2 Diese vorgedachte Aeußerung ist nicht in diesem Sinne gefallen und die Berichterstattung offenbar eine unrichtige Der Sinn der Aeußerung geht dahin, daß es eine Narren¬ heit wäre, wenn alle 36 Gemeinderäte an die Angestellten Auf¬ räge erteilen würden; derselben Ansicht wird auch der Gemeinde¬ rat sein. Ein Recht der Gemeinderäte in Parteiangelegenheiten zu intervenieren, kann ganz gewiß nicht bestritten werden, denn es liegt vielfach in der Ausübung des Gemeinderatsmandates, daß er sich um die Interessen derjenigen bekümmert, die ihn in den Gemeinderat entsendet haben. In der der Aeußerung unterlegten Form ist dieselbe nicht gesagt worden, sondern sie konnte lediglich darauf Bezug haben, daß Gemeinderäte nicht selbständig Auf¬ träge erteilen können Herr GR. Prof. Brand erklärt, von den Ausführungen vollkommen befriedigt zu sein. Vor Eingehung in die Tagesordnung gibt der Vorsitzende bekannt, daß drei Dringlichkeitsanträge vorliegen. Zum ersten Antrage erteilt der Vorsitzende dem Herrn GR. Tribrunner das Wort: GR. Tribrunner. Von der Ersten Sektion liegt nebst einem Vorberichte des Herrn Bürgermeisters folgender Dring¬ lichkeitsantrag vor: Die Beratungen über die Verfassungsreform stehen im Vordergrunde der Verhandlungen in der konstituterenden National¬ versammlung Bei Beratung über die Organisation des Staates müssen auch Normen über die Stellung der Gemeinden, ins¬ besondere der Statutarstädte geregelt werden. Die wirtschaftliche Autonomie der Gemeinden muß verfaßungsrechtlich festgelegt verden. Die Ausschußberatungen sind bereits im Gange; es ist daher hoch an der Zeit, daß der Gemeinderat seine Auffassung öffentlich ausdrücke Die erste Sektion stellt daher folgenden Dringlichkeitsantrag: Der Gemeinderat der Stadt Steyr steht auf dem Stand¬ punkt, daß die Unabhängigkeit der Städte und Gemeinden ver¬ fassungsmässig durch die Bundesgesetze gewährleistet werden müsse Er fordert demnach nachdrücklich und feierlichst die Regelung der Finanzhoheit zwischen Bund, Länder und Gemeinden und verlangt innerhalb dieser Kompetenz das autonome Steuerrecht der Gemeinderat der einzigen autonomen Stadt (außer er Landeshauptstadt) Oberösterreichs erklärt, daß eine Verfassung, velche den Gemeinden dieses Grundrecht nicht geben würde, für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden nicht vom Vorteil wäre, er fordert daher die Konstituante auf, dieses Grundrecht der Gemeinde verfassungsgemäß festzulegen Die Dringlichkeit des Antrages ist schon in demselben selbst gelegen und das Begehren auf dringliche Behandlung gerecht fertigt. Der Gemeinderat stimmt der dringlichen Behandlung des Untrages zu. Zum Antrage selbst weist der Referent darauf hin, daß bereits die Ausschußberatungen im Gange sind und die Gemeinden nit allen Mitteln trachten müssen, sich aus denselben günstige Steuerverhältnisse herauszuholen. Herr GR Prof. Brand erklärt, daß die Vertreter der Mino¬ rität gleichfalls dafür eintreten, daß den Gemeinden ein Steuerrecht eingeräumt werde, jedoch solle den Ländern ein entsprechendes Aufsichtsrecht und Führung in Finanzangelegenheiten gewährt bleiben. Es möge daher den Worten des Antrages: . . „inner¬ halb dieser Kompetez das autonome Steuerrecht, wobei ein zweck entsprechendes Au sichtsrecht der Länder gewahrt bleibt“ angefügt werden. Es würde zu einer sonderbaren Konsequenz in den ein¬ zelnen Gemeinden führen, wenn dem Lande nicht ein gewisses Aussichtsrecht und eine Führung in Finanzangelegenheiten zu¬ gestanden würde. Uebrigens haben die Gemeinden durch das bisherige Aufsichtsrecht des Landes gar keinen Schaden genommen; die Gemeinden sind vielfach durch die Länder gefördert worden Referent Herr GR. Tribrunner entgegnet, daß der Gemeinderat eigentlich nicht berufen ist, die Inieressen des Landes zu wahren und voraussetzen müsse, daß der Staat selbst das Interesse der Länder wahren wird. Wir verfolgen mit dem Antrage nur den Zweck, das Interesse unserer autonomen Ge¬ meinde zu verfechten; alles übrige werden sich die Länder selbst licht nehmen lassen Die vom Vorsitzendn eingeleitete Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag ergibt die Annahme desselben mit Stimmen¬ mehrheit, während der Zusatzantrag GR. Prof. Brand vom Gemeinderate abgelehnt wird dringlichkeitsantrag der zweiten Sektion im Einvernehmen mit der Spitalskommission. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. In der letzten Sitzung der Spitalskommission wurden diverse Forderungen vorgelegt, zu welchen Ihnen die zweite Sektion folgende Anträge stellt: Die Fußböden im St. Anna=Spital sind in so desolatem Zustand, daß dieselben dringendst einer Streichung erheischen. Primarius Dr. Oser erklärte, daß aus sanitären Rücksichten diese Streichung nicht aufgeschoben werden kann Zur Durch ührung dieser Maßnahmen wurden Gutachten und Offerte ein jeholt und das billigste Offert angenommen. Aus sanitären Gründen ist also der Anstrich der Böden unaufschiebbar not¬ wendig. Desgleichen die Anschaffung eines tauglichen Hand vagens, die Ausbesserung der schadhaften Matratzen und endlich die Erhöhung der Gebühren für Röntgenbehandlung und der Anschaffung einer Nähmaschine der Gemeinderat stimmt der dringlichen Behandlung des Antrages zu. Zum Antrage selbst führt Referent aus, daß das billigste Offert für die Streichung der Fußböden der Malermeister Ger¬ inger mit dem Betrage von 14 70) K stellte, weßhalb der An¬ rag gestellt wird, dieses Offert anzunehmen err Vizebürgermeister Dedic begehrt, daß Gerlinger ine zweijährige Garantie gebe, welcher Forderung sich der Re¬ erent anschließt und seinen Antrag dahin ergänzt. Die vom Vorsitzenden eingeleitete Abstimmung ergibt die Annahme des Offertes Gerlinger, sowie die von der Spitals¬ kommission beantragten Anschaffungen Dringlichkeitsantrag des Verkehrskomitees Referent Herr GR. Tribrunner Am 9. September langte vom Komitee der elektrischen Bahn Taunleiten—Enns—Steyr eine Einladung zu einer am 13. d. M. stattgefundenen Besprechung ein, an welcher Herr Bürgermeister Wokral und vom Verkehrskomitee Herr GR. Stein¬ brecher und“ vom Stadtbauamte Herr Ingenieur Minarzik teil¬ nahm. Bei dieser Besprechung wurde auf die dritte Variante zurückgegangen, welche auch vom Gemeinderate in der Sitzung vom 2. September angenommen wurde. Bei der Besprechung vurde folgendes Uebereinkommen getroffen: 1. Für die erste Variante liegt die Bewilligung der Vor¬ onzession seitens des Staatsamtes für Verkehrswesen vor, ist daher die erste Variante in erster Linie zu trassieren und sind die bereits begonnenen Trassierungsarbeiten fortzusetzen 2. In Ansehung der dritten Variante hat das Aktions¬ komitee um die Vorkonzession einzuschreiten und ist nach der Erteilung derselben durch das Staatsamt für Verkehrswesen auch iese dritte Variante zu trassieren 3. Die beteiligten Gemeinden erklären vorläufig, für die gesamten Trassierungskosten sowohl der ersten Variante, als auch er dritten Variante aufzukommen, und zwar wie schon ver¬ einbart, nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl dieser Ge¬ neinden. Gelangt die erste oder dritte Variante zur Ausführung, o hat die dieses Werk zur Ausführung bringende juristische Person (Aktien=Gesellschaft) die genannten Kosten zu übernehmen und demgemäß den die Kosten vorschießenden Gemeinden Ersatz zu leisten. Gelangt keine von beiden Varianten zur Ausführung, was nach der Auffassung der versammelten Interessenten nicht zu erwarten ist, so werden in diesem Falle die gesamten Kosten von den beteiligten Gemeinden nach dem Verhältnisse der Ein¬ wohnerzahl endgiltig getragen. Die Versammlung nimmt das Ausscheiden des Herrn Ingenieur Rumpl aus dem Aktionskomitee zur Kenntnis und vählt einstimmig Herrn Bürgermeister Josef Wokral von Steyr in dasselbe Das Verkehrskomitee ersucht im Dringlichkeitswege dieses Uebereinkommen zu genehmigen Der Gemeinderat stimmt der dringlichen Behandlung zu Zum Antrage selbst führt der Referent aus, daß die Kosten er Trassierung der Varianten zirka 50 000 K betragen dürften und stellt die Verkehrskommission den Antrag, es möge der lebernahme der auf Steyr entfallenden Quote zu den Kosten der Trassierung der dritten Variante im Sinne des Ueberein¬ kommens zugestimmt werden Ungenommen Der Gemeinderat tritt sodann in die Verhandlung der Tagesordnung ein Die ersten und zweiten Punkte sind vertraulich 3. Ansuchen der städtischen Armenräte, betreffend Ver¬ leihung der Bürgerstiftungen. Referent Herr GR. Dr. Peyrer=Angermann. Eine Reihe von Armenvätern der Stadt hat wegen der Textierung des Gemeindestatutes Befürchtungen ausgesprochen und glaubt, daß durch die Verallgemeinerung des Begriffes „Bürger“, die mit dem Bürgerrecht ausgestatteten Gesuchsteller im eine Stiftung verkürzt würden. Praktisch ist zu bemerken daß diese Stiftungen infolge der Geldentwertung beinahe ihre Bedeutung als Unterstützungsmoment verloren haben. Die Sek¬ ion steht auf dem Standpukt, daß der Wille des Stifters jeder¬ it strenge zu beobachten ist und stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat nehme zur vorstehenden Zuschrift insoferne Stellung, ls bestimmt wird, daß sich bei Vergebungen von Stiftungen strenge an die Weisungen des bezüglichen Stiftbriefes zu halten ist Angenommen 4 Aeußerung über den Lokalbedarf für zwei weitere 4. Bast- und Schankgewerbe-Konzessionen Referent Herr GR. Tribrunner Für die Verleihung einer Gast= und Schankgewerbe=Konzession auf der Ennsleite liegen zwei Gesuche vor, und zwar eines vom hemaligen Gastwirt Johann Kirchner und eines von Franz König. Ersterer ist Austauschinvalide und beabsichtigt das Haus kr. 23 auf der Ennsleite für Gasthauszwecke zu erwerben. Dies hatte jedoch zur Folge, daß von dem Hause Nr 23 auf der Ennsleite eine Wohnung wegfallen würde, was mit der gegen¬ wärtigen Wohnungsnot nicht v reinbar ist. Herr König ist eben¬ alls Invalide und mit 66 Prozent erwerbsunfähig. König will um Gastwirtsbetriebe ein stabiles Gastlokal errichten und hat dazu angeblich die Zusicherung der Brauerei. Dieser Vorgang ätte den Vorzug, daß die herrschende Wohnungsnot nicht ver¬ chärft wird. Zwei Konzessionen können nach Ansicht der Sektion ür die Ennsleite nicht bewilligt werden und spricht daher dahin aus, daß eine Konzession, und zwar an Herrn König verliehen werde. Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe
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