2 Das in vorerwähnter Zuschrift angegebene ungedeckte Mehrerfordernis für das Jahr 1919 per K 179000·— setzt sich aus Gehalts= und Lohnerhöhungen, Teuerungszulagen und An¬ schaffungsbeiträgen zusammen, die teilweise rückwirkend aus¬ bezahlt wurden und daher für eine entsprechende Deckung nicht vorgesorgt werden konnte. Von diesem Mehrerfordernis entfallen zirka K 70.000 — auf den Betrieb, während der Rest zum größten Teile auf Installationen, bezw. Netzumbau oder sonstige Anlagewerte entfällt Im allgemeinen bleibt es sich gleich, ob derartige Abgänge auf den Strom= und Installationsbetrieb ge¬ bucht werden, weil sich der Gewinn bisher aus beiden Betrieben zusammensetzte und eine strenge Trennung schwer durchzuführen st. Besonders die Trennung der Verwaltungsunkosten ist eine sehr schwierige. Die Beamtenschaft leistet je nach dem Erfordernis die Arbeit für die Stromverteilung oder für den Installations¬ betrieb. Es wäre daher die Aufteilung dieser Aufwendungen nur nach einem Schlüssel möglich. Bei den sich jeden Monat erändernden Verhältnissen wird ein richtiger Schlüssel wohl chwer errechnet werden können. In vielen Unternehmungen steht man übrigens auf den Standpunkt, daß besondere Zulagen, die den dermaligen ungeklärten Zeitverhältnissen entspringen nicht auf die Anlagewerte aufgeteilt, sondern in laufender Be¬ triebsrechnung gedeckt werden sollen, da sonst der Betrieb au Jahre hinaus durch Tilgung und Verzinsung belastet wird. Im Endergebnis wird sich die Mehrbelastung kaum verschiedenge¬ talten. Werden die erhöhten Löhne auf Anlagekapital gebucht, was neuerdings ja (seit 1. September 1919) geschieht, so sind die erhöhten Beträge zur Verzinsung und Tilgung dieses Kapitals aufzuwenden Der Netzumbau kostet bis heute rund K 1,500 000•— Da er mit Kriegsmaterial durchgeführt, wird nach den auch in en Verhandlungen mit der Stadtgemeinde anerkannten Grund¬ ätzen, die Abschreibung in höchstens 10 Jahren vorzunehmen sein. Daraus ergibt sich bei einem Zinsendienst von 6 ½ Prozen und einer jährlichen Aufwendung von 10 Prozent für Amorti ation, somit durchschnittlich 14 Prozent von K 1,500.000•— einen Aufwand von K 210 000•—-, für die zur Zeit die Mittel fehlen. Schon diese Mehrbelastung allein rechtfertigt die be antragte Tariferhöhung. Die Zinsen des vorerwähnten Kapitals ür das erste Jahr allein betragen K 97.500·— Zur Erläuterung bemerken wir noch, daß wir außer den Betriebsausgaben auch für die Verzinsung von Darlehen usw aufzukommen haben. So betragen heute K 934.125·— das Gesellschaftskapital Kredit bei der Bank für Oberösterreich und der 636.572•— Salzburg, Filiale Steyr „ „ Darlehen der Tramway 505.000 das die Schulden an die Tramway in laufender Rechnung 90.000 „ * die teilweise eine 6½ prozentige und noch höhere Verzinsung erfordern und wofür aus den dermaligen Gewinn keine Deckung zu ersehen oder zu errechnen ist. Abgesehen von dem vor¬ erwähnten Betriebsabgang ist noch zu bemerken, daß wir vor einer neuerlichen Erhöhung der Beamtengehälter stehen, die rückwirkend sein wird, um die abermals den Betrieb nicht allein für das heurige, sondern auch für die kommenden Jahre besonders belasten wird. Von Rückstellungen für besondere Zwecke kann überhaupt keine Rede sein Das Elektrizitätswerk entbehrt heute verschiedener Hilfs¬ mittel, die es jedoch dringend benötigt und die sicherlich in der nächsten Zeit beschafft werden müssen. So verfügt z. B. das Werk über keine Werkstätte, keine genügenden Magazins= und Büroräume, nicht genügende Einrichtungen u. dgl., die zu neuerlichen Investitionen Anlaß geben und den Zinsendienst nicht unbeträchtlich erweitern. Wir glauben durch diese Aus¬ ührungen genügend zu beweisen, daß eine Tariferhöhung zur Erlangung halbwegs gesunder Verhältnisse beim Steyrer Werke eine unbedingte Notwendigkeit ist Es wurde weiters die Frage aufgeworfen, weshalb das Steyrer Werk von Linz beziehen und mit einem 10 prozentigen Aufschlag bezahlen muß. Hiezu erlauben wir uns zu bemerken, daß dieser Vorgang nur deshalb gewählt wurde, um große Lagerbestände, die bekanntlich ziemliche Zinsen aufsaugen und Verluste bringen, zu vermeiden, durch Wegfall einer um angreichen Lagerhaltung die hiefür entfallenden Regiebeträg u verkleinern und was das Wichtigste ist, durch Bezug von einer Gesellschaft, die im Großen einkauft und aus ersten Quellen bezieht, auch bedeutend günstigere Preise zu erhalten. Die Tramway= und Elektrizitätsgesellschaft versorgt nicht nur Steyr, sondern auch andere Werke Oberösterreichs mit Installations¬ material und war bis in die jüngste Zeit stets in der Lage gutes Material zu verhältnismäßig niedrigen Preisen abzu geben. Wenn es in der jüngsten Zeit etwas stockt, so liegt es lediglich in den tristen Valutaverhältnissen, die den Bezug aus rstklassigen Quellen von Böhmen, Deutschland oder der Schweiz verhindern und auch große Unternehmungen zwingen, falls sie nicht ohne Material sein wollen, von den Zwischenhändlern des Inlandes zu kaufen. Dadurch kommt es, daß die Preise solcher im Zwischenhandel erworbener Waren gegenüber den bisherigen Preifen wesentlich höher find. Auch die Beschaffung von Ma¬ terialien erfordert heute höhere Kosten durch persönliche Reisen drahtliche Bestellungen und Urgenzen und Honorierungen vor Platzvertretern, die durch große Umsicht und Mühe den einen der anderen Artikel im Inlande auftreiben und dadurch die Fertigstellung schwebender Anlagen ermöglichen. Wenn diese Spesen und Bemühungen, der Lagerzins und Kosten des Apparates der dafür aufgebracht ins Kalkül gezogen wird müssen 10 Prozent Regiezuschlag als äußerst mäßig bezeichnet verden. (Die Staatsbahn berechnet 30 Prozent Zur Frage des Leitungsbaues St Valentin äußern wir uns wie folgt: Die Hochspannungsleitung nach St. Valentin, das Orks¬ netz und die Transformatorenstationen von St. Valentin, Rems, ltenhofen, Viehart, Kirchdorf, Stöckler usw. wurden durch die Tramway Linz projektiert, abgeschlossen und zur Ausführung ebracht. Auch das 10 jährige Stromlieferungsübereinkommen ür St. Valentin wurde zwischen Stern & Hafferl und der Tramway abgeschlossen. Nachdem Steyr damals weniger zu tun hatte, wurde Herr Schaffenberger beauftragt, mit einer Parti Arbeiter an der raschen Fertigstellung des Leitungsbaues St. Valentin mitzuarbeiten. Eine natürliche Folge davon war aß die in Steyr für den Leitungsbau in St. Valentin auf¬ jewendeten Materialien und Löhne, der Tramway aufgegeben d. h. angelastet wurden. Herr Schaffenberger hatte jedoch suk¬ essive den Leitungsbau an sich gezogen, immer mehr Montage¬ personal eingestellt und kam es zum Schluß so weit, daß die Fertigstellung durch das Elektrizitätswerk Steyr allein bewerk¬ telligt wurde Die Aufwendungen des Elektrizitätswerkes Steyr wurden jedoch jeweils wieder Linz aufgegeben, so daß also b is heute für die Anlage in St. Valentin die Steyrer Elektrizitäts¬ verke in keiner Weise belastet sind. Für die Regien, die durch die Valentiner Verrechnung dem Steyrer Elektrizitätswerke er vuchsen, hat es den jeweiligen Anlastungen an die Tramway, 2 ½ Prozent zugeschlagen Nachdem inzwischen wegen der Nähe der beiden Orte auch der Plan gefaßt wurde, St. Valentin mit Steyr zu verbinden und die verschiedenen dazwischen liegenden Ortschaften ebenfalls inzuschließen und mit Strom zu versorgen, hat die Tramway und Elektrizitätsgesellschaft bestimmt, ihren Stromvertrag mit Stern & Hafferl für St. Valentin, an das Elektrizitätswer Steyr zu übertragen. Es werden daher die gesamten Strom einnahmen von St. Valentin seit dem Tage des Anschlusses von Steyr einkassiert. Dem Elektrizitätswerke Steyr werden nach Fertigstellung des Leitungsbaues die gesamten Anlagekosten zu¬ rückverrechnet und kann daher von keinem wie immer gearteter Zwischengewinn bei dieser Anlage die Rede sein. Wir hoffen dadurch die an uns gestellten Anfragen ent prechend aufgeklärt zu haben. Elektrizitätswerke in Steyr G. m. b. H. Mit dieser Zuschrift hat sich das Beleuchtungskomite eingehend befaßt. Mit der Ueberprüfung der Darlegungen der Elektrizitätswerke wurde eine Kommission bestehend aus den erren Ing. Direktor Wolf der Fachschule für Stahl= und Eisenbearbeitung und dem Referenten bestellt, welche an der Hand der Bücher sich die Ueberzeugung über die Berechtigung der geforderten Strompreiserhöhung zu verschaffen hatten. In Anbetracht der sprunghaften Steigerung der Gehälter und Löhne der Angestellten der Elektrizitätswerke Steyr, sowie durch die benso sprunghafte Erhöhung der Materialpreise ist diese ge orderte Strompreiserhöhung gerechtfertigt Der Sektionsantrag lautet daher: Der Gemeinderat möge der Preiserhöhung und zwar für Licht nach Zähler von 1 K20 auf 1 K 45 h pro KW=Stunde, für Licht nach Pauschale von 1 K 20 h auf 1 K 60 k per Kerzenstärke und für Kraft nach Zähler von 40 h auf 65 k pro àW=Stunde rückwirkend ab November 1919 zustimmen. Auf eine Erhöhung mit Rück¬ wirkung ab 1. Oktober l. J. kann nicht eingegangen werden, a eine Rückzahlung bezw. Nachzahlung böses Blut in der Bevölkerung machen könnte. herr Bürgermeister Wokral bemerkt, daß dieser Tarif mit demjenigen von Linz vollkommen gleichgehalten ist err G.=R. Dr. Furrer glaubt, daß ein Passus fehle, der das Recht der Konsumenten beinhalte, daß sie sich die Lampen kaufen können wo sie wollen. Be¬ Herr Bürgermeister Wokral erwidert, daß diese stimmung ohnehin im neuen Vertrage vorgesehen sei. Herr G.=R. Tribrunner glaubt, daß sich wahrscheinlich gegen die geforderte Erhöhung der Strompreise in dem bean¬ tragten Ausmaße nichts machen lassen werde, wenn auch die Bevölkerung damit nicht sehr einverstanden sein wird; die Re¬ gien sind eben heute leider so große, daß wir die Erhöhung der Strompreise notgedrungen genehmigen werden müssen. Bei diesem Anlasse sei aber darauf hingewiesen und verlangt, daß nan auch tatsächlich soviel Kerzenstärken an Strom zugewiesen erhält, auf welche der Tarif lautet. Die heutige Beleuchtung ist oft so schlecht, daß man bei einer 32 kerzigen Lampe fast gar nichts sehen kann. Es soll das Werk sich Mühe geben, endlich oviel Strom zusammenzubringen, damit man die zu zahlende kerzensterke in der Beleuchtung auch erreicht. Vielleicht findet doch das Werk einen geeigneten Weg, diesen die Konsumenten chädigenden Uebelstand zu beheben. Herr Bürgermeister Wokral sagt im Sinne dieses Wunsches auf die Elektrizitätswerke dadurch zu wirken, daß den¬ elben dieser Wunsch als ein allgemeines Verlangen des Ge¬ meinderates mitgeteilt wird. err G=R. Schickl verweist darauf, daß dieser Wunsch auch hauptsächlich von den Gewerbetreibenden geteilt wird, die eine empfindliche Einschränkung durch die nicht volle Belieferung von ihnen zustehenden elektrischen Strom erfahren.
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