Gemeinderatsprotokoll vom 28. Februar 1920

und daher als marktunzulässig konfisziert aber als nicht gesundheitsschädlich den Stadtarmen gegeben. Es wurden demnach vom ädtischen Polizei¬ Inspektorate imJahre 1918 insgesamt 24.924 und 1919 28319 Gegenstände behandelt, ganz ab¬ esehen von den ziffermäßig zwar nicht festgestellten, mmerhin aber ganz bedeutenden Anzahl von abge vickelten Telephongesprächen. Georg Laher. Die Mitteilungen werden vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral geht so¬ in die Tagesordnung ein dann Die Punkte I, II und III der Tagesordnung werden der vertraulichen Behandlung am Schlusse des öffentlichen Teiles vorbehalten Hiezu bemerkt der Herr Vorsitzende, daß der Punkt I, nachdem ein Beschluß des Gemeinderates auf Ausschreibung der Stelle eines „Jugendfürsorgearztes“ bereits vorliegt und sich nur die Sektion damit zu be¬ fassen hat, von der Tagesordnung zu streichen ist. Dies trifft ebenso hei Punkt X „Bestellung einer Gebäude¬ dministration zu. Bezüglich Punkt XV, „Genehmigung eines neuen Armenstatutes“ und Punkt XVII „Aenderung es Statutes für das Jugendamt“ kommen diese beiden unkte ebenfalls zu streichen, da hierüber noch Vorver¬ andlungen notwendig werden Wird zur Kenntnis genommen Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral berichtet, daß er um ½4 Uhr zu einer kreisgerichtlichen Verhandlung als Zeuge geladen sei und ersucht bis zu seiner Rückkehn die Verhandlungspunkte der II. Sektion vorzunehmen. Ungenommen. derr Vizebürgermeister Mayrhofer übernimmt den der II. Sektion. Vorsitz Punkt VI. Aufnahme eines Darlehens bei der Landeshypothekenanstalt und Gewährung eines Dar lehens an die Elektrizitätswerke in Steyr.¼ Referent Herr GR. Saiber bringt die Zuschriften der Elektrizitätswerke zur Verlesung Der Magistrat ist diesbezüglich auch an die Landes¬ ypothekenanstalt herangetreten, welche sich wie folgt äußert „In Beantwortung d. ä. Anfrage vom 23. De¬ 1919, Z. 40.206 (eingelangt am 27. De¬ zember 919), beehren wir uns, Folgendes mitzuteilen: zemben Der gewünschte Darlehensbetrag per 1 Millionen Kronen könnte entweder als Hypothekardarlehen oder als Kommunaldarlehen gewährt werden. Im ersteren Falle müßte ein im städtischen Besitze befindliches Realitätenkomplex, z. B. das Rathaus mit den der Stadtgemeinde eigentümlichen Zinshäusern verpfändet werden; im Falle des Kommunaldarlehens wären 4 % ¼ % Regiebeitrag vom jeweiligen Kapitalswerte iebst und einer mindestens 12 %igen Amortisationsquote Da im besagten Schreiben die Amortisationsfrist mit 10, eventuell 20 Jahren in Aussicht genommen erscheint, so würde die Amortisationsquote 7 ½ % resp. 12 ½ % betragen. zur diesbezüglichen Orientierung schließen wir eine entsprechende Tabelle zur Kenntnisnahme bei. Was nun die Frage, welche von den beiden Modalitäten zu wähler sei, anbelangt, so sei darauf hingewiesen, daß die Direktion, nachdem es sich um die Geldbeschaffung für gemeinnützige Zwecke handelt, bereit ist, bei Gelegenheit der Darlehensbewilligung eventuell die Gewährung einer Bonifikation in Antrag zu bringen, welche naturgemäß im Falle der Hypothezierung des Darlehens höher aus¬ allen dürfte, als bei einem nicht hypothezierten — vorausgesetzt, daß zur Zeit der Kommunaldarlehen Zuzählung die Kurslage eine Bonifikation noch er¬ möglicht Eine Zusicherung einer solchen kann derzeit natur¬ gemäß nicht abgegeben werden. Sollte die geehrte Stadt¬ emeindevorstehung unter vorstehenden Bedingungen auf das angefragte Darlehen reflektieren, so wäre zunächst 3 der bezügliche Gemeinderatsbeschluß und dann die vor¬ chriftsgemäße Publizierung desselben zu veranlassen leichzeitig aber sofort beim oberösterreichischen Landtage m Wege des oberösterreichischen Landesrates um Zustimmung zur Aufnahme dieses Dar¬ lehens (§ 21b der Stat. der k. k. Anstalt) und 2. um Zustimmung zur Darlehensbewilligung (§ 21, Abs. 5 des Stat. der k. k. Anstalt) anzusuchen und zwar vorsichtsweise auch um letztere sub. 2.) angeführte Zustimmung, wenn ein Hypothekardarlehen n Aussicht genommen werden sollte. Schließlich sei darauf aufmerksam gemacht, daß größtmöglichste Beschleunigung im Interesse der Darlehens¬ nehmerin gelegen sein dürfte Ein Gesuchsformular liegt bei und wäre seinerzeit entsprechend belegt anher einzusenden; derzeit erfolgen die Zuzählungen al pari“. Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe, von der oberösterreichischen Landeshypotheken anstalt in Linz ein Kommunaldarlehen in der Höhe von 1 ½ Millionen Kronen zum Zwecke eines Darlehens an die Elektrizitätswerke Steyr aufzunehmen. Mit der Beschlußfassung über die Inanspruch¬ rahme des Kredites bei der Landesregierung und die Begebung des Darlehens an die Elektrizitätswerke Steyr ist solange zuzuwarten, bis eine genügende Sicher¬ stellung durch die Gesellschaft der genannten Werke erfolgt ist. Herr GR. Prof. Brand frägt, wer eigentlich der¬ jenige ei, der die Sicherstellung der Gemeinde gegen¬ über gewährleistet Herr GR. Saiber erwidert, daß selbstverständlich die Elektrizitätswerke die Sicherstellung gewährleisten nüssen; diese Sicherstellung sei sodann durch den Gemeinderat zu überprüfen. Die Sektion hat sich anfangs mit dem Gedanken getragen, daß die Sicherstellung in der Weise gegeben werden solle, daß die Gesellschaft nit ihren ganzen persönlichen Vermögen zu haften habe; nachdem aber die Gemeinde selbst an der Elektrizitäts esellschaft beteiligt ist, dürfte diese Art, da sie für ein von ihr selbst gewährtes Darlehen haften müßte, nicht urchführbar sein Herr GR. Witzany verlangt weitere Verhandlungen mit dem Elektrizitätswerke hinsichtlich der Haftung. Es nüsse aber auch im Falle der Gewährung des Dar¬ ehens verlangt werden, daß die Gemeinde mit ent¬ prechenden Strom beliefert werde; die gegenwärtige Stromzulieferung ist eine so mindere und unzufrieden¬ tellende, welche länger nicht geduldet werden könne Hierüber soll beim Verwaltungsrate energisch Vor¬ ellung erhoben werden; es müsse darauf hingearbeite werden, daß wir nicht nur von der Gmundner Fern¬ eitung abhängig sind, und die Gemeinde Steyr an das neue Netz Linz—Steyr ehebaldigst angeschlossen wird. Herr Vorsitzender Vizebürgermeister Mayrhofer bemerkt, daß er in der Sitzung des Verwaltungsrates die Zustände der elektrischen Beleuchtung und Kraft¬ ersorgung kritisiert habe, während Herr Dr. Schlegl die Elektrizitätswerke wieder in Schutz nahm. Zum Sektionsantrage selbst liegt die Willens¬ meinung des Gemeinderates vor, der Darlehensbegebung uzustimmen, jedoch mit dem Zusatze, daß die vom Elektrizitätswerke zu gebenden Sicherstellung durch den Gemeinderat zu überprüfen sei und dieses Begehren als Zusatzantrag zum Sektionsantrage aufzufassen sei. Die hierauf vom Vorsitzenden über den Sektions¬ antrag eingeleitete Abstimmung ergibt die einstimmige Annahme desselben, sowie des Zusatzes, sodaß Absatz 2 es Sektionsantrages lautet: Mit der Beschlußfassung über die Inanspruch¬ nahme des Kredites bei der Landesregierung und die Begebung des Darlehens an die Elektrizitätswerke Steyr ist solange zuzuwarten, bis eine geeignete Sicherstellung, velche vom Gemeinderate zu überprüfen st, durch die Gesellschaft der genannten Werke erfolgt ist“

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2