jetzt wieder ein Vertrag abgeschlossen wird, so muß man zu¬ mindestens vorsichtiger sein, als wie damals. Es mag sein, daß die Anträge des Herrn GR. Witzany überflüssig sind, aber mir scheint dies nicht der Fall zu sein; zumindestens kann es nicht schaden, wenn der begehrte Beisatz gemacht wird: „Der Ge¬ meinderat beschließe die Einführung einer Fürsorgeabgabe auf die Dauer von drei Jahren; die Höhe derselben wird für das Jahr 1921 mit ein Prozent festgesetzt". Was den Antrag wegen der Arbeiterwohnhäuser betrifft, so bestehen die Bedenken darin, daß man den Leuten auf der Ennsleiten ohneweiters kündigen kann, wenn sie nicht mehr in der Waffenfabrik beschäftigt sind; ich kann dieses Bedenken naturgemäß verstehen und ich pflichte bei, daß die Bestimmung, wie Herr GR. Witzany wünscht, in den Vertrag aufgenommen werde. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer erklärt, dasselbe sagen zu wollen, weil wir uns bewußt sind, eine große Ver¬ antwortung übernehmen zu müssen. Betreffend die Einhebung der Fürsorgeabgabe wurde aber mit der Waffenfabrik kein Ver¬ trag abgeschlossen, dies trifft nur hinsichtlich der Häuser auf der hohen Ennsleiten zu. Die Waffenfabrik erklärt, wenn dieser Vertrag nicht angenommen werde, auch allen anderen die Zu¬ stimmung zu versagen, das macht stutzig. Ich werde mir aber bei der Abstimmung die persönliche Freiheit wahren. Wegen des Zusatzantrages, daß die Waffenfabrik keine Arbeiter aufnimmt, welche den Betrieb eines Gewerbetreibenden selbst verlassen haben, muß betont merden, daß sich die Gemeinde auf diesen nicht einlassen kann, weil er eine Einschränkung der persönlichen Freiheit der Betroffenen bedeutet, und würde eine solche Ein¬ schränkung vorsintflutlich anmuten Herr GR. Frühwald will nochmals sprechen; da der¬ selbe jedoch bereis zweimal gesprochen hat, erklärt der Herr Vor¬ sitzende nach der Geschäftsordnung dem Herrn GR. Frühwald das Wort nicht mehr erteilen zu können. Herr GR. Steinbrecher stellt den Antrag, Herrn GR. Frühwald zum Gegenstande nochmals das Wort zu erteilen, welcher Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen wird. Herr GR. Frühwald warnt neuerlich davor, die Parteien auf der Ennsleite der Waffenfabrik auszuliefern und will haben, daß wenigstens die Bestimmung festgelegt werde, daß jenen Parteien, welche bereits in den Häusern untergebracht sind, nicht gekündigt werden darf Die Waffenfabrik erhalte von der Ge¬ meinde 260 fertige Wohnungen, ein Vorteil, dem gegenüber ihre Beitragsleistung von 334.000 Kronen jährlich verschwinde. Herr Bürgermeister Wokral entwickelt nochmals eingehend seinen Standpunkt als Referent, widerlegt die Notwendigkeit der in der Debatte gestellten Anträge. Es gelangt nun der Gegenantrag des Herrn GR. Tribrunner zur Abstimmung, welcher lautet; „Der Gemeinderat beschließe die Einführung einer Fürsorgeabgabe auf die Dauer von drei Jahren; für das Jahr 1921 wird dieselbe mit ein Prozent von der Lohn= oder Gehaltskrone samt allen Zuschlägen bestimmt". Der Gegenantrag wird vom Gemeinderate einstin mig an¬ genommen. Zu Punkt 3 wird folgender Antrag vom Gemeinderate mit Stimmenmehrheit (13 Stimmen für) angenommen: „Zu Punkt 3: Der Gemeinderat stimmt unter der Bedin¬ gung zu, wenn in dem Vertrage die Klausel aufgenommen wird, daß die Wohnungen der in Betracht kommenden Häuser, gleich allen anderen dem Mieterschutzgesetze unterworfen sind". Der Zusatzantrag des Herrn GR. Tribrunner: „Die Be¬ stimmungen des Mieterschutzgesetzes haben auf die Wohnparteien der Antragsobjekte Anwendung zu finden", wird vom Gemeinde¬ rate mit Stimmenmehrheit angenommen Zu Punkt 4 wird der Sektionsantrag mit folgenden Wort laut angenommen: Der am 1. Mai 1913 mit der Waffenfabrik geschlossenen Vertrag wird in der Weise (§ 3, Punkt », wie im Ueberein¬ kommen festgelegt, abgeändert: Zu b) daß das Einspruchsrecht der Waffenfabrik über Dar lehensaufnahmen der Gemeinde aufgehoben werde und die Ab¬ änderung: daß die Waffenfabrik keine Einwendung erhebe, daß die Aufteilung der Erwerbsteuer künftighin gemäß dem Steuer¬ gesetze erfolgt, so daß das vor dem Vertrage vom 1. Mai 1913 bestandene Verhältnis wieder hergestellt werde Der Herr Vorsitzende konstatiert, daß bei der Annahme der Anträge die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates vorhanden war. Herr GR. Schickl frägt, was es mit seinem Antrage sei und warum hierüber nicht abgestimmt werde. Der Herr Vorsitzende erklärt, die Abstimmung nicht zulassen zu können, da der Antrag nicht in die Kompetenz des Gemeinde¬ rates falle und mit der Sache selbst nichts zu tun hat. Punkt 6. Beschlußfassung der Stadtkassa und aller übrigen. unter städtischer Verwaltung stehenden Fonds und Anstalten pro 1918. Referent Herr GR. Ruckerbauer. Hierüber liegt ein Amtsbericht der Stadtbuchhaltung vor: Das gefertigte Amt berichtet über das Hauptergebnis des Rechnungsabschlusses der Stadtkassa Steyr für das Jahr 1918 nach Abzug der Einnahmen aus Kreditoperationen betrug K 8,863.174 09 " 5,476 904:— gegenüber dem Voranschlag per K 3,386.270•09 ergibt sich eine Mehreinnahme um Die Hauptsumme der Ausgaben im Jahre 1918 nach Abzug der Ausgaben auf Kredi operationen und der Ausgabe per K 31.765•67 (Kaufschillingsrest für den Schlachthausbaugrund). betru K 6,886.974 15gegenüber dem Voranschlag per „ 5,897.348:— 989 626 15. ergibt sich eine Mehrausgabe um Wird die Mehrausgabe von der Mehreinnahme abgezogen, so ergibt sich die Vergleichung mit dem Voranschlag ein günstigeres¬ Gesamtresultat von K 2,396.644•79 Wird von der Summe der Einnahmen im Jahre 1918 per " 8,863.174 94 die Summe der Ausgaben im Jahre 1918 NaR N1415 so ergibt sich im Jahre 1918 ein Ueberschuß K 1,976.200•79 präliminiert war ein Abgang von 420 444— daher gegen den Voranschlag ein günstigeres K 2,396.614•79 Resultat von obige Der Gemeinderat nimmt den Bericht genehmigend zur Kenntnis. 7. Aufnahme eines Darlehens. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft. Es hat sich nach der Zusammenstellung der Tagesordnung ergeben, daß zur Deckung des voraussichtlichen Abganges für 1921 schon jetzt ein Darlehen zu sichern bezw. aufzunehmen ist. Nachdem der Landtag morgen zusammentritt, hat die erste und zweite Sektion für die heutige Sitzung den Antrag auf Auf¬ nahme eines Darlehens von 15 Millionen Kronen vorbereitet. Durch die bevorstehende Gehaltsregulierung erwachsen neue Aus¬ aben, welchen wir uns nicht verschließen können Das Darlehen braucht nicht auf einmal behoben zu werden, sondern nur nach dem Bedürfnisse. Die erste und zweite Sktion stellt Ihnen den Antrag; Der Gemeinderat beschließe die Aufnahme eines Darlehens von 15 Millionen Kronen zur Deckung des Abganges pro 1921. Der Vorsitzende stellt die Beschlußfähigkeit und die An¬ wesenheit von zwei Dritteln der Gemeinderäte fest und leitet, da zum Antrage das Wort nicht gewünscht wird, über den Antrag die Abstimmung ein. Der Antrag wird vom Gemeinderate einhellig angenommen. Hierauf wird die öffentliche Sitzung um ¾7 Uhr abends. geschlossen Der Vorsitzende: Karl Dedic Die Beglaubiger: Der Schriftführer: Anton Frühwald Karl Ridler. Karl Fischer Tagblatt=Druckerei tevr.
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