Gemeinderatsprotokoll vom 20. Jänner 1921

Referent Herr GR. Aigner: Wie Sie wissen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. Dezember über meinen Dringlich¬ keitsantrag die dritte Sektion beauftragt, die Ange¬ legenheit betreffend die Erhöhung der Müllabfuhr¬ gebühren zur Beratung zuzuweisen. Die dritte Sektion ist nun zwecks gerechter Aufteilung der Müllabfuhr¬ gebühren zu dem Schlusse gekommen, Ihnen heute einen Sektionsantrag zu unterbreiten, welche dem Dringlichkeitsantrage gerecht wird Auch der Haus¬ besitzerverein von Steyr hat eine Eingabe überreicht, welche jedoch mit Rücksicht auf den Dringlichkeitsantrag gegenstandslos sein dürfte. Der verehrliche Gemeinde¬ fat hat die Berechtigung meiner damaligen Aus¬ führungen anerkannt und bringe ich daher namens der dritten Sektion folgenden Antrag vor: Der Gemeinde¬ rat genehmige in Verfolg des Beschlusses vom 18. De¬ zember 1920 die Aufteilung der Kosten für die Müll¬ abfuhr im Stadtgebiete nach Maßgabe der in den einzelnen Häusern wohnenden Mietparteien und verfüge zu diesem Zwecke auf Grund einer allgemein zu ver¬ lautbarenden Kundmachung die amtliche Aufnahme der Wohnungen in den Häusern jener Stadtgebiete, die in die städtische Müllabfuhr einbezogen sind. Die Detaildurchführung wäre dem Stadtbauamse zu übertragen, welches dem Eemeinderate sodann über das Ergebnis zu berichten hat. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate an¬ genommen. Punkt 9. Beschlußfassung hinsichtlich der Adap¬ tierung des Fachschulgebäudes. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer: Die dritte Sektion kommt heute mit einem Projekt welches durchaus nicht neu ist; es betrifft die Adar¬ tierung der alten Fachschule und ergibt sich durch den Wegzug des Fachschulbetriebes, welcher schon teilweise erfolgt ist, das Gebäude nunmehr zweckentsprechend zu verwerten. Ein Teil wird für die Handelsschule ver¬ wendet werden und um der ungeheueren Wohnungsnot abzuhelfen, wird getrachtet, womöglich noch Wohnungen herauszupressen. Das ganze Projekt liegt in dem folgen¬ den Berichte des Stadibauamtes, welchem eine zwei¬ malige Kommissionierung zugrunde liegt, ausgeführt Herr Referent bringt den Amtsbericht zur Ver¬ lesung und erläutert zu verschiedenen Punkten den ver¬ folgten Zweck Bericht über bauliche Umgestaltungen in der ehemaligen Fach¬ schule für Eisen= und Stahlbearbeitung. Einleitend wird bemerkt, daß die im Nachfolgen¬ den näher beschriebenen Bauarbeiten zum Zwecke der Verwertung des ehemaligen Fachschulgebäudes vom Gemeinderatspräsidium prinzipiell vorgeschlagen wurden und sich als Ergebnis zweier an Ort und Stelle abge¬ führter kommissioneller Beratungen darstellen. In der Sitzung der dritten Sektion wurde ledig¬ lich der Anschauung Ausdruck verliehen, daß in der gegenwärtigen Zeit höchster Wohnungsnot auch hier Gelegenheit vorhanden ist, statt einer großen Wohnung im zweiten Stocke des & bjektes, zwei solcher in kleinerem Umfange zu schaffen, um damit der herrschenden Misere entgegen zu arbeiten. Die ehemalige Fachschule für Eisen- und Stahl¬ bearbeitung besteht aus drei zusammenhängen Trakten und zwar: 1. Einem Haupttrakt mit drei Geschoßen in der Schwimmschulstraße, 2 einen Nebentrakt mit zwei Geschoßen in der Neue Weltgasse, und 3. einen Hoftrakt mit einem Geschoß. Die Verwertung des Haupttraktes ist in der Weise gedacht, daß im zweiten Stocke zwei Wohnungen mit vier und zwei Zimmer samt allen Nebenerfordernissen (Küche, Speise, Bad, Abort im Wohnungsverschluß, Vorzimmer, Keller= und Dachbodenanteil), im ersten Stock die Handelsschule und im Erdgeschoß die Wohnung des Schulwartes, sowie einzelne Bedürfnisse der Handels¬ schule (ein Lehrmittelkabinett und ein Tagraum für auswärts wohnende Schüler), des Knabenhortes und eine gemeinsame Waschküche untergebracht werden. Im Nebentrakt und Hoftrakt des Erdgeschoßes sind alle Räume für einen Knaben= und Mädchenhort, dann für einen Kindergarten reserviert, während in dem ersten Stock des Nebentraktes das Mädchenlyzeum Unterkunft finden soll. Bei den vorzunehmenden Widmungen und bau¬ lichen Maßnahmen wurde als oberster Leitsatz aufge¬ stellt, den Geldaufwand auf das zulässigste Minimum zu beschränken, weshalb die im Gebäude unterzubringen¬ den Gruppen ihre Ansprüche den gegebenen Verhält¬ nissen anzupassen haben und bauliche Maßnahmen, welche lediglich aus einer zweckdienlicheren Verwertung der Räume abgeleitet werden und über das unerlä߬ lichste hinauszugehen, dermalen rückgestellt bleiben müssen. So wurde vor allem auf die Schaffung eines beson¬ deren Anbaues zur Unterbringung eines vorschrifts¬ mäßigen Stiegenhauses und besonders ausgestatteter Aborte Abstand genommen und auch von der Errichtung seitlichr Korridore zwecks unabhängiger Zugänglich¬ machung der Räume eines Geschoßes gegenwärtig ab¬ sehen; diese Ausgestaltungen bleiben vielmehr dem Zeitpunkte vorbehalten, wo der Bedarf für eine räum¬ lich, weitläufigere Unterbringung der Handelsschule oder eines anderen — an die Stadtgemeinde herantretenden Bedürfnisses — zur Herstellung eines dritten Geschoßes über dem Neben= eventuelle Hoftrakt zwingen sollte. Die Handelsschule muß daher vorläufig mit den beschränkten Raumverhältnissen rechnen, das Lyzeum analog wie in ihren gegenwärtigen innehabenden Räumen die indirekte Zugänglichkeit einzelner Räume in den Kauf nehmen. Auch Kindergarten und Horte müssen Bequemlichkeitsfaktoren an zweite Linie stellen. Allerdings wurde aber bei den baulichen Ausge¬ staltungen daran festgehalten, daß alle dermalen zur Durchführung kommenden Herstellungen sich dem zu¬ künftig gedachten Definitwum voll anpassen, daß also provisorisches Flickwerk ausgeschaltet bleiben muß, aus¬ genommen hievon sind die Errichtung von drei Scheide¬ wänden für Unterabteilungen im Lyzeum, die später einmal zum Teile enfernt werden müssen. Als unvermeidliche Ausgabe ist die Beschaffung einer kleinen Turbopumpe mit elektrischen Antrieb hervor zu heben, da die ehemals im Hause eingebaute Kolben¬ pumpe vollständig ist und ein Neuguß dieses veralteten Systems sich nicht lohnen würde, hingegen der bestehende Transmissionsantrieb mit der Uebersiedlung der Fach¬ schule in das neue Heim zu bestehen aufhört. Dagegen ist vorläufig auf die Ausstattung der Badezimmer mit den entsprechenden Einrichtungen ver¬ zichtet worden. Zur Deponierung von Brennmaterial muß die Herstellung eines hölzernen Schupfens im Hofe ins Auge gefaßt werden, da dieses Haus keine Kellerräume besitzt Eine besonders einschneidende bauliche Herstellung in diesem Objekt ist die Anbringung von Stukatur¬ beschlägen an den Deckenuntersichten beider Geschoße des Nebentraktes, kann aber aus Feuersicherheits= und Gründen der Schalldämpfung nicht umgangen werden Die Gesamtkosten der baulichen Herstellungen werden den Betrag von 60.000 K erfordern, wobei im Rück¬ sicht gezogen wurde, daß ein Teil des Materiales für die Arbeiten vorhanden und diese selbst in eigener Regie zur Verbilligung derselben geplant sind.

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