Gemeinderatsprotokoll vom 20. Jänner 1921

I. Sitzung. Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr, am 20. Jänner 192] um 3 Uhr nachm. Tages=Ordnung. Mitteilungen: Erste Sektion. (Sektionssitzung am Mittwoch den 19. Jänner, um 5 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich) Personalangelegenheiten. 2. (Vertraulich) Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband. 3. Ernennung von Armeninspektoren und Armen¬ vätern. 4. Erhöhung des Budgetsrechtes der Sektionen. Zweite Sektion. (Sektionssitzung am Donners¬ tag den 20. Jänner, um ½5 Uhr nachmittags) 5. Stadtkassatagebuchabschluß pro November 1920. 6. Beschlußfassung über die Rückzahlung von Vorschüssen. Dritte Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag, den 18. Jänner, um 5 Uhr nachmittags.) 7. Ansuchen um Ueberlassung eines öffentlichen Grundes zur Aufstellung eines Verkaufsstandes 8. Beratung über den Antrag betreffend Aende¬ rung der Gebühren für die Kehrichtabfuhr. 9. Beschlußfassung hinsichtlich Adaptierungen in der ehemaligen Fachschule. Vierte Sektion. (Sektionssitzung am Donners¬ tag, den 20 Jänner, um ½5 Uhr nachmittags.) 10. Erhöhung der Verpflegskosten im städtischen Versorgungsheime. 11. Beschlußfassung über die Errichtung eines Durchzugsheimes für Kinder. Anwesende: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Josef Wokral. Die Herren Vizebürgermeister: Johann Mayrhofer und Franz Nothhaft. Die Frauen und Herren Gemeinderäte: Peyrer=Angermann, Dr. Franz Aigner Ludwig Reisinger Prof. W. Brand Alfred Rudda Johann Baumgartner Anton Chalupka Alois Saiber Friedrich Schickl Josef Eisterlehner Michael Schörkhuber Ulrich Furrer, Dr. Anton Schwandter Anna Grömmer Franz Tribrunner Rudolf Hitzlhammer Marie Zachhuber Berta Kisely Hans Witzany Fritz Krottenau Michael Neuhold Vom Magistrate: Herr Magistratsdirektor Doktor Franz Habl. Protokollführer: Herr Oberoffizial Karl Ridler. Der Herr Vorsitzende eröffnet mit Begrüßung der erschienenen Frauen und Herren Gemeinderäte um 5 Uhr 15 Minuten nachmittags die Sitzung, stellt die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest und teilt mit, daß die Herren Vizebürgermeister Dedic und GR. Kletz¬ mayr, Fischer, Lebeda, Zeilinger, Kratochwill, Stein¬ brecher, Ruckerbauer und Klement entschuldigt ab¬ wesend sind Die Herren GR. Dr. Furrer und Dr. Peyrer können erst später in der Sitzung erscheinen. Zu Protokollprüfern werden die GR. Frau Kisely und Herr Krottenau gewählt. Vor Eingehung in die Tagesordnung teilt der Herr Vorsitzende mit, daß die Herren Dunger und Winzig ein Dankschreiben an den Gemeinderat gerichtet haben, worin sie bitten, ihnen auch fernerhin ein freund¬ liches Andenken zu bewahren Von Seite des Gaswerkes ist eine Mitteilung über Erhöhung des Gaspreises auf 12 K pro Kubik¬ meter eingelangt; es weist rechnungsmäßig die Berechti¬ gung dieses Preises nach, so daß nach den bestehenden Vertragsbestimmungen der Bericht des Gaswerkes zur Kenntnis genommen werden kann. Des weiteren ist eine Zuschrift des o.=ö. Landes¬ rates eingelangt, daß das Ansuchen der Lehrpersonen, welche mit Remunerationen angestellt sind, dem Land¬ tage vorgelegt wurde.

Weiters ist vom Elektrizitätswerke Steyr eine Zu¬ schrift eingelangt, welche sich mit den letzten Störungen in der elektrischen Stromlieferung befaßt. Diese Mitteilungen werden vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen Der Gemeinderat tritt sodann in die Tages¬ ordnung ein. Erste Sektion. Die Punkte 1 und 2 sind ver¬ traulich und werden am Schlusse der Sitzung behandelt. 3. Ernennung von Armeninspektoren und Armen¬ räten. Referentin Frau GR. Kisely. Vom Armenrate werden folgende Anträge gestellt: a) Der bisherige Herr Armenvater Sylvester Wingert, Ennsleite 2, wolle zum Armen=Inspektor für das Armenviertel auf der Ennsleite ernannt werden Herr Rudolf Pristauschek bleibt Armen=Inspektor für das Ennsleitenviertel. b) An Stelle des Herrn Sylvester Wingert wolle Herr Johann Mikler, Ennsleiten, Baracke 2, zum Armenvater vorgeschlagen werden. c) Zum zweiten Armenvater für das Ennsleiten¬ viertel Herr Johann Donke, Ennsleiten 53, dem ver¬ ehrlichen Gemeinderate in Vorschlag gebracht werden. d) Zum Armenvater für das Armenviertel (Stadt) wolle Herr Huber, Meister der Waffenfabrik, wohnhaft Steyr=Stadt, Gasthof Kirchmayr und e) Armeninspektor für den zehnten Bezirk zum Armenvater für das vierte Armenviertel, sowie zum Hausvater) für das Herrenhaus und für das Ver¬ sorgungsheim an Stelle des zurückgetretenen Herrn Armenrates Köstler, Herr GR Ludwig Reifinger, dem verehelichen Gemeinderate in Vorschlag zu bringen. Die erste Sektion stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderat beschließe, dem Antrage des Armenrates zuzustimmen. Angenommen. Z 34.685. 4. Erhöhung des Budgetrechtes der Sektionen. Herr GR. Tribrunner: Bekanntlich hat das Budgetrecht der Sektionen bisher nur 2000 K betragen; mittlerweile hat sich herausgestellt, daß sich mit diesem Betrage nichts anfangen läßt; oftmals kommt die Sektion jedoch in die Lage, über größere Ausgaben zu beschließen, welche Beschlüsse stets innerhalb des Präli¬ minares sich zu bewegen haben. Die Sektion hat nach eingehender Beratung beschlossen, zu beantragen: Der Gemeinderat beschließe das Budgetrecht der Sektionen auf 10 000 K zu erhöhen. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer befür¬ wortet den Sektionsantrag und bemerkt, daß dadurch dem Gemeinderate die Aufgaben erleichtert werden. Die heutigen Valutaverhältnisse lassen mit 2000 K über¬ haupt nichts durchführen, weil sie nur einen faktischen von 40 K darstellen Selbst mit 10.000 K ist nicht viel anzufangen und muß daher wegen jeder Kleinig¬ keit eine Gemeinderatssitzung abgehalten werden, weil der Sektion kein Recht zusteht, über größere Beträge zu verfügen. Ich würde beantragen, daß ein Budget¬ recht bis zu 20000 K den Sektionen eingeräumt werde. Herr GR. Schickl beschwert sich darüber, daß vielerlei durchgeführt wird, wovon im Gemeinderate keine Mitteilung gemacht wurde, so sei es beim Scherer¬ haus, in der Jägerkaserne und ersuche er in Zukunft sowohl in der Sektion wie im Gemeinderate über Erweiterungen von Durchführungen Bericht zu erstatten Herr Vorsitzender bemerkt, daß im allgemeinen der Gemeinderat das Gesamtprojekt beschließe und genehmige und die Details den Sektionen überlassen sei. Dies wurde auch beim Krankenhausbaue so gemacht. Im vor¬rung der Gebühren für die Kehrrichtabfuhr, liegenden Falle handelt es sich darum, daß von den Sektionen Ausführungen im Kostenbetrage von 10.000 bezw. 20.000 K selbstständig beschlossen werden können; zu einer Abrechnung gegenüber dem Gemeinderate ist jede Sektion selbstverständlich verpflichtet. Die Abstimmung über den Gegenantrag des Herrn Vizebürgermeisters Mayrhofer ergibt die Ablehnung desselben. In zweiter Abstimmung wird sodann der Sektions¬ antrag mit Stimmenmehrheit angenommen. Zweite Sektion. 5. Stadtkassetagebuch¬ abschluß pro November 1920. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft; Der Abschluß ist in Abschrift jedem Herren Ge¬ meinderate zugestellt worden, daher eine Verlesung über¬ flüssig erscheint. Zu bemerken ist, daß der Monat November eine Aktivpost bringt, die sich aus dem Grunde kassamäßig äußert, als die Behebungen aus den Darlehen stattfanden; daher nicht der Ueberschuß als Aktivpost zu bewerten ist Nach einigen Bemerkungen, die sich insbesondere auf die Rubriken 2 und 6 beziehen, wird der Abschluß vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen. 6 Beschlußfassung über die Rückzahlung von Vor¬ schüssen. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft Am 20. Mai v. J. ist eine Abordnung sämtlicher Hilfslehrer von Steyr erschienen mit der Bitte, ihnen in Anbetracht der mißlichen Lage eine Unterstützung zu gewähren. Es war dazumal keine Gemeinderats¬ sitzung und wurde ihnen in Erkennung der Notwendig¬ keit einer Hilfeleistung ein Vorschuß von 300-K ge¬ währt. Sie baten damals schon, daß von dem Begehren der Rückzahlung Abstand genommen werden möchte, es konnte aber keine bindende Zusage gegeben werden. Nun ist allerdings inzwischen eine kleine Aufbesserung erfolgt, aber in einem so bescheidenem Ausmaße, daß die Hilfslehrer noch immer zu den Mindestbemittelten zu zählen sind. Das Einkommen eines Hilfslehrer dürfte monatlich kaum 1500 K überschreiten, mit welchem Betrage kein Auskommen zu finden ist. Das Gemeinde¬ rats=Präsidium wie die zweite Sektion hat demnach auch beschlossen, folgenden Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderat beschließe in Anbetracht der da¬ maligen tristen Finanzlage der Gesuchsteller, welche auch nach der im Juli erfolgten kleinen Aufbesserung ihrer Bezüge noch immer zu den heute geringst Be¬ soldeten zählen, von der Rückzahlung des seinerzeitigen Vorschusses von 300 K abzusehen. Angenommen. Z. 34.855. Dritte Sektion. 7. Ansuchen um Ueberlassung eines öffentlichen Grundes zur Aufstellung eines Verkaufsstandes. Referent Herr GR. Krottenau: Es liegt das Ansuchen des Franz Eisenhuber vor, womit derselbe um die Bewilligung der Aufstellung eines Verkaufsstandes entweder bei der „Göppl=Apotheke oder am Stadtplatz, Nähe der Stadtapotheke, oder auch beim Zipferbierhaus ersucht und sein Gesuch mit seiner vollständigen Erwerbsunfähigkeit begründet. Die Sektion hat jedoch mit Bezug auf einen bereits gefaßten Gemeinde¬ ratsbeschluß folgenden Antrag formuliert: Unter Fest¬ haltung des prinzipiellen Standpunktes, den der Ge¬ meinderat hinsichtlich der Errichtung von Verkaufs¬ ständen eingenommen hat, ferner aus hygienischen und Gründen des Platzmangels beantragt die Sektion die Ablehnung des Ansuchens. Angenommen. Z. 32 003. / 8. Beratung über den Antrag betreffend Aende¬ wurde auch beim Krankenhausbaue so gemacht. Im vor¬rung der Gebühren für die Kehrrichtabfuhr,

Referent Herr GR. Aigner: Wie Sie wissen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. Dezember über meinen Dringlich¬ keitsantrag die dritte Sektion beauftragt, die Ange¬ legenheit betreffend die Erhöhung der Müllabfuhr¬ gebühren zur Beratung zuzuweisen. Die dritte Sektion ist nun zwecks gerechter Aufteilung der Müllabfuhr¬ gebühren zu dem Schlusse gekommen, Ihnen heute einen Sektionsantrag zu unterbreiten, welche dem Dringlichkeitsantrage gerecht wird Auch der Haus¬ besitzerverein von Steyr hat eine Eingabe überreicht, welche jedoch mit Rücksicht auf den Dringlichkeitsantrag gegenstandslos sein dürfte. Der verehrliche Gemeinde¬ fat hat die Berechtigung meiner damaligen Aus¬ führungen anerkannt und bringe ich daher namens der dritten Sektion folgenden Antrag vor: Der Gemeinde¬ rat genehmige in Verfolg des Beschlusses vom 18. De¬ zember 1920 die Aufteilung der Kosten für die Müll¬ abfuhr im Stadtgebiete nach Maßgabe der in den einzelnen Häusern wohnenden Mietparteien und verfüge zu diesem Zwecke auf Grund einer allgemein zu ver¬ lautbarenden Kundmachung die amtliche Aufnahme der Wohnungen in den Häusern jener Stadtgebiete, die in die städtische Müllabfuhr einbezogen sind. Die Detaildurchführung wäre dem Stadtbauamse zu übertragen, welches dem Eemeinderate sodann über das Ergebnis zu berichten hat. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate an¬ genommen. Punkt 9. Beschlußfassung hinsichtlich der Adap¬ tierung des Fachschulgebäudes. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer: Die dritte Sektion kommt heute mit einem Projekt welches durchaus nicht neu ist; es betrifft die Adar¬ tierung der alten Fachschule und ergibt sich durch den Wegzug des Fachschulbetriebes, welcher schon teilweise erfolgt ist, das Gebäude nunmehr zweckentsprechend zu verwerten. Ein Teil wird für die Handelsschule ver¬ wendet werden und um der ungeheueren Wohnungsnot abzuhelfen, wird getrachtet, womöglich noch Wohnungen herauszupressen. Das ganze Projekt liegt in dem folgen¬ den Berichte des Stadibauamtes, welchem eine zwei¬ malige Kommissionierung zugrunde liegt, ausgeführt Herr Referent bringt den Amtsbericht zur Ver¬ lesung und erläutert zu verschiedenen Punkten den ver¬ folgten Zweck Bericht über bauliche Umgestaltungen in der ehemaligen Fach¬ schule für Eisen= und Stahlbearbeitung. Einleitend wird bemerkt, daß die im Nachfolgen¬ den näher beschriebenen Bauarbeiten zum Zwecke der Verwertung des ehemaligen Fachschulgebäudes vom Gemeinderatspräsidium prinzipiell vorgeschlagen wurden und sich als Ergebnis zweier an Ort und Stelle abge¬ führter kommissioneller Beratungen darstellen. In der Sitzung der dritten Sektion wurde ledig¬ lich der Anschauung Ausdruck verliehen, daß in der gegenwärtigen Zeit höchster Wohnungsnot auch hier Gelegenheit vorhanden ist, statt einer großen Wohnung im zweiten Stocke des & bjektes, zwei solcher in kleinerem Umfange zu schaffen, um damit der herrschenden Misere entgegen zu arbeiten. Die ehemalige Fachschule für Eisen- und Stahl¬ bearbeitung besteht aus drei zusammenhängen Trakten und zwar: 1. Einem Haupttrakt mit drei Geschoßen in der Schwimmschulstraße, 2 einen Nebentrakt mit zwei Geschoßen in der Neue Weltgasse, und 3. einen Hoftrakt mit einem Geschoß. Die Verwertung des Haupttraktes ist in der Weise gedacht, daß im zweiten Stocke zwei Wohnungen mit vier und zwei Zimmer samt allen Nebenerfordernissen (Küche, Speise, Bad, Abort im Wohnungsverschluß, Vorzimmer, Keller= und Dachbodenanteil), im ersten Stock die Handelsschule und im Erdgeschoß die Wohnung des Schulwartes, sowie einzelne Bedürfnisse der Handels¬ schule (ein Lehrmittelkabinett und ein Tagraum für auswärts wohnende Schüler), des Knabenhortes und eine gemeinsame Waschküche untergebracht werden. Im Nebentrakt und Hoftrakt des Erdgeschoßes sind alle Räume für einen Knaben= und Mädchenhort, dann für einen Kindergarten reserviert, während in dem ersten Stock des Nebentraktes das Mädchenlyzeum Unterkunft finden soll. Bei den vorzunehmenden Widmungen und bau¬ lichen Maßnahmen wurde als oberster Leitsatz aufge¬ stellt, den Geldaufwand auf das zulässigste Minimum zu beschränken, weshalb die im Gebäude unterzubringen¬ den Gruppen ihre Ansprüche den gegebenen Verhält¬ nissen anzupassen haben und bauliche Maßnahmen, welche lediglich aus einer zweckdienlicheren Verwertung der Räume abgeleitet werden und über das unerlä߬ lichste hinauszugehen, dermalen rückgestellt bleiben müssen. So wurde vor allem auf die Schaffung eines beson¬ deren Anbaues zur Unterbringung eines vorschrifts¬ mäßigen Stiegenhauses und besonders ausgestatteter Aborte Abstand genommen und auch von der Errichtung seitlichr Korridore zwecks unabhängiger Zugänglich¬ machung der Räume eines Geschoßes gegenwärtig ab¬ sehen; diese Ausgestaltungen bleiben vielmehr dem Zeitpunkte vorbehalten, wo der Bedarf für eine räum¬ lich, weitläufigere Unterbringung der Handelsschule oder eines anderen — an die Stadtgemeinde herantretenden Bedürfnisses — zur Herstellung eines dritten Geschoßes über dem Neben= eventuelle Hoftrakt zwingen sollte. Die Handelsschule muß daher vorläufig mit den beschränkten Raumverhältnissen rechnen, das Lyzeum analog wie in ihren gegenwärtigen innehabenden Räumen die indirekte Zugänglichkeit einzelner Räume in den Kauf nehmen. Auch Kindergarten und Horte müssen Bequemlichkeitsfaktoren an zweite Linie stellen. Allerdings wurde aber bei den baulichen Ausge¬ staltungen daran festgehalten, daß alle dermalen zur Durchführung kommenden Herstellungen sich dem zu¬ künftig gedachten Definitwum voll anpassen, daß also provisorisches Flickwerk ausgeschaltet bleiben muß, aus¬ genommen hievon sind die Errichtung von drei Scheide¬ wänden für Unterabteilungen im Lyzeum, die später einmal zum Teile enfernt werden müssen. Als unvermeidliche Ausgabe ist die Beschaffung einer kleinen Turbopumpe mit elektrischen Antrieb hervor zu heben, da die ehemals im Hause eingebaute Kolben¬ pumpe vollständig ist und ein Neuguß dieses veralteten Systems sich nicht lohnen würde, hingegen der bestehende Transmissionsantrieb mit der Uebersiedlung der Fach¬ schule in das neue Heim zu bestehen aufhört. Dagegen ist vorläufig auf die Ausstattung der Badezimmer mit den entsprechenden Einrichtungen ver¬ zichtet worden. Zur Deponierung von Brennmaterial muß die Herstellung eines hölzernen Schupfens im Hofe ins Auge gefaßt werden, da dieses Haus keine Kellerräume besitzt Eine besonders einschneidende bauliche Herstellung in diesem Objekt ist die Anbringung von Stukatur¬ beschlägen an den Deckenuntersichten beider Geschoße des Nebentraktes, kann aber aus Feuersicherheits= und Gründen der Schalldämpfung nicht umgangen werden Die Gesamtkosten der baulichen Herstellungen werden den Betrag von 60.000 K erfordern, wobei im Rück¬ sicht gezogen wurde, daß ein Teil des Materiales für die Arbeiten vorhanden und diese selbst in eigener Regie zur Verbilligung derselben geplant sind.

Auf Grund der kommissionellen Begehung und des Gutachtens des Stadtbauamtes stellt demnach die dritte Sektion folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige im Interesse der Notwendigkeit der vor¬ liegenden Auswertung der alten Fachschule für die gedachten Zwecke und aus Gründen der Freimachung der Industriehalle die erforderlichen baulichen Ma߬ nahmen. Herr GR. Rudda frägt an, ob es nicht mög¬ lich sei, die geplante vierte Knaben= oder Mädchen¬ bürgerschule im Fachschulgebäude unterzubringen. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral be¬ richtet, daß der Plan bestehe, im Hause des Herrn Dr. Holub ein Schulzimmer zu errichten, um dort allenfalls eine Klasse der Volksschule hineinzubringen, um im Bürgerschulgebäude selbst Raum für die vierte Klasse Bürgerschule zu erhalten. Eine Außerhaus¬ legung der vierten Klasse in die alte Fachschule würde nicht praktisch empfunden werden, weil die Lehrmittel sich im Bürgerschulgebäude befinden, dort stets benötigt werden und nicht hin und her getragen werden können. Herr GR. Furrer bemerkt, daß für einen Kindergarten im Fachschulgebäude erst vorgesehen werden müsse und man mit der Waffenfabrik als Eigentümerin drs Gartengrundes längs der „Neue Weltgasse“ ver¬ handeln möge. Es dürfte nicht schwer fallen, dieses kleine Grundstück zu erhalten. Frau GR. Zachhuber schließt sich den Ausi¬ führungen des Herrn Vorsitzenden an, empfiehlt aber vorzugsweise eine vierte Mädchenbürgenschule zur Er¬ richtung zu bringen und die Freimachung von Räumen im Bürgerschulgebäude, weil für die Mädchenschulen ein sehr bedeutender Raummangel herrsche, zu ermög¬ lichen. Herr GR. Schickl ersucht auf die in der Klingen¬ schmiede arbeitenden Gewerbetreibenden Rücksicht zu nehmen und daß so lange gewartet werden möge, bis sich dieselben ein anderes Lokal gefunden haben. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral er¬ widert, daß hier eigentlich ein Irrtum bestehe, als die Klingenschmiede wohl an die Genossenschaft nicht aber an einzelne Mitglieder vermietet wurde. Diese Klingen¬ schmiede bildete für die Fachschule auch einen Teil des Lehrgegenstandes. Gelegentlich der Uebersiedlung in die neue Fachschule in die Jägerkaserne kommen die Betriebs¬ mittel aus der alten Fachschule weg, und wird auch im neuen Fachschulobjekte die Einrichtung der Klingen¬ schmiede zur Verfügung stehen. Die Genossenschaft hat nach längeren Zögern erklärt, daß sie nicht mit in das neue Fachschulgebäude zieht. Es muß daher der Firma Hack überlassen bleiben, daß sie sich als einzelner Unternehmer um eine Werkstätte umsieht. Auf die Genossenschaft würde unter allen Umständen auch im neuen Fachschulgebäude Rücksicht genommen werden. Herr GR. Prof Brand erklärt über die Aus¬ führungen des Herrn Vizebürgermeisters Mayrhofer und die darin bekundeten Sparsamkeitsrücksichten be¬ friedigt zu sein, weil dies im Interesse unseres Budgets gelegen sei, aber auch aus dem weiteren Grunde, weil dies durch die gegenwärtigen Verhältnisse der Bestand des Lyzeums gefährdet ist, da der Lyzealverein außer¬ stande ist, weitere Opfer für die Schule selbst aufzu¬ bringen und besteht die Gefahr, daß das Lyzeum auf¬ gelöst werde. Mit der Handelsschule steht es fast ebenso; diese kostet der Gemeinde ein enormes Geld und wenn uns der Staat nicht unter die Arme greift, fängt die Sache an für die Gemeinde zu kostspielig zu werden. Die Anregungen des Herrn GR. Ruda könne nicht vertreten werden, weil sia aus schultechnischen Rück¬ sichten undurchführbar ist. Was die Ausführngen der Frau GR. Zachhuber betrifft, so könne man schon heute überzeugt sein, daß sich für eine vierte Klasse Mädchenbügerschule mehr Schüler melden werden, als für eine vierte Klasse Knabenbürgerschule, weil für die Knaben ohnedies die Oberrealschule besteht. Herr Referent Vizebürgermeister Mayrhofer glaubt, daß die Erwerbung des nötigen Grundes zur Errichtung des Kindergartens auf keine Schwierigkeiten stoßen werde. Bezüglich des Lyzeums und dessen Ver¬ staatlichung sei zu bemerken, daß die erste Voraus¬ setzung für dieselbe Schaffung geeigneter Räume ist. Es sei sicher, daß dem berichteten Projekten mit ruhigem Gewissen zugestimmt werden könne Herr GR. Reisinger stimmt den geplanten Adaptierungen vollkommen zu; was die Frage der Verstaatlichung der Handelsschule und des Lyzeums anbelangt, so wollen die Herren Landtagsabgeordneten und Nationalräte die Gemeinde kräftigst unterstützen. Ueber die Adaptierungen für das Lyzeum mögen Ver¬ treter des Vereines zugezogen werden. Herr Referent Vizebürgermeister Mayrhofer erwidert, daß dies schon geschehen sei. Der Herr Vorsitzende leitet sodann über den Sektionsantrag die Abstimmung ein und wird derselbe vom Gemeinderate einstimmig angenommen. 12057/2. Vierte Sektion 10. Erhöhung der Verpflegs¬ kosten im städtischrn Versorgungsheim. Referent Frau GR. Zachhuber: Die Frau Oberin ersucht um Erhöhung der Verpflegskosten im Versorgungsheim, da es ihr nicht mehr möglich ist, mit dem bisherigen Verpflegsbetrage von 10 K pro Kopf und Tag das Auslangen zu finden. Die Sektion hat das Begehren eingehend geprüft und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, die Verpflegskosten auf 15 K pro Kopf und Tag zu erhöhen und den Abgang unter den von der Sektion festgesetzten Bedingungen im Betrage von rund 23 000 K zu ersetzen. Die Frau Referentin bemerkt hiezu, daß auch noch aus dem Jahre 1919 ein Abgang resultiere, um dessen Ersatz die Frau Oberin ersuche. Hierauf kann die Ge¬ meinde jedoch nicht eingehen, weil keinerlei authentische Aufschreibungen über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben vom Jahre 1919 vorhanden sind. Es wurde die Frau Oberin auch aufmerksam gemacht, daß sie die Belege beizubringen habe. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bemerkt, daß es zu einer großen Unannehmlichkeit gehöre, daß man nie mit festen Ansätzen rechnen könne und alle Präliminare über den Haufen geworfen werden. Es ist dies auch beim Krankenhause so Herr GR. Tribrunner bezeichnet eine Ver¬ pflegsgebühr von 10 K, wie sie bisher bestand, als auffallend und dürfe es kein Wunder nehmen, wenn ein Defizit herauskommt. Wir wissen auch nicht, wie die Verpflegung selbst ist; ist sie entsprechend, dann wäre das Defizit wohl anzuerkennen. Herr Vizebürgermeister Mayerhofer erwidert, daß die Verpflegung gut und reichlich genug sei; es werde auch von Niemanden über dieselbe geklagt. Frau Referentin GR Zachhuber bemerkt, daß der Abgang pro 1919 trotzdem nicht anerkannt werden könne, weil trotz des Auftrages keine Rechnungsbelege vorgelegt wurden. Herr GR. Prof. Brand macht aufmerksam, daß der Gemeinderatsbeschluß vom Jahre 1920 stamme, mit welchen gefordert wurde, daß die Frau Oberin genau Buch zu führen habe. Im Jahre 1919, von welchen der Abgang stammt, lag für die Frau Oberin noch keine Verpflichtung zur Rechnungslegung vor. Herr Vizebürgermeister Nothhaft befürwortet die Deckung des Abganges pro 1919 und erklärt, daß damals ein Verpflegsbeitrag von 8 K festgesetzt war und die Frau Oberin immer hoffte, doch damit durch¬ zukommen. Seit dem emeinderatsbeschluß wird ja tatsächlich alles gebucht. Es ist aber auch als bestimmt anzunehmen, daß die ausgewiesenen Abgangsbeträge ausgegeben werden und es sich daher empfehlen wird, auch das Defizit in die Deckungsbewilligung einzu¬ beziehen; dies sei ein Zusatzantrag.

Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral bemerkt, daß die Festsetzung von jeweiligen Verpflegskosten für die Oberin dem Gemeinderats=Präsidium übertragen wurde und die Angelegenheit heute nur deshalb den Gemeinderat beschäftige, weil es sich um die Deckung eines Abganges vor der vorerwähnten Ermächtigung handelt. Der Herr Vorsitzende leitet sodann über den Sektionsantrag die Abstimmung ein und wird derselbe vom Gemeinderate angenommen. In zweiter Abstimmung gelangte auch der Zusatz¬ antrag des Herrn Vizebürgermeisters Nothhaft, auch den Abgang aus dem Jahre 1919 per 5993 K 2 h zu decken, zur Annahme. 11. Beschlußfassung für die Errichtung eines Durchzugsscheines für Kinder. Referentin Frau GR. Zachhuber. Vom Jugendamte liegt eine Protokollarerklärung des Fräulein Berta Troyer, Private in Steyr, Leopold Werndlstraße 5 wohnhaft, vor, welche lautet: Protokoll aufgenommen im Jugendamte der Stadt Steyr am 20. Dezember 1920, in Gegenwart der Gefertigten. Es erscheint Frl Berta Troyer, Private in Steyr, Leopold Werndlstraße 5 wohnhaft und gibt an: 1. Ich nehme zur Kenntnis, daß die Gemeinde¬ verwaltung Steyr in meiner derzeitigen Wohnung ein Uebergangsheim für Kinder zu errichten plant 2. Ich stelle zu diesem Zwecke meine derzeit im Hause Steyr, Leopold Werndlstraße 5 befindliche Wohnung vorbehaltlich zur Verfügung, erkläre den derzeitigen Miet¬ vertrag für erloschen und erkläre mich bereit, die Wohnung am 15. Februar 1921 zu räumen. 3. Ich erkläre mich bereit, die Leitung des zu er¬ richtenden Uebergangskinderheimes zu übernehmen und damit einverstanden, das die Bedingungen der Ueber¬ nahme zwischen mir und der Gemeindeverwaltung ge¬ sondert vereinbart werden. Ich erkläre mich bereit, das Koch= und Eßgeschirr, welches für den Betrieb des Ueber¬ gangskinderheimes erforderlich ist, bei Beginn des Betriebes zur Verfügung zu stellen. Die Sektion stellt nun den Antrag: Der Gemeinderat stimme gruudsätzlich der Ueber¬ nahme durch das Frl. Troyer zu und beauftragt das Bauamt für die Beistellung der nötigen Einrichtungen zu tragen. Der Sektionsantrag wird einhellig angenommen. Vor Schluß des öffentlichen Teiles der Sitzung teilt der Herr Vorsitzende noch mit: Bekanntlich hat der Gemeinderat in der Präliminarsitzung eine 500 pro¬ zentige Umlage beschlossen; nach dem Vertrage mit der Waffenfabrik müßte auch die Waffenfabrik auf die Hauszinssteuer dieselbe Umlage entrichten. Es ist dann in der Zeitung eine Notiz erschienen, welche eine Be¬ rechnung enthielt, die aber zum Teile unrichtig ist, weil die Erhöhung nur das Vierfache ausmacht. Nach einer alten Verordnung des Finanzministeriums (Zwischenruf: Magistratsdirettor Dr. Habl: „Entwurf ist von jenem Betrage, den der Mieter an den Haus¬ besitzer als Rückvergütung für die erhöhte Umlage auf die Hauszinssteuer zu zahlen hätte, keine weitere Steuer zu entrichten. Nachdem wir die Umlage von der Staats¬ steuer einheben, wäre es doch in der Praxis ganz undurchführbar, daß von unseren eigenen Zuschlägen wieder Gebühren eingehoben würden. Uebrigens wird diese erhöhte Umlage vorläufig überhaupt nicht zur Einhebung gelangen. Die Waffenfabrik beharrt darauf, daß die Gemeinde¬ umlage völlig gleich von allen Staatssteuern einge¬ hoben werde, jedoch habe sie sich bereit erklärt, wenn die Gemeindeumlage auf 250 Prozent herabgesetzt würde, der Gemeinde den Ausfall, der sich aus der niedrigeren Gemeindeumlage ergeben würde, zu ersetzen. Die Waffen¬ fabrik knüpft jedoch hieran die Bedingung, daß der zwischen ihr und der Stadtgemeinde Steyr bestehende Vertrag vorbehaltslos und restlos anerkannt werde Nun hat aber die Landeshypothekenanstalt bei Bewilligung des 15 Millionen=Anlehens erklärt, daß in Zukunft jede weitere Kreditgewährung an die Stadt Steyr davon abhänge, daß die völlige Annullierung des Vertrages mit der Waffenfabrik durchgeführt werde. Zudem müsse auch noch abgewartet werden, welche Stellung der Oberösterreichische Landtag zu den Be¬ deckungskosten der Stadtgemeinde nehmen wird, daher die Gemeindeumlage vorläufig wie im Vorjahre einge¬ hoben wird. Schließlich bemerkte Bürgermeister Wokral, daß er von Herrn Landeshauptmann verständigt worden sei, daß demnächst eine Enquete stattfinden werde, bei der die Fragen der Wohnungsnot in den Städten und der Sanierung der Gemeindefinanzen besprochen und beraten werden sollen. Das Ergebnis dieser Enquete werde Gelegenheit geben, zu den schwebenden Fragen weitere Stellung zu nehmen. Hierauf wird die Sitzung über den öffentlichen Teil um 7 Uhr abends geschlossen. Der Vorsitzende: Die Beglaubiger: Der Schriftführer: it Photn sol. Auta daely Taablatt=Druckerei, Steyr

Vertrauliches Protokoll über die I. Sitzung des Gemeinderates am 20. Jänner 1921. Beginn 7 Uhr abends. Punkt I. Besetzung der ausgeschriebenen Praktikantenstelle für das Stadtkassenamt. Aus den eingelangten Gesuchen liegt ein Dreiervorschlag der Personalkommission ohne bestimmte Vorreihung der Bewerber vor, und zwar für Freihofner, Steinhuber und Roubik. Es entwickelt sich über die einzelnen Bewerber eine lebhafte Wechselrede, nach deren Schluß der Gemeinderat sich entschei det, die Wahl unter den 3 Bewerbern mittelst Stimmzettel vorzunehmen. Die Stimmen lauteten: 13 Stimmen für Roubik, 3 für Steinhuber und 1 für Freihofner. Es erschien somit Eduard Roubik zum Praktikanten ernannt. b) Dem Begehren der Städt. Sicherheitswache um Einrechnung der aktiven Militärdienstzeit, wird, da die Einrechnung von aktiver Militärdienstzeit auch in Wien nicht geübt werde, nicht stattgegeben. der Sicherheitswache c) Das Ansuchen um die bestehende Chargenzulage wird genehmigt. d) Zum neuerlich aufliegenden Ansuchen um Verleihung der Lei terstelle für das Kasseamt an Herrn Wagner wird stattgegeben und Herr Wagner zum provisorischen Direktor und Herr Pausinge zum Hauptkassier ernannt. e) Ansuchen um Versetzung in die Gruppe C. Referent G.R. Prof. Brand. Die Sektion beantragt, die Herren Eder, Ridler, Nania und Koller mit Rücksicht auf ausserordentliche Verwendbarkeit und in jeder Hinsicht klaglosen Amtsführung von der Gruppe D in die Gruppe C zu versetzen. Angenommen.

f) Dem Ansuchen der Praktikanten Andel, Blümel, Egelseer, Kühberger und Grossauer, und Michtner um vorzeitige Anstellung konnte nicht stattgegeben werden. Nachden jedoch Herr Michtner schon im März 1921 zur Anstellung gelangen wird, beantragt Herr Referent G.R. Prof. Brand, wenn derselbe eigens darum ansucht, ihm die definitive Ernennung heute schon zuzusichern. Angenommen. g) Dem Hilfsbeamten Friedrich Ehrl des Städt. Wirtschaftsamtes ist 1/4 jährig zu kündigen. h) Das Ansuchen der Hilfsbeamtin Marianne Klausberger um dauernde Anstellung wird dermalen abgelehnt. i) Rayonsinspektor Neustifter wird zum Revierinspektor ernannt; ebenso wird Leopold Grasserbauer zum Revierinspektor ernannt. Pfaffeneder wird zum Bezirksinspektor ernannt. k) Der provisorische Gefangenhausgehilfe Josef Schnell wird in der Kategorie eines Amtsgehilfen dauernd angestellt. Punkt II. Aufnahmen in den Gemeindeverband: In den Gemeindeverband werden auf Grund der Ersitzung auf genommen: Rabitsch Josef, Hausbesitzer samt Frau 1 Kind, Vorderwinkler Josef, Mechaniker samt Frau, Hinterbichler Karl, Fabriksarbeiter Kamleitner Florian, samt. Frau 1 Kind Rogl Sylvester, Kaufmann samt Frau 5 Kinder. Mostbauer Franz, Hilfsarbeiter samt Frau, Grünwald Gottlieb, Hausbesitzer Hofer Heinrich, Taglöhner, samt Frau, Otto Rosa, Hausgehilfin, Abgewiesen werden. Hengster Wenzel, Maschinarbeiter, Hierauf wird die Sitzung um 7 Uhr 50 abends geschlossen. Der Vorsitzende: Die Beglaubiger: Der Schriftführer:

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