Gemeinderatsprotokoll vom 1. Oktober 1920

sich für die Verleihung der nachgesuchten Schankgewerbe=Konzession an Herrn König aussprechen und das Ansuchen des Herrn Kirchner abzulehnen Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate zum Beschlusse erhoben 5 Ansuchen der Brunnengemeinde Bruderhaus um Bewilligung zur Erhöhung des Brunnengeldes. Referent Herr GR. Reisinger die Brunnengemeinde Bruderhaus teilt mit, daß sie mit Beschluß der Jahresversammlung das Brunnengeld auf das Vierfache, d. i von 20 K auf 80 K infolge der hohen Reparaturs¬ kosten erhöhen mußte und ersucht hievon Kenntnis nehmen zu wollen Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat nehme den Be¬ richt er Brunnengemeinde Bruderhaus zur Kenntnis. Angenommen. 092.4 Zweite Sektion. 6. Stadtkassetagebuchabschluß pro August 1920. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft Referent erläutert den Abschluß und wird derselbe vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen 8. Rechnungsabschluß der Stadtkasse und aller übrigen unter städtischer Verwaltung stehenden Jonds und Anstalten für das Jahr 1919. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft. kach dem Berichte der Stadtbuchhaltung ist der Rechnungs abschluß für das Jahr 1919 durch 14 Tage zur allgemeinen Einsicht aufgelegen und gegen denselben in offener Frist keine Einwendung erhoben worden Die Zweite Sektion hat den Rechnungsabschluß einer ein¬ gehenden Prüfung unterzogen und wurde von den Gemeinde¬ räten aus jeder Partei desselben ein Vertreter zugezogen, und zwar Herren GR. Bachmayr und Eisterlehner. Bei der Ueber¬ prüfung konnte ersehen werden, daß seitens der Buchhaltung neue sehr zweckdienliche Einrichtungen vorgenommen wurden die es ermöglichen, sogleich einen Ueberblick und eine Orien¬ tierung zu erhalten, so daß es jeden einzelnen augenblicklick möglich wird, auf das Minutiöseste eine Durchschau halten zu können Ich habe den Herrn Beamten der Stadtbuchhaltung auch meine Anerkennung ausgedrückt und stehe nicht an, auch dies hier öffentlich zu tun Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral berichtet, daß von der Drucklegung des Rechnungsabschlusses, mit Rücksicht auf ie hohen Kosten, Abstand genommen werden müsse; es werde jedoch ein gewisse Anzahl geschrieben werden und damit jede Partei entsprechend ihrer Vertreteranzahl beteilt werden. Der Rechnungsabschluß wird sodann vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen. 8. Beschlußfassung wegen Aufnahme eines Darlehens Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft Vom Staatsamt für Finanzen ist folgendes Schreiben eingelangt Mit Bezug auf die Zuschrift vom 25. August 1920, Z. 23.451, beehrt sich das Staatsamt für Finanzen mitzuteilen, daß es nicht in der Lage ist, ein Darlehen in der erbetenen Höhe und unter den vorgeschlagenen Bedingungen zu gewähren. Die Bestimmungen hinsichtlich des Darlehens sind in dem Ge etze vom 22. Juli 1920, St.=G.=Bl. Nr 330 festgelegt; nach diesen ist der Staatssekretär ermächtigt, bis zum Betrage von 300 Millionen Kronen an autonome Gebietskörperschaften fünf einhalb Prozent verzinsliche Darlehen auf die Dauer von läng¬ tens fünf Jahren unter zu vereinbarenden Rückzahlungs= und Sicherungsbedingungen zu gewähren. Nach dem errechneten Schlüssel entfällt auf die Stadt Steyr im Rahmen des 800 Mil lionen-Kredites eine Summe von rund drei Millionen Kronen, welche der Staat unter nachstehenden Bedingungen als Darlehen gewährt werden kann, usw. Nach den Bestimmungen des vorzitierten Gesetzes ist für die Begebung eines Darlehens aus dieser Staatehilfe die Ein¬ wohnerzahl der betreffenden Städte maßgebend. Mit Rücksicht auf die gegenwärtige Geldknappheit ist es natürlich, daß die Stadtgemeinde Steyr sich um das Darlehen bewerben wird. Für Rückzahlung ist durch die jüngst beschlossenen Steuer= bzw Umlageerhöhungen Vorsorge zu treffen, damit der Rückzahlungs termin mit 1. August 1925 eingehalten werden kann. Im übrigen kann erhofft werden, daß ein Teil des Darlehens überhaupt nicht mehr zurückbezahlt werden muß, was nur nebenbei be¬ merkt wird. Die Sektion stellt demnach folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige im Prinzipe die Aufnahme eines Darlehens im Betrage von drei Millionen Kronen aus dem im Gesetze vom 22. Juli 1920, St G=Bl. Nr. 330 den autonomen Körperschaften seitens des Staatsamtes für Finanzen zur Darlehensgewährung bestimmten Summe von 800 Millionen Kronen in der für die autonome Stadt Steyr nach der Kopf. zahl berechneten Quote in vorgenannter Höhe von drei Millionen Kronen gegen fünfeinhalbprozentiger Verzinsung und Rückzahlung binnen fünf Jahren, resp. bis 1. August 1925 Da vom Gemeinderate das Wort zum Antrage nicht ge¬ wünscht wird, schreitet der Herr Vorsitzende zur Abstimmung und stellt vorher die Anwesenheit von zwei Drittel der Herren Gemeinderäte fest Der Sektionsantrag wird hierauf vom Gemeinderate mit Stimmeneinhelligkeit angenommen. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral ersucht die nwesenden Vertreter der Presse von der Bemerkung, daß das Darlehen vielleicht zur Gänze nicht zurückbezahlt zu werden brauche, in der Oeffentlichkeit keinen Gebrauch zu machen. 9. Unterflützungsansuchen Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft. 1. Ansuchen des Stenographen=Vereines um eine Subven¬ tion pro 1920 Sektionsantrag: In Anerkennung der nützlichen Bestre¬ ungen des Vereines pro 1920 eine Subvention von 200 K zu bewilligen. 333 Ungenommen. . Zum Subventionsansuchen der Freiwilligen Feuerwehr berichtet der Herr Referent, daß diese Frage gelegentlich der nächsten Präliminarberatungen gelöst werden wird. In unge¬ ähr 14 Tagen wird die neue Automotorspritze in Steyr ein¬ langen und wird bei dieser Gelegenheit der Bevölkerung sich von der Schlagfertigkeit unserer Feuerwehr überzeugen können. Wird zur Kenntnis genommen Dritte Sektion. 10. Ankauf von drei Baracken. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer 2 Die Dritte Sektion hat sich mit den Ankauf vondrei Baracken beschäftigt, welche zum Abbruche gelangen sollen. Vom Bauamte liegt uns folgender Bericht vor 1. Für das Stadtgut werden Depositorien benötigt, um Futtervorräte, Wagen, landwirtschaftliche Maschinen 2c. gesichert unterbringen zu können Das Stadtbauamt erachtet hiefür die Erwerbung von Baracken am zweckmäßigsten und billigsten. Nun bietet sich der malen die Gelegenheit, zwei Baracken der Siedlurg in Raming¬ steg zu erwerben, welche um den Schätzungsbetrag von j 29.500 K erhältlich wären Das Stadtbauamt stellt den Antrag, diese beiden Objekte für den Fall anzukaufen, als sie der Stadtgemeinde um den Betrag von zusammen 40.000 K überlassen werden 2. Die Amerikanische Kinderhilfsaktion hat anläßlich der Absicht des Vereines der „Kinderfreunde“ die ihr gehörigen und im Schloßpark aufgestellten Baracken zu veräußern, den Antrag estellt, diese Objekte seitens der Stadtgemeinde zu erwerben, damit die Kinder anläßlich der Ausspeiseaktion nicht den Un¬ bilden der einbrechenden schlechten Jahreszeit ausgesetzt wären. Mit Rücksicht auf die zahlreichen Auslagen, welche der Stadtgemeinde obliegen, muß es dem Beschlusse der Dritten Sek¬ ion überlassen bleiben, die Notwendigkeit des Ankaufes zu erwägen Die Kosten einer Baracke stellen sich nach eingeholten In¬ ormationen auf 20.000 K In Anbetracht des Umstandes, daß dem Verein die An¬ chaffung dieser Baracken zusammen nicht die Hälfte des der malen für eine Baracke begehrten Betrages verursacht hat, die Stadtgemeinde anläßlich der Aufstellung der Baracken eine Reihe von Ergänzungen dirser Baracken vornehmen ließ und schließlick der Verein bei zahlreichen Anlässen an die Unterstützung de Stadtgemeinde appelliert, wäre es nach hierortigen Dafürhalten edenfalls ein billiges Ver angen, wenn für den Fall, als die Stadtgemeinde den Ankauf einer oder gar beiden Baracken be schließen sollte, der Verein seine Forderungen herabmindern nöchte. Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe den Ankauf zweier Baracken in Ramingsteg nach dem Antrage des Stadtb namtes. Hinsichtlich der Erwerbung der dem Verein der „Kinderfreunde“ gehörigen Baracken wäre vorerst noch mit dem Verein, bzw. der Amerikanischen Kinderhilfsaktion in Ver¬ andlung zu treten und dem Gemeinderat erst dann über das rgebnis derselben zu berichten, resp. einen bestimmten Antrag u stellen. Die Sektion hat sich auch mit den im Schloßpark befind¬ lichn Baracken beschäftigt und liegt der Antrag vor, diese dem Vereine der „Kinderfreunde“ gehörigen Baracken durch die Stadtgemeinde anzukaufen, damit die Kinder nicht schutzlos bei chlechter Witterung im Freien stehen müssen. Diese Baracke hat auch Herr GR Prof. Brand besichtigt, und käme je eine der¬ lben auf 20.000 K zu stehen. Die Amerikanische Hilfsaktion at leider nicht soviel Geld um diese Baracken zu übernehmen. Herr GR. Steinbrecher erklärt begreifen zu können, aß den Kindern ein Wetterschutz geboten werden muß, man kann es aber nicht begreifen, daß der Leitung der Amerikanischen Kinderhilfsaktion in Steyr ein Entgegenkommen bewiesen werden soll, wenn von der Leiterin derselben ein solches in keiner Weis jefunden wird. Herr GR. Prof. Brand bemerkt zum ersten Antrag des nkaufes der Baracken für das Stadtgut, daß es notwendig sei, daß dort Raum geschaffen wird Was die Baracken im Schlo߬ ark anbelangt, so sind dieselben nicht unbedingt notwendig, venn anders Wandel geschaffen wird; es wäre nämlich möglich daß nur ein Teil der Kinder im Schloßpark ausgespeist wird und die übrigen die Ausspeisung in der Schule erhalten. Widerspruch bei den Vertretern der Lehrerschaft). Für die Kinder auf der Ennsleite wäre es wohl gewiß wünschenswert, wenn diesen der weite Weg von der dortigen Schule erspart würde und von der Zentralisierung der 42

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