reform eine Rückwirkung auf 1. November verleiht, so muss dies auch bei unseren Beamten in Kraft treten. Etwas Neues anzufangen ist unmöglich und solle auf den Standpunkt der Gleichstellung mit den Staatsbeamten geblieben werden. Der Sektionsantrag lautet: Die den Staatsangestellten bewilligten Zulagen u. die Weihnachtsgabe sind den Gemeindeangestellten nach Maßgabe der im Staatsgesetzblatte normierten Beträge sogleich gemeinsam zur Auszahlung zu bringen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. Punkt. II. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband. Im Sinne des Gesetzes vom 5. Dez. 1896 R.G.Bl. 222 werden nachstehende Parteien in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufgenommen: Josef Michlmayr, Hausbesitzer, sammt Frau, 2 Kinder Ignaz Fritsch, Gastwirt, sammt Frau Franz Steinleitner, Prod. Händler Carl Tragler, Tischler, samt Frau, 2 Kinder Rudolf Rosina, Hufschmied, samt Frau 2 Kinder Aloisia Stembacher, Zimmermädchen Cäcilia Kunz, Fab. Arb. Witwe Abgewiesen wurden: 1. Maria Schuster, Hufschmied, weil derselbe erst seit 13. Jänner 1916 in Steyr weilt u. die österr. Staatsbürgerschaft nicht besitzt. 2. Sebastian Singhuber, Schuhmacher, weil derselbe seit 26. November 1898 von Steyr abgemeldet ist. 3. Albert Tod, Fabriksarbeiter, weil derselbe erst seit 28. April 1915 in Steyr wohnt u. die österr. Staatsbürgerschaft nicht besitzt. Die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband wurde erteilt. 1. Ing. Ladislaus Benke, Direktor der Steyrtalbahn, bezw. wird demselben auf Grund der bereits mit Jänner 1919 durch Erklärung erworbenen Staatsbürgerschaft und der dadurch rechtmässig anrechenbaren Ersitzung des Heimatsrecht in der Stadtgemeinde Steyr verliehen. 2. Rosina Rudolf, Hufschmied
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