjekte stelle ich richtig, daß monatlich nicht 8120 Stück, sondern durchschnittlich nur 1345 Stück schliefbare und Zylinderrauchfänge und pauschalierte Herde und Oefen im Stadtgebiete gekehrt werden. Es ist daher vollkommen unrichtig die Durchschnittszahl der Zylinder oder Rauchfänge pro Haus mit 6 anzugeben, sondern ist genau pro Haus 2 93, also bei weitem nicht die Hälfte der Kamine vorhanden, als das Amt in seinem Berichte anführt. Nur in der Artilleriekaserne und im städtischen Kranken¬ haus münden die Kamine in Keller, in allen übrigen Gebäuden in den einzelnen Stockwerken, es werden daher Zylinderrauch¬ fänge, welche vom obersten Stockwerk beheizt werden mit 75 Heller und nicht mit 1 Krone in Rechnung gestellt. Die Aufstellung der Geschäftsauslagen ergibt ebenfalls die völlige Unkenntnis der Tatsachen, der Lohn muß unbedingt nach dem Kollektivvertrage bezahlt werden, das tägliche Anfräumen, Reinigung der Wohnung, der Bettwäsche, Abnützung, Hand¬ tücher, ebensowenig kann man mit drei Meter Holz nicht durch 600 Tage im Jahre das Warmwasser zur Reinigung, die Be¬ heizung des Waschraumes durch zirka 160 Tage, auch das Wohn¬ zimmer nach dem Bade, sowie während der fast dreistündigen Mittagspause im Winter geheizt werden. Das eine klaglose Geschäftsführung nicht allein im Schreiben der Rechnungen besteht, dürfte wohl jedem Einsichtsvollen be¬ kannt sein Das ich nur wenig mehr mitarbeiten kann, ist dem schweren Asthmaleiden, mit welchem ich schon mehrere Jahre geplagt bin, zuzuschreiben, stehe ich doch seit fast vier Jahren in ununter¬ brochener ärztlicher Behandlung. Auch gibt es gegen die Buchführung, nämlich im Kassa¬ buche über Einnahmen nicht den geringsten Zweifel, daß die Ausgaben nicht verbucht sind, das wird in ganz Oesterreich bei keinem Rauchfangkehrer gefunden werden können, läßt sich aber leicht speziell über die Auszahlung der Löhne feststellen. Dies zur tatsächlichen Berichtigung und gefälligen Kenntnis¬ nahme. Hochachtungsvoll Josef Haidenthaller, Rauchfangkehrermeister. Steyr, am 13. Oktober 1921. Ferner liegt eine Zuschrift des Vereines der Hausbesitzer vor, eine Zuschrift des Arbeiter=Betriebsrates der Waffenfabrik und eine Resolution des Rauchfangkehrer=Gehilfenverbandes, welche lanten: Steyr, am 26. Oktober 1921. An den löblichen Gemeinderat der Stadt Steyr in Steyr. Die Angelegenheit der Rauchfangkehrertarife hat den Verein schon wiederholt beschäftigt. Die heutigen Kehrtarife stehen in keinem natürlichen Ver¬ hältnisse mehr zu den Mietzinsen selbst, ihre stete Steigerung bringt eine unnatürliche Belastung für Hausbesitzer und Mieter mit sich. Nun soll eine neuerliche Erhöhung der Kehrtarife geplant sein. Wir nehmen hiezu Stellung und fordern, daß diesem Be¬ gehren nicht stattgegeben werde, verlangen des weiteren auch, daß der Rayonierungszwang aufgehoben wird. Wir leben in einer Zeit, wo wegen der unerschwinglichen Preise für Holz und Kohle sehr wenig geheizt wird. Bei wenig Heizung ist die Rußbildung auch eine geringere, weshalb es genügt, daß die Kaminreinigung nur höchstens alle zwei Monate vorgenommen wird, wodurch automatisch sich dann auch die Kehrgebühren und Kosten ermäßigen müssen. Für den Hausbesitzerverein: Franz Kirchberger, Dr. Hermann Spängler, Obmann Schriftführer. Steyr, am 17. Oktober 1921. Löblicher Gemeinderat Steyr! Aus bestimmter Quelle mußten wir die unangenehme Nach¬ richt erhalten, daß die dritte Sektion der nicht einwandfreien Forderung der Rauchfangkehrermeister seine Zustimmung erteilte. Wir warnen eindringlichst, den Bogen nicht zu überspannen, weiters stellen wir die Forderung: a) Aufhebung der Kehrbezirke, b) Beseitigung des Konzessionszwanges zum Schutze der Mieter. Für den Zentral=Wohnungsausschuß der Oesterreichischen Waffen¬ fabriks=Gesellschaft Der Obmann: Der Geschäftsführer: (Name unleserlich.) I. Wimmer. Auszug aus dem Protokolle der am 9. Oktober 1921, 9 Uhr vormittags, in Linz abgehalteten Hauptversammlung der Rauchfangkehrer¬ Gehilfen Oberösterreichs. Resolution! Die gesamte Gehilfenschaft fordert: 1. Die gegenwärtig bestehende und sich stets praktisch be¬ währte Beibehaltung der Kehrbezirke. 2. Daß in jedem Kehrbezirke nur ein Konzessionsinhaber das Gewerbe ausüben darf. 5 Ganz besonders energisch verwahren wir uns für alle Zukunft, daß Konzessionen an juristische Personen, Gemeinden usw. zum Zwecke der Eigenregie erteilt werden. Dieser Beschluß wurde mit allen gegen zwei Stimmen an¬ genommen. Der Gehilfenobmann. Linz, am 9 Oktober 1921. Herr Bürgermeister Wokral bat uns die neuen Tarife anderer Bezirke mitgebracht, so daß eigentlich unsere heutigen Verhandlungen ins Wasser fallen; um aber über die Geschichte endlich hinwegzukommen, stellt die dritte Sektion dennoch den Antrag:
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