h) Anstellung von provisorischen Sicherheitswachleuten. Herr Referent G.R. Reisinger berichtet über den Amtsantrag auf Anstellung von 7 Sicherheitswachmännern, deren Probezeit am 1. März l. J. abgelaufen ist und welche zur definitiven Anstellung beantragt werden. Der Sicherheitswachmann Karl Eisenweger hat sich in seiner Probezeit in moralischer Beziehung nicht bewährt und stellt daher die Sektion folgenden Antrag: Der Gemeinde beschließe die definitive Anstellung der provisorischen Sicherheitswachmänner: Johann Oberndorfer, Maximus Otto, Johann Oberhuber, Max Strohmayr, Josef Holub, Karl Mayr und Urban Schreiberhuber. Karl Eisenweger ist nicht anzustellen, sondern zu entlassen. Der Sektionsantrag wird von Gemeinderate angenommen. Die definitive Anstellung hat mit 1.März 1920 zu erfolgen. Punkt II. Aufnahnen in den Gemeindeverband: Referent Herr G.R. Prof. Brand: Auf Grund des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 R.G.Bl. No. 222 sind in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufzunehmen: Johann Steininger samt Frau und 3 Kindern, Schuhmacher, Franz Hann, Fabriksarbeiter, samt Frau und 1 Kind, Alois Steinwender, Taglöhner. Nachfolgende Parteien, welche um das Heimatsrecht in Steyr angesucht jedoch dasselbe noch nicht ersessen haben, werden abgewiesen: Gaisböck Franz, Magazinarbeiter, Zeiss Josef, Zahntechniker, Gaisböck Georg, Bahnarbeiter und Steininger Karl. Herr Bürgermeister Wokral teilt noch mit, dass Herr G.R. Chalupka nach Linz verreisen musste und Herr G.R. Dr. Furrer krank ist, wesshalb die beiden Herren als entschuldigt von der Gemeinderatssitzung abwesend zu gelten haben. Schluß der vertraulichen Sitzung um 5 Uhr nachmittags. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Beglaubiger:
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2