2 Hierauf tritt der Gemeinderat in die Verhandlung der Tagesordnung ein Die Punkte 1, 2 und 3 sind vertraulich und werden am Schlusse des öffentlichen Teiles behandelt. I. Sektion. 4. Regelung der Martplatz= u. Standlgebühren Referent Herr GR. Tribrunner Der städt. Gefällseinnehmer Herr Jöbstl hat hin¬ gewiesen, daß die bestehenden Gebühren für Marktplatz¬ und Standlgebühren aus dem Jahre 1905 stammen und weist nach, daß der Mangel an Scheidemünzen den ganzen Betrieb erschwert und die dermalen bestehenden Gebühren in keiner Weise gegenüber den geltenden Preis¬ ätzen mehr entsprechen Es wird daher beantragt, der Gemeinderat wolle die im umstehenden Berichte neu angeführten Marktplatz¬ sind: und Standlgebühren, welche wie folgt festzusetzen Kübel 2c., ür jeden Korb, Schwingen, Schaffel, Kanne a) 20 worin sich Feilschaften befinden 20 für jeden Buschen junger Bäume b) für jeden Karren Kränzl, Handwagen, Schlitten c) und Standl unter einem Meter, auf dem sich 7 50 Feilschaften befinden d) für jeden einspännigen Wagen oder Schlitten, 1 K auf dem sich Feilschaften befinden ür jeden zweispännigen Wagen oder Schlitten, 8) 2 K auf dem sich Feilschaften befinden 70 Für Wägen, Schlitten, Karren oder Kränzl, deren stabile Form und Größe durch irgend eine Vorrichtung oder Belag verlängert wird, mithin nehr einem Standl nahe kommt, ist selbst¬ verständlich nicht die Gebühr für Karren, Wägen, sondern die Gebühr für Stände zu ntrichten von jedem Verkaufsplatz oder Stand bis zu t) m Länge 1 für jeden weiteren angefangenen Meter ist 8) K mehr zu entrichten Verkaufsplätzen und Ständen, welche eine Bei Tiefe von über 1 m überschreiten, ist das Uebermaß der Tiefe über 1 m der Länge dieser Verkaufsplätze und Stände zururechnen und hiernach die Gebühr für solche Plätze oder Stände zu berechnen; 1 K für jedes Stück Vieh großer Gattung n) 50 R kleiner vor¬ genehmigen und die Einhebung derselben in der geschlagenen Höhe beschließen Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate an¬ genommen. 5. Beschlußfassung hinsichtich des Lokalbedarfes für die Erteilung einer Konzession zum Alt¬ kleiderhandel. Referent Herr GR. Tribrunner.C.“ Johann Springer hat um die Konzession zum Alt¬ kleiderhandel angesucht. Die oberösterr. Landesregierung erlangt nun einen Gemeinderatsbeschluß und eine Aeußerung über den Bestand des Lokalbedarfes. Nach den durch das Polizei=Inspektorrat gepflogenen Er¬ hebungen bestehen in Steyr neun Geschäfte, die den Altkleiderhandel betreiben, so daß von einem Lokalbedar ür die nachgesuchte Konzession nicht gesprochen werden könne. Die Sektion beantragt daher: Der Gemeinderat der Stadt Steyr wolle mit Rücksicht auf den Umstand, daß bereits neun Geschäfte, die den Altkleiderhandel betreiben und überdies zwei Trödler sich mit demselben Handel beschäftigen, erklären, daß ein Lokalbedarf für einen solchen Handel nicht besteht. Da der Gesuchsteller K kein Kriegsinvalide ist, kann auch aus diesem Titel eine Berücksichtigung nicht eintreten Herr GR. Schickl ersucht, unter den bestehenden Trödler= und Altkleidergeschäften Umschau zu halten, ob alle diese Geschäftsinhaber zur Führung berechtigt sind. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral bemerkt daß dies kein Gegenstand der Beratung sein könne, ondern sich der Gemeinderat heute nur über den Lokal¬ bedarf zu einem neuen Altkleidergeschäfte zu äußern habe ierauf wird der Sektionsantrag vom Gemeinderate angenommen. 6. Aenderung eines Versorgungsvertrages. Referent Herr GR. Tribrunner. In der Gemeinderatssitzung vom 14. November 1919 wurde ein Versorgungsvertrag mit dem erwerbsunfähigen Josef Haderer errichtet. Es hat sich nun ergeben, daß icht dessen gesamtes Vermögen von 31.000 K der Gemeinde für die Versorgung des Genannten zur freien Verfügung steht, sondern 19.300 K dadurch gebunden sind, als Haderer hievon nur den Zinsengenuß bezieht, welcher jedoch, da der Genannte doch auch kleinere Be¬ dürfnisse für seine Person zu befriedigen hat, im Be¬ trage von etwas über 500 K pro Jahr ihm belasser werden sollen. Die Sektion hat über die geänderte Situation eingehend beraten und stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle sich mit der Abtretung des für Josef Haderer frei verfügbaren Vermögens im Be¬ trage von zirka 20.700 K zufrieden erklären und die Aufnahme des Genannten in das städtische Versorgungs¬ heim gegen Erlag dieses Betrages genehmigen. Die hiezu notwendige Genehmigung der Pflegschaftsbehörde ist vom Amte einzuholen. Auf eine Abtretung des dem Josef Haderer zu¬ tehenden Fruchtgenusses aus dem Vermögen der Frau Marie Kratochwill wolle zugunsten desselben verzichtet werden Der vom Gemeinderate in der Sitzung vom 14. November 1919 genehmigte Versorgungsvertrag ist hinsichtlich der Vermögensübernahme richtig zu stellen. Der Sektionsantrag wird einhellig angenommen II. Sektion. . Stadtkassetagebuchabschluß pro April 1920 Nach eingehenden Erläuterungen durch Herrn Re ferenten Vizebürgermeister Nothhaft wird der Stadt¬ kassetagebuchabschluß zur Kenntnis genommen. 8. Unterstützungsansuchen Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft. Es liegt nur ein Ansuchen und zwar des Fürsorge vereines für Taubstumm=Blinde in Oesterreich vor. Mit Rücksicht auf die Unterstützung der armen Taubstumm¬ Blinden beantragt die Sektion, dem Vereine 50 K zu bewilligen. #0 73 Der Gemeinderat stimmt dem Sektionsantrage zu. III. Sektion. 9. Einfriedung in der Artilleriekaserne. Referent Herr GR. Schickl. Vom Stadtbauamte liegt uns folgender Bericht vor: Bericht über die Absonderung eines Teiles der Artilleriekaserne. Gelegentlich der Rückstellung der Artilleriekaserne¬ verkstätte an die Stadtgemeinde wurde auch die Ein¬ riedung jenes Teiles des Kasernenkomplexes besprochen,
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