Gemeinderatsprotokoll vom 18. Dezember 1920

brachte, daß in Linz für sämtliche Parteien inklussive der Hausbesitzer die Gebühren zu gleichen Teilen auf¬ geteilt und eingehoben werden Ich erlaube mir daher zu beauftragen, daß auch in Steyr diese Gebühren in diesem Sinne festgesetzt werden, da dieser Zahlungsmodus nach meiner Auf¬ fassung für alle Parteien und Hausbesitzer der gerech¬ teste ist Franz Aigner Josef Eisterlehner Heinrich Bachmayr Franz Nothhaft Franz Kratochwill Prof. W. Brand. Herr GR. Aigner begründet die Dringlichkeit des Antrages durch den Umstand, als mit 1. Jänner 1921 bereits die erhöhten Müllabfuhrgebühren eingehoben werden sollen und daher eine Entscheidung dringlich sei Der Gemeinderat stimmt der dringlichen Behand¬ lung des Antrages zu. zum Antrage selbst verweist Herr GR. Aigner au seine Ausführungen in der Gemeinderatssitzung vom 4. November l. J, welche gewiß gerecht sind. Die kleinen Hausbesitzer haben eine Versammlung einberufen, um gegen die Erhöhung der Gebühren für die Müll¬ abfuhr Stellung zu nehmen und ich habe in dieser Versammlung die Zusage gemacht, in der nächsten Gemeinderatssitzung einen diesbezüglichen Dringlichkeits¬ antrag einzubringen, um die Angelegenheiten zu Gunsten der kleinen Hausbesitzer zu schlichten. Es dürfte aber auch einleuchtend sein, daß kleine Besitzer eine solche kollosale Erhöhung nicht ertragen können, weilsie mangels keiner oder nur einer Mietpartei, wie die großen Hausbesitzer die Kosten der Müllabfuhr nicht auf die Mieter abwälzen können; das sieht auch die ganze Bevölkerung Steyrs ein und ich ersuche daher dringlich, so wie in Linz, eine Abstufung einzu¬ führen, damit der kleine Hausbesitzer nur dieselben Gebühren entrichtet, wie irgend eine Partei eines großen Hauses. Ich bitte daher dem Dringlichkeitsantrage voll inhaltlich zuzustimmen. Herr Vizebürgermeister Dedic macht aufmerksam, daß selbst mit den erhöhten Gebühren die Gemeinde kein Auslangen findet und zur Durchführungdes An¬ trages noch Vorerhebungen notwendig weshalb seien, er den Antrag stelle, den Antrag der dritten Sektion zuzuweisen Herr Vorsitzer bemerkt, daß für heute zu einer Entscheidung das statistische Material für eine Berech¬ nungsgrundlage fehle. Herr GR. Reisinger erklärt, daß ihm der An¬ sympatisch erscheine und glaubt, daß für eine ge¬ trag rechte Bemessung eine allgemeine Einführung der Müll¬ abfuhr notwendig sei, da dies nicht möglich ist, könnte auch die Müllabfuhr einstweilen eingestellt werden; es wäre demnach die Rückverweisung an die dritte Sektion zweckmäßig Herr GR. Aigner schließt sich dieser An¬ chauung an, weil es zu wünschen wäre, daß die Kehrrichtabfuhr im ganzen Stadtgebiet eingeführt würde; dadurch würde auch eine Entlastung der kleinen Besitzer eintreten können. Mit der Ueberweisung des Antrages an die dritte Sektion sei er einverstanden. Nach längerer Wechselrede wird sodann der An¬ trag des Herrn Vizebürgermeisters Dedic auf Ueber weisung des Antrages an die dritte Sektion, welche beauftragt wird, in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten, angenommen. Sodann tritt der Gemeinderat in die Beratung der Tagesordnung ein Der erste bis sechste Punkt sind vertraulich und werden am Schlusse des öffentlichen Teiles der Sitzung behandelt. . Rekurs gegen Entscheidung des Armenrates. 293 Referent Herr GR. Dr. Peyrer. 6 Dem Rekurse des Josef Ditzl wird aus den Gründen der Armenratsentscheidung stattgegeben, während der Re kurs des Karl Graßl dem Antrage des Armenrates ge¬ mäß abgewiesen wird. 3 . Ansuchen um Uebernahme der hier¬ ortigen Pfandleihanstalt in städtische Verwaltung. J2/53 Referent Herr GR. Tribrunuer Seitens der genannten Anstalt liegt ein neuer¬ liches Begehren auf Uebernahme in die städtische Ver¬ waltung vor Die Sektion hat erklärt, daß noch weitere Erhebungen notwendig sind, wobei auch ins Auge zu assen sei, daß auch andernorts die Sparkassen solche Pfandleihanstalten übernommen haben und daher auch die Frage zu erörtern sei, ob dies nicht auch in Steyr möglich ist Herr GR. Prof. Brand konstatiert, daß es Pflicht des Gemeinderates sei, die Pfandleihanstalt, auf welchen Weg immer, aufrecht zu erhalten, weil sie für die Be¬ völkerung segenbringend zu wirken vermag. Gerade heute bedeutet die Möglichkeit den armen Leuten mo¬ nentane Aushilfen zu gewähren, um sich aus schwierigen Verhältnissen zu retten, einen wichtigen Existenzfaktor Herr GR. Tribrunner bemerkt hiezu, daß diese rwägungen auch die Sektion geleitet haben, daß aber hinsichtlich eines näher zu treffenden Ueb reinkommens noch Erhebungen notwendig seien, weshalb die Sektion beantrage, der Gemeinderat beschließe grundsätzlich der lebernahme der Pfandleihanstalt geneigt zu sein, jedoch das Magistrats=Präsidium zu beauftragen, noch nähere Erhebungen zu pflegen Der Sektionsantrag wird sodann vom Gemeinde rate einhellig angenommen 9. Beschlußfassung über den Vertrag es Staatsamtes mit der Stadtgemeinde Steyr, betreffend Verwendung der Jägerkaserne als Fachschule. Referent Herr GR. Tribrunner. Der Herr Referent gibt die wesentlichen Bestimmungen des Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Ver¬ bindlichkeiten, sowie über die Vertragsdauer bekannt, wvelche ohne Debatte einhellig zur Kenntnis genommen und genehmigt werden. Anschließend hieran, wird der Vertrag mit der Waffenfabrik wegen Einräumung eines Servitutes der Legung und Erhaltung eines Hauskanales über öffent¬ lichen und privaten Grund, G.=P. 1308 und G.=P. 116 uinter den vom Stadtbauamte gestellten Bedingungen einhellig angenommen. 10. Stadtkassetagebuchabschluß pro Oktober 1920 Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft er¬ äutert den vorliegenden Kasseabschluß und bemerkt hiezu, daß der Gemeinderat Gelegenheit haben werde n der kommenden Präliminarsitzung besonders zu einzelnen osten und den Abgang Stellung nehmen zu können Der Abschluß wird vom Gemeinderate zur Kenntnis jenommen 11. Festsetzungder Verpflegskosten, bzw Gebühren für das Städtische Kranken¬ haus und Versorgungsheim Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft be¬ gründet in längerer beleuchtender Weise die bestehenden Verpflegsschwierigkeiten sowie die Notwendigkeit der neuerlichen Erhöhung der Verpflegsgebühren im Oeffent. lichen Krankenhaus und beantragt im Namen der weiten Sektion die Verpflegsgebühren für die erste Klasse mit 120 K, für die zweite Klasse mit 90 K und für die dritte Klasse mit 60 K pro Kopf und Tag festzusetzen, u zw. mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1921. Es sei daher das Magistrats=Präsidium zu be¬ auftragen, beim Landesrate sofort um die Genehmigung dieser Verpflegsgebühren für die dritte Klasse anzusuchen Hinsichtlich der Verpflegskosten im Versorgungs¬ heim erinnert Herr Referent an den Beschluß des Gemeinderates, daß das Gemeinderats=Präsidium er¬ nächtigt wurde, nach Bedarf die Verpflegsgebühren für die Frau Oberin zu regeln und teilt mit, daß zufolge Beschlusses des Gemeinderats=Präsidium die Verpflegskosten für die erste und zweite Klasse mit 30 K und für die dritte Klasse mit 18 K bestim 37

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