4 falle jedesmal entschuldigen; einen gegenteiligen Vorwurf müsse er sich verbieten Herr Vorsitzender bemerkt, daß ein solcher Vorwurf nicht gefallen sei. Frau G.=R. Zachhuber erklärt, daß ihr jede persönliche Stellungnahme vollkommen ferne liege und eine solche Annahme entschieden zurückweisen müsse Herr Vorsitzender Vizebürgermeister Mayrhofer be¬ zeichnet die in der Fassung bekrittelte Differenz als eine so ninimale, daß es eigentlich nicht dafür stehe, darüber Zeit zu erlieren; wer weiß, ob die gegenwärtige Majorität nächstes Jahr noch hier sitze, dann komme die Fassung einer anderen Majorität zugute. Wenn in Linz diese Fassung angenommer wurde, könne man keine solchen Bedenken tragen Hierauf läßt der Herr Vorsitzende, da vom Ge¬ meinderate das Wort nicht mehr gewünscht wird, über die Ab¬ änderungsanträge des Herrn G.=R. Prof. Brand abstimmen Die Abänderungsanträge des Herrn G.=R. Prof. Brand werden vom Gemeinderat mit Mehrheit abgelehnt und sodann in zweiter Abstimmung das Statut für das städtische Jugendamt unverändert angenommen. 2. Beschlußfassung hinsichtlich einer neuen Geschäfts¬ ordnung für den Gemeinderat Referent Herr G.=R. Tribrunner 7 Der Entwurf der neuen Geschäftsordnung für den Ge¬ meinderat ist allen Parteiobmännern zugegangen und haben dieselben sicherlich hiezu Stellung genommen. Auf die Frage, ob die Verlesung des ganzen Entwurfes gewünscht wird, be¬ schließt der Gemeinderat, in die Lesung nur jener Paragraphe zu stimmen, für welche Aenderungen beantragt werden. Zu § 9 (Gelöbnis) wird die Einschaltung den „deutschen Charakter der Stadt Steyr zu wahren, beschlossen. Zu § 14 wird beschlossen, einzuschalten . „und dabei allfällige Wünsche der im Gemeinderate vertretenen Parteien“ und den Absatz „Die Zahl der Mitglieder der einzelnen Sektioner bestimmt der Bürgermeister nach dem Umfang der Geschäfte“ zu streichen. Zu § 15 wird die Verdeutschung von formell auf klar angenommen Zu § 16, Absatz 3, wird die Einschaltung * * „Die Sonder¬ ausschüsse erstatten dem Gemeinderate den Bericht über die Ergebnisse ihrer Beratungen und haben „aber nicht“ das Recht ur Antragstellung an den Gemeinderat“ Diesem Absotz ist anzuhängen: „Ueber die Beratungen der Sektionen und Ausschüsse ist ein Beschlußprotokoll zu führen und vom Vorsitzenden zu fertigen zu § 18 wird der Text folgend richtig gestellt: In Geldangelegenheiten kann eine Sektion nur über Ausgaben bis zum Höchstbetrage von K 2000 — im einzelnen Falle selbständig verfügen, insoweit hiefür im Voranschlage eine Bedeckung vorhanden ist. Ausgaben im Betrage von über 2000 K sind dem Gemeinderate zur Beschlußfassung zu unterbreiten“ Zu § 21 wird die Anwesenheit der Mitglieder des Ge¬ meinderates von mindestens 19 (früher 18) einschließlich des Vorsitzenden gefordert und angenommen. § 25 wird ergänzt „Ueber Interpellationen und deren Beantwortung ist eine Debatte „nur über besonderen Beschluß es Gemeinderates“ zulässig. Zu § 45 wird der letzte Absatz mit folgendem Wortlaut angenommen Die Sitzungsprotokolle sind zu vervielfältigen und jedem Gemeinderatsmitgliede zuzustellen. In die Protokolle des ver¬ traulichen Teiles der Sitzungen ist jedoch vom Bürgermeister nur den Gemeinderatsmitgliedern Einsicht zu gestatten. Die Geschäftsordnung wird sodann vom Gemeinderate einhellig angenommen. leber Vorschlag des Herrn Vorsitzenden werden die Punkte: 12. „Zuschrift des Staatsamtes für Heerwesen, be¬ treffend Rückstellung des Artillerie=Exerzierplatzes“ und 13. „Wahl ines Komitees zur Errichtung und Verwaltung des Stadtgutes im ehemaligen Artillerie Exerzierplatz“ vereinigt behandelt. Referent Herr G.=R. Kletzmayr. Vom Staatsamte für Heerwesen ist eine Zuschrift anher gelangt, welche vom Magistrate Steyr am 1. April l. J. be¬ antwortet wurden. Die beiden Schriftstücke werden vom Herrn Referenten verlesen Diese Antwort hätte der Gemeinderat nun nachträglich zu genehmigen. In der Folge dieser übernommenen Bedingungen hat der Magistrat mit Frau Achleitner eine Vereinbarung getroffen. Der Herr Referent bringt auch den Amtsbericht zur Verlesung diese Vereinbarungen, welche nach dem Amtsberichte den Interessen der Gemeinde förderlich sind, wären gleichfalls durch den Gemeinderat nachträglich zu genehmigen. Herr G.=R Steinbrecher verweist auf den Wortlaut des Amtsberichtes, wonach die Gemeinde erst mit 1. Oktober l. I das von Frau Achleitner nicht benötigte Vieh und die Gerät¬ chaften übernehmen könnte und bemerkt, daß der Fall eintreten könnte, daß die Gemeinde durch Wegverkauf vor diesem Termin das Nachsehen haben könne, daher beantrage, daß sich die Ge meinde das Vorkaufsrecht für das Vieh und die Gerätschaften auf alle Fälle sichere stimmt sodann der Antwort Der Gemeinderat des Magistrates an das Staatsamt für Heerwesen, sowie den Ver¬ inbarungen mit Frau Achleitner unter gleichzeitiger Annahm des Zusatzantrages des Herrn G.=R. Steinbrecher, daß die Ge¬ meinde das Vorkaufsrecht auf das von Frau Achleitner nicht benötigte Vieh und die Gerätschaften eventuell vor dem Ueber¬ jabstermine sichere, zu Zu Punkt 13 wird sodann der Sektionsantrag auf Wahl n das Komitee mit dem Wahlvorschlage der Herren Vize¬ bürgermeister Mayrhofer und Gemeinderäte Witzany, Stein¬ recher, Prof. Brand und Eisterlehner angenommen. 14. Bestellung der Funktionäre für das Mietamt. Referent Herr G.=R. Kletz mayr Laut vorliegendem Amtsberichte sind die Funktionäre für as Mietamt neu zu bestellen. Die 1. Sektion stellt den Antrag, in das Mietamt zu entsenden die Herren: G.=R. Tribrunner, G.=R. Reisinger, Dr. Schneeweiß, Dr. Spängler, Franz Hingerl ind Franz Grillenberger. Der Gemeinderat stimmt dem Sektionsantrage einhellig zu. 15. Ansuchen der Rauchfangkehrer-Genossenschaft um Kehrtariferhöhung. Referent Herr G.=R. Dr. Peyrer=Angermann Zu dem Ansuchen der Rauchfangkehrer liegt ein Auftrag der Landesregierung vor, eine Kommission zur Ueberprüfung esselben bei gleichzeitiger Bucheinsicht zu bilden. Nach den tat¬ sächlichen Verhältnissen bestehe in Steyr schon seit längerem ein öherer Tarif als in Linz und werde auch dieser Umstand durch die Ueberprüfung seine Bestätigung finden können. Jeden¬ falls hat die Gemeinde dem Auftrage der Landesregierung nach¬ zukommen und stellt daher die 1. Sektion den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, in die Ueberprüfungs¬ ommission aus dem Gemeinderate die Herren Heinrich Bach¬ mayr und Alois Saiber, sowie als Buchsachverständigen den Direktor der Handelsschule, Herrn Fritz Braun, zu entsenden Der Rauchfangkehrer=Genossenschaft wird es freigestellt, ihre Vertreter in die Ueberprüfungskommission namhat zu machen Herr G.=R. Aigner erklärt, daß er sich genau über die Forderung der Rauchfangkehrer unterrichtet habe und diese nur us den fortwährenden Steigerungen der Löhne und der Materialpreise entspringen. Die Lebensmittelweise für die Ge¬ hilfenschaft und den Meister sind heute viel schwieriger als im Frieden, weil in diesem die Rauchfangkehrer am Lande meist gratis verpflegt wurden, was heute nicht mehr der Fall ist, ondern alles um teueres Geld erkauft werden muß, wenn es überhaupt zu bekommen ist. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer wendet ein, daß dies alles die Verfügung der Landesregierung zur Bildung einer Ueberprüfungskommissson nicht aufhebe Herr G.=R. Aigner erwidert, daß die Forderungen der Rauchfangkehrer von der Landesregierung ohnehin nahezu be¬ wvilligt sind und nur noch die Bucheinsicht fordert. Von dieser Buch insicht solle aber der Gemeinderat absehen, weil ohnehin ein tatistischer Ausweis vorliegt, der genauestens kontrolliet werden kann. Die Gehilfen machen auch die Forderung auf Rück¬ wirkung der Erhöhungen auf 1. Jänner geltend. Früher war er Lohn eines Gehilfen 130 K, heute verlangt er 350 K uind Verpflegung und die Arbeitskleidung; dazu kommt die Wohnung, Beheizung und Beleuchtung, so daß ein Gehilft eute ein Jahresgehalt von 43.960 K bezieht, während der Meister nur auf 30.000 K zu stehen kommt. Es kommt in der Entscheidung lediglich mehr auf die Gemeinden an und ersucht Redner, mit Rücksicht auf die vorhandene kontrollierbare Statistik von der Bucheinsicht Abstand nehmen zu wollen Herr G.=R. Dr. Peyrer verweist auf den Auftrag der Landesregierung, den die Gemeinde unbedingt zu erfüllen hat nach dieser Ueberprüfung stehe es dem Gemeinderate immer noch frei, den Forderungen der Rauchfangkehrer zuzustimmen Herr Vizebürgermeister Dedic beantragt mit Rücksicht auf die Unterbrechung, welche die heutige Sitzung durch die orgeschrittene Zeit erfahren wird, die Angelegenheit bis zur Fortsetzung der Sitzung zu vertagen, und könne bis dahin das leberprüfungsergebnis vorliegen. Herr Vorsitzender läßt über den Vertagungsantrag bstimmen der Vertagungsantrag wird vom Gemeinderate abgelehnt. err G.=R. Steinbrecher wendet sich gegen das Be¬ zehren des Herrn G.=R Aigner, von der Bucheinsicht abzuseher und erklärt, daß in der Genossenschaft der Rauchfangkehrer manche Vorgänge festzustellen sind, die unsympathisch wirken. Daß die Bezugsverhältnisse zwischen Gehilfen und Meister so widersprechende sind, sei nicht glaubwürdig, sonst würde jeder Meister als Gehilfe gehen und keine Steuern abzugeben brauchen. Eine scharfe Kontrolle dieses Gewerbes ist jedenfalls am Platze, amit einmal bekannt werde, was die Rauchfangkehrer eigentlich verdienen. Redner ersucht daher, dem Sektionsantrage zuzu¬ timmen. Der Gemeinderat stimmt sodann dem Sektionsantrage mit Stimmenmehrheit zu.
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