Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1920

4 Herr Referent: Hier ist die Steigerung des Erfordernisses kolossal. Durch unsere elenden Valutaverhältnisse und das enorme Anwachsen der Teuerung konnten trotz der Steigerung der Gehalte usw. diese mit der Teuerung nicht gleichen Schritt halten. Die Bezüge müßten wenigstens so weit erhöht werden, daß unsere Festbesoldeten nicht dem Hunger preisgegeben sind. Es ist wohl zu bemerken, daß in der Summe des Angestellten¬ erfordernisses auch die Sicherheitswache und alle Angestellten der anderen Fonde inbegriffen sind Ferner ist die Post 8, 9, Bei Post 10 und 11 bedeutend im Erfordernisse gestiegen. „Funktionsgebühren des Bürgermeisters“ gestatte ich mir folgen¬ den Antrag zu stellen: Der Gemeinderat beschließe: Die Funktionsgebühr des Bürgermeisters wird in der Höhe der Ge bühren eines verehelichten Beamten der VI. Rangsklasse 1. Ge haltsstufe mit sämtlichen Zulagen bewilligt; die Funktions¬ gebühren der Vizebürgermeister sind in der Höhe eines ledigen Beamten der VIII. Rangsklasse samt Ortszuschlag zu bestimmen Herr Vorsitzender empfiehlt die Abstimmung hierüber vor der Beratung über die Bedeckung vorzunehmen. herr GR. Prof. Brand ersucht, diese Frage noch einmal der Finanzsektion zuzuweisen. Auch im Jahre 1914 ist eine olche Frage anläßlich der Präliminarberatung aufgetaucht und handelte es sich damals um die Erhöhung der Funktionsgebührer des Herrn Bürgermeisters Gschaider. Kollege Erb hat damals den Standpunkt vertreten, daß dem Bürgermeister jene Funktions jebühr zukommen solle, welche einem Bezirkshauptmann zusteht. Von Seite der sozialdemokratischen Vertreter ist aber damals dagegen Einspruch erhoben worden; es wurde zwar anerkannt, daß eine Erhöhung der Funktionsgebühren notwendig sei, jedock den Zeitpunkt hiefür als ungeeignet bezeichnet. Meine Parte steht ebenfalls auf dem Standpunkt, daß eine Erhöhung der Gebühren notwendig sei, aber ein derartiger Antrag sollte docl vorerst in der Finanzsektion beraten und nicht bloß von Mit¬ Ich stelle liedern der Präliminarkommission gestellt werden. beauftragt, daher folgenden Antrag: Die Finanzsektion wird Antrag Erfordernis. ür das Jahr 921 V. Sicherheitswesen. a) Wachedienst. 2,282.750 K 1. Personalauslagen 2. Gebühren für den Exekutivdienst und Jahr¬ 40.000 „ marktwachtdienst 30.882 „ Gebühren für den Hilfsdienst im Gefangenhaus 3. 5.000 Beheizung der Amtsräume 4 2.500 5 Beleuchtung der Amtsräume 8.000 Reinigung der Amtsräume und Bedienung 0.000 Einrichtung der Amtsräume 4.000 „ Mietzins der Amtsräume 1 1.000 „ 9. Kanzleiauslagen 4.000 0 Post=, Telegraphen= und Telephongebühren 5.000 „ 1. Haftpflichtversicherung 5.000 „ Verschiedene lokalpolizeiliche Auslagen 12. 2,400.132 K Summe Arrestanten. 7.000 1. Verpflegskosten der Arrestanten 10.000 „ Beheizung der Räume 2. 8.000 3. Beleuchtung der Räume 2.500 Reinigung der Räume 4. 5.000 „ Einrichtung der Räume 5. 15.000 „ 6 Schubwesen und Transportkosten 1.000, 7 Verpflegsauslagen an Zwangsarbeitsanstalten 18.500 K Summe e) Verpflegskosten. 10.000 K 1. Kosten der Naturalverpflegsstation 0000 K Summe d) Feuerlöschwesen. 20.000 „ 1. Beitrag an die städtische Feuerwehr Personalauslagen 55.774 2. 1 000, Wohnung der Feuerwächter 3. 3.000 Beheizung 4. 3.000 5. Beleuchtung Erhaltung der Feuerwehrdepots und Erweite¬ 6. 30.000 rung Feuertelephonanlage 8.000 „ 7. Summe 20774„ e, Stadt beleuchtung. 1. Gasbeleuchtungskosten 1.000 „ 2. Gaseinrichtungskosten 000 3. Elektrische Beleuchtungskosten 50.000 „ Elekrische Einrichtungskosten 4. 200 000„ etroleumbeleuchtungskosten 500 „ 6 Petrolenmeinrichtungskosten 200 252.700 K Summe 2,832 106 K Zusammen behufs einer ab 1. Jänner 1921 in Wirksamkeit tretenden Neu¬ estsetzung der Funktionsgebühren des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter ehestens zu beraten und in der nächsten Sitzung des Gemeinderates Bericht zu erstatten. Herr Vorsitzender empfiehlt auch diesen Antrag vor der Bedeckungsberatung zur Abstimmung zu bringen. Herr. GR. Prof. Brand erklärt, daß ihm dies gleich giltig sei. Herr GR. Steinbrecher erklärt, gegen den Antrag des Herrn GR. Prof. Brand sprechen zu müssen, denn wenn die Funktionsgebühren erst in einer nächsten Sitzung beschlossen vürden, wäre das ganze Präliminare über den Haufen geworfen. Der Antrag des Herrn Referenten könne nur befürwortet verden Herr GR. Dr. Peyrer hält nicht dafür, daß der Antrag des Herrn Referenten heute durchgehe, denn schließlich steht ein olcher Punkt auch nicht auf der Tagesordnung; es ist eben nur ein Initiativantrag, welcher geschäftsordnungsmäßig der betreffen den Sektion zuzuweisen ist. Herr Vorsitzender bemerkt hiezu, daß es im Gemeindestatut illerdines heiße, daß die Funktionsgebühren vom Gemeinderate bestimmt werden, wann sie festzusetzen sind, ist im Statut jedock nicht festgelegt. Es könnte ja vorläufig das bezügliche Erfordernie im Voranschlage eingestellt bleiben, die Entscheidung hierüben jedoch dem Antrage der Finanzsektion vorbehalten werden. Herr GR. Witzany betont, daß der Antrag des Herrn Referenten kein Initiativantrag desselben ist, sondern ein Antrag, den er im Auftrage der Präliminarkommission gestellt hat Gegen die Verlegung der Abstimmung vor der Bedeckungs¬ beratung ist nichts einzuwenden Der Gemeinderat stimmt sodann mit Mehrheit der Ver¬ legung der Abstimmung bis zur Bedeckungsberatung zu Rubrik V. „Sicherheitswesen“. Antrag Bedeckung. das Jahr für 921 V. Sicherheitswesen. 6 000 K 1. Schubkostenrückersätze 2.000 „ 2. Beiträge zu den Naturalverpflegsstationen 500 „ Jahrmarktwachtgelder Verschiedene andere Rückersätze 1.000 „ 5 Beiträge zu den elektrischen Lichtleitungen 6. Staatssubvention für die städtische Sicherheits¬ wache Summe.. 9.500 K

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