Gemeinderatsprotokoll vom 10. Jänner 1920

Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe Stiftung anzunehmen und den Magistrat mit der Er¬ die richtung der Stiftsurkunde zu beauftragen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. Ansuchen der Landesgenossenschaft der Rauchfang¬ S kehrer um Genehmigung eines neuen Kehrtarifes. Referent Herr G.=R. Fischer. Von der Vorstehung der Oberösterr. Landes=Genossenschaft der Rauchfangkehrer ist folgende Zuschrift eingelangt: Steyr, am 17. Dezember 1919. Zl. 4148 An den Magistrat in Steyr. Zufolge Erlasses der hohen Landesregierung R.=Nr. 12.392/8 vom 20. Dezember 1919, wurde die gefertigte Genossenschafts vorstehung beauftragt, einen Entwurf eines neuen Maximal¬ Kehrtarifes vorzulegen. Die Genossenschaft hat nun die beteiligten Meister zu einer Versammlung eingeladen und wurde beiliegender Tarif einhellig angenommen Der Tarif ist genau auf die Hälfte reduziert auf die Beträge, wie dieselben heute bezahlt werden, es kommt daher ein hundertprozentiger Teuerungszuschlag hinzu, letzterer ent¬ ällt natürlich bei einem Preisabbau Der neue Tarif ist genauer detailliert, um jedes Mi߬ zwischen Kunde und Meister von vornherein zu verständnis verhindern. 40 Wir bitten um Annahme unseres Entwurfes zeichnen hochachtungsvoll Josef Heidenthaller, Genossenschaftsvorsteher Mit der Angelegenheit hat sich die I. Sektion eingehend beschäftigt und ist dieselbe dahin übereingekommen, daß wir uns zuerst mit Linz in Verbindung setzen und die nötigen Informationen einholen, wie es in Linz gehalten wird. Wenn in Linz dieser Tarif angenommen wird, wird die 1. Sektion uch dieselbe Fassung des Kehrtarifes annehmen, deshalb be antragt die Sektion: Der Gemeinderat beschließe, sich dem Ge¬ meinderatsbeschlusse der Landeshauptstadt Linz hinsichtlich des vorliegenden neuen Kehrtarifes anzuschließen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 9. Einführung einer Tremdenverkehrssteuer. Referent Herr G.=R. Dr. Peyrer=Angermann Schon in der Budget=Debatte wurde die Beschlußfassung nach Einführung einer Fremdenverkehrssteuer vorgesehen; da diese die Genehmigung der Regierung bedarf, muß heute auf Grund des vorliegenden Entwurfes hierüber Beschluß gefaßt werden: Der Entwurf ist den Passauer Bestimmungen entnommen und lautet mit einigen Abänderungen desselben: 97 Gemeindesatzungen für die städtische Wohnsteuer. 1 Wer gewerbsmäßig Zimmer oder Wohnungen in Hotels, Gasthäusern und Privathäusern an Personen zu vorübergehendem Aufenthalte vermietet, hat eine Abgabe an die Gemeinde zu entrichten 2. Vorübergehend im Sinne dieser Satzung ist der Aufent¬ halt, wenn er ein Kalendervierteljahr nicht übersteigt. Die Ab¬ abe ist für jeden Tag oder jedes Uebernachten nach dem für das Zimmer oder die Wohnung festgesetzten Tagespreise zu be¬ messen. Das Jahr wird mit 350, der Monat mit 30 Tagen be¬ rechnet. Die Abgabe beträgt 20 Prozent eines Zimmerpreises bezw. Bettpreises 3. Die Abgabe hat der Vermieter zu entrichten, welcher den Betrag von dem Mieter einziehen kann. Die Abrechnung hat monatlich im Stadtkassenamte zu erfolgen. Die erforder¬ lichen Drucksorten werden seitens des Magistrates rechtzeitig aufgelegt und unentgeltlich abgegeben werden. 4. Der genaue Vollzug der Vorschrift über Führung der Fremdenbuches durch Gastwirte und Herberggeber, sowie über die tägliche Ablieferung der Meldezettel ist Voraussetzung der richtigen Ueberwachung des satzungsgemäßen Einganges der gemeindlichen Wohnsteuer. 5. Im Fremdenbuch, sowie in dem täglich abzugebenden Meldezettel ist für den Fremden der Zimmerpreis zu ver¬ nerken. 6. Im Falle der Abwälzung auf den Gast hat der Wirt und Herberggeber eine Bestätigung an den ersteren auszu¬ tellen 7. Bei der Ueberwachung des ordnungsgemäßen Einganges der Steuer hat der Wirt und Herbergvater mit seinen sämtlichen Ungestellten auf Verlangen allen Beauftragten des Magistrate die entsprechenden Auskünste zu erteilen. Jeder Gastwirt und Herberggeber ist verpflichtet, diese Vorschrift in jedem Fremdenzimmer anzuschlagen. 9. Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafen bis zu 100 K bestraft, falls sich die Uebertretung nicht als eine nach dem Strafgesetze zu verfolgende Handlung darstellt. 3 Die erkannten Geldstrafen fließen in den städtischen Armenfond Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat beschließe, den vorliegenden Gemeindesatzungen für die Wohnsteuer zuzu¬ stimmen Angenommen 10. Stellungnahme zum Bahnprojekt St. Florian— Steyr Referent Herr G.=R. Kletzmayr Der Gemeinderat hat sich heute neuerlich mit dieser Frage des Bahnbaues zu beschäftigen, da es nach dem Stande der Sache von der Aeußerung der Stadt Steyr über den Be darf und der Trassenführung abhängt, ob die Bahn in Angriff enommen und vom Staatsamte die Vorkonzession erteilt werden lle. Es liegen, wie bekannt, zwei Trassenprojekte vor und wird ie Stadtgemeinde bezw. der Gemeinderat heute ohne nähere eurteilung der für Steyr wichtigeren Trassenführung zu keinem definitiven Entschlusse entscheiden können; von diesem Gesichtspunkte aus gelangte die Sektion zu folgendem Antrage: Der Gemeinderat beschließe, zwecks entgültiger Stellungnahme um Bahnprojekt St. Florion—Steyr das zum Vorstudium dieser Frage eingesetzte Komitee mit der Begehung der Trasse und seinerzeitigen Berichterstattung an den Gemeinderat zu be¬ auftragen Dieser Begehung hätte eine Interessentenversammlung zu olgen Herr G.=R. Prof. Brand bemerkt hiezu, daß für ihn die Stellungnahme ungemein schwer sei, als er einerseits im Gemeinderate die Interessen der Stadt Steyr, andererseits im Landtage die der dort vertretenen Interessenten zu wahren abe. Jedenfalls müsse aber mit Energie darauf gedrungen verden, daß die Bahn raschestens zur Durchführung gelange, elbstverständlich mit Hilfe des Staates und des Landes Herr G. R. Fischer beantragt, nachdem die Frage des Bahnbaues nunmehr akut zu werden beginnt, das Komitee zu verstärken und in dasselbe noch die Herren Gemeinderäte Rudda und Steinbrecher, sowie Vizebürgermeister Mayrhofer zu wählen Herr G.=R. Schickl ersucht, daß in das Komitee auch ein Herr Gemeinderat seiner Fraktion gewählt werde. Der Herr Vorsitzende leitet über den Sektionsantrag, nachdem hiezu das Wort nicht mehr gewünscht wird, die Ab¬ stimmung ein. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einstimmig angenommen. Die Abstimmung über den Antrag des Herrn G.=R. Fischer den vorgenannten drei über die Ergänzung des Komitees mit Herren ergibt die Annahme desselben I. Sektion Antrag der Spitalskommission auf Festsetzung 11. der Verpflegsgebühren im h. o. Krankenhause. Referent Herr Vizebürgermeister Franz Nothhaft. Es obliegt dem Gemeinderate heute wiederum die Auf¬ gabe, über die Erhöhung der Verpflegskosten für die Frau Oberin des Krankenhauses schlüssig zu werden, die in der Steigerung der Lebensmittel ihre Ursache hat. Die letzte Er¬ höhung wurde derselben rückwirkend auf 1. August 1919 nit 3 K 50 k per Kopf und Tag für die III. Verpflegsklasse bewilligt und trotzdem mußte die Stadtgemeinde die Bezahlung von rückständigen Mehlrechnungen übernehmen. Der Landesrat at die Erhöhung der Verpflegsgebühren mit 10 K für die II. Verpflegsklasse bereits bewilligt. Die Sektion stellt nun in Uebereinstimmung mit der Spitalskommission den Antrag, die Verpflegskosten für die Frau Oberin rückwirkend ab 1. No¬ vember 1919 für die III. Klasse auf 5 K per Kopf und Tag zu erhöhen; gleichzeitig sind die Verpflegskosten für die 1I. Klasse mit 10 und für die 1. Klasse mit 12 K festzusetzen, während beim Landesrate neuerlich um die Erhöhung der Verpflegs¬ gebühren für die II. Klasse auf 20 K und für die 1. Klasse auf 40 K anzusuchen ist, damit die Gemeinde einigermaßen ihr Darauskommen finden könne Herr Bürgermeister bemerkt, daß seitens des Landes¬ rates die mit dem Ansuchen der Erhöhung der Verpflegsgebühret auf 10 K für die III. Klasse, gleichzeitig gestellte Bitte um Bewilligung der Erhöhung der Verpflegsgebühren für die II. unt Klasse übersehen wurde, weshalb neuerlich hierum nach Ma߬ gabe des Sektionsantrages anzusuchen ist Der Sektionsantrag wird hierauf vom Gemeinderate an¬ genommen. 12. Antrag des Wirtschaftsrates um Gewährung eines Kredites zur Beschaffung von verbilligtem Brennmaterial für die Mindestbemittelten. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft In der Angelegenheit hat sich für die Fürsorge der Minder¬ Mindestbemittelten ein Mittelweg gefunden, als Herr und Dr. Nusko zusagte, aus dem dem Lande zur Verfügung stehenden fonde von 90.000 K der Stadtgemeinde den Betrag von 0.000 K für die Verbilligung der Holzversorgung an die ge¬

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