Das Stadtbauamt stellt daher auch den Antrag, diesen Akt zum Anlaß zu nehmen und durch Beibringung einer Votiv¬ tafel am Hause Nr 17 die Tat des Zustandekommens der Bauten bei Namhaftmachung des herrschenden Gemeinderates dauernd festzuhalten. Steyr, am 20. Juli 1921. Ing. Minarzik, Obmann. Die Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat genehmige den Restbetrag von 464 473 Kronen 30 Heller, welcher bis 30. Juni l. J. zur Vollendung der Bauten auf der Ennsleite erforderlich ist und beauftrage das Stadtbauamt, den nach¬ erforderlichen Aufwand bis zur restlosen Fertigstellung der Ob¬ jekte zeitgerecht nachzuweisen. Angenommen. 16. Bewilligung der Geldmittel für die Erlangung eines Stadtregulierungsplanes. Referent Herr GR. Schickl: Hiezu liegt seitens des Stadtbauamtes folgender Bericht vor: Die Ausschreibung des Stadtregulierungsplanes muß nach den Grundsätzen für das Verfahren bei Wettbewerben des In¬ genieur= und Architekten=Vereines stattfinden, da nur dann dieser Verein Mitglieder in das Preisrichterkollegium delegiert und seine Mitglieder sich an dem Wettbewerb beteiligen. Gemäß diesen Grundsätzen wurde dem genannten Verein nachstehende Zusammensetzung des Preisrichterkollegiums vorge¬ schlagen: Herr Bürgermeister Wokral, zwei Gemeinderäte, der Stadtbauamtsleiter, dessen Stellvertreter, zwei Vertreter des Ingenieur= und Architekten=Vereines, ein Vertreter des Zentral¬ verbandes der Architekten Oesterreichs, ein Vertreter des Landes¬ denkmalamtes, ein Industrieller Steyrs, ein Vertreter des Ver¬ eines „Heimatschutz" Das Preisgericht setzt das Programm und die Art des Wettbewerbes fest. Die Mitglieder des Preisgerichtes sind angemessen zu honorieren Es sind daher zwei Gemeinderäte, welchen vermöge ihres Berufes und ihrer Kenntnis ein sachliches Urteil über den Gegenstand des Wettbewerbes zusteht, zu wählen und auch deren Stellvertreter namhaft zum machen. Ferner ist die Höhe und Anzahl der Preise festzusetzen. Das Verhältnis der drei ersten Preise soll sein: 1:075:0 50. Die Preise sind bis längstens vierzehn Tage nach Fällung des Preisgerichtsspruches an die Bezugsberechtigten auszufolgen Erster Preis 60 000 Kronen Vorgeschlagen wird: 45 000 Zweiter „ Dritter 30.000 Zum Ankaufe weiterer Projekte à 20 000 Kr. 100.000 Honorar für drei Ingenieure und Archi¬ tekten anläßlich ihrer Intervention als 21000 Preisrichter 256.000 Kronen Zusammen Die dritte Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle den vorliegenden Bericht genehmigen und die Ausschrei¬ bung nach den vorstehenden Grundsätzen beschließen. Bezüglich der Bedeckung wird die zweite Sektion einen An¬ trag stellen. Herr Vizebürgermeister Nothhaft: Die zweite Seition kann sich dagegen nicht wehren. Sie stimmt dafür, daß diese Angelegenteit auf die Tagesordnung der Präliminarberatung gesetzt wird, die Ausschreibung, jedoch vorgenommen werden kann Angenommen. Herr Bürgermeister Wokral: Es ergibt sich die Frage ob die zwei Vertreter heute gleich zu entsenden wären oder erst nach Namhaftmachung der übrigen Vertreter. Ich halte es für besser, dies nachher zu tun Einverstanden. 17. Ansuchen eines Bauwerbers um Benützung eines öffentlichen Grundes. Referent Herr GR. Krottenau: Es handelt sich hier um ein Ansuchen um Benützung des öffentlichen Grundes zur An¬ bringung von Vorlegstufen beim Geschäftseingange des Hauses Promende Nr. 21. Die dritte Sektion stellt den Antrag auf Stattgebung des Ansuchens um die Benützung des öffentlichen Grundes für die Errichtung einer Stiege gegen Entrichtung eines Anerkennungs¬ zinses von 10 Kronen jährlich Angenommen. 18. Wurde mit Punkt 7 behandelt 19. Verkauf des städtischen Waldes „Ochsenholz", Referent Herr GR. Zeilinger: Die dritte Sektion stellt zum Gegenstande folgenden Antrag: Ter Gemeinderat wolle den Verkauf der sogenannten städtischen „Ochsenholzrealitäl" an den Offerenten Johann Leitner (Rahofer, um den Betrag von 300 000 Kronen genehmigen, wobei der Käufer auf die Flüssig. machung des ihm zustehenden B.trages von 117.113 Kronen fur aus dem genannten Walde abgeführtes Holz zu Gunsten der Stadtgem inde überdies verzichtet. Die Uebertragungsgebühren hat der Käufer aus eigenem zu bestreiten Herr NR. Witzany: Ich bin im Prinzipe gegen der¬ artige Abtretungen, außerdem ist auch der Preis zu niedrig gegriffen. Ich stelle den Antrag auf Rückweisung an die Sektion zwecks eingehender Durchberatung Dieser Antrag wird angenommen. 2). Instandsetzung der Dampfstraßenwalze. Referent Herr GR Vogl: Das Bauamt hat hierüber einen Bericht erstattet, aus dem hervorgeht, daß die Dampf¬ straßenwalze einer durchgreifenden Reparatur bedürftig ist, mt deren Durchführung die Firma Kraus in Linz betraut worden ist und deren Kosten sich auf 300.000 bis 400 000 Kronen belaufen werden. Die dritte Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat ge¬ nehmige die Kosten der Herstellungsarbeiten an der städtischen Dampfstraßenwalze im Betrage von 300 00) bis 400.000 Kronen Herr GR. Schickl ersucht vom Bauamte Aufschluß dar¬ über zu verlangen, woher die Angabe dieses Betrages stammt, da seitens der Firma eine solche nicht vorli=gt. Herr Bürgermeister Wokral: Der Herr GR. Schickl hat Recht, wenn er dies verlangt Mit Rücksicht darauf, daß sich die Sache aber in die Länge ziehen wird, möge der Gemeinderat be¬ schließen, die dritte Sektion mit der Durchführung dieser Ange¬ legenheit zu betrauen. Es wäre noch zu erwägen, ob es sich nicht empfehlen würde, auch dann die Reparatur vornehmen zu lassen, wenn sich hinsichtlich der Höhe dieses Betrages Ein¬ wände ergeben würden und sie dann eventuell zu verkaufen. Die dritte Sektion möge nach Vorlage des Originalvoranschlages einen weiteren Antrag stellen Herr GR. Steinbrecher stellt den Antrag, die Durch¬ führung der Reparatur vornehmen zu lassn und die dritte Sektion im Sinne der Ausführungen des Herrn Bürgermeisters damit zu betrauen. Angenommen. 21. Errichtung einer Remise für die städtischen Fuhrwerke. Referent Herr GR. Vogl: Ueber die Notwendigkeit der Erbauung einer Wagenremise liegt ein Bericht des städtischen Bauamtes vor. Dieselbe soll im Schloß Engelsegg errichtet werden. Die Kosten hiefür dürften sich auf ungefähr eineinhalb Millionen Kronen belaufen. Die dritte Sektion erachtet die Er¬ richtung der Remise für unerläßich und beantragt deren Er¬ richtung in eigener Regie Herr GR Eisterlehner bemerkt, daß zwar die Remise notwendig ist, jedoch wieder mit einem Bau angefangen wird, bevor noch die anderen fertig sind. Herr GR. Steindrecher ist für die Streichung des Passus „eigener Regie“. Herr Vizebürgermeister Nothhaft verlangt, daß diese Angelegenheit der Kosten wegen zuerst mit der zweiten Sektion durchberaten werde und erst dann, wenn das Geld vorhanden ist, darüber verhandelt wird Herr Vizebürgermeister Dedic ist gegen eine nochmalige Beratung und stellt den Antrag, den Sektionsantrag mit Weg¬ lassung der Worte „in eigener Regie“ anzunehmen, jedoch mit der Weglassung der Worte „in eigener Regie“ anzunehmen, jedoch mit der Arbeit erst dann zu beginnen, wenn die Mittel vorhanden sind. Herr Vizebürgermeister Nothhaft sowie der Referent erklären sich damit einverstanden. Der Antrag wird angenommen. 22 Bauliche Herstellung für die Viehmärkte: Referent Herr GR Dr. Furrer: Ueber die hierstädtische Markteinrichtungen liegt ein umfangreicher Bericht des Veterinär¬ amtes vor. Das Bauamt hat über Auftrag zu diesem Berichte folgendes beantragt: Ausgestaltung des von der Wasfenfabrik beigestellten Magazinsraumes mit Futterkrippen und Anbindvorrichtungen, dann Herstellen eines undurchlässigen Fußbodens „Zementstrich) mit Jauchenzisterne. 2. Der bereits fertiggestellte Platz neben der oberen Enns¬ brücke ist betriebsbereit für Nutzviehmärkte. 3 Zur Abhaltung von Stechviehmärkten eignet sich ohne besondere Herrichtung der Durchfahrtsraum im rückwärtigen Rathaustrakt am Ennskai; zum Aufhängen des Stechviehes sind massive Schragen vorrätig 4 Zur Abhaltung von Schlachtviehmärtten genügt die Wiesenparzelle nächst der Hager=Realität, auf wel=her 10 Meter Anbindebarrieren zu beiden Seiten dieser Parzelle mit vor handenem Material sogleich hergerichtet werden konnte, die nächste Nähe der Viehabladestelle der Oesterreichuchen Waffen¬ fabrik macht diesen Plau gut geeignet. Der Kostenaniwand aller dieser Maßnahmen wird 15 000 Kronen keinesfalls übersteigen Die dritte Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat ge¬ nehmige die Durchführung der fur die Abhaitung der Nutz¬, Schlacht. und Stechviehmärkte notwendigen Arbeiten im Sinne des Stadtbauamtsantrages Angenommen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2