Auf Grund der kommissionellen Begehung und des Gutachtens des Stadtbauamtes stellt demnach die dritte Sektion folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige im Interesse der Notwendigkeit der vor¬ liegenden Auswertung der alten Fachschule für die gedachten Zwecke und aus Gründen der Freimachung der Industriehalle die erforderlichen baulichen Ma߬ nahmen. Herr GR. Rudda frägt an, ob es nicht mög¬ lich sei, die geplante vierte Knaben= oder Mädchen¬ bürgerschule im Fachschulgebäude unterzubringen. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral be¬ richtet, daß der Plan bestehe, im Hause des Herrn Dr. Holub ein Schulzimmer zu errichten, um dort allenfalls eine Klasse der Volksschule hineinzubringen, um im Bürgerschulgebäude selbst Raum für die vierte Klasse Bürgerschule zu erhalten. Eine Außerhaus¬ legung der vierten Klasse in die alte Fachschule würde nicht praktisch empfunden werden, weil die Lehrmittel sich im Bürgerschulgebäude befinden, dort stets benötigt werden und nicht hin und her getragen werden können. Herr GR. Furrer bemerkt, daß für einen Kindergarten im Fachschulgebäude erst vorgesehen werden müsse und man mit der Waffenfabrik als Eigentümerin drs Gartengrundes längs der „Neue Weltgasse“ ver¬ handeln möge. Es dürfte nicht schwer fallen, dieses kleine Grundstück zu erhalten. Frau GR. Zachhuber schließt sich den Ausi¬ führungen des Herrn Vorsitzenden an, empfiehlt aber vorzugsweise eine vierte Mädchenbürgenschule zur Er¬ richtung zu bringen und die Freimachung von Räumen im Bürgerschulgebäude, weil für die Mädchenschulen ein sehr bedeutender Raummangel herrsche, zu ermög¬ lichen. Herr GR. Schickl ersucht auf die in der Klingen¬ schmiede arbeitenden Gewerbetreibenden Rücksicht zu nehmen und daß so lange gewartet werden möge, bis sich dieselben ein anderes Lokal gefunden haben. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral er¬ widert, daß hier eigentlich ein Irrtum bestehe, als die Klingenschmiede wohl an die Genossenschaft nicht aber an einzelne Mitglieder vermietet wurde. Diese Klingen¬ schmiede bildete für die Fachschule auch einen Teil des Lehrgegenstandes. Gelegentlich der Uebersiedlung in die neue Fachschule in die Jägerkaserne kommen die Betriebs¬ mittel aus der alten Fachschule weg, und wird auch im neuen Fachschulobjekte die Einrichtung der Klingen¬ schmiede zur Verfügung stehen. Die Genossenschaft hat nach längeren Zögern erklärt, daß sie nicht mit in das neue Fachschulgebäude zieht. Es muß daher der Firma Hack überlassen bleiben, daß sie sich als einzelner Unternehmer um eine Werkstätte umsieht. Auf die Genossenschaft würde unter allen Umständen auch im neuen Fachschulgebäude Rücksicht genommen werden. Herr GR. Prof Brand erklärt über die Aus¬ führungen des Herrn Vizebürgermeisters Mayrhofer und die darin bekundeten Sparsamkeitsrücksichten be¬ friedigt zu sein, weil dies im Interesse unseres Budgets gelegen sei, aber auch aus dem weiteren Grunde, weil dies durch die gegenwärtigen Verhältnisse der Bestand des Lyzeums gefährdet ist, da der Lyzealverein außer¬ stande ist, weitere Opfer für die Schule selbst aufzu¬ bringen und besteht die Gefahr, daß das Lyzeum auf¬ gelöst werde. Mit der Handelsschule steht es fast ebenso; diese kostet der Gemeinde ein enormes Geld und wenn uns der Staat nicht unter die Arme greift, fängt die Sache an für die Gemeinde zu kostspielig zu werden. Die Anregungen des Herrn GR. Ruda könne nicht vertreten werden, weil sia aus schultechnischen Rück¬ sichten undurchführbar ist. Was die Ausführngen der Frau GR. Zachhuber betrifft, so könne man schon heute überzeugt sein, daß sich für eine vierte Klasse Mädchenbügerschule mehr Schüler melden werden, als für eine vierte Klasse Knabenbürgerschule, weil für die Knaben ohnedies die Oberrealschule besteht. Herr Referent Vizebürgermeister Mayrhofer glaubt, daß die Erwerbung des nötigen Grundes zur Errichtung des Kindergartens auf keine Schwierigkeiten stoßen werde. Bezüglich des Lyzeums und dessen Ver¬ staatlichung sei zu bemerken, daß die erste Voraus¬ setzung für dieselbe Schaffung geeigneter Räume ist. Es sei sicher, daß dem berichteten Projekten mit ruhigem Gewissen zugestimmt werden könne Herr GR. Reisinger stimmt den geplanten Adaptierungen vollkommen zu; was die Frage der Verstaatlichung der Handelsschule und des Lyzeums anbelangt, so wollen die Herren Landtagsabgeordneten und Nationalräte die Gemeinde kräftigst unterstützen. Ueber die Adaptierungen für das Lyzeum mögen Ver¬ treter des Vereines zugezogen werden. Herr Referent Vizebürgermeister Mayrhofer erwidert, daß dies schon geschehen sei. Der Herr Vorsitzende leitet sodann über den Sektionsantrag die Abstimmung ein und wird derselbe vom Gemeinderate einstimmig angenommen. 12057/2. Vierte Sektion 10. Erhöhung der Verpflegs¬ kosten im städtischrn Versorgungsheim. Referent Frau GR. Zachhuber: Die Frau Oberin ersucht um Erhöhung der Verpflegskosten im Versorgungsheim, da es ihr nicht mehr möglich ist, mit dem bisherigen Verpflegsbetrage von 10 K pro Kopf und Tag das Auslangen zu finden. Die Sektion hat das Begehren eingehend geprüft und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, die Verpflegskosten auf 15 K pro Kopf und Tag zu erhöhen und den Abgang unter den von der Sektion festgesetzten Bedingungen im Betrage von rund 23 000 K zu ersetzen. Die Frau Referentin bemerkt hiezu, daß auch noch aus dem Jahre 1919 ein Abgang resultiere, um dessen Ersatz die Frau Oberin ersuche. Hierauf kann die Ge¬ meinde jedoch nicht eingehen, weil keinerlei authentische Aufschreibungen über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben vom Jahre 1919 vorhanden sind. Es wurde die Frau Oberin auch aufmerksam gemacht, daß sie die Belege beizubringen habe. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bemerkt, daß es zu einer großen Unannehmlichkeit gehöre, daß man nie mit festen Ansätzen rechnen könne und alle Präliminare über den Haufen geworfen werden. Es ist dies auch beim Krankenhause so Herr GR. Tribrunner bezeichnet eine Ver¬ pflegsgebühr von 10 K, wie sie bisher bestand, als auffallend und dürfe es kein Wunder nehmen, wenn ein Defizit herauskommt. Wir wissen auch nicht, wie die Verpflegung selbst ist; ist sie entsprechend, dann wäre das Defizit wohl anzuerkennen. Herr Vizebürgermeister Mayerhofer erwidert, daß die Verpflegung gut und reichlich genug sei; es werde auch von Niemanden über dieselbe geklagt. Frau Referentin GR Zachhuber bemerkt, daß der Abgang pro 1919 trotzdem nicht anerkannt werden könne, weil trotz des Auftrages keine Rechnungsbelege vorgelegt wurden. Herr GR. Prof. Brand macht aufmerksam, daß der Gemeinderatsbeschluß vom Jahre 1920 stamme, mit welchen gefordert wurde, daß die Frau Oberin genau Buch zu führen habe. Im Jahre 1919, von welchen der Abgang stammt, lag für die Frau Oberin noch keine Verpflichtung zur Rechnungslegung vor. Herr Vizebürgermeister Nothhaft befürwortet die Deckung des Abganges pro 1919 und erklärt, daß damals ein Verpflegsbeitrag von 8 K festgesetzt war und die Frau Oberin immer hoffte, doch damit durch¬ zukommen. Seit dem emeinderatsbeschluß wird ja tatsächlich alles gebucht. Es ist aber auch als bestimmt anzunehmen, daß die ausgewiesenen Abgangsbeträge ausgegeben werden und es sich daher empfehlen wird, auch das Defizit in die Deckungsbewilligung einzu¬ beziehen; dies sei ein Zusatzantrag.
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