Gemeinderatsprotokoll vom 23. September 1921

IX. Sitzung. Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der auton. Stadt Steyr am 23. September 192] um 3 Uhr nachmittags. Tages=Ordnung: Mitteilungen: Erste Sektion (Sektionssitzung am Montag, den 19. September, um 4 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich) Besetzung der ausgeschriebenen Konzepts¬ beamtenstelle. 2. (Vertraulich) Besetzung der ausgeschriebenen Sicherheits¬ wachmannstellen. 3. (Vertraulich) Personalansuchen. 4. (Vertraulich) Aufnahme in den Heimatsverband. 5. Abschluß eines Vertrages mit der Firma Josef Huber u. Co. in Steyr, betreffend Ueberlassung eines Gebäudes zur Umgestaltung auf Arbeiterwohnungen. 6. Beschlußfassung betreffend Uebernahme der Pfandleih¬ anstalt in städtische Verwaltung 7. Wahl der Gemeindekommission zur Bildung der Ge¬ schworenenliste pro 1922. 8. Beschlußfassung betreffend Zahlung von Spitals=Verpflegs¬ kosten. 9. Verpachtung des Ländegefälles am Ortskai, 10. Genehmigung eines Vertrages, betreffend Abtretung eines Teiles der Artilleriekaserne. Zweite Sektion (Sektionssitzung am Freitag, den 23. September, um ½2 Uhr nachm.). 11. Stadtkassatagebuchabschluß pro Juli 1921. 12. Stadtkassatagebuchabschluß pro August 1921. 13. Beschwerden betreffend Versteuerung von Hunden. 14. Erhöhung der Verpflegsgebühren für die Frau Oberin im Krankenhaus. 15. Unterstützungsansuchen 16. Neufestsetzung der Kehrichtabfuhrgebühren Dritte Sektion (Sektionssitzung am Dienstag, den 20. September, um 4 Uhr nachmittags). 17. Verkleiden der Gitterstäbe an beiden Ennsbrücken. 18. Bohrungen zum Zwecke der Untersuchung des Grund¬ wassers. 19. Abänderung des Vertrages mit der Herresverwaltung wegen Beistellung eines Artillerie=Munitionsmagazins statt eines Infanterie=Munitionsmagazins im Bedarfsfalle. 20. Verbauung des Stadtteiles „Karolinental“ 21. Erhöhung der Rauchfangkehrergebühren. 22. Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für die städtische Handelsschule 23. Ansuchen um Errichtung eines Verkaufsstandes. Anwesende: Vorsitzender Herr Vizebürgermeister Mayrhofer Johann Die Herren Vizebürgermeister Nothhaft Franz und Dedie Karl. Die Frauen und Herren Gemeinderäte: Neuhold Michael Aigner Franz Peyrer=Angermann, Dr., Brand W, Prof. Reisinger Ludwig Buschberger Josef Ruckerbauer Markus Chalupka Anton Saiber Alois Eisterlehner Josef Schickl Friedrich Fischer Karl Schörkhuber Michael Frühwald Anton Schwandtner Anna Furrer Ullrich, Dr, Stallinger Luwig Grömmer Anna Steinbrecher Leopold Hitzlhammer Rudolf Tribrunner Franz Klement Karl Vogl Adalbert Kratochwill Franz Witzany Hans Kisely Berta Krottenau Fritz Als Schriftführer: Protokollführer Herr Ridler Karl. Herr Vorsitzender Vizebürgermeister Hans Mayrhofer begrüßt die erschienenen Frauen und Herren Gemeinderäte stellt die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest und erklärt um 8 Uhr 20 Minuten die ordentliche Gemeinderatssitzung für eröffnet. Entschuldigt abwesend sind: Die Herren Bürgermeister Wokral, welcher telephonisch nach Wien berufen wurde, die GR. Lebeda, Baumgartner, Zeilinger und Kletzmayr Zu Protokollprüfern werden die Herren GR Tribrunner Franz und Vogl Adalbert gewählt. Vor Eingang in die Tagesordnung gibt der Herr Vorsitzende bekannt, daß zwei neue Mitglieder der sozialdemokratischen Partei in den Gemeinderat eingezogen sind, weil die GR. Frau Zachhuber und Herr Rudda durch Dienstesversetzung bezw. Uebersiedlung in einen neuen Dienstposten aus dem Gemeinde rate ausgeschieden sind Die neu eingetretenen Gemeinderäte Herr Buschberger Josef und Herr Stallinger Ludwig haben im Sinne des Gemeindestatutes (L=G. und Vdg.=Bl. Nr. 121, St. 74 ex 1920) die Angelobung zu leisten, welche lautet: „Der österreichischen Republik unbedingte Treue zu halten, die Inter¬ essen und den Charakter der Stadt Steyr stets zu wahren, so¬ wie den Bestimmungen des jeweiligen Gemeindestatutes der Stadt Steyr und der Geschäftsordnung des Gemeinderates stets nachzukommen Nach der Erklärung des Herrn Vorsitzenden, daß die neu eingetretenen Herren Gemeinderäte zur Angelobung die Worte „Ich gelobe" gebrauchen mögen, weil Zusatzerklärungen ungiltig seien und eine Verweigerung der Angelobung den Verlusi des Mandates nach sich ziehe, leisten die Herren GR. Buschberger Josef und Stallinger Ludwig mit den Worten: „Ich gelobe!" die gesetzliche Angelobang. Hierauf beantwortet der Herr Vorsitzende namens des Herrn Bürgermeisters Wokral die Interpellation des Herrn Vizebürger¬ meisters Nothbaft und Genossen wie folgt:

„Der Herr Interpellant erhebt im Namen der christlich¬ sozialen Fraktion des Gemeinderates Einsprache gegen eine Ver¬ fügung des Bürgermeisters, welche dahin geht, daß die Kosten für die Aufstellung, Schmückung und Abräumung eines trans¬ portablen Altares zur Fronleichnamsprozession nicht mehr von der Stadtgemeinde getragen werden, sondern dem römisch¬ katholischen Stadtpfarramt, welches den Altar zur genannten kirchlichen Feier benötigt, in Rechnung zu stellen und stellt das Ersuchen a) Die Interpellation in öffentlicher Gemeinderatssitzung voll¬ inhaltlich zu verlesen (das ist bereits geschehen in der Ge¬ meinderatssitzung am 27. Juli 1921); b) den bereits an das Pfarramt ergangenen Zahlungsauf¬ trag pro 1921 zurückzuziehen (in der Gemeinderatssitzung vom 27. Juli habe ich bereits erklärt, daß ich die Ein¬ hebung des vorgeschriebenen Betrages vorläufig stunden werde) e) die Beschlußfassung in dieser weittragenden Angelegenheit entweder für die nächste Gemeinderatssitzung oder spätestens für die Präliminarberatungen pro 1922 auf die Tages ordnung zu setzen Ich halte es nicht für zweckmäßig, diese Angelegenheit als besonderen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinde¬ ratssitzung zu stellen, da es bei Beratung des Voranschlages selbstverständlich jedem Mitglied des Gemeinderates freisteht zu jeder Präliminarpost zu sprechen und zu jedem Kapitel be¬ liebig Anträge zu stellen, mithin reichlich Gelegenheit geboten ist, die Verfügung des Bürgermeisters zu besprechen, Anträg zu stellen und Beschlüsse zu fassen. Ich kann jedoch nicht umhin, einiges zu der von dem Herrn Interpellanten vorgebrachten Begründung seiner Anfrage zu sagen. Nach Gesetz und Statut ist der Bürgermeister das ver waltende und vollziehende Organ. Er hat also wohl auch das Recht, zu verfügen, daß die Gemeinde für geleistete Arbeit, zu welcher sie gesetzlich nicht verpflichtet ist, Zahlung erhalte. Was die Behauptung anbelangt, daß es eine durch Jahr hunderte hindurch ausgeübte kulturelle Tradition sei, daß die Gemeinde die Kosten für die Veranstaltung einer konfessionellen Feierlichkeit getragen hat, und zwar widerspruchslos, so dürfte das auf einem geschichtlichen Irrtum beruhen. Der Streit, ob die Gemeinde die Kosten für die Fronleich¬ namsprozession zu tragen hat, ist schon sehr alt, Dokumente über eine solche Verpflichtung sind nicht vorhanden und werden vergeblich gesucht werden, da schon im Jahre 1602 der damalige Landeshauptmann den Befehl erteilte, in der Registratur über die Stiftung der Fronleichnamsprozession nachsuchen zu lassen Ein solcher Akt wurde weder damals gefunden, noch ist ei heute nicht zu finden. Dagegen konnten in unserem Archive einige ganz interessante Akte festgestellt werden, die bezeugen, daß der Steyrer Bevölkerung die Fronleichnamsprozession mit Gewalt sozusagen mit „Acht und Bann“ aufgezwungen wurde So finden wir vom Jahre 1601 ein Strafedikt wegen Spren¬ gung der Garstner Prozession, vom Jahre 1602 die Erklärung der Täter in „Acht und Bann“, vom Jahre 1604 die Auf¬ forderung an die Zünfte zur Teilnahme an der Fronleichnams¬ prozession, im Jahre 1605 den Befehl des Abtes von Garsten betreffend Teilnahme an der Fronleichnamsprozession. Im Jahre 1606 einen Befehl des Landeshauptmannes betreffend Leilnahme an der Fronleichnamsprozession; vom Jahre 1609 Vorkehrungen zur Verhinderung von Ruhestörungen bei der Fronleichnamsprozession usw. Daraus ist also zu ersehen, daß man die Bevölkerung von Steyr förmlich mit Feuer und Schwert gewaltsam „katholisch“ machte. Seither mögen die Gemeindevertietungen mehr oder weniger „freiwillig“ sich der Gewalt gefügt haben. Nun ist aber endlich wieder eine Zeit gekommmen, wo nicht mehr die Gewalt einer streitbaren Kirche, sondern der Rechtsgrundsatz voller Gleichberechtigung aller Religionsgemeinschaften gilt. Wenn trotz alledem die Herren Interpellanten hinzuweisen belieben, es sei trotzdem die Tragung der Kosten für die Fron¬ leichnamsfeier eine durch Jahrhunderte geübte kulturelle Tra¬ dition, so muß nach den vorher kurz angedeuteten historischen Tatsachen gesagt werden, daß dies mit „Kultur“ weit weniger als mit „Rücksichtslosigkeit" zu tun hat. War es e ne Tradition (ein alter Brauch), so ist es eine veraltete, die in die Zeit der Gleichberechtigung aller Staatsbürger und Konfessionen nicht hineinpaßt und mit welcher daher, wie mit vielen anderen alten Bräuchen, gebrochen werden muß. Es ist nicht einzusehen warum oder mit welchem Recht die Gemeinde für die Veran¬ staltung einer konfessionellen Feierlichkeit Kosten trage. Ich bin überzeugt, daß nicht nur die Mehrheit des Gemeinderates, sondern auch die Mehrheit der gesamten rechtlich denkenden Bevölkerung von Steyr mit mir auf dem Standpunkt voller konfessioneller Gleichberechtigung steht und jede einseitige Be¬ günstigung einer Religionsgenossenschaft aus den Mitteln der Gesamtheit ablehnt. katholischen Kirchengemeinschaft derartige, durchaus nicht beab¬Linz bestellten Angestellten in den Dienst der Gemeinde zu Wenn die Herren Interpellanten den völlig rechtlich ein¬ wandfreien Standpunkt religiöser Gleichberechtigung und Neu¬ tralität als „überaus bittere Kränkung" ihrer religiösen Ge fühle bezeichnen, so könnten sich die Angehörigen der römisch¬ sichtigte Berührungen ihrer Gefühle leicht dadurch ersparen, wenn sie endlich einen gerechten und loyalen Standpunkt ein¬ nehmen und gleich den anderen Religionsgenossenschaften die Mittel für ihre religiösen Veranstaltungen und Bedürfnisse aus eigenem aufbringen wollten und nicht immer von den Behörden verlangen würden, aus Steuergeldern, die von allen Staats¬ oder Gemeindebürgern, ob Christ oder Jude usw. gleichmäßig eingehoben werden, ihre einseitigen konfessionellen Bedürfnisse zu bezahlen. Nach einem alten Gesetz sind die Religionsgenossenschaften verpflichtet, ihre Pfarrgemeinden zu bilden Mit Ausnahme der römisch-katholischen haben alle Reli¬ gionsgenossenschaften die Pfarrgemeinden bereits vor vielen Jahren, vor weit mehr als Menschenalter konstituiert und be¬ streiten sich ihre Bedürfnisse aus den Kultusbeiträgen der Gläu¬ bigen. Nach dem gleichen Gesetze sollen bis zur Konstituierung der Pfarrgemeinden die Ortsgemeinden an deren Stelle treten und haben zur Bestreitung der aus dem Bedürfnis der Kirche und Glaubensgemeinschaft notwendigen Auslagen das Recht, eigene Umlagen einzuheben Um der geehrten christlichsozialen Gemeindefraktion und der gesamten römisch-katholischen Bevölkerung zu beweisen, daß es. mir ferne liegt, durch die Vertretung des Standpunktes voller konfessioneller Gleichberechtigung und Neutralität, sie etwa an der Abhaltung eines kirchlichen Festes zu hindern, da durch den Umstand, daß ihre Pfarrgemeinde noch nicht kon¬ stituiert ist, das Pfarramt keine Mittel hat, so erkläre ich mich bereit, in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen einen An¬ trag auf Einhebung einer Kultussteuer für die Angehörigen der römisch=katholischen Kirchengemeinschaft in Steyr dem Ge¬ meinderat zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Ich glaube Grund zur Annahme zu haben, daß auch die römischen Katholiken soviel religiöse Ueberzeugung und Opfer¬ mut aufbringen, wie die Angehörigen der anderen Konfessionen in Steyr und mit Freude den für ihre Kirche notwendigen Kultusbeitrag leisten werden Der Bürgermeister: Wokral. Der Herr Vorsitzende ersucht, diese Interpellationsbeant¬ wortung zur Kenntnis zu nehmen und erklärt, daß nur dann eine Debatte über die Interpellationsbeantwortung zulässig wäre, wenn der Gemeinderat den Beschluß faßt, über die Interpellationsbeantwortung eine Debatte abzuführen. Herr Vizebürgermeister Nothhaft erklärt, daß man gelegentlich der Präliminarberatungen auf diesen Gegenstand zurückkommen könne und daher heute eine Debatte hierüber vermeiden könne. Wird vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen. Hierauf gibt der Herr Vorsitzende bekannt, daß von der ersten Sektion ein Dringlichkeitsantrag vorliegt und erteilt dem Referenten Herrn GR. Tribrunner das Wort. Herr GR Tribrunner berichtet, daß der Magistrat Steyr seit dem Vorjahre mit dem Bundesministerium wegen Uebernahme des Arbeitslosenamtes in Verbindung mit dem Arbeitsvermittlungsamte in die Verwaltung der Stadtgemeinde in Unterhandlungen steht Nun ist die Sache soweit gediehen, daß die Uebernahme gelingen könnte, wenn der Gemeinderat Steyr einen sofortigen Beschluß fassen würde und ergeht daher an den Gemeinderat vorher das Ersuchen, der Angelegenheit die Dringlichkeit zuzuerkennen. Der Gemeinderat stimmt der dringlichen Behandlung zu Zum Antrage selbst führt Herr GR. Tribrunner aus: Es liegt folgender Bericht des Herrn Bürgermeisters Wokral vor: Nach einer Verordnung des Ministeriums für soziale Verwaltung ist der Staat bereit, von den Kosten der Arbeits¬ losenversicherung und Arbeitsvermittlung fünfneuntel zu tragen. Der Magistrat hat infolgedessen beim Bundesministerium um die Anweisung von 50.000 Kronen für das Jahr 1920 und um Anweisung des Fünfneuntelbeitrages für 1921 angesucht. Wie hierauf durch die Industrielle Bezirkskommission in Linz mitgeteilt wurde, ist hiezu eine besondere Vereinbarung mit dem Staate notwendig Nach Rücksprache des Bürgermeisters mit dem Referenten im Bundesministerium für soziale Verwaltung wurde folgendes vereinbart: Die Gemeinde Steyr übernimmt die bisher von der „In¬ dustriellen Bezirkskommission" in Linz besoldeten Beamten für die Agenden der Arbeitslosenversicherung in den Dienst der Gemeinde. Dem gegenüber verpflichtet sich das Bundesministerium für soziale Verwaltung fünfneuntel der gesamten Kosten des Arbeitslosen= und Vermittlungsamtes zu tragen. Der Gefertigte schlägt daher dem löblichen Gemeinderate folgenden Antrag zur Beschlußfassung vor: „Der Gemeinderat erklärt sich bereit, die im Arbeitslosen¬ amte Steyr durch die Industrielle Bezirkskommission in katholischen Kirchengemeinschaft derartige, durchaus nicht beab¬Linz bestellten Angestellten in den Dienst der Gemeinde zu

übernehmen und die Agenden des Arbeitslosenamtes mit den Agenden der Arbeitsvermittlung zu führen unter der Bedingung, daß das Bundesministerium für soziale Verwaltung fünfneuntel der gesamten Kosten des nunmehr vereinigten Arbeits¬ losen= und Arbeitsvermittlungsamtes trägt. Weiters sollen auch das Land Oberösterreich und die an den Bestand des Arbeits¬ losenamtes interessierten Gemeinden zu einer Beitragsleistung herangezogen werden. Da sich das Bundesministerium bereit erklärte, den Fünf¬ neuntel=Beitrag rückwirkend ab 1 Juli 1921 zu leisten, wenn ein sofortiger Beschluß des Gemeinderates zustande kommt, wird empfohlen, dem Gegenstand in der Gemeinderatssitzung die dringliche Behandlung zuzuerkennen. Die erste Sektion stellt daher auf diese begründeten Dar¬ legungen folgenden Dringlichkeitsantrag: „Der Gemeinderat beschließe, sich bereit zu erklären, die im Arbeitslosenamte Steyr durch die Industrielle Bezirkskom¬ mission in Linz bestellten Angestellten in den Dienst zu über¬ nehmen und die Agenden des Arbeitslosenamtes mit den Agenden der Arbeitsvermittlung zu führen, unter der Bedin¬ gung, daß das Bundesministerium für soziale Verwaltung fünfneuntel der gesamten Kosten des nunmehr vereinigten Arbeitslosen und Arbeitsvermittlungsamtes trägt. Weiters sollen auch das Land Oberösterreich und die an dem Bestande des Arbeitslosenamtes in Steyr interessierten Gemeinden zu einer Beitragsleistung herangezogen werden." Der Dringlichkeitsantrag, wird vom Gemeinderate ein¬ stimmig angenommen. Hierauf tritt der Gemeinderat in die Tagesordnung ein. Die Punkte 1, 2, 3 und 4 sind vertraulich und werden am Schlusse der Sitzung behandelt. 5. Abschluß eines Vertrages mit der Firma Josef Huber & Co in Steyr, betreffend Ueberlassung eines Gebäudes zur Umgestaltung auf Arbeiterwohnungen. Referent Herr GR. Dr Peyrer erklärt in kurzen Zügen den Inhalt des mit der Firma Josef Huber, & Co. abzu¬ schließenden Bestandvertrages. Punktationen für einen Bestand=Vertrag abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Steyr als Bestand¬ geberin einerseits und der Firma Josef Huber & Co, Maschinen¬ fabrik in Steyr, als Bestandnehmerin andererseits. . Die Stadtgemeinde Steyr als Eigentümerin der zum Kom plexe der ehemaligen Artilleriekaserne in Steyr gehörigen Ge¬ bäude und Gründe gibt und die Firma Josef Huber & Co., Maschinenfabrik in Steyr, nimmt das zu dem bezeichneten Komplexe gehörige Gebäude, als Wagenremise bisher bekannt, samt den dazu gehörigen, in der Natur bereits ausgesteckten Grund in Bestand Dieser Vertrag wird mit Rechtswirksamkeit vom 1. Sep¬ tember 1921 auf die Dauer von 45 Jahren abgeschlossen. Die Bestandnehmerin verpflichtet sich, das Bestandobjekt auf ihre Kosten für ihre Angestellten und Arbeiter bestimmte Wohnungen umzubauen; dieser Umbau hat sich auf den Raum innerhalb der bestehenden Umfassungswände und auf eine Ge¬ schoßhöhe zu beschränken; die Pläne für die zu errichtenden Wohnungen werden im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Steyr ausgefertigt und haben die Wohnungen mit der ent¬ sprechenden Anzahl von Klosetten ausgestattet zu werden Winterfenster sind in allen Wohnräumen auzubringen, wie überhaupt die Wohnungen sowie der ganze Umbau den An¬ forderungen der Bauordnung für die Stadt Steyr zu ent¬ sprechen haben; hiezu gehört auch die der Firma obliegende Errichtung von Holzlagen und Dachbodenabteilungen. Die Kosten des Umbaues, insoweit sie durch die Herstellung des Gebäudes mit einem Geschosse erforderlich sind, gehen zur Gänze zu Lasten der Firma Josef Huber & Co.; das Erd¬ geschoß ist derart anszuführen, daß der Aufbau eines Stock¬ werkes jederzeit möglich ist. Die Bestandnehmerin trifft keine Verpflichtung zum Auf¬ hau eines Stockwerkes, doch ist sie hiezu ohne materielle In¬ anspruchnahme der Gemeinde während der Vertragsdauer jeder¬ zeit berechtigt, falls dies nicht nach Punkt 5 und 6 schon ge¬ schehen ist; ein solcher Aufbau fällt unter die Bestimmungen des Bestandvertrages. Die Stadtgemeinde Steyr ist berechtigt, innerhalb des Zeit¬ raumes von fünf Jahren nach Vertragsabschluß auf das be¬ stehende Objekt ein Stockwerk aufzubauen Die Kosten hiefür gehen zu Lasten der Stadtgemeinde Steyr, doch verpflichtet sich die Firma Josef Huber & Co. in diesem Fall, das für diesen Aufbau aufgewendete Kapital zu verzinsen und innerhalb der noch restlichen Vertragsdauer zu amortisieren bezw. die durch die Verzinsung und Amortisation innerhalb der Vertragsdauer eines für diesen Zweck aufzunehmenden Kapitales entstehenden Auslagen zu den in der über diese Darlehensaufnahme errichtete Schuldurkunde festgesetzten Terminen der Stadtgemeinde Steyr zu vergüten. Zur Sicherstellung dieser Verpflichtung wird die Firma Josef Huber & Co. eine Kautionshypothek im Betrage von fünf Millionen Kronen bestellen In diesem Fall erstreckt sich der Bestandvertrag auf die noch restliche Vertragsdauer auch auf das ausgeführte Stock¬ werk und steht demgemäß der Firma Josef Huber & Co das allgemeine Benützungsrecht auf die dadurch gewonnenen Räum¬ lichkeiten mit der Einschränkung des Punktes 11 zu Ein Aufbau durch die Stadtgemeinde Steyr nach fünf Jahren ab Vertragsabschluß bezw. die dadurch gewonnenen Gebäudebestandteile fallen nicht unter die Bestimmungen dieses Vertrages und hat die Firma Josef Huber & Co. im letzteren Fall der Stadtgemeinde Steyr keinen Ersatz zu leisten. Die Stadtgemeinde Steyr ist berechtigt, eine andere physische und juristische Person zum Aufbau eines Stockwerkes nach Ablauf von zwei Vertragsjahren jederzeit zu berechtigen, ohne daß jedoch die Firma Josef Huber & Co. in diesem Fall eine Verpflichtung zur Tragung bezw. zum Ersatze von Verzinsung und Amortisation treffen würde, dieser Aufbau würde auch nicht unter die Bestimmungen dieses Vertrages fallen. Für den Fall, als der Aufbau eines Stockwerkes durch die Stadtgemeinde Steyr nach Punkt 5 beabsichtigt ist oder eine andere Person nach Punkt 6 dazu berechtigt werden soll, steht der Firma Josef Huber & Co das innerhalb einer Frist von vier Wochen nach ihr zugekommener Verständigung aus¬ übende Optionsrecht zu, diesen Aufbau auf ihre Kosten selbst durchzuführen; in diesem Fall ist der Aufbau innerhalb der Bauperiode sofort in Angriff zu nehmen und in einem Zuge zu beenden. In diesem Fall erstrecken sich die Bestimmungen dieses Vertrages auch auf den Aufbau bezw. die dadurch ent¬ standenen Räumlichkeiten. Für den Fall eines Aufbaues eines Stockwerkes nach Punkt 5 oder 6 verzichtet die Firma Josef Huber & Co. auf jedwede Entschädigung für eine ihr durch den fachgemäßen Aufbau in der Ausnützung des Bestandobjektes entstehende Behinderung. Während der Vertragsdauer ist dieser Vertrag seitens der Stadtgemeinde Steyr unkündbar, wogegen die Firma Jose Huber & Co nach Beendigung des Umbaues jederzeit berechtigt ist, den Bestandvertrag, jedoch nur hinsichtlich des ganzen Bestandobjektes zu den ortsüblichen Terminen halbjährig zu kündigen. Ein solches Kündigungsrecht steht der Stadtgemeinde Steyr dann zu, wenn die Firma Josef Huber & Co. die in diesem Vertrage übernommenen Verpflichtungen in einem wichtigen Punkte nicht erfüllt, insbesondere wenn sie mit der Zahlung des Zinses durch mehr als ein halbes Jahr im Rück¬ stande bleibt. Bei einer Kündigung gemäß dieses Vertragspunktes bleibt die Verpflichtung der Firma Josef Huber & Co. zur Verzinsung und Amortisation des für einen Stockwerksaufbau aufge¬ wendeten Kapitales bezw. Rückersatze der Ausgaben hiefür nach Punkt 5 bis zur Abzahlung dieser Summe aufrecht. Der Bestandzins wird mit jährlich 35 000 Kronen, schreibe Fünfunddreißigtausend Kronen, vereinbart und ist derselbe vierteljährlich im Vorhinein zu den ortsüblichen Zinsterminen an die Stadtkassa Steyr zu entrichten. Dieser Zins bleibt auch dann unverändert, wenn der Aufbau eines Stockwerkes ohne materielle Inanspruchnahme der Stadtgemeinde Steyr erfolgt. Im Falle einer Währungsänderung ändert sich dieser Bestandzins gemäß dem gesetzlich bestimmten Umwechslungs¬ verhältnis. Die Firma Josef Huber & Co. ist ausschließlich berechtigt, die unter diesen Bestandvertrag fallenden Wohnungen an Be¬ dienstete und Arbeiter ihres Unternehmens sowie an deren Familien in Afterbestand zu geben Die Firma Josef Huber & Co. überläßt jedoch der Stadtgemeinde Steyr von jedem unter die Bestimmungen dieses Vertrages fallenden Geschosse des Bestandobjektes je 3 Wohnungen im Gesamtflächenausmaße von 1 a, 130 m2 zur freien Vermietung durch diese, eine Ver¬ minderung des Bestandzinses tritt dadurch jedoch nicht ein. Während der Bestanddauer hat die Firma Josef Huber & Eo. das Bestandobjekt in gutem und vollkommen benützbarem, dem Alter entsprechendem Zustande zu erhalten. Diese Ver¬ pflichtung erstreckt sich jedoch nicht auf jene Räumlichkeiten und Wohnungen, über die der Firma Josef Huber & Co kein Verfügungsrecht zusteht; gemeinsame Kosten werden nach dem Verhältnisse der jeder Vertragspartei zur Verfügung stehenden Wohnungen geteilt.

Die Firma Josef Huber & Co. verzichtet auf jeden An¬ spruch eines Ersatzes, der ihr durch den Umbau bezw. Aufbau, Adaptierungen sowie durch die Erhaltung des Bestandobjektes erwachsenen Kosten und Auslagen irgend welcher Art im Falle der Beendigung dieses Bestandvertrages aus welchem Grund immer. Für den Fall, als das Bestandobjekt durch Feuer derart beschädigt werden sollte, daß die Wiederherstellungskosten den zur Auszahlung gelangenden Versicherungsbeitrag wesentlich überschreitet, ist die Stadtgemeinde Steyr zur Wiederherstellung nicht verpflichtet, sondern gilt der Vertrag als beendet, falls nicht die Firma Josef Huber & Co. die Wiederherstellung durchführt, wobei sie die über die von der Versicherung be¬ zahlten Entschädigung hinausgehenden Kosten aus eigenem zu bestreiten hätte. Die Firma Josef Huber & Co. ist verpflichtet, das Be¬ standobjekt gegen Feuerschaden mit jenem Betrage ununter brochen versichert zu halten, welcher sich auf Grund einver¬ ständlicher oder durch eine Versicherungsgesellschaft vorzu¬ nehmender Schätzung als angemessen ergibt. Die Kosten hiefür trägt sie im Verhältnis der Anzahl der ihr zur Verfügung stehenden Wohnungen und hat sie die Be¬ zahlung der Versicherungsprämie am 2. Jänner jeden Jahres im Stadtbauamte Steyr auszuweisen. Außerdem verpflichtet sie sich, der Stadtgemeinde Steyr die rechtsverbindliche Erklärung der Brandschadenversicherungs¬ anstalt beibringen, daß dieselbe die Versicherungsprämie auch von der Stadtgemeinde annimmt, falls aber das Bestandobjekt von einem Brandunglück betroffen würde, die Assekuranzent¬ schädigung nur an die Stadtgemeinde Steyr auszuzahlen und die sofortige Vormerkung dieser Beschränkung bei der Assekuranz gesellschaft zu erwirken. Die Stadtgemeinde Steyr ist überdies berechtigt, falls die Firma Josef Huber & Co. die Versicherung des Bestandobjektes nicht veranlaßt oder erlöschen läßt, dasselbe nach eigener Wahl bei einer Feuerversicherungsanstalt auf Gefahr und Kosten der Firma in der ihr beliebigen Höhe zu versichern und verpflichtet sich die Firma Josef Huber & Co., der Stadtgemeinde Steyr die hieraus erwachsenden Kosten zu ersetzen Die Firma Josef Huber & Co. ist verpflichtet, die von dem Bestandobjekte bezw. dem unter diesen fallenden Gebäude¬ teil und dem Bestandzinse zur Vorschreibung gelangenden öffent¬ lichen Lasten und Abgaben welcher Art immer aus eigenem zu tragen, bezw. der Stadtgemeinde Steyr zu ersetzen; aus¬ genommen hievon sind Gemeindeumlagen und Mietzinsauflagen, welche zu Lasten der Stadtgemeinde Steyr ohne Ersatzanspruch an die Bestandnehmerin gehen. Für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Zeitablauf räumt die Stadtgemeinde Steyr der Firma Josef Huber & Co. dann, wenn das Bestandobjekt nicht für öffentliche Zwecke oder solche der Stadtgemeinde Steyr selbst in Verwendung genommen wird, also verkauft oder weiter in Bestand gegeben werden sollien, das Prioritätsrecht ein. Beide Vertragsteile verzichten auf das Rechtsmittel der Anfechtung dieses Vertrages wegen Verletzung des Wertes über oder der Hälfte des wahren Wertes. Die Kosten der Vertragsausfertigung, die Gebühren hievon, sowie jene der grundbücherlichen Durchführung hat die Firma Josef Huber & Co. allein zu tragen. Die Stadtgemeinde Steyr erklärt hiemit ihre ausdrückliche Einwilligung zur Einverleihung der der Firma Josef Huber & Co aus diesem Vertrage hervorgehenden Bestandrechte auf dem Bestandobjekte, dagegen erklärt die Firma Josef Huber und Co ihre ausdrückliche Einwilligung, daß auf der ihr ge¬ hörigen Realität C.=Nr. 181 in Voglsang in der Einlage¬ zahl 162 des Grundbuches für die Katastralgemeinde Steyr das Pfandrecht für eine Kautionsforderung im Betrage von 5,000.000 Kronen und Kosten bis zum Höchstbetrage von 50.000 Kronen für die Stadtgemeinde Steyr in dem Zeitpunkte einverleibt wird, als mit dem Aufbau eines Stockwerkes seitens der Stadtgemeinde Steyr begonnen wird. Die Ausfertigung des Vertrages gemäß dieser Punktationen hat zu erfolgen, sobald für das Bestandobjekt eine eigene Grund¬ bucheinlage eröffnet ist, was durch die Stadtgemeinde Steyr auf eigene Kosten ehestens zu veranlassen ist. Steyr, am Hiezu stellt der Herr Referent den Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, den vorstehenden Punktationen zum Bestandvertrage zuzustimmen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einstimmig angenommen. Herr GR. Aigner erklärt, bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen zu müssen, daß das Eichamt in Kürze ohne Lokal sein werde, wenn nicht so rasch als möglich für dasselbe Räume gesichert werden. Herr Vorsitzender erwidert, daß er der Geschäftsordnung entsprechend hierüber keine Verhandlungen zulassen könne, der Gemeinderat aber diesen Bericht zur Kenntnis nehmen könne und vom Präsidium aus das Notwendigste veranlaßt werden wird. 6. Beschlußfassung betreffend Uebernahme der Pfandleih¬ anstalt in städtische Verwaltung. Referent Herr GR. Tribrunner. Wie dem löblichen Gemeinderate bekannt ist, hat diese Angelegenheit den Gemeinderat schon im Jahre 1920 beschäftigt und hat derselbe damals beschlossen, grundsätzlich der Ueber¬ nahme der Pfandleihanstalt in die Verwaltung der Stadt¬ gemeinde zuzustimmen. Damals haben sich Bedenken ergeben, weil man über die Abschlüsse und die Bilanz nicht klar war und wurde das Magistrats=Präsidium beauftragt, Erhebungen zu pflegen und sodann das Material zur definitiven Entscheidung dem Gemeinderate vorzulegen. Seitdem ist ein halbes Jahr verstrichen und liegt nunmehr der Halbjahresabschluß pro 1921 vor. Eine Verzögerung trat auch dadurch ein, als die Aktionäre wohl bereit waren, die Anstalt in die Verwaltung der Stadt zu übergeben, sich aber den Reservefond zur Verteilung unter sich vorbehalten haben. Auf Grund einer kommissionellen Besichtigung und Aus¬ einandersetzung hat die Pfandleihanstalt sodann nachstehendes Schreiben anher gerichtet: „Wir beehren uns die Mitteilung zu machen, daß die heute abgehaltene außerordentliche Generalver¬ sammlung der „Aktiengesellschaft Pfandleihanstalt in Steyr“ mit 32 gegen eine Stimme beschlossen hat, die Pfandleihanstalt unter den Ihnen unterm 7. Februar laufenden Jahres bekanntgegebenen Bedingungen der Stadtgemeinde Steyr einschließlich des Reserve¬ fondes zu übergeben. Es wurde angeregt, daß die Gemeindevertretung mit 1. Juli laufenden Jahres die Pfandleihanstalt weiter führen möge. Mit der Durchführung der Ablösung des Aktienkapitales im Betrage von 54.900 Kronen und Inventars per 13.000 Kr. wurde der bisherige Verwaltungsrat betraut, mit welchem der endgiltige Abschluß zu erfolgen hätte." Die einzige schwierige Frage ist das Begehren der Ueber¬ nahme der beiden Beamten Holderer und Peter in den Dienst der Stadtgemeinde. Diesbezüglich konnte mit den beiden Be¬ amten der Pfandleihanstalt noch keine Vereinbarung erzielt werden; die Verwendung derselben im Dienste der Stadtgemeinde ist nicht möglich, da beide Beamte pensionsreif sind. Andererseits ist die derzeitige Bezahlung der beiden Beamten durch die Anstalt eine so geringe, daß sie mit dieser nicht leben können und daher die Anstalt gesperrt werden müßte. Die Sektion ist nach eingehender Besprechung der Sachlage und des Umstandes, daß die Pfandleihanstalt schließlich als humanitäres Institut nicht gesperrt werden solle, weil sonst das Wucherunwesen gefördert würde, zu dem Schlusse ge¬ kommen, dem Gemeinderat nachstehenden Antrag zu stellen: Der Gemeinderat beschließe zur Uebernahme der Pfand¬ leihanstalt in die Verwaltung der Stadtgemeinde Steyr mit 1. Jänner 1922 unter der Voraussetzung die Zustimmung zu erteilen, daß die beiden Beamten Holderer und Peter nicht von der Stadtgemeinde Steyr übernommen werden und das Magistratspräsidium hinsichtlich einer Einigung mit denselben bis zum Uebernahmstage die entsprechenden Anträge stellt. Es solle also mit den beiden Beamten eine Vereinbarung versucht werden; eine Uebernahme der Beamten als Gemeinde¬ beamte wäre wohl von vornherein wegen der zu hohen Lasten, welche der Gemeinde daraus erwüchsen, ausgeschlossen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 7. Wahl der Gemeindekommission zur Bildung der Ge¬ schworenenliste pro 1922. Referentin Frau GM. Kisely. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe, gleich wie im Vorjahre folgende Damen und Herren in die Gemeindekommission zur Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten zu wählen: 1. Von der sozialdemokratischen Partei drei Mitglieder und zwar: Klement Karl, Gemeinderat, Dedic Christine, Kaufmannsgattin, Dr. Schneeweiß, Rechtsanwalt.

2. Von der christlichsozialen Partei zwei Mitglieder, und zwar: Fuchs Adolf, Geschäftsleiter, Molterer Berta, Gemischtwarenhändlerin. 3. Von der deutschnationalen Partei ein Mitglied, und zwar: Bachmayr Heinrich, Gemeinderat. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 8. Beschlußfassung betreffend Zahlung von Spitalsver¬ pflegskosten. Referent Herr GR. Dr. Peyrer. Ueber die Zahlung von Verpflegskosten für Alois Schwarz hat sich eine mit vielen Behörden gepflogene Unterhandlung herausgebildet, welche schließlich doch dazu führen würde, daß der Gemeinde Steyr die Zahlung der Verpflegskosten im Be¬ trage von 180 Kronen aufgezwungen wurde, weil der Ge¬ nannte zur Zeit der Spitalsaufnahme aus dem Militärverbande bereits entlassen war Es wird daher beantragt, die Zahlung der Verpflegskosten per 180 Kronen durch die Gemeinde zu übernehmen. Angenommen. Z. 21248. 9. Verpachtung des Ländegefälles am Ortskai. Referent Herr GR. Professor Brand. 7/55 Der bisherige Pächter Herr Kerschberger hat den Pacht zurückgelegt und es bewirbt sich um denselben Herr Michael Binder, und schlägt das Amt vor, das Ländegefälle an denselben gegen die Bedingungen zu verpachten, daß ein Pachtschilling von 500 Kronen gefordert werde, wobei die Seile der Pächter selbst beizustellen hat, die Auffangtaxe für Flöße bis zu 14 Meter Länge solle 25 Kronen und von mehr als 14 Meter Länge 35 Kronen per Floß betragen, dem Pächter soll die An¬ schaffung der nötigen Haftseile obliegen, Ausladen, Vermessen und Verführen hat der Pächter selbst zu besorgen und hat endlich der Pächter eine Kaution von 5000 Kronen zu erlegen, Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe, dem Packtabschlusse mit Michael Binder unter den vorgenannten Bedingungen und der weiteren Bedingung zuzustimmen, daß die Flöße der Gemeinde von der Auffangtaxe befreit sind. Hinsichtlich der Fixierung einer neuen Ländeordnung wir das Magistratspräsidium beauftragt, bis zur nächsten Gemeinde¬ ratssitzung eine solche vorzulegen. Angenommen. 10. Genehmigung eines Vertrages betreffend Abtretung eines Teiles der Artilleriekaserne. Der Herr Vorsitzende berichtet über den Gegenstand und erteilt Herrn Referenten GR. Krottenau das Wort: Herr Referent GR. Krottenau bringt das Protokoll vom 19. August laufenden Jahres über die Vereinigung der zwischen dem Bundesministerium für Heerwesen und der Stadt¬ gemeinde Steyr schwebenden Frage betreffend die Rückstellung bezw. Freigabe eines Teiles des Grundes der Artilleriekaserne in Steyr zur Verlesung. Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat beschließe die im vorgedachten Protokolle abgegehenen Erklärungen zu genehmigen, * bezw. zu bestätigen. Angenommen. Herr GR. Professor Brand ersucht, in Hinkunft zu ver¬ meiden, daß die Sitzungen der Zweiten Sektion knapp vor der Gemeinderatssitzung anberaumt werden, weil sich die Mitglieder der Zweiten Sektion viel zu wenig eingehend mit den vorliegenden Fragen beschäftigen können; auch die Mitglieder der christlich¬ sozialen Fraktion wollen Zeit zur Verfügung haben, um die Fragen unter sich zu besprechen. Der Herr Vorsitzende verspricht, in Hinkunft darauf Rücksicht zu nehmen. Zweite Sektion. 11 und 12. Stadtkassetagebuchab¬ chluß pro Juli 1921 und August 1921. Referrnt Herr Vizebürgermeister Nothhaft verweist auf die den Gemeinderäten vorliegenden Ausweise und erklärt einzelne besondere Posten, worauf die Stadtkassetagebuchabschlüsse zur Kenntnis genommen werden. 13 Beschwerden betreffend Versteuerung von Hunden. Referent Herr GR. Schwandter, Es liegen hier zwei Rekurse gegen die Vorschreibung einer Hundesteuer für Luxushunde vor, und zwar von Herrn Flenken¬ thaller und Herrn Kaltenegger, Bezirkshauptmann i. R. Die zweite Sektion beantragt, beide Rekurse abzuweisen und will die Sektion ein für allemal den Grundsatz aufstellen, daß Rekurse gegen die Vorschreibung der Hundesteuer ab¬ zuweisen sind. Herr GR. Dr. Peyrer wendet sich dagegen, daß die Rekurse ohne nähere Begründung abgewiesen werden und wenn die Sektion glaubt, daß von vorneherein solche Rekurse abzuweisen seien und diese Abweisungen den Gemeinderat nicht zu passteren brauchten, so bestehe diesfalls ein Rechtsirrtum; gegen die Vor schreibung einer Hundestener steht den Parteien das Rekursrecht zu und über diese Berufung habe der Gemeinderat von Fall zu Fall zu entscheiden. Herr Vizebürgermeister Nothhaft bemerkt hiezu, daß der Beschluß der Sektion auch nicht so gemeint sei, sondern der Gemeinderat möge heute beschließen, daß er gründsätzlich an der Vorschreibung der Hundesteuer durch das Amt festhalte. Allerdings könnte bei der Vorschreibung der Steuer darauf Rücksicht genommen werden, ob der Hund im oder außerhalb des Weichbildes der Stadt gehalten werde. Herr Vorsitzender verweist auch darauf, daß es bei der Vorschreibung der Hundesteuer nicht darauf ankomme, ob es ein reinrassiger Hund sei, maßgebend bleibe, ob der Hund ein Nutz= oder Luxushund ist. Die hierauf eingeleitete Abstimmung über den Antrag der zweiten Sektion auf Abweisung der Rekurse ergibt die Annahme des Sektionsantrages mit allen gegen zwei Stimmen. 14. Wird bis zur Wiederkehr des Herrn Referenten, Vize¬ bürgermeister Nothhaft zurückgestellt. 15. Unterstützungsansuchen. Referent Herr GR. Schwandtner. Der Verband für Feuerwehr= und Rettungswesen ersucht zum Besuche von Kursen um eine Beitragsleistung. Die Sektion hat im eigenen Wirkungskreise dem Verbande 1000 Kronen bewilligt und ersucht um Genehmigung dieser Bewilligung. Herr GR. Professor Brand erklärt diesen Beitrag zu gering und könne man aus der Presse ersehen, das mehrseits höhere Beiträge gezeichnet werden. Herr Vorsitzender stimmt der Anschauung des Herrn GR. Professor Brand vollkommen bei und empfiehlt mindestens einen Betrag von 3000 Kronen zuzusichern. Herr Vizebürgermeister Nothhaft erwidert, daß bei der freiwilligen Feuerwehr Steyr angefragt wurde, ob dieselbe jemand in den Kurs schicke; bisher sei eine Meldung darüber nicht eingelaufen. Herr GR. Professor Brand erklärt, daß es unwahr¬ scheinlich sei, daß die freiwillige Feuerwehr Steyr niemanden in den Kurs entsende; soviel ihm bekannt sei, leisten andere Gemeinden viel höhere Beiträge nud stelle er daher den Antrag, 3000 Kronen zu zeichnen. Herr GR. Schickl bemerkt, daß eine Teilnahme an dem Kurse wohl deßhalb noch nicht sichergestellt sei, weil die frei¬ willige Feuerwehr heute noch nicht wisse, wann und wo der Kurs stattfinde; dem Antrage des Herrn GR. Professor Brand stimme er vollkommen zu. Herr GR. Steinbrecher erklärt, der Auffassung zu sein, gegenwärtig 1000 Kronen zuzusichern und für den Fall, als die Teilnahme am Kurse gemeldet wird, könne der Ge¬ meinderat die Subvention immer noch erhöhen. Herr Referent GR. Schwandtner sagt im Schlu߬ worte, daß es nicht ratsam sei, nach dem Antrage des Herrn Prof. Brand einen festen Betrag zu nennen, weil der Verband der Gemeinde sonst die ganzen Kosten des Kurses aufrechnen könnte. Herr GR. Professor Brand modifiziert seinen Antrag sodann dahin, daß es im Sinne der Anschauung des Herrn GR. Steinbrecher heißen soll, im Falle des Besuches des Kurses wird eine Subvention bis zu 3000 Kronen zugesichert. Angenommen. Ansuchen des Gabelsberger-Stenographenverein um eine Unterstützung. Die Sektion beantragt, dem Vereine wie im Vorjahre wieder 200 Kronen Subvention zu bewilligen. *4 Angenommen. Eingabe des Lyzealvereines um Beistellung von Heizmaterial. Referent Herr GR. Schwandtner verliest die Eingabe des Lyzealvereines und berichtet, daß die Sektion zu dem Ent¬ schlusse gekommen ist, nicht wie im Vorjahre eine Subvention in Barmittel geben zu können, sondern zur Holzbeschaffung nur einen Betrag von 15.000 Kronen bewilligen zu können. Herr GR. Reisinger ersucht, eine etwa höhere Sub vention als den Betrag von 15.000 Kronen zu gewähren; im neuen Schuljahre haben auch viele der Arbeiterkollegen Mädchen in das Lyzeum gegeben und da der Verein einige Jahre schon mit diesen Geldkalamitäten zu kämpfen hat, würde es doch zweckmäßiger sein, anstatt den 15 000 Kronen dem Vereine 25 Meter Holz kostenlos zur Verfügung zu stellen; Redner stellt den Antrag, die Beitragsleistung von 15.000 Kronen auf eine kostenlose Holzzuweisung von 25 Meter umzuwandeln, Herr GR. Witzany glaubt, daß der Verein ohnehin später wieder gezwungen sein wird, an die Gemeinde um eine Unterstützung heranzutreten und sei es besser, man geht nicht heute schon auf eine zu hohe Forderung ein Herr GR. Professor Brand schließt sich dem Antrage des Herrn GR. Reisinger an, da es sich um drei Klassen und den Nebenräumen handelt, wovon die Klassenzimmer mindestens 12 Raummeter Holz erfordern.

Herr Vizebürgermeister Nothhaft bemerkt, daß die Sektion nicht weiter gehen konnte, weil bezüglich der Ueber¬ nahme der Schule durch den Staat noch keine endgiltige Ent¬ scheidung vorliege; andererseits weist die Schule 85 Frequen¬ tanten nach und beweist damit ihre Lebensfähigkeit. Die Sektion sagte sich daher, daß sie vorläuflg 15.000 Kronen gebe. Die Schule könnte aber auch ein höheres Schulgeld einheben, wodurch die Gemeinde entlastet werden könnte. Redner befür¬ wortet den Sektionsantrag. Herr Vizebürgermeister Dedic erklärt sich weder dafür noch dagegen aussprechen zu wollen, weil eine Entscheidung des Staates wegen Uebernahme des Lyzeums noch nicht gefällt ist. Ueber das Begehren des Lyzeums, welches knapp vor der Gemeinderatssitzung einlangte, solle auch noch das Gemeinde¬ ratspräsidium sprechen, weshalb er den Vertagungsantrag bis zur nächsten Gemeinderatssitzung stelle. Der Herr Vorsitzende leitet über den Vertagungsantrag die Abstimmung ein. Der Antrag wird vom Gemeinderate angenommen. 14. Erhöhung der Verpflegsgebühren für die Frau Oberin im Krankenhause. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft. Von der Frau Oberin liegt die Halbjahrsabrechnung vor welches mit einem Defizite von 125.362 Kronen 52 Heller und von 44.014 Kronen 65 Heller, wovon der letztere Betrag an die Approvisionierung rückzuzahlen ist, abschließt. Das Gesamt¬ defizit beträgt somit 169.376 Kronen 87 Heller. Es war dies vorauszusehen, als das Defizit vom Vorjahre herübergeschleppt wurde; schließlich muß aber tabula-rasa gemacht werden. Der Sektionsantrag lautet daher, daß der Barabgang im Betrage von 125.362 Kronen 52 Heller an die Frau Oberin überwiesen und der Betrag von 44.014 Kronen 65 Heller an den Appro¬ visionierungsfond rückgegeben werde. Die Verpflegsgebühren für die Frau Oberin wollen für die dritte Klasse mit 50 Kronen und für die zweite und erste Klasse mit 70 Kronen bemessen werden, mit welchen Betrag das Auslagen vorläufig zu finden sein wird. Herr GR Professor Brand erinnert daran, daß die Spitalskommission unlängst beschlossen hat, die Spitalsver¬ waltung aufzufordern, daß die Kostenrückstände eingefordert werden; es ist bis zur Stunde nicht bekannt, ob in dieser Hinsicht etwas geschehen ist. Weiters muß gefordert werden, daß ein Inventar anzulegen ist; zu dieser Inventaraufnahme ist ebenfalls noch keine Einladung ergangen. Herr GR. Witzany bekrittelt diese fortwährenden Nach¬ tragsforderungen, so könne die Sache nicht weitergehen; es sind auch keine Ausgabe=Belege zu sehen und verursachen solche Nachtragsforderungen langwierige Prüfungen. Die Kranken¬ hausverwaltung wolle daher auf die rechtzeitige Beibringung von Ausgaben=Belegen dringen. Herr Vorsitzender Vizebürgermeister Mayrhofer erklärt. daß die Beschlüsse der Spitalskommission nach Rückkunft des Krankenhausverwalters vom Urlaube strickte eingehalten werden. Herr GR. Professor Brand sagt, daß es wohl kaum jemanden unangenehmer sei, als der Frau Oberin selbst mit solchen Nachtragsforderungen kommen zu müssen; die Folge davon sind die herrschenden außerordentlichen Verhältnisse. Die Staatsangestellten haben ja auch durch die besonderen Verhält¬ nisse eine Besoldungsreform mit Festsetzung der Gehalte be¬ kommen und trotz der Besoldungsreform muß schon eine Er höhung derselben wegen der steigenden Preise der Lebensmittel eintreten. Die Frau Oberin muß schon wegen dieser Nachtrags¬ forderung entschuldigt werden. Wenn diese Verhältnisse nicht bestehen würden, wäre ich der erste, der sagen würde, das tun wir nicht. Herr GR. Reisinger frägt sich an, welche Bedeutung die ausgegebenen Sammellisten für das Krankenhaus haben; ob diese vom Präsidium ausgehe, weil man im Gemeinderate nichts erfahren habe. Herr Vorsitzender bemerkt, daß dies vom Präsidium aus¬ gegangen sei und Hauptsache bleibe, wenn recht viel gegeben werde, weil die Spenden der Allgemeinheit zugute kommen. Der Sektionsantrag wird sodann vom Gemeinderate an¬ genommen. 16. Festsetzung der Kehrichtabfuhrgebühren. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft. Dieser Punkt ist noch auf die Tagesordnung gekommen, weil im November bereits die letzte Rate für die Kehricht¬ abfuhr vorzuschreiben wäre und daher ein rascher Beschluß notwendig wird. Die Sektion war nicht in der Lage, heute einen Voranschag mit festen Beträgen zu machen, und steht nach den heutigen Verhältnissen auf dem Standpunkt, die Kehrichtabfuhrgebühren erst gelegentlich der Präliminarbe¬ ratungen einer Neuordnung zu unterziehen. Diesen Beratungen soll die Einberufung einer Enquete vorausgehen. Auf Grund der detailierten Ausführungen des Herrn Referenten stimmt der Gemeinderat zu, daß die Kehrichtabfuhr¬ gebühren für das heurige Jahr mit 270 Kronen per Kübel zu belassen sei und die Neuordnung, einer vorausgehenden Enquete gemäß, der Präliminarberatung vorzubehalten ist. Dritte Sektion. 17. Verkleiden der Gitterstäbe an beiden Ennsbrücken. Referent Herr GR. Chalupka. Vom Stadtbauamte liegt folgender Amtsbericht vor: Wie sich beim Anstriche der unteren Ennsbrücke gezeigt hat, sind einige Konstruktionsteile der Brücke derart angerostet, daß ihre Verstärkung im Laufe der nächsten Jahre unbedingt notwendig erscheint. Die schlechtesten Stellen befinden sich knapp oberhalb der Fahrbahn und sind der Einwirkung von Hunde¬ urin zuzuschreiben. Um dieser Einwirkung vorzubeugen, wurden schon früher die Endständer der Brücken mit einem Schutzbleche umgeben, die diagonalen und mittleren Ständer aber ohne Schutz gelassen, wahrscheinlich aus Sparsamkeit, die, wie sich jetzt gezeigt hat, sich schlecht gelohnt hat. Es wird daher beantragt, alle Eisenkonstruktionsteile der Enns= und Neubrücke (zumindest die bereits am meisten be¬ schädigten, um sie vor weiterer Verrostung zu bewahren) mit einem Schutzblech von einem Millimeter Stärke und 50 Zenti¬ meter Höhe über der Brückenbahn einfassen zu lassen Die gesamte Einfassung würde 76.100 Kronen kosten. Der Sektionsantrag lautet: Die dritte Sektion beantragt, aus Gründen der Notwendigkeit die Anschaffung von Schutz¬ blechen für die Gitterstäbe beider Ennsbrücken und schlägt die Sicherstellung dieser Arbeiten auf Grund einer allgemeinen Konkurrenz im Stadtgebiete von Steyr vor. Angenommen 18 Bohrungen zum Zwecke der Untersuchung des Grund¬ wassers Referent GR. Dr. Furrer. Der Herr Referent bringt den Amtsbericht, sowie das Offert der Firma G. Rumpel, Aktiengesellschaft, zur Verlesung (17795 ex 10708). Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle nach Bericht des Bauamtes die Bohrungen der Firma Rumpel, Aktiengesellschaft, übertragen. Herr GR. Professor Brand glaubt, daß man die Ab¬ stimmung über den Sektionsantrag in zwei Teile teilen soll, erstens in die grundsätzliche Annahme des Bohrungsvorschlages und zweitens über das Offert der Firma Rumpel. Die Bohrungen selbst seien selbstverständlich notwendig, weil sie im Interesse der Wasserversorgung der Stadt liegen. Die zweite Frage würde wohl zu Gunsten der bestbekannten Firma Rumpel ausfallen. Herr GR. Tribrunner bemerkt, daß seinerzeit gesagt wurde, daß im Koburgbrunnen soviel Wasser vorhanden sei und derselbe nach Ausbauung soviel liefern könnte, daß er für die ganze Stadt zur Wasserversorgung genügen dürfte; nun hört man, daß die Ergibigkeit zurückgegangen; nur möchte ich sehr be¬ zweifeln, ob gerade in unmittelbarer Nähe dieses Brunnens die Bohrungen vorteilhaft sein werden, weil das Flußbett in der Nähe ist. Es wäre notwendig, nochmals mit Fachmännern zu sprechen, bevor diese Bohrungen beginnen sollen. Herr Vizebürgermeister Nothhaft betont ebenfalls, daß es gar keinem Zweifel unterliege, daß die Wasserversorgung der Stadt eine ernste Frage sei, es frage sich nur, ob schon jetzt, bevor das ganze Projekt der Wasserversorgung spruchreif ist, die Ausgaben für die Bohrungen zu machen sind; die finanzielle Kraft der Gemeinde erlaubt dies sicher nicht, denn von den angesprochenen 65 Millionen Anleihen werden vielleicht nur 30 bis 40 Millionen bewilligt werden; auch die Stadt¬ anleihe von 400 Millionen ist durchaus unsicher; es sollen daher zuerst alle diese großen Fragen erörtert werden, bevor die Gemeinde diese Auslagen für unsichere Bohrungsversuche mache. Herr GR. Steinbrecher macht aufmerksam, daß es früher geheißen habe, der Koburgbrunnen liefere 70 Sekunden¬ liter; diese Menge wäre genügend, um eine Stadt mit 80.000 Einwohnern zu versorgen. Gegenwärtig hat Steyr rund 30.000 Einwohner und steht mit Rücksicht auf die Lage der Stadt kaum zu erwarten, daß sie soviele Einwohner erreiche, daß die 70 Sekundenliter nicht mehr genügen durften. Er stelle daher den Antrag, die Angelegenheit bis zur Einholung eines neuerlichen fachmännischen Gutachtens zu vertagen Herr GR. Dr. Peyrer erklärt, daß er den Ausführungen des Stadtbauamtes skeptisch gegenüberstehe; die Bohrungen können Kosten bis zu mehreren Millionen verursachen; unter den gegen¬ wärtigen Verhältnissen könne man eine genügende Menge Wasser durch die Vertiefung und den Ausbau des Koburgbrunnen billiger haben.

Herr Vizebürgermeister Nothhaft empfiehlt, vom Bau¬ amte eine Kostenberechnung über den Ankauf des Koburg¬ brunnens, dessen Vertiefung und Erweiterung ausarbeiten zu lassen, erst dann solle man über Bohrungsversuche schlüssig werden. Nach längerer Wechselrede beschließt der Gemeinderat, das Gemeinderatspräsidium zu beauftragen, die Sicherung des Kaufes des Koburgbrunnens durchzuführen und die weiteren Anträge in der nächsten Gemeinderatssitzung vorzulegen. 19. Abänderung des Vertrages mit der Heeresverwaltung wegen Beistellung eines Artillerie=Munitions=Magazines statt eines Infanterie=Munitions=Magazines. Referent Herr GR. Chalupka bringt nachstehenden Bericht zur Kenntnis: Amtsbericht: Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 10. April 1920 die seitens des Staatsamtes für Heerwesen in der Zuschrift vom 8. März 1920 gestellten Be¬ dingungen hinsichtlich der Freigabe und Rückstellung des Artillerieexerzierplatzes in Dornach angenommen. Unter diesen Bedingungen befand sich auch die Verpflichtung der Gemeinde, ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Infanterie¬ Munitionsmagazin bei Bedarf beizustellen. Nun wurde nach Steyr nicht Infanterie, sondern Artillerie disloziert, sodaß naturgemäß bei Bedarf eventuell nicht ein Infanterie= sondern ein Artillerie=Munitionsmagazin beigestellt werden müßte. Bevor das Bundesministerium für Heerwesen die Einwilligung gibt, daß die Anmerkung der Bestimmung der zum Stadtgute gehörigen Gründe als Artillerieexerzierplatz im Grundbuche gelöscht werde, verlangt dasselbe die Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 10. April 1920 dahin, daß die Gemeinde sich verpflichtet, im Bedarfsfalle nicht ein Infanterie= sondern eventuell ein Artillerie=Munitionsmagazin beizustellen. Steyr, am 21. September 1921. Dr. Habl m. p. Magistratsdirektor. Die Sektion stellt folgenden Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließt, den Gemeinderatsbeschluß vom 10. April 1920 dahin abzuändern, daß die Gemeinde sich ver¬ pflichtet, im Bedarfsfalle nicht ein Infanterie= sondern eventuell ein Artillerie=Munitionsmagazin beizustellen. Angenommen. 20. Verbauung des Stadtteiles Karolinental. Referent Herr GR. Krottenau. Nach Vortrag des Amtsberichtes, stellt der Herr Referent nachstehenden Antrag, welcher sich mit dem des Stadtbauamtes deckt: Um für die Zukunft die Erhaltung des Stadtteiles Karo linental als sogenanntes Wohnviertel sicherzustellen und die allmähliche Einschränkung der freien Gärtenflächen durch Auf¬ führung diverser Zubauten zu vermeiden, wird für dieses Stadtviertel die Errichtung von größeren Anbauten (Gro߬ viehställe, größere Vorratsschupfen u dergl.) grundsätzlich untersagt. Die Erbauung von Kleintierställen ist nach § 12 der Bau¬ ordnung an die Bewilligung durch die Baubehörde gebunden und kann deren Errichtung fallweise nur dann gestattet werden, wenn sie den geltenden baulichen sanitären Vorschriften Genüge leisten. Betreffend die gegenständliche Angelegenheit Skendrowic wird vorgeschlagen, diesem eine Feist von 3 Jahren zu setzen, innerhalb welcher Zeit er den Pferdestall und Schupfen abzutragen und für eine anderweitige Unterbringung seines Fuhrwerks=Unternehmens an geeigneter Stelle Sorge zu tragen hat Nach kurzer Wechselrede, in welcher sich Herr GR. Dr. Peyrer gegen die schroffe Unterbindung der Errichtung von Kleintier¬ stallungen wendet und diesen als eine zu starke Bevormundung der Bevölkerung bezeichnet, weil ohnehin das Ortspolizeigesetz diese Angelegenheiten rüge und Herr Dr. Furrer die dortigen sanitätswidrigen Zustände schildert, und erklärt, daß diese Zustände nicht weiter geduldet werden können, wird der Sektions¬ antrag vom Gemeinderate angenommen. 21. Erhöhung der Rauchfangkehrergebühren. Referent Herr GR. Aigner erinnert zunächst daran, daß die Erhöhung der Rauchfangkehrergebühren schon mehrmals auf der Tagesordnung des Gemeinderates stand; durch die fortwährende Steigerung aller Lebensmittel und der Bedarfs¬ artikel, sowie der Löhne, sind selbsiverständlich die Rauchfang¬ kehrer gezwungen, mit ihren Tarifen in die Höhe zu gehen Bei allen Geschäftsbetrieben ist ein paritätisches Lohnkomitee eingeführt worden, welche die neuen Lohnforderungen gemeinsam festsetzen. Anders ist dies bei den Rauchfangkehrern, welche an sogenannte Maximaltarife gebunden erscheinen, welche von der Landesregierung zu genehmigen sind. Das Begehren der Rauchfangkehrer datiert nun schon geraume Zeit zurück und hat die Landesregierung nunmehr die Aeußerung des Gemeinde¬ rates über den begehrten Tarif verlangt In den meisten Städten Oesterreichs wurde auch bereits die Forderung der Rauchfangkehrer bewilligt und begehren auch die hiesigen Rauch¬ fangkehrer eine Gesamterhöhung vom Grundtarife aus, um 2300 Prozent, bezw. 750 Prozent auf die letzte Erhöhung. Redner empfiehlt mit Rücksicht auf die außerordentlichen Ver¬ hältnisse und dem Zwange hieraus, dem folgenden Sektions¬ antrage zuzustimmen: „Auf Grund des vorliegenden Materiales und den diversen Berichten von den verschiedenen Bezirkshauptmannschaften möge der Gemeinderat dem Ansuchen der Rauchfangkehrermeister um Erhöhung des Kehrtarifes und zwar um 2300 Prozent zum Maximaltarife ab 1. September laufenden Jahres zustimmen“. Herr GR. Frühwald erklärt, gewiß nicht die Schwierig¬ keiten zu verkennen, die auch über den Kleingewerbetreibenden hereingebrochen sind. Eine Reihe von Parteien sei aber heute durch den Abzug beim Lohne für Gebühren darauf gekommen, daß die Tarife ziemlich hohe sind und haben Parteien an Redner appelliert, daß keine Nachweise vorliegen, wie hoch sich die Ausgaben der Rauchfangkehrer belaufen. Die Angaben der Rauchfangkehrer über ihre Ausgaben sind nicht amtlich fest¬ gestellt, was jedenfalls geschehen muß, bevor der Gemeinderat endgültige Beschlüsse faßt. Herr Direktor Braun habe selbst erklärt, daß die Angaben über die Auslagen nicht stichhältig sind, weil die Rauchfangkehrer nicht Buch führen; wie sieht es dann erst mit der Fürsorgeabgabe aus, wenn hier schon soche Zustände herrschen; Redner stellt daher den Gegenantrag, die Entscheidung des Gemeinderates bis zur amtlichen Fest¬ stellung der Auslagen im Geschäftsbetriebe der Rauchfangkehrer zu vertagen. Herr GR. Aigner erklärt, den Gegenantrag bekämpfen zu müssen und verweist darauf, daß die Gehilfenschaft schon vom 2. bis 13. September gestreikt habe, weil ihre Forderungen von den Meistern nicht bewilligt werden konnten. In Erwartung, daß der Gemeinderat nunmehr die neuen Tarife genehmige, haben die Meister die Forderungen der Gehilfen bewilligt und müßten nun das Mehr aus eigenem daraufzahlen, was man füglich nicht verlangen kann. Es würden auch bei neuerlicher Verzögerung der Angelegenheit, weil die Meister nicht mehr soviel zahlen könnten, die Gehilfen neuerlich in Streik treten. Herr GR. Frühwald erklärt, bei seinem Gegenantrage zu bleiben, weil nicht genau festgestellt sei, was die Meister verdienen. Die Abstimmung über den Vertagungsantrag ergibt die Annahme desselben mit 12 gegen 11 Stimmen bei zwei Stimmenenthaltungen. 22. Anschaffung von Einrichtungsgenständen für die öffentliche Handelsschule. Referent Herr GR. Krottenau. Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat wolle dem An¬ suchen der Direktion der Handelsschule, und zwar um Herstellung von sechs Holzkisten, sechs Kohlenkisten, vier Spucknäpfe, dreieckig für Gänge und Stiegenhaus, zwei Waschtische für Konferenzzimmer und Direktionskanzlei, fünf Thermometer, eine Stehleiter, 40 Stück Sesseln aus weichem Holz, ein Lehrmittelkasten, im Betrage von 59.800 Kronen zustimmen, welcher Betrag im Vor¬ anschlage sich um die Differenz der harten auf weiche Sessel ver¬ ringert Die Anschaffung der übrigen noh gewünschten Gegen¬ stände, wie zwei Podien, sechs Schultafeln, drei Katheder samt Sesseln und ein Konferenztisch wird die dritte Sektion nach Lokalaugenschein feststellen und wolle den Gemeinderat dann nachträglich, wenn die Notwendigkeit anerkannt wird, seine Zu¬ stimmung erteilen. Angenommen 23. Ansuchen zu Errichtung eines Verkaufsstandes. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. Den Vorsitz übernimmt Herr Vizebürgermeister Nothhaft. Herr Referent Vizebürgermeister Mayrhofer referiert über die vorliegenden Ansuchen und erinnert an die bereits über Aufstellung von Standeln im Stadtgebiete, insbesondere am Stadtplatze, gefaßten Beschlüsse. Mit Rücksicht darauf hat die Sektion beschlossen: „In Verfolg des Gemeinderatsbeschlusses über Aufstellen von Verkaufshütten im Stadtgebiete Steyr be schließe der Gemeinderat die Aufstellung von Verkaufsbuden jeder Art in geschlossenem, verbautem Stadtgebiete, in Straßen und auf Plätzen zu untersagen, die Bewilligung der Aufstellung solcher außerhalb des geschlossenen Stadtgebietes dem Gemeinde¬ rats=Präsidium zu überlassen". Angenommen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2