e) Ansuchen des Schulwartes Leidinger um Ersatz der ihm erlaufenen Übersiedlungskosten. Das Ansuchen wird ausnahmspeise gewährt. d) Ansuchen der Gewerkschaft um Bewilligung eines Vorschusses zur Bekleidungsaktion. Referent Herr G.R. Tribrunner. Die I.und II. Sektion stellt im Einvernehmen mit dem Präsidium und den Vertretern der Angestellten nachstehende Anträge: Dem Ansuchen um einen Vorschuß zu einer Bekleidungsaktion der Angestellten wird unter den folgenden Bedingungen stattgegeben. Es erhalten demnach über Ansuchen: 34 verheiratete, definitive der allg. Dienstordnung unterliegende Angestellte bis zu K 9.000.- 19 ledige definitive der allg. Dienstordnung unterliegende Angestellte bis zu K 6.000.- Über Ansuchen erhalten provisorisch Angestellte, welche der allgemeinen Dienstordnung unterliegen, gegen Gehaltsvormerkung und auf Grund von Haftungserklärungen des Angestellten und der Gewerkschaft der Angestellten der Stadt Steyr verheiratete bezw. Familienerhalter bis zu K 9.000.- ledige bis zu K 6.000.- Den verheirateten Pensionisten (Familienerhaltern) ist unter den gleichen Bedingungen, wie den provisorisch Angestellten ein Vorschuß bis zu K 9.000.- zu gewähren. Das Ansuchen der städt. Sicherheitswache wird nur teilweise zur Berücksichtigung empfohlen, da die Wache ohnedies die Dienstkleidung aus Gemeindemitteln erhält. Es mögen daher den verheirateten definitiven Sicherheitswachleuten ein Gehaltsvorschuß bis zu K 9.000.- bewilligt werden. Von diesen Vorschüßen sind etwa noch aushaftende Vorschußrückstände in Abzug zu bringen. Dieser ausserordentliche Vorschuß wird über Ansuchen der Organisation der Gemeindeangestellten zum Zwecke einer Kleideraktion bewilligt. Die aus dieser Aktion bevorschußten definitiven und provisorischen Angestellten erhalten innerhalb Jahresfrsit aus diesem Titel keinen Vorschuß mehr.
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