Gemeinderatsprotokoll vom 17. Juni 1921

VII. Sitzung. Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der auton. Stadt Steyr am 17. Juni 1921 um 4 Uhr nachmittags. Tages=Ordnung: Mitteilungen: Erste Sektion Sektionssitzung am Donnerstag, den 16. d., 4 Uhr nachmittags). 1. (Vertraulich) Personalangelegenheit. 2. Beschlußfassung über einen Erbpachtvertrag und Beitrag zum verlorenen Bauaufwand durch die Gemeinde zu den sechs Wohnhäusern der Arbeiter= und Beamten=Wohnungsfürsorge¬ genossenschaft auf der Ennsleiten 3. Beschlußfassung über Einhebung einer Fremdenabgabe 4. Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1921/22. Zweite Sektion (Sektionssitzung am Mittwoch, den 15. d., 5 Uhr nachmittags). 5. Stadtkassetagebuchabschluß pro April 1921. 6. Stadtkassetagebuchabschluß pro Mai 1921. 7. Beschlußfassung wegen Beteiligung an der Erhöhung des Aktienkapitales der Steyrtalbahngesellschaft 8 Beschlußfassung wegen Beteiligung an der Erhöhung des Aktienkapitales der Elektrizitätswerke Steyr 9. Ausweis über die im Frühjahrsmarkt eingehobenen Gebühren. 10. Beschaffung von Mänteln für das Allg. öffentliche Krankenhaus. 11. Subventionsansuchen. Dritte Sektion (Sektionssitzung am Mittwoch, den 15. d., 4 Uhr nachmittags). 12. Revision der beiden eisernen Ennsbrücken und Instand¬ setzung derselben. 13. Erhöhung des Rauchfangkehrertarifes. 14. Zusicherung auf den Bau der Wasserleitung und Kanali¬ sation in der Posthofgasse. 15. Neu= bezw. Umbenennung von Straßen und Plätzen Vierte Sektion. (Sektionssitzung am Freitag, den 17. d. M., halb 4 Uhr nachmittags.) 16. Erhöhung der Verpflegsgebühren im Waisenhause 17. Emil Gschaider=Schulstiftung. Vergebung der Jahres¬ interessen. 18 Erhöhung der Sargkosten für Armenleichen. 19. Erhöhung des Reinigungspauschales der Schulhauswarte Anwesende: Vorsitzender Herr Bürgermeister Wokral Josef. Die Herren Vizebürgermeister Nothhaft Franz und Dedic Karl. Die Frauen und Herren Gemeinderäte: Peyrer=Angermann, Dr. Bachmayr Heinrich Reisinger Ludwig Brand W., Prof. Rudda Alfred Baumgartner Johann Ruckerbauer Markus Eisterlehner Jose Fischer Karl Saiber Alois Frühwald Anton Schickl Friedrich Schörkhuber Michael Furrer Ulrich, Dr. Schwandtner Anton Grömmer Anna Steinbrecher Leopold Hitzlhammer Rudolf Tribrunner Franz Klement Karl Vogl Adalbert Kletzmayr Hermann Zachhuber Marie Kratochwill Franz Witany Hans Kisely Berta Zeilinger Gangolf Krottenau Fritz Neuhold Michael Vom Magistrate: Magistrats=Tirektor Dr. Habl Franz. Als Schriftführer: Protokollführer Ridler Karl. Der Herr Vorsitzende Bürgermeister Wokral begrüßt die erschienenen Frauen und Herren Gemeinderäte, stellt die Beschlu߬ fahigkeit des Gemeinderates fest und erklärt die Sitzung um 3 Uhr 10 Minuten fur eröffnet Vor Eingang in die Tagesordnung teilt der Herr Vor¬ sitzende mit, daß Herr Vizebürgermeister Mayrhofer erkrankt ist und um einen einmonatlichen Urlaub ansucht. Nach dem Gemeindestatut steht dem Bürgermeister das Recht zu, solche Urlaube zu erteilen, was auch geschehen ist. Herr GR. Prof Brand ersucht nündlich um einen einmonatlichen Urlaub. Wird erteilt. Sodann teilt der Herr Vorsitzende mit, daß auch Herrn GR. Direktor Lebeda ein einmonatlicher Urlaub erteilt wurde. Wird zur Kenntnis genommen. Entschuldigt abwesend sind die Herren GR. Aigner, welcher nach Linz zu einer Sitzung verreisen mußte und Chalupka, welcher sich in Rekonvaleszents befindet. Zu Protokollprüfern werden die Herren GR. Reisinger und Rudda gewählt Hierauf gibt der Herr Vorsitzende bekannt, daß zwei Dringlichkeitsanträge vorl egen und zwar einer von der zweiten Sektion und einer von der ersten Sektion Nachdem der Dringlich. keitsantrag der zweiten Sektion mit dem Tagesordnungspunkte: im Zusammenhange steht, empfiehlt der Herr Vorsitzende den Dringlichkeitsantrag der zweiten Sektion vor Behandlung dieses Punktes zur Beratung und Beschlußfassung zu stellen. Angenommen. Der Herr Vorsitzende erteilt sodann dem Herrn GM Rei¬ singer zum Dringlichkeitsantrag der ersten Sektion das Wort Herr GR. Reijinger bringt eine Zuschrift des Herrn Bürgermeisters zur Kenntnis, welche lautet;

An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr! Wie aus Zeitungsnachrichten zu entnehmen ist, beabsichtigt angeblich die Bundesregierung in der allernächsten Zeit — an¬ geblich mit 1. Juli l. J. — die staatliche Abgabe auf Getränke, wie Bier, Wein und Most zu erhöhen, um den Gemeinden aus der erhöhten Einnahme nach einem noch festzustellenden Schlüssel Zuweisungen zu machen. Mit der Erhöhung der staatlichen Ge¬ tränkeabgabe sollen gleichzeitig die kommunalen Getränkeabgaben aufgelassen werden. Es besteht die Gefahr, daß die Gemeinde Steyr allenfalls weniger an Ueberweisungen erhält, als sie auf Grund der letzten Beschlüsse des oberösterreichischen Land¬ tages bei einer kommunalen Getränkeabgabe annehmen würde. Soll den Gemeinden geholfen werden, so muß endlich die Frage der Sanierung der Gemeindefinanzen in ihrer ganzen Größe aufgerollt und gelöst werden. Der Eindruck einer absichtlichen Verzettelung kann nicht verwischt werden. Deshalb würde ich dem Gemeinderate den Vorschlag unter¬ breiten, in einer Entschließung zu der angeblich beabsichtigten Teilsanierung Stellung zu nehmen und ganz entschieden die so¬ fortige finanzielle Auseinandersetzung zwischen Bundesländern und Gemeinden zu verlangen. Die vom Gemeinderate gefaßte Entschließung soll nebst der Bundesregierung an die Nationalversammlung, die oberöster¬ reichische Landesregierung, den Städtebund und den Abgeordneten des Bezirkes übermittelt werden Die Sache scheint mir so wichtig und dringlich, daß ich empfehlen würde, sie in der nächsten Gemeinderatsitzung in einem Dringlichkeitsantrag zu verhandeln Steyr, am 6. Juni 1921. Der Bürgermeister: I. Wokral. Auf Grund dieser Zuschrift hat die erste Sektion eine Ent¬ schließung gefaßt, welche dringlichst weiterzuleiten ist, weil in kurzer Zeit sich der Nationalrat mit dem Gegenstande befassen wird, und die Gefahr besteht, daß wie schon früher die aus der letzten Volkszählung aufscheinende Bevölkerungsziffer angenommen würde. Es wird daher gebeten, dem Antrage die Dringlichkeit zuzuerkennen. Der Gemeinderat stimmt der Dringlichkeit zu. Zum Antrage selbst führt Herr GR. Reisinger aus: Die in der Zuschrift des Herrn Bürgermeisters ausge¬ führten Verhältnisse haben die erste Sektion veranlaßt, nach¬ stehende Entschließung dem Gemeinderate zur Annahme zu empfehlen. Entschließung. Aus Zeitungsnachrichten ist zu entnehmen, daß die Regie¬ rung beabsichtigt, in nächster Zeit bereits die staatlichen Abgaben auf Getränke, wie Bier, Wein und Most wesentlich zu erhöhen, die bestehenden Gemeindeabgaben darauf einzuziehen und statt deren den Gemeinden einen zu ermittelnden Anteil am Erträg¬ nisse zu überweisen. Daraus geht hervor, daß die Regierung beabsichtigt, die Staatseinnahmen zu erhöhen, ohne den Gemeinden eine wesentliche Erhöhung der Gemeindeeinnahmen zu garantieren. Gegen diese Absicht legt der Gemeinderat der Stadt Steyr den entschiedensten Protest ein, denn deren Verwirklichung be¬ deutet eine schwere Schädigung der Gemeinden. Die Finanzlage der Gemeinden konnte niemals eine günstige sein, weil alle Ein¬ nahmemöglichkeiten vom Staate den Gemeinden weggenommen wurden; nun sind die Aufgaben der Gemeinden ins Ungemessene gewachsen, deren Ausgaben sind lawinenartig angewachsen, ohne daß die Einnahmen eine wesentliche Erhöhung erfahren hätten; bisher hat die Regierung die Gemeinden in ihrer Notlage immer auf die Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern vertröstet, ohne weiter zu helfen; die Selbsthilfe der meisten Gemeinden bestand darin, daß sie die Verbrauchsabgaben auf Getränke wesentlich erhöhten und nun soll ihnen auch diese Möglichkeit benommen werden. Der Gemeinderat Steyr macht alle maßgebenden Faktoren heute schon darauf aufmerksam, daß eine solche Maßregel eine äußers schwere Schädigung der meisten Gemeinden bedeuten wurde, der Gemeinderat verlangt vielmehr, daß die finanziellen Auseinandersetzungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden endlich einmal beginnen und mit größter Beschleunigung durch¬ geführt werden; erst wenn durch diese Verhandlungsergebnisse die sinanzielle Existenzmöglichkeit der Gemeinden als der Grund¬ lage eines Staates geschaffen ist, kann an Maßnahmen, wie die in Rede stehende, gedacht werden. Die Abgeordneten des Wahlbezirkes Traunkreis werden aufgefordert, im Sinne dieser Entschließung an den maßgeben¬ den Stellen vorstellig zu werden und mit aller Kraft dahin zu wirken, daß die finanzielle Not der Gemeinden nicht durch Teil¬ aktionen verzögert und verschärft, sondern endlich beseitigt werden. Nach einem kurzen Schlußworte des Herrn Referenten GM. Reisinger wird die Entschließung vom Gemeinderate mit Stimmeneinhelligkeit angenommen 2 Beschlußfassung über einen Erbpachtvertrag und Beitrag zum verlorenen Bauauswand durch die Gemeinde zu den sechs Wohnhausern der Arbeiter- und Beamten=Wohnungsfürsorge ebenossenschaft auf der Ennsleiten. Herr Vizebürgermeister Nothhaft übernimmt den Vor¬ sitz und erteilt Herrn Bürgermeister Wokral als Referenten hiezu das Wort: Herr Referent Bürgermeister Wokral führt aus: Im vergangenen Jahre hat sich der Gemeinderat mit einem Beschluß beschäftigt, der neu gegründeten gemeinnützigen Arbeiter=Bau¬ und Wohnungsfürsorge=Genossenschaft beizutreien. Die Absicht der Gründung dieser Genossenschaft war, möglichst rasch Wohn¬ stätten zu schaffen; nun besteht die Möglichkeit, daß diese Ge¬ nossenschaft tatsächlich ihre Tätigkeit beginnen könne. Die Ge¬ nossenschaft hat die auf der Ennsleite bereits begonnenen, aber von der Gemeinde noch nicht fertiggestellten Objekte als Bauziel ausgewählt, um diese Objekte fertigzustellen. Nach dem Vor¬ anschlage dürfte für die Fertigstellung ein Kostenaufwand von 21 Millionen erlaufen. Die Gemeinde hat vom Bundesministerium für soziale Verwaltung (Bundes=Wohn= und Siedlungsamt) nachstehende Zuschrift erhalten: An die Gemeinde Steyr! Die Allgemeine gemeinnützige Arbeiter=Bau= und Wohnungs¬ fürsorge=Genossenschaft hat hierorts um Kredithilfe des Bundes¬ Wohn= und Siedlungsamtes für ihr Bauprojekt von sechs Häusern in Steyr angesucht und das Bundes=Wohn= und Siedlungsamt im Bundesministeriums für soziale Verwaltung ist bereit, diesem Ansuchen zu willfahren. Doch ist nach § 8 des Gesetzes vom 15. April 1921, R.=G.=Bl. Nr. 252, darauf zu sehen, daß die betreffende Gemeinde zur Deckung des verlorenen Bauaufwandes eine ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und dem in ihrem Gebiete bestehenden Wohn= und Siedlungs¬ bedürfnisse angemessene finanzielle Hilfe leistet Das Bundes=Wohn= und Siedlungsamt im Bundes¬ ministerium für soziale Verwaltung macht demnach von dem Ansuchen der genannten Vereinigung Mitteilung und ersucht die Gemeinde Steyr grundsätzlich die Zusicherung einer finan¬ ziellen Hilfe in der Höhe der halben Hausgestehungskosten per 13•4 Millionen Kronen oder in Form von Annuitätszuschüssen im Ausmaße von 50 Prozent derselben anzusprechen. Das Bundes=Wohn= und Siedlungsamt erlaubt sich hiebei auch auf die Bestimmung des dritten Absatzes des § 9 des obigen Gesetzes aufmerksam zu machen. Der Leiter des Bundes=Wohn= und Siedlungsamtes: Dr. Sauer m. p. Wie dem Gemeinderate bekannt ist, hat die Gemeinde in Bezug auf das Wohnungswesen das allermöglichste geleistet und im vergangenen Jahre ganz bedeutende Lasten übernommen, an welcher Belastung die Gemeinde schwer zu tragen hat, um die Verzinsung und Amortisierung für den Bauaufwand aufzu¬ bringen. Bei den Objekten, welche die G.meinde selbst gebaut hat, ist die Waffenfabrik in der Weise beteiligt, daß sie uns einen Zuschuß zu jeder Wohnung leistet, während der Staat und das Land mit der Gemeinde zu dem verlorenen Bauaufwand beitragen. Nach Fertigstellung der Objekte wird ein Aufwand von 28-30 Millionen Kronen erstehen, so daß der Gemeinde nahezu an 10 Millionen Kronen zur Verzinsung und Amorti¬ sierung erübrigen. Allerdings enthält diese Summe auch die Kosten für die Wasserleitung und Straßenkanalisation. Ich glaube daher, daß die Gemeinde nicht im Stande sein wird, das Verlangen des Bundesministeriums zu erfüllen und rund sieben Millionen Kronen zur Verzinsung und Amortisierung des verlorenen Bauaufwandes garantieren zu können Es würde eine neue ganz kollosale Belastung bedeuten und würde auch der Gemeinde die Möglichkeit nehmen, der Bau= und Wohnungs¬ fürsorge=Genossenschaft tatkräftigst unter die Arme zu greifen; übrigens heißt es in der Zuschrift des Bundesministeriums auch ausdrücklich „nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeit der Gemeinde"; leider ist die Gemeinde außerstande, diesen fünfzig¬ prozentigen Zuschuß zum verlorenen Bauaufwande zu leisten. In der Angelegenheit stellt die Sektion folgenden Antrag: „Der Gemeinderat beschließe zu erklären, daß er mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage ist, den vom Bundesministerium für soziale Verwaltung und der Bau= und Wohnungsfürsorge-Genossenschaft begehrten Beitrag in der Höhe der Hälfte des Staatsbeitrages zur Erbauung der sechs Wohn häuser auf der hohen Ennsleite durch die Bau- und Wohnungs fürsorge=Genossenschaft zu leisten; hingegen ist der Gemeinderat bereit, die Erbauung der gedachten Wohnhäuser in folgender Weise zu unterstützen: 1. Zufolge Gemeinderatsbeschluß vom 19. Juli 1920 be¬ teiligt sich die Gemeinde an der Genossenschaft mit einem Anteile im Betrage von 700.00) Kronen; 2. der notwendige Baugrund wird der Genossenschaft in einem Erbpachtvertrag gegen Leistung eines Anerkennungszinses überlassen; zur weiteren Unterstützung wird die Gemeinde der Bau¬ und Wohnungsfürsorge-Genossenschaft alle vorhandenen Materia¬ lien, welche heute einen Wert von . . . . . . Kronen repräsen Kronen überlassen tieren, um den Betrag von . . . Wir glauben weiters, daß die Gemeinde durch die Ueber¬ lassung des Grundes im Erbpacht gewiß schon eine bedeutende Förderung der Siedlungstätigkeit vollzieht. Gleichzeitig erlaube ich mir den Vertragsentwurf samt vorangehenden Amtsberichte zur Kenntnis zu bringen:

Amtsbericht. Bei Abschluß eines Vertrages mit der allgemeinen Arbeiter¬ Bau= und Wohnungsfürsorge=Genossenschaft in Steyr hinsichtlich Ueberlassung des Grundes für den Bau von sechs Arbeiter= und Beamtenwohnhäuser auf der hohen Ennsleite handelt es sich zunächst um die Erledigung der Frage, ob der Grund im Erb¬ pachte überlassen werden soll oder im Wege eines Baurechts¬ vertrages Ein Erbpachtvertrag ist derjenige, mit welchen jemanden das Nutzungseigentum eines Gutes erblich unter der Bedingung überlassen wird, daß er die jährlichen Nutzungen mit einer jährlichen im Verhältnisse zu dem Ertrage bestimmten Abgabe in Geld, in Früchten oder auch in verhältnismäßigen Diensten vergelten soll; wird von dem Besitzer jedoch nur eine geringe Abgabe zur Anerkennung des Grundeigentums geleistet, so ist dies ein Erbzinsvertrag. Bei dieser Art von Verträgen handelt es sich also meist um die Ueberlassung des Nutzungs¬ eigentumes, und zwar in erblicher Ueberlassung Soviel aus den Besprechungen des Gemeinderatspräsidiums lekannt ist, so beabsichtigt die Gemeinde Steyr, daß der Grund formell nur gegen einen Anerkennungszins auf eine bestimmte Reihe von Jahren überlassen wird, daß jedoch ihr die darauf erbauten Häuser nach einer Reihe von Jahren als Eigentum zufallen. In diesem Falle würde es sich wohl empfehlen, einen Baurechtsvertrag gemäß des Gesetzes vom 26. April 1912, R. G=Bl. Nr. 86, abzuschließen. Unter letzterer Annahme erlaube ich mir folgenden Bau¬ rechtsvertragsentwurf vorzuschlagen: Baurechtsvertrag, welcher zwischen der Stadtgemeinde Steyr auf Grund des Be¬ schlusses des Gemeinderates vom 17. Juni 1921 einerseits und der Allgemeinen gemeinnützigen Arbeiter=Bau= und Wohnungs¬ fürsorge=Genossenschaft in Steyr im nachfolgenden kurz nur Genossenschaft benannt, anderseits abgeschlossen wurde, wie folgt: Die Stadtgemeinde Steyr bestellt der Genossenschaft an dem im Grundbuche der Katastralgemeinde Steyr, E. Z. 605, ein¬ getragenen, der Stadtgemeinde Steyr gehörigen Liegenschaften, und zwar eines Teiles der Parzelle K. Z. 16183 im Gesamt¬ ausmasse von 3580 Quadratmetern auf die Dauer von 70 Jahren gegen Zahlung eines jährlichen Bauzins von Kronen 358, sage dreibundertfünfzigacht, ein Baurecht im Sinne des Gesetzes vom 26. April 1912, R.=G.=Bl. Nr. 86. Die Frist von 70 Jahren beginnt am 1. Juli 1921. Kraft dieses Baurechtes ist die Genossenschaft berechtigt, auf den im Absatze 1) genannten Liegenschaften sechs Arbeiterwohn¬ häuser zu errichten und zu benützen. Die für die Objekte nicht in Anspruch genommenen Teile dieser Liegenschaften ist die Genossenschaft gleichfalls für Zwecke der zu erbauenden Wohnhäuser zu verwenden berechtigt. Die Genossenschaft ist verpflichtet: 1. die Bauwerke während der Dauer des Baurechtes in einem der Benützungsdauer und der Verwendung als Arbeiterwohnhäuser entsprechenden nor¬ malen Zustand zu erhalten. 2. Die Bauwerke während der Dauer des Baurechtes bei einer zum Geschäftsbetriebe in Oesterreich zugelassenen Versiche¬ rungs=Gesellschaft in einer dem Werte der Häuser entsprechenden Höhe gegen Brandschaden zu versichern. Die Genossenschaft ist verpflichtet, vom Tage des Beginnes des Baurechtes den jährlichen Bauzins von .. Kronen in halbjährig im Nachhinein jeweils am 3. Juni und am 3. De¬ zember eines jeden Jahres fällig werdenden Halbjahrsraten von je .. . Kronen zu Handen der Gemeindekasse der Stadt Steyr und im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung vom Rückstande fünf Prozent Verzugszinsen zu entrichten. Die Gemeinde Steyr ist berechtigt, das Baurecht als erloschen zu erklären, wenn der Banzins durch zwei aufeinanderfolgenden Jahre rückständig bleibt und binnen drei Wochen nach geschehener Androhung das Baurecht als erloschen erklären, nicht berichtigt wird. Die Genossenschaft trägt sämtliche, von dem mit dem Bau¬ rechte belasteten Grundstücken und den auf demselben errichteten Bauwerken nach bestehenden und künftigen Gesetzen zu entrich¬ tenden Steuern, Abgaben und sonstigen öffentlichen Lasten, so weit solche die Gemeinde tresfen würden. Daß vom Baugrunde und Baurechte zur Vorschreibung gelangende Gebuhrenäquivalent trägt die Genossenschaft Die Genossenschaft räumt der Gemeinde Steyr für alle Fälle der Veraußerung des Baurechtes das auf der neu zu er¬ dnmnenden Baurechtseinlage grundbücherlich sicherzustellende Vor¬ kaufsrecht ein Dieses Recht erlischt jeweils für den einzelnen Veräußerungsfall, falls die Gemeinde Steyr der Genossenschaft nicht innerhalb 14 Tagen nach der unter Mitteilung der Ver¬ kaufsbedingungen erfolgten Anzeige der Veräußerungsabsicht schriftlich erklärt hat, daß sie ihr Vorkaufsrecht ausübe. Bei Erlöschen des Baurechtes fallen die Bauwerke kostenlos und ohne Entschädigung in das Eigentum der Stadtgemeinde Steyr. Pfand= und andere dingliche Rechte an den Grund und den darauf erbauten Objekten darf die Genossenschaft nur inso¬ weit bestellen, daß die dadurch entstehende Belastung nicht die Hälfte des Wertes des Baurechtes bezw. des Wertes der Objekte übersteigt, welcher nicht durch Garantie des Staates und der Waffenfabrik gedeckt erscheint und die Schuld durch die verein¬ barten Annuitäten oder durch gleichmäßige in Zeitabschnitten von höchstens einem Jahre fälligen Ratenzahlungen spätestens im fünften Jahre vor Erlöschen des Baurechtes berichtigt sein wird. Die Gemeinde Steyr erteilt ihre Bewilligung, daß die Parzellen Nr. vom Gutsbestande der E.=Z ... des Grund¬ buches der Katastralgemeinde .. .. abgeschrieben und für dieselben im Grundbuche der Katastralgemeinde Steyr eine eigene Grundbuchseinlage eröffnet und auf Grund dieses Ver¬ trages das Baurecht zu Gunsten der allgemeinen gemeinnützigen Arbeiter=Bau= und Wohnungsfürsorge=Genossenschaft in der Dauer von 70 Jahren als Last einverleibt und für das Bau¬ recht eine neue Grundbuchseinlage eröffnet werde Das Baurecht darf jedoch nur dann einverleibt werden, wenn gleichzeitig in der neuen Baurechtseinlage die im Absatze 3 näher bezeichneten Verbindlichkeiten zu Gunsten der Gemeinde Steyr einverleibt werden Die Allgemeine gemeinnützige Arbeiter=Bau= und Wohnungs¬ fürsorgegenossenschaft erteilt ihre Einwilligung, daß zu Gunsten der Gemeinde Steyr ob der für das Baurecht zu eröffnenden neuen Grundbuchseinlage: 1. Die Verpflichtung zur Erhaltung der Arbeiterwohnhäuser gemäß Absatz 3, Punkt 1, dieses Vertrages als Reallast; 2. das Vorkaufsrecht gemäß Absatz 6 dieses Vertrages; 3. die Beschränkung in der Bestellung von Pfand= und anderen dinglichen Rechten gemäß Absatz 8 dieses Vertrages einverleibt werde Die Gemeinde Steyr leistet Gewähr dafür, daß auf den im Absatz 1 bezeichneten Liegenschaften keinerlei Pfand= oder andere Belastungsrechte haften. Beide Vertragsteile verzichten auf das Rechtsmittel, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten. Die mit der Errichtung dieses Vertrages und seiner grund bücherlichen Durchführung verbundenen Kosten und Gebühren trägt die Allgemeine gemeinnützige Arbeiter=Bau= und Wohnungs¬ fürsorge=Genossenschaft in Steyr Von diesem Vertrage wurde eine Urschrift für die Gemeinde Steyr ausgefertigt, die Genossenschaft erhält davon eine beglaubigte Abschrift. Urkund dessen nachstehende Fertigungen. Steyr, am Hiezu bemerkt der Herr Referent: Die Genossenschaft hat den Wunsch ausgesprochen, daß noch folgende Bestimmung aufgenommen werde: „Der Genossenschaft steht es frei, innerhalb 35 Jahren vom Inkrafttreten diese¬ Vertrages die in diesem Vertrage bezeichneten Gründe zu dem jeweiligen Marktpreis käuflich von der Gemeinde zu erwerben. Die Sektion hat diesem Begehren zugestimmt und empfieh!: die Annahme ihres vorgedachten Antrages Herr Vorsitzender Vizebürgermeister Nothhaft glaubt, daß die Behandlung der Angelegenheit in drei Teile zu teilen sei und erstens über das Elaborat selbst eine Debatte abzuführen wäre, dann darüber, ob der Grund eventuell käuflich oder gegen einen Anerkennungszins überlassen werden soll und schließlich über den Vertragsentwurf selbst. Herr GR. Dr. Peyrer erklärt, daß er im großen und ganzen für den Sektionsantrag stimme, jedoch wünsche, daß für jede zu erbauende Liegenschaft ein besonderer Vertrag errichtet werde, weil sich bei jedem einzelnen Objekte Anstände ergeben können, die auf andere Objekte nicht rückwirkend sein sollen. Es sei auch möglich, daß einzelne Objekte wegen Mangel an Mittel nicht gebaut werden, so daß der Vorbehalt der Stornie¬ rung des betreffenden für das bezügliche Objekt geltenden Ver¬ trages ermöglicht werde Herr Referent Bürgermeister Wokral sagt, daß gegen diese Anregung nichts einzuwenden wäre, da es nicht ausge¬ schlossen sei, daß momentan nicht alle sechs Objekte in Angrin genommen werden können

Nach kurzer Debatte wird der Sektionsantrag angenommen. In zweiter Abstimmung wird folgender Zusatzantrag vom Ge¬ meinderate angenommen: Für jedes der sechs Objekte ist ein besonderer Vertrag abzuschließen. Mit dem Bau muß innerhalb zwei Jahren begonnen und derselbe in einem Zuge fertiggestellt werden. 3. Beschlußfassung über Einhebung einer Fremdenubgabe Referent Herr GR. Kletzmayr. Der oberöstereichische Landtag hat vor kurzem ein Gesetz angenommen, in welchem die Einhebung einer Fremdenabgabe für Land und Gemeinde festgesetzt wurde Nach dem Gesetze ist die Gemeinde Steyr berechtigt, eine Fremdenabgabe einzuheben und hat der Magistrat einen Entwurf über die Einhebung einer solchen Fremdenabgabe ausgearbeitet Der Entwurf wird vom Herrn Referenten verlesen und der Se'tionsantrag auf Annahme dieses Entwurfes und der darir festgesetzten Fremdenabgabe vom Gemeinderate einhellig ange nommen. Herr GR. Peyrer stellt den Zusatzantrag, daß Verwandt von in Steyr wohnhaften Personen von der Abgabe befreit werden sollen. Herr GR. Furrer empfiehlt, auch auf die ins Kranken¬ haus auszunehmenden Fremden Rücksicht zu nehmen Herr Bürgermeister betont, daß die Gemeinde nicht die¬ jenige ist, die das Fremdenabgabegesetz geschaffen hat, sondern die Gemeinde im Rahmen desselben die Einhebung von Fremden¬ abgaben zu erwirken hat Was in dem Gesetze bestimmt ist, kann vom Gemeinderate nicht eingeschränkt werden. Herr GR. Dr. Peyrer erklärt seinen Zusatzantrag zurück¬ zuziehen. Der Entwurf über die Einhebung einer Fremdenabgabe im Gemeindegebiete von Steyr wird sonach vom G meinderate einhellig angenommen. 4. Wiederversteuerung der Hunde Referent Herr GR. Reisinger Mit 30. September 1 J. läuft die im Vorjahre beschlossene Hundesteuer ab. Es ist daher notwendig, für das Jahr 1921/22 die Hundesteuer wieder neu festzusetzen. Bei der fortschreitenden Geldentwertung ist die gegenwärtige Hundesteuer entschieden zu gering und stellt die Sektion den Antrag: Der Gemeinderat beschließe die Hundesteuer wie folgt fest¬ zusetzen: 200:— Kronen Für jeden Nutzhund. Für einen Luxushund 500•— 1000:— Für einen zweiten Luxushund Für einen dritten Luxushund 1500 — Für einen vierten Luxushund 2000•— Herr GR. Prof. Brand bestätigt, daß in Steyr sehr viele Hunde herumrennen, welche kein Halsband und keine Marke tragen. Es gibt aber auch viele unbemittelte Leute, die ihren einmal seit Jahren im Besitze befindlichen Hund aus Anhäng lichkeit an das treue Tier nicht weggeben wollen, die sehr schwer von dieser hohen Steuer getroffen würden, als sie diese nicht zu leisten vermöchten, und vielleicht ihre einzige Freude, die sie noch aufrecht erhält, verlieren müßten Es gibt Leute, die einen Hund als Begleiter brauchen und alte Leute, die sich durch di Bewegung, welche das Ausführen des Hundes bedingt, gesund erhalten Aber fur die Sicherheit alter Leute sind Hunde oft unentbehrlich, da sie durch die Wachsamkeit des Hundes doch von vielen Gefahren verschont bleiben und Wohnungseinschleichern, da sie selbst nicht mehr die nötige Energie aufbringen, Trotz bieten könnten. Im übrigen werden die Einnahmen aus der Hundesteuer nicht viel betragen, da einerseits die Hunde bedeu¬ tend weniger werden und dadurch ein Mehrertrag der Steuer sich von selbst aufhebt Es wäre besser, man würde beim Bau¬ amt zu sparen anfangen, man würde vielleicht bei einer einzigen Transaktion mehr sparen, als die ganze erhöhte Hundesteuer zu tragen vermag. Die Folge der erhöhten Hundesteuer wird sein, daß sich die reichen Leute drei bis vier Hunde halten können, und die Armen und Minderbemittelten um ihre letzte Freude veraubt werden. Bus diesen Gründen möchte ich beantragen, daß der Gemeinderat von der Erhöhung der Hundebesteuerung fur Nutzhunde absieht und es bei der Besteuerung wie im Vor¬ jahre bewenden läßt. Herr GN. Eisterlehner schließt sich den Ausführungen des Herrn GR. Prof Brand vollinhaltlich an und empffehlt, daß die Kont olle besser wie bisher durchgeführt werden möge, Redner stellt den Antrag, den Wasenmeister zu beauftragen, daß derselbe aufmerksam seines Amtes walte. Herr GR. Dr. Furrer macht aufmerksam, daß sich in Steyr viele Hunde befinden, welche gar nicht nach Steyr ge¬ hören. Herr GR. Prof Brand verweist auf die erheblichen Mehrkosten, die aus den heute notwendigen Entlohnungsverhält¬ nissen für den Wasenmeister durch die ordnungsmäßige Kontrolle der Hunde erwachsen und glaubt, daß dadurch der Ertrag der Hundestener auch in der beantragten Höhe wesentlich beein¬ trächtigt, wenn nieht überhaupt gegenstandslos werde. Herr GR Kletzmayr sagt, daß es wohl Familien gebe, auf welche in der Besteuerung der Hunde Rücksicht genommen werden solle; aber es gibt auch Leute, die sich fünf bis sechs Hunde zu Spekulationszwecken halten und diese sollen dement¬ sprechend besteuert werden. Herr GR. Steinbrecher verweist darauf, daß der Ge¬ meinderat bemüßigt sei, nach Einnahmsquellen zu suchen und daß man sich auf die bisher angeführten drastischen Beispiele nicht einlassen könne Eine Volksabstimmung würde vielleicht noch höhere Steuern beantragen und glaube auch er, daß die Steueransätze eher zu niedrig als zu hoch sind, denn es sei wirklich eine Plage für Steyr, welche Unmenge von Hunden herumlaufen; er wäre dafür, für den Luxushund 1000 Kronen Steuer anzusetzen Der Herr Vorsitzende leitet nunmehr über den weiter¬ gehenden Antrag des Herrn GR. Prof. Brand, es bei den früheren Ansätzen zu belassen, die Abstimmung ein. Der Antrag wird vom Gemeinderate mit Stimmenmehrheit abgelehnt Ueber Antrag des Herrn GR Prof. Brand wird über jeden im Sektionsantrage genannten Steueransatz; eine eigene Abstimmung angenommen 1. Für Nutzhunde wird beantragt 200 Kronen. Angenommen. Herr GR Prof. Brand stellt den Abänderungsantrag auf Erhöhung der Steuer für Nutzhunde von 40 Kronen auf 60 Kronen. Der Antrag wird vom Gemeinderate mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Es erscheint somit der Sektionsantrag auf eine Steuer von 200 Kronen für Nutzhunde angenommen. 2. Sektionsantr.g für den ersten Luxushund 500 Kronen Angenommen 3 Für den zweiten Luxushund 1000 Kronen Angenommen. 4. Für den dritten Luxushund 1500 Kronen. Angenommen. 5 Für den vierten Luxushund 2000 Kronen. Angenommen Es wird nunmehr der aus Versehen in die Tagesordnung der vierten Sektion geratene Punkt 21 „Wahl eines Mitgliedes in die Wohnungskommission“ in Verhandlung gezogen, als der¬ selbe zu den Beratungsgegenständen der ersten Sektion gehört In den Wohnungsausschuß wird an Stelle des ohnedies in der Wohnungskommission amtierenden Herrn GR. Frühwald Herr GR. Michael Neuhold entsendet. Zweite Sektion. Herr Bürgermeister Wokral übernimmt wieder den Vorsitz. 5. Stadtkassetagebuchabschluß pro April 1921. 6. Stadtkassetagebuchabschluß pro Mai 1921. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft Die Vervielfältigungen der Tagebuchabschlüsse liegen den einzelnen Gemeinderäten vor. Nach kurzer Detailierung nimmt der Gemeinderat die Ab¬ schlüsse zur Kenntnis. 7. Beschlußfassung wegen Beteiligung an der Erhöhung des Aktienkapitales der Steyrtalbahn=Gesellschaft Referent Herr GR. Baumgartner Die Steyrtalbahn=Aktien=Gesellschaft hat sich in ihrer letzten Generalversammlung vom 3. Juni l. J. damit beschäftigt, ihr Aktienkapital auf drei Millionen Kronen zu erhöhen und hätte die Stadtgemeinde das Recht, 770 Stück Akti-n zu zwei¬ hundert Kronen Nominale das Stück, zum Kurs von 260 Kr., somit zum Gesamtwerte von 200 200 Kronen zu erwerben. Die Sektion stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe die Erwerbung von 770 Stück Aktien zum Kurse von 260 Kronen im Gesamtaufwand: von 200.200 Kronen zu erwerben und bei der Sparkasse Steyr diese Summe als Darlehen aufzunehmen 73207 Angenommen 8. Beschlußfassung wegen Beteiligung an der Erhöhung des Aktienkapitales der Elektrizitätswerke Steyr. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral verweist auf die eingangs der Sitzung gemachte Mitteilung über den Dring lichkeitsantrag der zweiten Sektion und empfiehlt denselben gleichzeitig mit dem Punkte 8 der Tagesordnung zu behandeln Mit der Bekanntgabe der Erhöhung des Aktienkapitales ist auch gleichzeitig ein Schreiben der Elektro=Baugesellschaft eingelangt, welches mit der Ausgestaltung und garantiert klaglosen Durch¬ führung der Lichtversorgung Steyrs sich beschäftigt. Das Beleuch¬ tungskomitee hat sich gleichfalls mit der Angelegenheit befaßt und beschlossen, gemeinsam mit der zweiten Sektion einen Dringlichkeitsantrag einzubringen. Herr Vizebürgermeister Nothhaft übernimmt den Vorsitz. Herr Bürgermeister Wokral führt zur Tringlichleit des Antrages aus, daß es sich um die dringliche Ausgestaltung unseres elektrischen Stromnetzes zur Versorgung Steyrs im Herbste mit Licht handle, Durchführungen, die immerhin mehrere Monate in Anspruch nehmen; weil die Bestellungen ohnedies nicht so rasch effektuiert werden, müsse wenigstens ein Beschluß

des Gemeinderates im Gegenstande vorliegen, um in der Be¬ stellung keine Verzögerung eintreten zu lassen. Bekanntlich sind in der letzten Zeit derart viele Anschlußmeldungen erfolgt, daß das Werk mit dem gegenwärtigen Stromnetz das Auslangen nicht finden könne, oder die Spannung der Lampen so herab¬ gedrückt werden müsse, daß der unhaltbare Zustand der zu ge¬ ringen Stromlieferung aufrecht erhalten bleiben würde. Es wolle daher dem Antrage die Dringlichkeit zuerkannt werden. Der Gemeinderat stimmt der dringlichen Behandlung zu Zum Antrage selbst berichtet der Herr Referent, daß in der Vorstandssitzung der Elektrizitätswerke gefragt wurde, ob es nicht möglich sei, ein anderes Projekt zu suchen, welches billiger wäre. Es wäre wohl noch eine andere Lösung möglich, die einen Aufwand von 800 000 Kronen erfordert, womit aber nur das eine erreicht werden würde, daß wir im Herbste nur den unbe¬ dingt notwendigen Strom erhalten könnten. Ein Mittel, um den Uebelständen abzuhelfen, liegt in der raschen Fertigstellung des Partensteinwerkes und in der Möglichkeit, von dort Strom nach Steyr zu bekommen Die Zuleitung von dorther ist bereits gelegt. Die geplanten Ausgestaltungen des Stromnetzes erfolgt in der Weise, daß eine dauernd gute Versorgung Steyrs mit elektrischem Strom sowohl für Licht wie für Kraft gewährleistet erscheint und keine Umänderung der Anlage nötig wird Hierauf verliest der Herr Referent den § 5 des Strom¬ lieferungsvertrages. Die Sektion hat sich mit der Angelegenheit eingehendst be¬ fast und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, der Erhöhung der Stammanteile auf 600 000 Kronen zuzustimmen und zu diesem Zwecke bei der Sparkasse Steyr ein Darlehen in der Höhe von 500.000 Kronen aufzunehmen. Herr GR. Steinbrecher sagt, daß er sich nicht ver¬ hehlen könne, daß die Angelegenheit eine schwere Materie für einen Dringlichkeitsantrag ist und diese von weittragender Be¬ deutung sein wird; eine kollosale Strompreiserhöhung auf elf Kronen ist geplant; für das nächste Halbjahr ist eine weitere Erhöhung um fast 100 Prozent geplant. Daß uns die Elektri¬ zitätswerke gut versorgen wollen, ist für uns ein altes Lied; bei jeder Strompreiserhöhung kommt eine Preisreformation und doch klappt die Stromversorgung niemals. Daß die Gesell¬ schaft für einen erhöhten Stromkonsum ist, ist für uns gewiß aber die Qualität des Stromes wird dadurch für uns nicht besser, weil die Firma auf das Konto der Mehrbezüge immer neue Anschlüsse macht. Wir müssen vor allem eine Garantie erhalten, daß das Licht verbessert wird. Nun liefert die Waffen¬ fabrik auch nach Linz Strom und bekommt umgekehrt wieder von Linz Strom. Wir haben schon oft genug Abhilfe verlangt, aber es ist dennoch nicht besser geworden. Redner frägt: Soll im nächsten Halbjahr schon die Strompreiserhöhung in Kraft treten? (Herr Bürgermeister Wokral beantwortet diese Frage mit Nein.: Redner glaubt aber doch, denn sonst brauche die Gesellschaft keinen variablen Preis vorzuschlagen. Es wäre not¬ wendig zu wissen, mit welchem Zeitpunkte die Preiserhöhung eintritt. Herr Bürgermeister Wokral erwidert, daß in der Sitzung des Beleuchtungskomitees die gleiche Frage an die an¬ wesenden Vertreter der Gesellschaft gestellt und von diesen be¬ deutet wurde, daß nur dann, wenn die Werke nachweisen, daß sie ständig von der Waffenfabrik Strom mittels kalorischer Kraft beziehen, eine Strompreiserhöhung möglich wäre, bis dahin soll eine Erhöhung nicht eintreten Herr Vizebürgermeister Dedic bemerkt, daß er es lieber gesehen hätte, wenn die im Dringlichkeitsantrage zum Ausdrucke gebrachten Anschauungen genauer besprochen worden wären denn die Angelegenheit ist wirklich weittragend. Viele Mitglieder des Gemeinderates sind nicht entsprechend informiert und daher auch nicht in der Lage, hiezu Stellung nehmen zu können. Wenn die Gesellschaft um die Zustimmung zur Ausbauung des Werkes ansucht, so wird dies nur das Mittel zu einem be¬ stimmten Zweck sein. Bezüglich dieser vier Millionen glaube ich, daß der Gemeinderat in der gedachten Form dieser Forderung nicht zu¬ stimmen könne, weil sich die Gemeinde selbst in Geldknappheit befindet und nicht weiß, wo sie für ihre eigenen Bedürfnisse die Mittel aufbringen soll Die Gesellschaft wird gewiß selbst soviel Kredit aufbringen, daß sie sich diese vier Millionen Kronen be¬ schaffen kann. Für die Gemeinde Steyr würde die Uebernahm der Bürgschaft genug sein. Ich vermisse aber auch eine Bestim¬ mung; es solle nämlich heißen, daß nur jene Kosten gemeint sind, wie sie in dem Schreiben der Gesellschaft zum Ausdrucke kommen und daß nur diese zum fünffachen Friedenspreise amortisiert werden sollen. Auch in anderer Beziehung muß ich mich gegen den Dringlichkeitsantrag wenden, daß nämlich die Festsetzung der Strompreise durch das Präsidium erfolgen solle Ich meine, das Gemeinderats-Präsidium soll beraten, aber die Entscheidung über die Höhe des Stromtarifes soll dem Gemeinde¬ rate überlassen werden Ich befürchte und habe die Auffassung daß das Elektrizitätswerk es selbst nicht haben will, daß die Strompreiserhöhungen durch den Gemeinderat gehen, doch wird es nicht schaden, wenn die Strompreise vom Gemeinderate bestimmt werden, denn dies ist eine Frage, die die Allgemein¬ heit betrifft. Weiters müßte auch Garantie gegeben werden, daß zur kalorischen Kraftentwicklung für die Erzeugung des an Steyr zu liefernden Stromes bei der Wasfenfabrik die ent¬ sprechenden Kohlenmengen gesichert bleiben. Die Strompreis¬ erhöhung dürfte keinesfalls früher in Kraft treten, bis nicht vom Werke auch dieser Nachweis erbracht erscheint. Herr Bürgermeister Wokral bemerkt, daß die Forderung ohnedies im Antrage enthalten ist. Herr Vizebürgermeister Dedic verlangt, daß auch ein Passus aufgenommen werde, daß die Strompreise nicht über die Linzer Strompreise hinausgehen dürfen; unsere Preise sind wohl noch unter den Linzer Preisen, wenn nun aber der neue Bau¬ aufwand und dessen Amortisierung dazu kommt, so wird unser Tarif wohl über dem Linzer Tarif stehen. Herr GR. Rudda macht darauf aufmerksam, daß die Preise für Strom aus kalorischer Kraft von den jeweiligen Kohlenpreisen abhängig gemacht werden. Für Steyr handelt es sich aber auch, endlich einmal eine Besserung der Qualität des Stromes zu erreichen Vom Elektrizitätswerke soll ja die Zu¬ sicherung vorliegen, daß genügend Kohle zur Verfügung steht Herr GR. Steinbrecher betont, daß er sich und gewiß auch die Bevölkerung mit der Strompreiserhöhung nicht ein¬ verstanden erklären kann, weil die Erhöhung, welche die Firma an Stern und Hafferl zu zahlen hat, auch hier wieder auf den Konsumenten überwälzt wird. Herr GR. Witzany erklärt, Herrn GR. Steinbrecher recht geben zu müssen und werden wir sicher eine 200prozentige Strompreiserhöhung zu gewärtigen haben. Es wäre besser, die Angelegenheit nochmals durchzubesprechen; Redner stellt den Antrag, die Angelegenheit für die nächste Gemeinderatssitzung zurückzustellen. Herr Bürgermeister Wokral erwidert, daß er Herrn GR. Steinbrecher nicht verstehen könne; es wurde doch auch in der Beleuchtungskomiteesitzung ausdrücklich betont, daß eine Strompreiserhöhung dann eintreten würde, wenn die Werke nachweisen, daß sie unbedingt auf die kalorische Kraft an¬ gewiesen sind; wie und wann sie den Nachweis erbringen, ist eine andere Sache. Es muß daran erinnert werden, daß schon im Vorjahre geklagt wurde, als es sich darum handelte, Stein und die Ennsleitenbauten anzuschließen, daß das Netz dies nicht vertrage; auch wurde von allen Seiten gedrängt, daß unsere Stadtbeleuchtung ausgestaltet werde, dies ist auch geschehen. Die Folge davon ist selbstverständlich ein erhöhter Stromverbrauch, dessen Zufuhr sicherzustellen ist. Zur gegenwärtigen Zeit macht sich der Strommangel noch nicht so fühlbar, tritt aber der Herbst ein, wo Licht und Kraft gleichzeitig abzugeben sein wird, so wird es sich ergeben, daß es dem Werke bei den heutigen Verhältnissen ganz unmöglich wäre, eine solche Spannung herauszubringen und hiefür auch keine Verantwortung über¬ nimmt. Die Klage der Bevölkerung, daß sie 250 Volt bezahlen muß und nur 150 etwa geliefert bekommt, kommt eben durch die Ueberlastung des Netzes Nun kommt aber die Erzeugung von Strom mittels kalorischer Kraft bedeutend höher zu stehen, infolgedessen muß auch eine Erhöhung der Strompreise ein¬ treten oder es muß die Stadtbeleuchtung eingeschränkt werden. Diesen Uebelstand zu beseitigen ist aber sicher notwendig und dies kann nur geschehen, wenn das Netz ausgestaltet und die kalorische Kraft verwendet werden muß. Uebrigens — erklärt Herr Bürgermeister Wokral — muß betont werden, daß die Sektionssitzungen an einem gewissen Mangel leiden, als eine ganze Reihe von Gemeinderäten fast ständig die Sektionssitzungen schwänzen, und wenn schon nicht ständig, so doch wiederholt. Es ist natürlich schwer, dann die nötigen Informationen zu haben. So kann die Geschichte nicht weiter gehen und muß ich schon bitten, daß durch die Nicht¬ informierung der Sektionsmitglieder hier stundenlange Ver¬ handlungen geführt werden müssen; es muß in den Sektionen schon die notwendige Vorarbeit geleistet werden. Bezüglich der Stromlieferung durch die Waffenfabrik wird ein besonderer Vertrag abzuschließen sein und hat auch die Waffenfabrik selbst das größte Interesse daran, daß ihr gewiße Sicherheiten zur Erzeugung des Stromes mit kalorischer Kraft gegeben werden. Was die Bestimmung der Strompreise anbelangt, so ist die Sache auch in Linz nicht anders, als das dort der Stadtrat und bei uns das Präsidium kompetent sein soll. Das Präsidium wird solche Bewilligung auch nur nach Einholung fachmännischer Gutachten bewilligen und hievon den Gemeinderat verständigen. Der Vorsitzende Herr Vizebürgermeister Nothhaft leitet sodann über den Vertagungsantrag des Herrn GR. Witzany die Abstimmung ein. Der Vertagungsantrag wird vom Gemeinderate abgelehnt. Es entwickelt sich eine kurze Wechselrede, in welcher Herr Vizebürgermeister Dedic Abänderungsanträge zum vorliegen¬ den Antrage der ersten Sektion und des Beleuchtungskomitees stellt, wonach der Sektionsantrag nunmehr lautet: Dringlichkeitsantrag des Beleuchtungskomitees und der zweiten Sektion des Gemeinderates: Um die vielen berechtigten Klagen über die unzulängliche und schlechte Versorgung der Stadt mit elektrischem Licht und Kraftstrom zu beheben und eine Ausgestaltung der Verbindung mit der Oesterreichischen Waffenfabriks=Gesellschaft und klaglosen Strombezug zu sichern, wird dem löblichen Gemeinderat folgender Antrag zur Beschlußfassung empfohlen Der Gemeinderat beschließe: 1. Dem vom Elektrizitätswert vorgeschlagenen Ausbaue zu¬ zustimmen

2. Die Stadtgemeinde Steyr erklärt sich bereit, die Bürg¬ schaft für ein von den E. W. Steyr auszunehmendes Darlehen zu übernehmen Die näheren Bedingungen sind vom Gemeinde¬ ratspräsidium mit den E W. Steyr noch zu vereinbaren. 3 Unter der Voraussetzung, daß das Projekt in seiner Gänze zur Durchführung kommt und noch in der Winterperiode des laufenden Jahres in Betrieb gesetzt wird, genehmigt der Gemeinderat jene Tarife, welche erforderlich sind, um eine fünf¬ jährige Abschreibung für den Bauaufwand auf den Friedens¬ preis durchzuführen, den Zinsendienst für das aufzunehmende Kapital zu sichern und die erhöhten Strombezugsunkosten durch Verbilligung der Kohle usw. ist der Strompreis im beider¬ seitigen Einvernehmen herabzusetzen bezw. zu regeln. 4. Die erhöhten Strompreise dürfen keinesfalls früher in Kraft treten, als das E. W. Steyr den Nachweis erbringt, daß zur regelmäßigen Versorgung der Stadt mit Licht und Kraft¬ strom ein regelmäßiger Bezug kalorischer Energie erfolgt. 5. Für eine klaglose Versorgung mit elektrischer Energie ist der notwendige Kohlenvorrat schon jetzt sicher zu stellen und der Stromlieserungsvertrag, mit welchen die Oesterreichische Waffen¬ fabriks=Gesellschaft sich zur ständigen Stromabgabe an die E. W. Steyr bezw. die Oberösterreichische Wasserkraft= und Elektrizitäts¬ aktiengesellschaft verpflichtet ist, dem Gemeinderatspräsidium zur Einsicht vorzulegen Der Gemeinderat stimmt sodann dem geänderten Sektions¬ antrage, sowie dem Antrage des Herrn Referenten auf Ueber¬ nahme der vermehrten Aktien der Elektrizitäts=Werke im Sinne des gestellten Antrages zu. Herr Bürgermeister Wokral übernimmt wieder den Vorsitz. 9. Ausweis über die am Frühjahrsmarkt eingehobenen Gebühren. Der Ausweis wird nach dem Vortrage des Herrn Vize¬ bürgermeisters Nothhaft zur Kenntnis genommen. /2 10. Beschaffung von Mänteln für das a. ö. Krankenhaus. Herr Referent Vizebürgermeister Nothhaft berichte über die Verhandlungen auf Grund der aufliegenden Offerte und stellt namens der zweiten Sektion den Antrag: Es sei dem Wunsche der Spitalsverwaltung durch Bestellung nach den vor gelegten Mustern zuzustimmen Angenommen. Herr Bürgermeister Wokral berichtet, daß mit diesem Punkte auch eine Maßnahme des Landesrates dahin gehend zu¬ sammenhänge, daß in Hinkunft alle Vierteljahre die Verpflegs¬ gebühren entsprechend dem Aufwande geregelt werden; es werden daher vom Amte die entsprechenden Berichte zu erstatten sein. 11. Subventionsansuchen. Referent Herr GR. Schwandtner berichtet über das Ansuchen des Bienenzüchtervereines und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe eine Subvention von 3000 Kronen zu bewilligen. Angenommen. Dritte Sektion 12. Revision der beiden eisernen Ennsbrücken und Instand¬ 220 setzung derselben. Referent Herr GR. Kroktenau Es liegt ein Amtsbericht vom 23. März l. J. vor, welcher die Notwendigkeit der Instandsetzung und des Anstriches darlegt Das billigste Offert ist dies der Firma Wagner. Es muß jedock darauf hingewiesen werden, daß Herr GR. Schickl in der Sitzung der dritten Sektion betonte, daß die Ueberprüfung der Brücken erst vor zwei Jahren stattgefunden habe und es nicht einzusehen sei, warum neuerlich eine Ueberprüfung zu veranlassen sei Ueber die vor zwei Jahren erfolgte Ueberprüfung liegt jedoch kein Nachweis vor und muß daher beantragt werden, daß die Ueberprüfung dennoch durch die Firma Wagner sowie der Anstrich vorgenommen werde Herr Bürgermeister Wokral berichtet, daß die Registratur dermalen durch die Bauarbeiten im Rathause in Unordnung ceraten mußte und es daher schon möglich sei, daß der Akt über die Ueberprüfung nicht aufzufinden sei Herr GR. Tribrunner wünscht, daß der Anstrich der Brucken rasch eingeleitet werde, damit nicht die kältere Jahres¬ zeit cher eintrete, welche für den Neuanstrich schädlich wirke. Herr GR. Krottenau berichtet, daß die Vereinigte Malerwerkstätte eine à konto=Zahlung verlange. Herr GR. Zeilinger gibt hierüber Aufklärung. Herr Referent GR. Krottenau stellt sodann im Schlu߬ worte folgenden Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, die Revision der beiden Enns¬ brücken durch die Firma R. Ch. Wagner vornehmen zu lassen und den dringenden Neuanstrich der Brücken der Ver¬ einigten Malerwerkstätte in Steyr zu übertragen. Herr GR. Prof. Brand verlangt Aufklärung, wo der Akt seit dem 23. März l. J. so lange gelegen sei; durch die Verzögerung sei der Gemeinde infolge der seither bedeutend gesteigerten Preise ein Schaden entstanden Herr Bürgermeister versichert, daß die Angelegenheit unter¬ sucht werde. Die hierauf eingeleitete Abstimmung ergibt die Annahme des Sektionsantrages. 13. Erhöhung des Rauchfangkehrertarises. Referent Herr GR. Krottenau berichtet über die dies¬ bezüglichen Besprechungen in Linz und wurde die Erhöhung des Tarifes um 1700 Prozent vom Grundtarife aus begehrt, außerdem soll der neue Tarif auf 1. März 1921 rück¬ wirkend sein. Der Antrag der Sektion lautet: Der Gemeinderat beschließe einer Grundtariferhöhung um 1000 Prozent rückwirkend ab 1. März 1921 zuzustimmen. Nach kurzer Wechselrede wird der Sektionsantrag vom Gemeinderate angenommen. 14. Zusicherung auf den Bau der Wasserleitung und Kanalisation in der Posthofgasse. Dem Begehren der Wohnungsfürsorge=Genossenschaft wird einhellig zugestimmt. 15. Neu= und Umbenennung von Straßen. Referent Herr GR. Vogl berichtet über die Amtsvorschläge und glaubt, daß die Neu= bezw. Umbenennung zwecks neuerlichen Studiums zurückzustellen seiDie Sektjon habe ebenfalls keinen bestimmten Antrag gestellt./ Herr Vizebürgermeister Dedic stellt den Antrag, daß die ehemalige Schweizergasse „Herbert Hooverstraße" zu benennen sei und die ehemalige verlängerte Schweizergasse einfach Schweizer¬ gasse heißen solle. Der Antrag wird vom Gemeinderate angenommen und die Neu= und Umbenennung aller anderen Straßenzüge vorläufig zurückgestellt. Vierte Sektion. 16. Erhöhung der Verpflegsgebühren im Waisenhause. Ueber Antrag des Herrn Referenten GR. Klemeni werden die Verpflegsgebühren entsprechend dem Antrage des Armenrates auf 200 Kronen pro Monat erhöht. 7/ 17 Emil Gschaider=Schulstiftung. Vergebung der Jahres¬ interessen Ueber Antrag des Herrn Referenten GR. Klement werden die Jahresinteressen an die Staatsrealschüler bezw. Fachschüler Baldhauser, Mannauer, Engl, Trgjak, Cermak, Steinmayr, Exler und Mittringer verliehen, 18 Erhöhung der Sargkosten für Armenl ichen Die Sargkosten für Armenleichen werden vom Gemeinde¬ rate wie folgt festgelegt: Für Kinder 90 Kronen, für Leichen bis zu zehn Jahren 150 Kronen und für Erwachsene 3 0 Kronen Sämtliche Erhöhungen sind auf 1. März d. J. rückwirkend. 19. Erhöhung des Reinigungspauschales der Schulhaus¬ warte Das Reinigungspauschale wird in der Weise erhöht, daß pro Quadratmeter 2 Kronen festgelegt und für die bestehenden Teuerungsverhältnisse ein 250prozentiger Zuschlag gewährt wird Die Erhöhungen haben, auf 1. Februar l. J. rückwirkend zu 5" gelten Sohin wird die öffentliche Sitzung um 7 Uhr 5 Minuten abends geschlossen Die Vorsitzenden: Josef Wokral Franz Nothhaft Die Beglaubiger: Der Schriftführer: C. Ridler Ludwig Reisinger Alfred Rudda aablatt=Druckerei. Steur

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