4 raten. Ich will der früheren Gemeindevertretung gewiß keinen Vorwurf machen, aber sie hat auch darauf vergessen, sich an das Präliminare zu halten und hie und da schwindelnd hohe Ausgaben bewilligt, so daß das Präliminar damit überschritten wurde. Linz kann sich allerdings größere Kreditoperationen er¬ auben, es ist zweimal so groß wie Steyr und besitzt mehrfache Einnahmsquellen, genießt wirtschaftliche Erleichterungen, während wir sofort in Verschuldung geraten könnten. Ich beantrage die Abänderung dieser Bestimmung dahin, daß jede dieser beiden Ansätze mit 50.000 K festgelegt werden. Auf Grund dieser vor ebrachten Aenderungsvorschläge beantrage ich zwecks weiterem Studium derselben die Vertagung der heutigen Verhandlung.“ Herr Bürgermeister Wokral bemerkt zu den Ausführungen bezüglich Bürgerrechtsverleihungen, daß die Einwendungen nicht stichhältig seien und darauf hingewiesen werden müsse, daß heute Stiftungen vorhanden sind, die nach den Bestimmungen der Stiftsbriefe nicht einmal vergeben werden können, weil viele hiesige Bewerber den Stiftsbriefbestimmungen nicht mehr zu entsprechen vermögen. Es mußten also die Zinsen stets wieder zum Kapital geschlagen werden. Die Gefahr, daß Un¬ würdige dann in den Genuß der Stiftungen kommen könnten wird dadurch abgewendet, als dem Armenrate ja das Ver¬ leihungsrecht und die Würdigkeit der Stiftungswerber zu be urteilen zusteht. Wenn angeführt wird, daß Personen, die nie in Steyr waren, dann in den Genuß der Stiftungen kommen önnten, so muß erwidert werden, daß diese, wenn sie unter¬ stützungsbedürftig sind, schon nach dem Gesetze (§ 28 H. G.) unterstützt werden müßten und es daher gleichgültig sei, ob diese aus dem Armenfonde oder einer Stiftung beteilt werden. Gegen die Streichung der Verleihung der Ehrenbürgerrechte ist nichts einzuwenden. Früher waren durch die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes politische Rechte verbunden, welche nunmehr wegfallen; in Hinkunft soll die Auszeichnung nur in dem Titel bestehen, ohne dem Ehrenbürger besondere Rechte gegenüber anderen Gemeindebürgern einzuräumen. Es könnte demnack diese Auszeichnung auch ganz ruhig aufrecht erhalten bleiben. Herr G.=R. Prof. Brand spricht sich für die Aufrecht erhaltung der Verleihung von Ehrenbürgerrechten im Sinne des Entwurfes aus Herr G.=R. Frühwald unterstützt den Vertagungs¬ antra des Herrn G.=R. Dr. Peyrer, da den Gemeinderäten heute keine Gelegenheit geboten wurde, ein fertiges Elaborat or sich zu haben. err Bürgermeister bemerkt hiezu, daß eine Druck¬ legung des Entwurfes nicht gut möglich sein wird; es könnten nur Auszüge angefertigt werden. Es wäre jedoch gut, wenn heute noch über das neue Statut Beschluß gefaßt werden könnte, a der Landtag in der Regel nur kurze Zeit tagt und zu trachten wäre, das Statut schon in dessen nächster Session unter¬ ubringen herr Vorsitzender Vizebürgermeister Mayrhofer leitet über den Vertagungsantrag der Herren G.=R. Dr. Peyrer und Frühwald die Abstimmung ein der Vertagungsantrag wird vom Gemeinderate mit Mehr¬ heit angenommen und das Amt beauftragt, über die beantragten llenderungen Auszüge für jeden Gemeinderat anzufertigen und dieselben sofort zustellen zu lassen. 5. Beschlußfassung wegen Weiterführung des Staats¬ Telephondienstes zur Nachtdienst. Te6 Referent Herr G.=R. Chalupka: „Seitens der Post¬ und Telegraphenverwaltung Steyr ist eine Zuschrift eingelangt, vorin dieselbe mitteilt, daß bis 30. Juni l. J. die Genehmigung des Nachttelephondienstes abläuft und eine Aeußerung verlangt, ob ein Bedarf bestehe, den Nachttelephondienst auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Die Sektion stellt den Antrag, der Ge¬ neinderat möge sich dahin aussprechen, daß es im öffentlichen Interesse gelegen sei, den Nachttelephondienst auch weiterhin aufrecht zu erhalten Der Gemeinderat stimmt dem Sektionsantrage auf Auf¬ rechthaltung des Nachttelephondienstes einstimmig zu. 6. Wiederversteuerung der Hunde pro 1919/20 teferent Herr G.=R. Rudda: „Es liegt uns ein Amts¬ bericht vor, zufolge welchem für 1919/20 die Wiederversteuerung der Hunde festzulegen ist. Die Sektion hat die Erhöhung der Hundesteuer in Erwägung gezogen und beantragt, für einen Zughund die Gebühr mit 20 K festzusetzen. Für einen Luxus¬ hund wäre eine Taxe von 25 K und für jeden weiteren in einem Haushalte gehaltenen Luxushund 100 Prozent mehr zu entrichten. Nach längerer Wechselrede erkennt die Mehrheit des Ge¬ meinderates die Taxe für Luxushunde mit Rücksicht auf die heutigen Verhältnisse als zu gering bemessen und beschließt sohin ür Zughunde eine Taxe mit 20 K, für Luxushunde mit 40 K und für jeden weiteren in einem Haushalte gehaltenen Luxus hund eine Mehrgebühr von 100 Prozent einzuheben. 7. Beschlußfassung nach § 23, Absatz 2, des Elektrizitäts¬ vertrages wegen Preisänderung. Referent Herr G.=R. Rudda: „Seitens der Elektrizitäts¬ erke Steyr ist eine Zuschrift eingelangt, worin dieselben eine vesentliche Tariferhöhung infolge Lohnerhöhungen verlangen. Es wird angezeigt sein, diesbezüglich mit den Elektrizitätswerken auf Grund der §§ 23 und 50 unseres Elektrizitätsvertrages ir Unterhandlungen zu treten und schlägt daher die Sektion vor, sich zwar grundsätzlich einer nachweisbar berechtigten Taris erhöhung nach den obzitierten Bestimmungen des Elektrizitäts¬ ertrages auszusprechen, jedoch auf die kostenlose Beistellung er Lampen zu beharren und die Beschlußfassung bis zum Ab¬ schlusse der Verhandlungen zu vertagen Herr G.=R. Dr. Furrer führt gegen die vielen Strom¬ unterbrechungen Klage und verweist darauf, daß trotzdem de Strompreis auch für die Zeit berechnet wird, wo kein Licht ab¬ gegeben wird. Es wären daher mit der Gesellschaft energische Verhandlungen gelegentlich dieses vorliegenden Begehrens ein¬ zuleiten. Es wird seitens der Elektrizitätsgesellschaft immer be¬ hauptet, daß die Firma Stern und Hafferl an den Strom¬ unterbrechungen Schuld seien; dies scheint jedoch nicht zutreffend zu sein, als Garsten und Neuschönau trotzdem mit Licht aus der Leitung Stern und Hafferl versorgt sind, wenn auch die Stadt Steyr im Dunkeln liegt Herr G.=R. Schickl verlangt, daß auf eine Tariferhöhung erst dann eingegangen werde, wenn seitens der Elektrizitäts werke den Stromabnehmern und Motorbesitzern alle Schäden die ihnen durch die Stromunterbrechungen und früher vor¬ gekommenen Manipulationen des Werkes zugekommen seien, vergütet sind. Der vertragliche Standpunkt ist unbedingt hoch¬ zuhalten. Der Gemeinderat stimmt sohin dem Vertagungsantrage er Sektion zu. Herr Bürgermeister Wokral übernimmt wieder den Vorsitz. wegen Einführung einer Wert¬ Beschlußfassung 8. zuwachssteuer. 5 Referent Herr G.=R. Dr. Peyrer=Angermann: „Es liegt uns ein ziemlich umfangreiches Elaborat bezüglich Einführung einer Wertzuwachsabgabe vor. Dieses Gesetz ist dem bereits in Böhmen in Kraft stehenden Wertzuwachsabgabe¬ gesetze nachgebildet; es umfaßt 32 Paragraphe und bitte ich um die Genehmigung, von der Verlesung des ganzen Gesetzes Abstan d nehmen zu dürfen, sondern nur den Sinn desselben hier be prechen und erläutern zu können. Das böhmische Gesetz ist als vollständig zu bezeichnen, ist nicht lückenhaft, daher vollkommen einwandfrei. Das Wesen des Gesetzes besteht darin, daß die Liegenschaften in Steyr, welche zur Veräußerung gelangen ollen, nach ihren letzten Ankaufswert geschätzt und die Differenz wischen diesem und dem Verkaufspreise bildet die Grundlage für den Wertzuwachs, der mit der einzuführenden Abgabe be¬ egt werden soll. Ueber die Art und Weise der Schätzung be¬ immt das Gesetz des Näheren. Durch die Einführung dieses esetzes eröffnen sich für den Gemeindesäckel neue Einnahms¬ quellen, die sich nach dem Sektionsantrage, welcher einen in der Sektion zustande gekommenen Vermittlungsantrag ent¬ pricht, in folgendem äußern: Bei einer Wertsteigerung von iber 5 Proz. bis 30 Proz. eine Wertzuwachssteuer von 10 Proz. 15 50 „ „ 30 „ „ 20 75 50 # „ „ „ 5 100 75 „ „ und über 100 Prozent um je 3 Prozent mehr für je 20 weitere Prozente der Wertsteigerung bis zum Höchstausmaße von 40 Prozent Wertzuwachssteuer Bruchteile unter 10 Prozent bleiben hiemit unberück¬ ,solche über 10 Prozent werden voll gerechnet. sichtig Ein Wertzuwachs unter 5 Prozent bleibt von der Ab¬ rei jabe Nach kurzer Wechselrede wird der Sektionsantrag vom Gemeinderate angenommen. 9. Uebernahme der Karl Heindl=Stiftung. 7 Der Gemeinderat beschließt, die Karl Heindl=Stiftung mit Dank anzunehmen und das Amt zur Ausfertigung des Stifts briefes zu beauftragen. 0. Ansuchen eines h. o. Gewerbetreibenden um Ver¬ im Sep¬ gütung eines ihm anläßlich der Unruhen tember 1916 zugefügten Schadens. Die Beschlußfassung über das vorliegende Ansuchen wird nach Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Mayrhofer zwecks weiterer Erhebung und Einholung von Gutachten über Ent¬ schädigungspflichten der Gemeinden anläßlich durch Unruhen erursachter Schäden vertagt II. Sektion. 11. Ausweis über die am Frühjahrsmarkte eingehobenen Gebühren. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft: 83/2 Exh.=Nr. 116/K. A. Ausweis eingehobenen Gebühren. über die am Frühjahrsmarkte 1919 irmen Lustb. Platz=, Wache¬ Zus. Benennung nd gebühr gebühr Stene K K K K K 39•76 37·40 97•64 79 Stände 112•— 352•27 35•23 19•25 18•75 21 Schaubuden 2c 22•— 20•— 2•— Metausschan — — —— 50•— 4·55 5•45 Schankplatz 228•15 81·54 112•— 219•25 815·36 Su mme 9
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