2 des Krankenhauses sich bereit erklärt, die Angelegenheit zu uinterstützen, mitzuwirken, und auf Honoraransprüche jeder Art hiebei zu verzichten. Diese Erklärung wird mit Dank und Beifall zur Kenntnis genommen Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den Einlau folgender Anträge zur Kenntnis Antrag des Herrn G.=R. Rudda und Genossen betreffend a) Schutz der Obsternte Wird dem städtischen Wirtschaftsrate zugewiesen b) Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Nothhaft und Ge¬ nossen wegen Einführung eines geregelten ärztlichen Nacht¬ dienstes Wird dem Präsidium der Stadtgemeindevorstehung zur Beratung und seinerzeitigen Berichterstattung überwiesen. Antrag des Herrn G.=R. Aigner auf allgemeine Ein c) führung der elektrischen Beleuchtung. Wird dem Beleuchtungskomitee zugewiesen. Hiezu bemerkt der Herr Vorsitzende, daß es not¬ wendig sein werde, sich mit dem Gedanken der Auflassung der Gasbeleuchtung vertraut zu machen, da nach den gegebenen Verhältnissen mit der Aufrechterhaltung des Gaswerkbetriebes zum Zwecke der öffentlichen Beleuchtung kaum mehr zu rechnen sein wird. Weiters ein Antrag des Hausbesitzervereines von Steyr velcher durch Herrn Vizebürgermeister Nothhaft vermittelt vurde, auf Aenderung der Amtsstunden im Rathause für den Parteienverkehr. Wird dem Präsidium der Stadtgemeindevorstehung zur eidung zugewiesen. Entsch Ein Antrag des Herrn G.=R. Schickl beschäftigt sich gleich¬ e) alls mit dem Zurückgehen auf die früheren Amtsstunden im Rathause, welche dem Präsidium der Stadtgemeinde¬ orstehung zur Beratung zugewiesen wird. Ferners liegt ein Dringlichkeitsantrag des Herrn G.=R. kletzmayr, wegen Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses, be¬ treffend die Verlegung der Endstation der Steyrtalbahn in den Staatsbahnhof Steyr, vor, welcher lautet: Dringlichkeitsantrag des G.=R. Kletzmayr und Genossen bezüglich Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates Steyr vom Jahre 1918 wegen Verlegung der Endstation der Steyrtalbahn von Garsten nach Steyr. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat, bezüglich des Um baues des Bahnhofes und der Bahnanlagen in Steyr, nachdem bereits ein fertiges Projekt der Staatsbahndirektion Linz vor¬ legen, somit bereits der Umbau des Bahnhofes Steyr gesichert war, auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderates der Stadt Steyr im Jahre 1918, die Forderung damit verbunden, die Verlegung der Endstation der Steyrtalbahn nach Steyr in Durchführung zu bringen. Die Erhebungen der Staatsbahndirektion Linz über diese Forderung ergaben derartige Schwierigkeiten dieses Projektes, daß damit der Umbau des Bahnhofes Steyr in Frage gestellt wurde Auf Grund der neuerlichen Anregungen und Anträge in der Nationalversammlung, daß der Umbau des Bahnhofes Steyr als Notstandsbau in Angriff genommen werde, sowie auf einer Mitteilung der Staatsbahndirektion Linz, daß dieser Bau in Durchführung gebracht werden kann, wenn der Gemeinderat der Stadt Steyr von der Einleitung der Steyrtalbahn nach Steyr Abstand nehme, stellen Unterfertigte den Antrag Der Gemeinderat der Stadt Steyr wolle im Wege der Dringlichkeit beschließen, den Beschluß des Gemeinderates vom Jahre 1918 anfzuheben und vorläufig auf die Einleitung der der Steyrtalbahn von Garsten nach Steyr Abstand Endstation nehmen. Steyr, 25. Juli 1919. Hermann Kletzmayr Tribrunner Franz Nothhaft Karl Dedic Brand Steinbrecher L. Michael Schörkhuber Schickl Fr. Aigner Dr. Furrer F. Kratochwill Der Antrag ist durch genügend Unterschriften gestützt. Der Herr Vorsitzende erteilt dem Herrn Antragsteller zur Begründung der Dringlichkeit das Wort. führt aus, daß die An¬ Herr G.=R. Kletzmayr jelegenheit des Umbaues des Staatsbahnhofes als Notstandsbau durchzuführen, schon in der nächsten Freitagsitzung der National¬ versammlung zur Behandlung kommen werde, daß jedoch davon die Aufhebung des seinerzeitigen Gemeinderatsbeschlusses wegen Einführung der Endstation der Steyrtalbahn in den Staats¬ bahnhof aus dem Grunde davon abhängig gemacht werde, wei ies eine vollständige Umarbeitung des gegenwärtigen Um¬ bauungsprojektes bedingen müßte, was eine ganz wesentliche Verzögerung der Angelegenheit zum Schaden der Stadt be¬ deuten, ja die Durchführung des Bahnhofumbaues selbst auf eine lange Zeit hinaus in Frage stellen würde Der Gemeinderat stimmt hierauf der dringlichen Be¬ handlung des Antrages zu. Zum Antrage selbst führt Herr G.=R. Kletzmayr aus, daß die Staatsbahndirektion die Behandlung der Angelegenheit von dem Verzichte auf die Einführung der Steyrtalbahn in den Bahnhof Steyr abhängig mache, da die Lage des Bahnhofes und dessen geringe Ausdehnung dessen Ausgestaltung für die Aufnahme der Steyrtalbahn nur mit Aufwendung großer Kosten zulasse, welche die Steyrtalbahn kaum einzubringen ver¬ möchte. Der Umbau des Bahnhofes Steyr, welcher der Be¬ deutung der Stadt in keiner Weise entspricht, ist aber gewiß dringlich, so daß es ratsam erscheine, um die Angelegenheit licht neuerllch zu verzögern, den Verzicht auf die Einführung der Steyrtalbahn in den Staatsbahnhof auszusprechen Der Gemeinderat stimmt sohin der Aufhebung des Be¬ chlusses vom 23. Juli 1918 einhellig zu und ermächtigt Herrn G.=R. Kletzmayr bei den betreffenden amtlichen Stellen die be¬ züglichen Erklärungen abzugeben Schließlich liegt ein Dringlichkeitsantrag der 1. Sektion vor, welcher lautet: Die 1. Sektion stellt folgenden Dringlichkeits¬ antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Die Stadt¬ emeinde Steyr erklärt sich bereit, das Mannschaftsgebäude der Jägerkaserne für die Unterbringung der Fachschule für Eisen¬ und Stahlbearbeitung zur Verfügung zu stellen, für diese Zwecke entsprechend zu adaptieren unter der Voraussetzung, daß das Staatsamt für Unterricht die Ausgestaltung der hiesigen Fachschule in dem Gutachten des Lehrkörpers dieser Schule aus eführten Sinne bewilligt Der Gemeinderat stimmt der dringlichen Behandlung des Antrages zu und beschließt die Durchführung desselben 6. Errichtung eines Polizeibezirkspostens in Stein Dieser Punkt wird mit dem vertraulich zu behandelnden Punkte 4 gemeinsam in Beratung und Beschlußfassung gezogen. 7. Stellungnahme zur Eingabe der Fachgenossenschaft er Rauchfangkehrer um Gewährung eines Zuschlages zum Maximaltarife. Referent Herr G.=R. Reisinger: „Von den Rauch¬ angkehrern liegt ein neuerliches Gesuch um Erhöhung bezw. Bewilligung eines Zuschlages zu dem bestehenden Tarife mit der Begründung vor, daß die Arbeitslöhne und Materialpreise either um ein vielfaches gestiegen sind. Die Sektion hat über das Ansuchen eingehend beraten und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe eine Erhöhung auf das Vier¬ ache des mit 1. Jänner 1909 bestandenen Tarifes, sowie dessen Veröffentlichung in den Häusern, damit die Bevölkerung von der u leistenden Zahlung nach dem Kehrtarife unterrichtet ist Der Antrag wird vom Gemeinderat einhellig angenommen. 8. Aenderung des Gemeindestatutes. Herr Vizebürgermeister Dedic übernimmt den Vorsitz Referent Herr Bürgermeister Wokral: „Die Aenderung des Gemeindestatutes beschäftigt nunmehr den Gemeinderat das zweitemal. Die Herren Gemeinderäte haben inzwischen die Abzüge über die von der 1. Sektion beantragten neuerlichen bänderungen zugestellt erhalten und entsprechen diese genau em Sinne des Beschlusses und der erzielten Vereinbarung. Die etzten Aenderungen an dem Entwurfe beinhalten lediglich nur mehr einige stilistische Aenderungen und sind den Gemeinderats¬ mitgliedern ebenso im Abzuge zugestellt worden. In der letzten Sitzung handelte es sich hauptsächlich um eine Einigung üben rei Punkte und zwar hinsichtlich der Vorrechte der Gemeinde ürger, der künftigen Stellung von zu ernennenden Ehren ürgern und der Bestimmungen über den Wirkungskreis der Gemeinde, welche nunmehr vollkommen erzielt sind. Das neue emeindestatut ist diesem Protokolle im Anhange beigeschlossen. err G.=R. Prof. Brand ersucht, von der Aufzählung der im § 27 angeführten Aufgaben Abstand zu nehmen und lediglich die Berufung auf das Gesetz vom 5. August 1862 an¬ zuführen. Dadurch würde die Bevölkerung nicht beunruhigt und entspreche es auch dem Vorgange, wie ihn die Landeshauptstadt Linz in ihrem neuen Statute eingehalten habe. Besonders der Absatz b zu Punkt 15 „Verkehr und Beschaffung von Lebens¬ mitteln“ wolle eliminiert werden, da diese Bestimmung zu tie n das allgemeine Erwerbsleben und die Interessen der Handels¬ und Gewerbetreibenden einschneide. Die Gemeinde würde sich außerdem damit Lasten auferlegen, die über ihre Kräfte gingen. llus praktischen Gründen, die nach den gemachten Erfahrungen die Uebergangswirtschaft mit sich bringen, könne er sich mit diesem Punkte grundsätzlich nicht einverstanden erklären. Herr Bürgermeister gibt seiner Verwunderung Aus¬ ruck, daß trotz des in der 1. Sektion erzielten Einverständnisses mit der neuen Fassung heute dagegen neuerliche Bedenken vor ebracht werden, da außerdem der Punkt 15, Absatz 1, aus rücklich erklärt, daß die Mitwirkung bei der Sozialisierung und Kommunalisierung von Unternehmungen und Betrieben nnerhalb der gesetzlichen Grenzen zu erfolgen habe. Wenn ge¬ agt wird, daß durch diese Bestimmung die Handels= und Ge¬ verbetreibenden geschädigt werden könnten, so müsse darauf ingewiesen werden, daß dieser Ansicht nicht beigepflichte werden könne, sondern erklärt werden muß, daß diese Maß nahmen vielleicht sogar zum Segen einer übergroßen Mehrzah er Bevölkerung notwendig sein können Als Beispiel könne ier der sehr notwendige Bau eines Schlachthaufes angeführt
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