ebenso Johann Reitmayer zuständig nach Lambach und Georg Platzer, zuständig nach Kremsmünster, weil diese den 10jährigen ununterbrochenen Aufenthalt nicht nachzuweisen vermögen. Der Amtsbericht wird zur Kenntnis genommen und die in denselben beantragten Zusicherungen der Aufnahmen in den Gemeindeverband angenommen; den beantragten Abweisungen wird aus den im Amtsberichte geführten Begründungen zugestimmt. Auf Grund des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 R.G.Bl.No. 222 werden nachstehende Parteien in den Gemeindeverband aufgenommen: Hinterleithner Karl samt Frau, Katharina Konrad, Alois Bloiber Linninger Josef, samt Frau 3 Kinder, Adolf Novotny samt Frau 2 Kinder, Adolf Oberacher samt Frau, Josef Karl, Pauser Marie Mittringer Käthe, Johann Huber samt Frau 2 Kindern, Buchegger Josefa, Quirimayr Johann samt Frau, Thür Rudolf samt Frau, und 2 Kinder, Riedler Sylvester samt Frau 2 Kinder, Ertelsthaller Franz samt Frau, Forster Franz samt Frau, Dekan Marie, Starmüller Franziska, Brameshuber Ignaz, Mölzer Ernst, Fädler Johann, Hölzl Ferdinand, Josef Hannesschläger und Holzinger Franz. Hierauf wird um 6 Uhr 5 Minut. die Sitzung für geschlossen erklärt. Der Vorsitzende: Die Beglaubiger: Der Schriftführer:
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