Gemeinderatsprotokoll vom 1. Oktober 1920

vorgesehen ist und dass nur der Titel Magistrats-Direktor, Kanzleidirektor und Kassendirektor aufrecht zu verbleiben habe. Der Sektionsantrag lautet demnach: Hinsichtlich der Titel sind diejenigen der Rangsklasse entsprechend anzunehmen, da auch bei den Staatsamten in den Titeln keine Änderung eingetreten ist. Dem Kanzleileiter ist der Titel Hilfsämterdirektor zu verleihen. Herr G.R. Saiber wendet sich dagegen, dass Titel verliehen werden, sondern verlangt die Abschaffung aller Titel. Hiezu bemerkt Redner, dass die Gemeindebeamten zwar im allgemeinen nach dem Staatsschema behandelt werden, jedoch nicht nach den Rangsklassen, sondern nur nach den Bezügen derselben. Er stelle demnach folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe die Aufhebung aller Titel exklusive der Polizeinache; aus Dienstesrücksichten notwendige Titel werden vom Gemeinderate nur über Ansuchen verliehen und kann der Gemeinderat verdienstvollen Beamten anlässlich der Versetzung derselben in den dauernden Ruhestand ein Titel verliehen werden. Der Gemeinderat sei den Angestellten soweit es ihm möglich war entgegengekommen, von den Titeln wolle aber aus demokratischen Gründen Abstand genommen werden. Herr G.R.Vogl verweist darauf, dass die Beamten während der Kriegsjahre trotz des verhältnissmässig geringen Standes fleissig gearbeitet haben und sei es nicht anzusehen, warum die Beamten durch Wegnahme von Vorrechten heute gewissermassen bestraft werden sollen. Die Titel sollen daher beim alten bleiben. Herr G.R. Steinbrecher erklärt sich für den Sektionsantrag entscheiden zu müssen; sollen die Titel bei den Gemeindebeamten abgeschafft werden, dann müße dies auch bei den Staatsbeamten durchgeführt werden. Wenn z.B. der frühere Kanzleileiter den Titel und Rang eines Kanzleidirektors bekam, so müße ihn auch der jetzige bekommen, weil es sonst aussehen würde, als ob der Nachfolger minderwertiger wäre.

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