Gemeinderatsprotokoll vom 13. März 1920

Das Begehren II findet seine Begründung in dem Umstande, als durch den niederen Stand der Wache dermalen der 8 Stundentag noch nicht eingeführt werden kann, daher 12 Stunden Dienst zu leisten ist für welchen eben die Überstundenzulage monatlicher 200 K erbeten wird. Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe dem Ansuchen der Wache zuzustimmen. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral bemerkt hiezu, dass nach eingeholter Erkundigung in Linz tatsächlich diese Überstundenentlohnung erfolgt. Was den 8 Stundentag anbelangt, so muss derselbe so aufgefasst werden, dass auch nach der Dienstleistung von 8 Stunden eine Zeit für Bereitschaftsdienst eingeschaltet werden muss, sonst sinke der Stand der verfügbaren Wache auf ein Viertel herunter, mit welchem im Falle von Unruhen nichts anzufangen ist. Erst bei Einführung dieses Bereitschaftsdienstes ausser der Achtstundendienstleistung könnte oder sollte die Überstundenentlohnung dann bewilligt werden. Nach längerer Wechselrede wird vom Gemeinderate die Überstundenentlohnung monatlicher 200 K rückwirkend auf 1. März 1920 bis zur Einführung des Achtstundentages bewilligt. Bei Einstellung der neuernannten 30 Wachleute wird sodann eine Diensteseinteilung im Sinne der Ausführungen des Herrn Bürgermeisters zu treffen sein. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer übernimmt den Vorsitz. d) Ansuchen der Amtsdiener um Bewilligung von einem Paar neuer Schuhe und 2 Dopplern. Nach Befürwortung des Ansuchens durch Herrn Vizebürgermeister Dedic wird der Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe dem Ansuchen der städt. Amtsdiener mit Rücksicht auf vorhandene Ledervorräte zuzustimmen, vom Gemeinderate angenommen. Die Besohlung und Neubeschaffung der Schuhe ist in Eigenregie zu übernehmen. e) Ansuchen der Lebensmittelaufbringungskommission um Übernahme der Kosten einer Kanzleihilfskraft. Nach Vortrag des Amtsberichtes durch den Herrn Referenten G. R.Reisinger stellt derselbe den Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe der Lebensmittelaufbringungskomission zur Bezahlung einer Kanzleikraft 1000 K zu bewilligen. Nach Aufklärung der Verhältnisse durch Herrn Bürgermeister, beschliesst der Gemeinderat bis auf weiteres die 1000 K pro Monat zur Bezahlung einer Hilfskraft zu bewilligen, nicht anzunehmen sondern dem in der Wechselrede von Herrn Vizebürgermeister Dedic gestellten Gegenantrag auf Vertagung der Beschlussfassung anzunehmen. f) Das Ansuchen des Gemeindesekretärs Karl Kapinus um Anstellung als Kanzleibeamten wird dermalen bis zur Neubesetzung von Stellen zurückgestellt. g) Antrag der II. Sektion auf Versicherung der Sicherheitswache gegen Unfall bei der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt in Salzburg Herr Referent G.R. Reisinger berichtet über die Beratungen in der I. Sektion und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Städtische Sicherheitswache, die Angestellten des Krankenhauses und die Arbeiter des Bauamtes, sowie die Schuldiener gegen Unfall nach den vorgeschlagenen Prämiensätzen bei der Arbeiter Unfallversicherungsanstalt für Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg zu versichern, und die hiefür errechnete Versicherungsprämie zu bewilligen. Der Sektionsantrag wird von Gemeinderate angenommen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2