Gemeinderatsprotokoll vom 21. Juni 1919

XII. Sitzung. Rats=Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 21. Juni 1919 um 2 Uhr nachmittags. Tages=Ordnung: Mitteilungen. I. Sektion. (Sektionssitzung am Mittwoch um 2 Uhr nachm.) 1. (Vertraulich.) Personalansuchen. 2. (Vertraulich.) Ansuchen um Aufnahme in den Ge¬ meindeverband. 3. Neueinteilung des Stadtgebietes Steyr in Bezirke. 4. Aenderung des Gemeindestatutes. 5. Beschlußfassung wegen Weiterführung des staatlichen Telephondienstes bei Nachtzeit. 6. Wiederversteuerung der Hunde pro 1919/20 7. Beschlußfassung nach § 23, Abs. 2, des Elektrizitäts¬ vertrages wegen Preisänderung. 8. Beschlußfassung wegen Einführung einer Wertzuwachs¬ abgabe. 9. Uebernahme der Karl Heindl=Stiftung. 10 Ansuchen eines h=o. Gewerbetreibenden um Vergütung eines ihm anläßlich der Unruhen im September 1916 zu¬ gefügten Schadens. II. Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag um 2 Uhr nachm.) 11. Ausweis über die am Frühjahrsmarkt eingehobenen Gebühren. 12. Fortzahlung eines Zuschusses zur Arbeitslosenunter stützung. 13. Beschlußfassung wegen Beteiligung der Stadtgemeinde am Aktienkapitale der hiesigen Elektrizitätswerke. 16. Unterstützungsansuchen. Anwesende: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Josef Wokral. Die Herren Vizebürgermeister Karl Dedic (später erschienen), Hans Mayrhofer und Franz Nothhaft. Die Herren Gemeinderäte: Franz Aigner Franz Kratochwill Berta Kisely Heinrich Bachmayr Alois Lebeda Johann Baumgartner Michael Neuhold Prof. W. Brand Dr. Peyrer=Angermann Anton Chalupka Ludwig Reisinger Josef Eisterlehner Alfred Rudda Karl Fischer Alois Saiber Anton Frühwald Michael Schörkhuber Dr. Ulrich Furrer Friedrich Schickl Anna Grömmer Anton Schwandtner Rudolf Hitzelhammer Leopold Steinbrecher Karl Klement Adalbert Vogl Hermann Kletzmayr Marie Wimberger Fritz Krottenau Gangolf Zeilinger. Vom Stadtamte: Herr Stadtamtsdirektor Dr. Fr. Habl. Als Schriftführer: Protokollführer Karl Ridler. Entschuldigt abwesend: Die Herren Gemeinderäte Witzany, Ruckerbauer und Tribrunner. III. Sektion. (Sektionssitzung am Freitag um halb 3 Uhr nachm.) 15. Ansuchen der Brunnengemeinde Steyrdorf um Bei¬ tragsleistung zu den Kosten einer Bauausführung. 16. Stellungnahme zur stattgehabten Lokalverhandlung betreffend Regulierung der Posthofstraße. 17. Ansuchen des Bezirks=Gendarmeriepostenkommandos Steyr um Beleuchtung der Kasernenräume. 18. Kostenvoranschlag betreffend Erbauung eines Straßen¬ kanales in der Jägergasse, Ennsdorf 19 Anschaffung zweier Straßensprengwagen. 20. Errichtung des elektrischen Betriebes im Pumpwerk Schlüsselhof. 21. Beschlußfassung wegen Fortsetzung der Pflasterung zu erhöhten Einheitspreisen. 22. Ansuchen um Verkauf von städtischem Grunde. 23. Ansuchen um Grundverpachtungen. 24. Eingabe der hiesigen Wohnungsfürsorge=Genossenschaft um Wiederbelebung der Bautätigkeit in Steyr 25. Ansuchen um Ueberlassung des Turnsaales im Bürger¬ schulgebäude. IV. Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag 4 Uhr nachm) 26. Eingabe des Lyzealvereines um Uebernahme des Mädchenlyzeums in städtischen Besitz. 27. Eingabe des Lyzealvereines wegen Errichtung einer Haushaltungsschule in Steyr. 28. Bericht des Jugendamtes über die Ausspeiseaktion und allfällige Beschlußfassung hierüber. Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Gemeinde¬ räte, stellt die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest und er¬ klärt um 2 Uhr 10 Min. die Sitzung für eröffnet. Zu Beglaubigern dieses Protokolles werden die Herren Gemeinderäte Chalupka und Eisterlehner gewählt. Die Punkte 1 und 2 werden der vertraulichen Sitzung vorbehalten. Vor Eingehung in die Tagesordnung bringt der Herr Vorsitzende den eingelangten Dringlichkeitsantrag zur Verlesung (Antragsteller G.=R. Steinbrecher.) „Der löbliche Gemeinderat möge beschließen, alle Ma߬ nahmen zu treffen, um den Kohlenverschleiß in eigene Regie übernehmen zu können, da die Kohlenverschleißer (mit einer ein¬ zigen Ausnahme) erklärten, unter 40 % Gewinn nicht arbeiten zu können.“ Leopold Steinbrecher m. p. Anton Chalupka m. p. Anton Frühwald m. p. Marie Wimberger m. p. Hans Mayrhofer m. p. A. Grömmer w. p. Karl Fischer m. p. Fritz Krottenau m. p. Hitzelhammer m. p. Ludwig Reisinger m. p. Lebeda m. p. Saiber m. p. A. Rudda m. p. Johann Baumgartner m. p. Zur Dringlichkeit des Antrages wird dem Herrn G.=R. Steinbrecher das Wort erteilt.

2 Herr G.=R. Steinbrecher: „Die Beschaffung und¬ Sicherstellung von Kohlen für die kommende Heizperiode ist für die Bevölkerung außerordentlich wichtig und dringend. Nachdem nach den Aeußerungen der Kohlenhändler die Beschaffung und Lieferung der Kohle durch dieselben mit so hohen Kosten ver¬ bunden wäre, ist die Gemeinde gezwungen, die Sicherstellung des Kohlenbedarfes selbst in die Hand zu nehmen. Nachdem die Beschaffung von Lagerplätzen für die Gemeinde eine entsprechende Zeit erfordert, erscheint es dringlich, die Maßnahmen zur Kohlenversorgung schon heute in Angriff zu nehmen. Der Gemeinderat stimmt der Dringlichkeit des Antrages mit Mehrheit zu. Zum Antrage selbst führt Herr G.=R. Steinbrecher aus Es gehe nicht an, daß einzelne Personen die allgemeine Lage so auffassen, daß sie daraus persönliche Vorteile ziehen.“ Herr G.=R. Frühwald: „Die Erklärung der Kohlen¬ verschleißer zwingt die Gemeinde, die Kommunalisierung dieser Betriebe selbst in die Hand zu nehmen und die Kohlen künftig in eigener Regie zu verkaufen. Es kann nicht zugegeben werden, daß die Kohlenhändler einfach erkären, sie müßten 40 % Ge¬ vinn haben. Nur ein einziger hat erklärt, sich mit 20 % zu¬ frieden zu geben; es wird aber nicht lange anstehen, würde auch dieser einzige Einsichtsvolle veranlaßt werden, denselben Gewinn zu beanspruchen. Dieser Gruppe von Leuten muß eine Schrank gesetzt werden, damit die Bevölkerung nicht neuerlich durch diese hohen Kohlenpreise von 16 K per mö in Beunruhigung versetzt wird. Die Gemeindevertretung würde bei der Bevölkerung in Mißkredit kommen, wenn sie dieselbe einzelnen Leuten aus¬ liefern würde, die erklären, unter 40 % Gewinn nicht arbeiten zu können. Die Zeit ist gekommen, wo solche Betriebe durch die Gemeinde übernommen werden müssen und bietet sich durch das Vorgehen der Kohlenhändler hiezu die erste Gelegenheit.“ Herr G.=R. Aigner stellt die Anfrage, ob die Antrag¬ steller auch mit ziffermäßigen Daten dienen können, daß die Gemeinde in der Lage sein werde, billiger Kohlen zu liefern und auch darüber, ob es der Gemeinde bei den horrenden Preisen der Materialien und Zufuhr= und Lagerungseinrichtungen möglich sein wird, überhaupt Kohlen zu liefern. Es muß zu¬ egeben werden, daß die Kohlenhändler für die Zustellung soviel verlangen müssen und brauche man als Maßstab hiefür nur die Kosten einer Speditionsfracht zu nehmen err G.=R. Steinbrecher erklärt, die verlangten Daten sofort liefern zu können und verweist darauf, daß diese außer den Regiekosten verlangt werden. Hiezu als Nach¬ 40 ¼ veis folgende Aufstellung: 505•— Grubenpreis (pro 10.000 kg) K Fracht „ 99•— 58 Regiebeitrag für die Landeskohlenstelle Linz 1 ½% 5•— Regiebeitrag für die Stadtgemeinde 17•— Großhändlerzuschlag „ 1•— Maut 4•— Ausladen 80•— Zufuhr 7 28•— Abladen „ 70•— Ausgeben und Verwiegen „ 1•20 Frachtbriefstempel 40 Stempel und Porto 331·27 40% Verdient 60 40 10 Verstaubung 7 K 1219•85 4•15 eventuelle Waggonmiete — K 1224•— Es verlangen also die Kohlenhändler tatsächlich außer den Spesen 40 % reinen Verdienst, was gewiß zu viel sei. Aus diesen Gründen wird der Dringlichkeitsantrag zur Annahme mpfohlen, weil die Kohlen auf jeden Fall billiger abgegeber werden können, wenn die Stadtgemeinde die Kohlenausgabe selbst in die Hand nimmt. Eine Bereicherung Einzelner können wir vor der Oeffentlichkeit nicht verantworten. Ich empfehle daher den Antrag zur Annahme, um der Bevölkerung zu be¬ veisen, daß wir das Volkswohl so auffassen, daß wir unbe¬ kümmert um Einzelninteressen unsere Wege für die Allgemeinheit verfolgen Herr Bürgermeister bemerkt hiezu, daß mit der Annahme oder Ablehnung des Antrages eigentlich noch nichts geschehen sei. Die Durchführung des Antrages bedarf einer Reihe von Vorarbeiten; heute könne nur eine grundsätzliche Annahme des Antrages erfolgen, während es Aufgabe der Sektion sein wird, die im Antrage genannten Maßnahmen zu treffen. Es wäre daher der Antrag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der III. Sektion zuzuweisen, welche raschestens an den Gemeinderat Bericht zu erstatten haben wird Herr G.=R. Prof. Brand mahnt hinsichtlich der Kommunalisierung dieses Betriebes und glaubt, daß sich durch die Sektion doch noch ein Uebereinkommen mit den Kohlen¬ händlern treffen lassen wird, um den Preis der Kohlen zu ver¬ billigen. Wenn der Gemeinde die Kohlenbeschaffung fehl schlagt bestünde für sie die Gefahr, im Winter durch die Ausschaltung der Kohlenhändler gänzlich ohne Kohle zu sein. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer erklärt, daß der Gemeinderat durch die Annahme der Dringlichkeit des Antrages bewiesen habe, daß die Beratung raschestens zu erfolgen habe, was am zweckmäßigsten durch die geschäftsordnungsmäßige Be¬ andlung geschieht. Vorderhand wolle beschlossen werden, daß den Kohlenhändlern mitzuteilen sei, daß sie sich bis zur end¬ jültigen Regelung mit 20 % Gewinn zufrieden geben sollen. Der Gemeinderat möge sich vor Augen halten, daß sich die Be¬ völkerung durch einzelne Personen nicht schröpfen lassen will Die Uebernahme der Kohlenbeschaffung und Einlagerung werde keine unüberwindlichen Schwierigkeiten bieten und wird es der Stadtgemeinde als solche gewiß gelingen, die Kohlen zu be¬ chaffen und auch an geeigneten Plätzen einzulagern Herr G.=R. Bachmayr verweist darauf, daß sich die Gemeinde schon oftmals mit der Sicherstellung von Holz und kohlen befassen und jedesmal erkennen mußte, wie schwer diese ei. Herr Bürgermeister habe ganz recht, wenn er erklärt, daß ich die Uebernahme durch die Gemeinde momentan schwer durchführen lasse; die Folgen der Undurchführbarkeit durch die Gemeinde würde schwer auf diese fallen; es sei daher vor über¬ ilten Schritten zu warnen err G.=R. Frühwald kommt mit Herrn G.=R. Bach¬ mayr in eine Wechselrede und erklärt, daß die Kohlenbeschaffung und die angesetzten Preise der Kohlenhändler auseinanderzuhalten ind; im übrigen sollen nach dem Antrage nur Maßnahmen getroffen werden, welche durch die Zuweisung des Antrages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung gegeben werden. Ein anderer Beschluß könne heute nicht gefaßt werden Herr Vorsitzender erklärt sodann, den Antrag der 1 und III. Sektion zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung mi em Auftrage zuzuweisen, dem Gemeinderate über zu treffende Maßnahmen ehestens Bericht zu erstatten Angenommen. Weiters bringt der Herr Vorsitzende noch zwei Ein¬ ladungen und zwar die des Landesverbandes der Kriegs¬ beschädigten, Ortsgruppe Steyr, zum Besuche des Festes am 22. Juni und die Einladung des Deutschen Schulvereines zum Besuche des Vortragsabendes am 23. Juni zur Kenntnis Wird zur Kenntnis genommen Schließlich bringt der Herr Vorsitzende die Anregung mehrerer Herren Gemeinderäte, daß im Sitzungssaale mit Rück¬ icht auf die längere Dauer der Sitzungen das Rauchen ein¬ geführt werde, dieser Anregung könne nur dann stattgegeben werden, wenn sich dagegen kein bedingter Einspruch erhebt Herr G.=R. Steinbrecher unterstützt die Anregung, esonders für jene Jahreszeit und der Witterungsverhältnisse, wenn die Fenster geöffnet bleiben können, während Herr G.=R. Prof. Brand den Vermittlungsantrag stellt, für die erste Zeit der Sitzung das Rauchen nicht einzuführen Diesem Antrage wird zugestimmt. die Beratung der Der Gemeinderat tritt sodann in Tagesordnung ein. I. Sektion. 3. Neueinteilung des Stadtgebietes Steyr in Bezirke. Referent Herr G.=R. Reisinger: „Es liegt uns ein Antrag der I. Sektion samt einem Gutachten des Bauamtes or, nach welchem die Stadt künftig in Bezirke eingeteilt werden oll, da die Abgrenzung der Stadtteile durch die bisherige Bezeichnung von Ortsteilen unpraktisch erscheint. Die Sektion chlägt dem Gemeinderate die Annahme folgenden Gesetz¬ ntwurfes vor: Arkikel I in Bezirke eingeteilt Das Gebiet der Stadt Steyr wird und zwar: Bezirk 1: Stadt: Bezirk II: Steyrdorf; Bezirk III: Stein Bezirk IV: Ort; Bezirk V: Ennsdorf. Artikel II. Der I. Bezirk umfaßt das bisherige Gebiet der Stadt sowie der Vororte Voglsang, Reichenschwall und Schönau Steyr Der II. Bezirk umfaßt die bisherigen Vororte Steyrdorf, bei der Steyr, Aichet und Wieserfeld bis zum Dachsbergweg Der III. Bezirk umfaßt den Teil des bisherigen Vorortes Aichet, nördlich vom Dachsberg bis zur westlichen Ennserstraße und das aus der Gemeinde einverleibte Gebiet. Der IV. Bezirk umfaßt den bisherigen Vorort Ort und den restlichen Teil von Wieserfeld östlich der Ennserstraße Der V. Bezirk umfaßt den bisherigen Vorort Ennsdorf. Artikel III. Die bisherigen Bezeichnungen der einzelnen Stadtteile hiemit außer Wirksamkeit. treten Artikel IV. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Kraft. Artikel V Die Landesregierung wird mit dem Vollzuge dieses Ge¬ betraut etzes Herr Vizebürgermeister Mayrhofer übernimmt den Vorsitz und Herr Bürgermeister führt zum Antrage aus: In dem alten Statute der Stadtgemeinde finden wir eine Menge Bezeichnungen von sogenannten Vororten, die im all¬ gemeinen der Oeffentlichkeit wenig oder fast gar nicht bekannt

ind, da sich niemand darum bekümmert, wie die Abgrenzung beispielsweise der Ortsteile Voglsang, Reichenschwall usw. er¬ folgt und entspricht die Bezeichnung auch sicherlich nicht, wes halb einem schon vor langer Zeit eingebrachten Antrage nun mehr nähergetreten und die Einführung einer bezirksweisen Ab¬ renzung der Stadtteile empfohlen wird. Zur Festlegung be¬ timmter Abgrenzungen liegt nun der Gesetzentwurf vor, welche zur Annahme gelangen soll Herr Vizebürgermeister Mayrhofer schreitet über den Sektionsantrag zur Abstimmung. # an¬ Der Antrag wird vom Gemeinderate einstimmig enommen. 4. Aenderung des Gemeindestatutes. Referent Herr Bürgermeister Wokral: „Mit der Aenderung der Gemeindewahlordnung hat sich auch die Not¬ wendigkeit ergeben, das Gemeindestatut zu ändern. Schon ge¬ legentlich der Einverleibung neuer Gebiete wurde der Wunsch nach Aenderung des Gemeindestatutes laut, ganz besonders aber in den Novembertagen 1918, wo ein freierer Geist eingezogen. Mit der neuen Wahlordnung sind auch neue gesetzliche Be¬ stimmungen erlassen worden, die mit dem Wesen unseres bis¬ herigen Gemeindestatutes nicht mehr übereinstimmen. Mit Zu¬ stimmung der Landesregierung wurden in verschiedenen Be¬ langen Aenderungen der Bestimmungen des Gemeindestatutes durchgeführt und erinnere ich beispielsweise an die Festsetzung, daß außer dem Bürgermeister, drei Bürgermeister=Stellvertreter zu wählen sind. Es wurde zwar von Sektionsmitgliedern seiner¬ eit eingewendet, daß es gut wäre, mit der Aenderung des Ge neindestatutes der Stadt Steyr überhaupt zu warten, bis von Seite des Staates ein Rahmengesetz geschaffen wird, nach welchem die Aenderung des Statutes erfolgen solle. Nachdem aber be¬ kannt ist, daß ein Rahmengesetz über die Gemeindeverwaltung illein nicht gemacht wird, und die Nationalversammlung erst dann an ein solches schreiten wird, wenn die Hauptfragen der Verwaltungsreform spruchreif geworden sind und aller Voraus¬ sicht nach eine lange Frist verstreichen kann, bis dieses Rahmen¬ esetz geschaffen werden könnte, würde die Gemeinde mit den eute geltenden Bestimmungen und ihrem Statut in Widerspruch eraten und schließlich die Statutenbestimmungen keine Gültigkeit haben. Dies waren die Gründe, daß sich die Sektion mit der Ausarbeitung der entsprechenden Aenderungen des Gemeinde¬ tatutes ausreichend beschäftigte. Ich muß bedauern, daß es nicht möglich war, jedem Gemeinderate ein Exemplar der Ab¬ schrift der geänderten Statuten zustellen lassen zu können, da ie Arbeit der Vervielfältigung von der Kanzlei aus in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht bewältigt werden konnte. Neue Statuten mit Aenderungen drucken zu lassen, stand nicht dafür und müssen die Statuten nach Beschlußfassung über die beantragten Aenderungen sowieso dann in Druck gelegt werden. Bevor zum Vortrage der beantragten Aenderungen ge¬ schritten wird, wäre die Frage zu stellen, ob gewünscht wird daß sämtliche Paragraphe der Statuten verlesen oder nur die wichtigsten Punkte herausgegriffen werden sollen der Gemeinderat spricht sich für die paragraphenweise Verlesung des Statutes mit den beantragten Abänderungen aus Der Herr Referent trägt sohin die einzelnen Para¬ graphe mit den betreffenden beantragten Aenderungen vor: Die Aenderung der Geschäftsordnung wird seinerzeit er olgen und können sich die Gemeinderäte inzwischen die Geschäfts¬ ordnung zur Bereithaltung etwaiger Anträge durchlesen. Die beantragten Aenderungen erscheinen im Interesse der Gemeind gewiß praktisch. Weiters wird beantragt, statt der bisherigen Bezeichnung „Stadtgemeindevorstehung“ „Magistrat“ einzuführen. Mit Rücksicht auf die demnächst schon stattfindenden Sitzungen des Landtages wäre es dringend geboten, schon heute zu einer Annahme der beantragten Abänderungen zu gelangen, damit das neue Statut baldmöglichst Gesetzeskraft erlangt.“ Herr G.=R. Bachmayr: „Unter Gemeindebürger wurden rüher diejenigen verstanden, welchen vom Gemeinderate das Bürgerrecht mit Beschluß verliehen wurde. Das Bürgerrecht wurde jenen Personen verliehen, welche durch lange Zeit in Steyr gelebt haben und sich um die Stadt gewisse Verdienste indem sie gewissermaßen den größten Teil ihres Lebens in der Stadt gearbeitet und ihre Kräfte aufgebracht haben. Nach der beantragten Abänderung dieser Bestimmung könnte der Fall eintreten, daß Personen, die zufälligerweise das Heimatsrecht in unserer Stadt besitzen, jedoch nie in Steyr waren und auch nie hieher kommen, auf ihre alten Tage hieher übersiedeln, auf iese ihre Rechte als Bürger von Steyr pochen und sich dadurch m Genusse von Stiftungen setzen, während anderen Personen die wirkliche Verdienste um die Stadt oder die Allgemeinhei aufweisen, eine gewisse Konkurrenz geschaffen und dadurch unter¬ drückt würden. Dies würde aber sicherlich nicht im Sinne der Stifter liegen. Abgesehen von der rechtlichen Seite des Vollzuges der Stiftsbriefbestimmungen, würde ich diese Abänderung nich anraten. Andererseits lautet entgegen der Streichung der Bürger¬ rechtsverleihung der § 9 der Statuten auf das Recht des Ge¬ meinderates auf Ernennung von Ehrenbürgern. Es ist gewiß richtig, was bezüglich Ernennung von Ehrenbürgern hinsichtlich der Würdigkeit derselben ausgesprochen wurde, doch muß darau verwiesen werden, daß die Verleihung des Bürgerrechtes vielen zugute kommen kann, während das Ehrenbürgerrecht nur ganz bestimmten Personen verliehen wird. Was die weiteren Aenderungen inbelangt, so kann ich nicht darüber sprechen, weil die Unter 3 lagen für das Vorstudium der beantragten Aenderungen fehlen und ohne derselben eine Aeußerung nicht möglich ist. Ich be¬ alte mir die weitere Fragestellung noch vor. err G.=R. Dr. Peyrer=Angermann: „Ich bin entgegen den Ausführungen des Herrn G.=R. Bachmayr durch das Entgegenkommen des Herrn Bürgermeisters in der glücklichen Lage, über das zu beratende Statut informiert zu sein und muß trotzdem sagen, daß es schließlich nicht möglich ist, sich gründlich mit den beantragten Abänderungen zu befassen, die schließlich auf Jahrzehnte hinaus in Geltung zu bleiben hätten. Ich finde nich daher bestimmt, den Vertagungsantrag zu stellen. Hiezu stelle ich folgendes in Erwägung und muß im Sinne des Herrn G=R. Bachmayr für die Beibehaltung der Verleihung der Bürgerrechte durch den Gemeinderat sprechen. Das Bürgerrecht ist eine qualifizierte Bezeichnung eines Gemeindeangehörigen, hat Bedeutung im Stiftungswesen, welches meist mit schwierigen juridischen Klauseln verknüpft ist. Deren Verleihung ist ein Recht der Gemeinde, und ich sehe nicht ein, warum ein Recht er Gemeinde, Gemeindeangehörige in näherer Beziehung zur Gemeinde als solche zu bringen, aufgehoben werden soll. Im neuen Statut wäre ferner vorgesehen, daß nach der Wahl des Gemeinderates der alte Bürgermeister die Geschäfte bis zur Konstituierung des Gemeinderates führt. Hier ergibt sich ein offene Frage: Wie ist es bei protestierter Wahl? In einem olchen Falle könnte es vorkommen, daß die Stadt durch Monate bis zu mehr als einem halben Jahre keine Gemeindevertretung hätte. Es müßte also in den Abänderungen heißen: es hat nicht nur der alte Bürgermeister, sondern auch der Gemeinderat innerhalb der Zeit bis zu seiner Neukonstituierung die Geschäfte der Gemeinde weiter zu führen. Ein dritter Punkt ist die Frage der Bestätigung des Bürgermeisters. Unser Bürgermeister ist licht nur Vorstand der Gemeinde, sondern auch Leiter der olitischen Bezirksbehörde 1. Instanz Er führt nicht nur die Geschäfte der Gemeindevertretung, sondern auch die Geschäft er Regierung. Ich vertrete diesen Standpunkt weniger vom arteipolitischen Standpunkt, weil eine Bestimmung, die von er Nichtbestätigungsnotwendigkeit spricht, von oben aus nicht enehmigt würde. Der Bürgermeister ist ja auch Verwaltungs¬ beamter und wird sich selbstverständlich die Regierung nicht as Recht nehmen lassen, die Wahl des Bürgermeisters zu ge¬ nehmigen. Der Passus: der Bürgermeister bedarf keiner Be¬ stätigung, würde uns ferner dahin bringen, das Steyr das Recht einer autonomen Stadt verlieren könnte. Ich beantrage daher diesen Passus: „der Bürgermeister bedarf keiner Bestätigung zu streichen. Ein vierter Punkt sind die neu eingeschalteten Punkte über den Wirkungskreis der Gemeinde Es betrifft dies die § § 15, 16, 21, 22. Ich gestehe ohneweiters zu, daß in ver einzelnten Fällen besonderer Dringlichkeit die Gemeinde stets und jederzeit das Recht hat, alles vorzukehren, was den öffent lichen Interessen angemessen ist und dem Wohle der Gesamtheit ntspricht. Ich stimme vollständig den Ausführungen des Herr G=R. Steinbrecher zu, wenn er sagt, daß er nie dulden wird, daß ein einzelner zum Schaden anderer Vorteile zieht. Dagegen halte ich dafür, daß nach allen dem, was hier vorgebracht wird, chließlich aus dem Gemeindestatut eine Art Parteiprogramm gemacht wird (Zwischenrufe: „Oho!“) Ich fasse dies durchaus o auf, da es sich darum handelt, eine Anzahl Steyrer Steuer räger brotlos zu machen. Es werden Erwerbsunternehmungen ind Geschäftsbetriebe vom freien Gewerbe ausgeschaltet und sollen von nun aber in die Verwaltung der Gemeinde über¬ ehen. Was hat es z. B. mit dem Plakatierungsinstitut Pichler ür schwere Anstände gegeben, was ist vorgegangen, daß man iesem Geschäftsmann seinen Erwerb wegnimmt und dies lußerdem noch in das Gemeindestatut hineinnimmt. Weiters zur Beschaffung und den Verkehr mit Lebensmitteln und Be¬ arfsartikeln und Lebensmittelerzeugung, muß ich fragen, wo ollen die Gewerbetreibenden ihren Verdienst hernehmen, wenn ihnen dieses bisher frei gewährleistete Gewerberecht entzogen wird. Wir leiden schwer unter der großen Zahl der Arbeits¬ osen und nun wollen Sie viele Gewerbetreibende arbeitslos machen. (Zwischenrufe: „Unrichtig!“ Heiterkeit.) Ich kann also die Aufnahme dieser Punkte lediglich als Parteiprogramm auf fassen. So ist es auch mit den Gast= und Schankgewerbebetrieben und Hotelwesen. Diese Bestimmungen dürften übrigens auch durchaus mit der Gewerbeordnung im Widerspruche stehen und ehe ich wirklich nicht ein, warum gerade das alles ins Gemeinde tatut kommen soll. Entweder beinhalten diese Paragraphe den Wirkungskreis der Gemeinde als Verwaltungsorgan oder sollen ie eine Konkurrenz für die Gewerbetreibenden bedeuten? In das Statut gehören diese Bestimmungen keinesfalls hinein. Ich verweise darauf, daß die Kommunalisierung von Betrieben nicht immer die glänzendsten Folgen ausweisen und erinnere beispiels weise an das von der Stadtgemeinde Linz übernommene Gas verk, welches früher, als es im Besitze einer englischen Gesell schaft stand, sehr große Gewinne abgeworfen hat. Seit der Uebernahme durch die Stadtgemeinde Linz floriert das Unter¬ tehmen nicht mehr und zeitigte bisher nur eine sehr wesentlich Erhöhung der Betriebskosten und des Gaspreises. Weiters ist es notwendig, Aufklärung zu schaffen, wie der Instanzenzug über Beschlüsse des Bürgermeisters gedacht ist; es muß durch in Rechtsmittel geschaffen werden. Ebenso ist es mit den An¬ ätzen von 200.000 K zur Veräußerung von Stammvermögen ind der freien Vornahme von Kreditoperationen zum Betrage von 00 000 K. Es wäre hiedurch eine Spielerei, durch rasche Auf¬ inanderfolge in einer Sitzung fünf verschiedene Kreditoperationen durchzuführen und die Gemeinde könnte in Verschuldung ge¬

4 raten. Ich will der früheren Gemeindevertretung gewiß keinen Vorwurf machen, aber sie hat auch darauf vergessen, sich an das Präliminare zu halten und hie und da schwindelnd hohe Ausgaben bewilligt, so daß das Präliminar damit überschritten wurde. Linz kann sich allerdings größere Kreditoperationen er¬ auben, es ist zweimal so groß wie Steyr und besitzt mehrfache Einnahmsquellen, genießt wirtschaftliche Erleichterungen, während wir sofort in Verschuldung geraten könnten. Ich beantrage die Abänderung dieser Bestimmung dahin, daß jede dieser beiden Ansätze mit 50.000 K festgelegt werden. Auf Grund dieser vor ebrachten Aenderungsvorschläge beantrage ich zwecks weiterem Studium derselben die Vertagung der heutigen Verhandlung.“ Herr Bürgermeister Wokral bemerkt zu den Ausführungen bezüglich Bürgerrechtsverleihungen, daß die Einwendungen nicht stichhältig seien und darauf hingewiesen werden müsse, daß heute Stiftungen vorhanden sind, die nach den Bestimmungen der Stiftsbriefe nicht einmal vergeben werden können, weil viele hiesige Bewerber den Stiftsbriefbestimmungen nicht mehr zu entsprechen vermögen. Es mußten also die Zinsen stets wieder zum Kapital geschlagen werden. Die Gefahr, daß Un¬ würdige dann in den Genuß der Stiftungen kommen könnten wird dadurch abgewendet, als dem Armenrate ja das Ver¬ leihungsrecht und die Würdigkeit der Stiftungswerber zu be urteilen zusteht. Wenn angeführt wird, daß Personen, die nie in Steyr waren, dann in den Genuß der Stiftungen kommen önnten, so muß erwidert werden, daß diese, wenn sie unter¬ stützungsbedürftig sind, schon nach dem Gesetze (§ 28 H. G.) unterstützt werden müßten und es daher gleichgültig sei, ob diese aus dem Armenfonde oder einer Stiftung beteilt werden. Gegen die Streichung der Verleihung der Ehrenbürgerrechte ist nichts einzuwenden. Früher waren durch die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes politische Rechte verbunden, welche nunmehr wegfallen; in Hinkunft soll die Auszeichnung nur in dem Titel bestehen, ohne dem Ehrenbürger besondere Rechte gegenüber anderen Gemeindebürgern einzuräumen. Es könnte demnack diese Auszeichnung auch ganz ruhig aufrecht erhalten bleiben. Herr G.=R. Prof. Brand spricht sich für die Aufrecht erhaltung der Verleihung von Ehrenbürgerrechten im Sinne des Entwurfes aus Herr G.=R. Frühwald unterstützt den Vertagungs¬ antra des Herrn G.=R. Dr. Peyrer, da den Gemeinderäten heute keine Gelegenheit geboten wurde, ein fertiges Elaborat or sich zu haben. err Bürgermeister bemerkt hiezu, daß eine Druck¬ legung des Entwurfes nicht gut möglich sein wird; es könnten nur Auszüge angefertigt werden. Es wäre jedoch gut, wenn heute noch über das neue Statut Beschluß gefaßt werden könnte, a der Landtag in der Regel nur kurze Zeit tagt und zu trachten wäre, das Statut schon in dessen nächster Session unter¬ ubringen herr Vorsitzender Vizebürgermeister Mayrhofer leitet über den Vertagungsantrag der Herren G.=R. Dr. Peyrer und Frühwald die Abstimmung ein der Vertagungsantrag wird vom Gemeinderate mit Mehr¬ heit angenommen und das Amt beauftragt, über die beantragten llenderungen Auszüge für jeden Gemeinderat anzufertigen und dieselben sofort zustellen zu lassen. 5. Beschlußfassung wegen Weiterführung des Staats¬ Telephondienstes zur Nachtdienst. Te6 Referent Herr G.=R. Chalupka: „Seitens der Post¬ und Telegraphenverwaltung Steyr ist eine Zuschrift eingelangt, vorin dieselbe mitteilt, daß bis 30. Juni l. J. die Genehmigung des Nachttelephondienstes abläuft und eine Aeußerung verlangt, ob ein Bedarf bestehe, den Nachttelephondienst auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Die Sektion stellt den Antrag, der Ge¬ neinderat möge sich dahin aussprechen, daß es im öffentlichen Interesse gelegen sei, den Nachttelephondienst auch weiterhin aufrecht zu erhalten Der Gemeinderat stimmt dem Sektionsantrage auf Auf¬ rechthaltung des Nachttelephondienstes einstimmig zu. 6. Wiederversteuerung der Hunde pro 1919/20 teferent Herr G.=R. Rudda: „Es liegt uns ein Amts¬ bericht vor, zufolge welchem für 1919/20 die Wiederversteuerung der Hunde festzulegen ist. Die Sektion hat die Erhöhung der Hundesteuer in Erwägung gezogen und beantragt, für einen Zughund die Gebühr mit 20 K festzusetzen. Für einen Luxus¬ hund wäre eine Taxe von 25 K und für jeden weiteren in einem Haushalte gehaltenen Luxushund 100 Prozent mehr zu entrichten. Nach längerer Wechselrede erkennt die Mehrheit des Ge¬ meinderates die Taxe für Luxushunde mit Rücksicht auf die heutigen Verhältnisse als zu gering bemessen und beschließt sohin ür Zughunde eine Taxe mit 20 K, für Luxushunde mit 40 K und für jeden weiteren in einem Haushalte gehaltenen Luxus hund eine Mehrgebühr von 100 Prozent einzuheben. 7. Beschlußfassung nach § 23, Absatz 2, des Elektrizitäts¬ vertrages wegen Preisänderung. Referent Herr G.=R. Rudda: „Seitens der Elektrizitäts¬ erke Steyr ist eine Zuschrift eingelangt, worin dieselben eine vesentliche Tariferhöhung infolge Lohnerhöhungen verlangen. Es wird angezeigt sein, diesbezüglich mit den Elektrizitätswerken auf Grund der §§ 23 und 50 unseres Elektrizitätsvertrages ir Unterhandlungen zu treten und schlägt daher die Sektion vor, sich zwar grundsätzlich einer nachweisbar berechtigten Taris erhöhung nach den obzitierten Bestimmungen des Elektrizitäts¬ ertrages auszusprechen, jedoch auf die kostenlose Beistellung er Lampen zu beharren und die Beschlußfassung bis zum Ab¬ schlusse der Verhandlungen zu vertagen Herr G.=R. Dr. Furrer führt gegen die vielen Strom¬ unterbrechungen Klage und verweist darauf, daß trotzdem de Strompreis auch für die Zeit berechnet wird, wo kein Licht ab¬ gegeben wird. Es wären daher mit der Gesellschaft energische Verhandlungen gelegentlich dieses vorliegenden Begehrens ein¬ zuleiten. Es wird seitens der Elektrizitätsgesellschaft immer be¬ hauptet, daß die Firma Stern und Hafferl an den Strom¬ unterbrechungen Schuld seien; dies scheint jedoch nicht zutreffend zu sein, als Garsten und Neuschönau trotzdem mit Licht aus der Leitung Stern und Hafferl versorgt sind, wenn auch die Stadt Steyr im Dunkeln liegt Herr G.=R. Schickl verlangt, daß auf eine Tariferhöhung erst dann eingegangen werde, wenn seitens der Elektrizitäts werke den Stromabnehmern und Motorbesitzern alle Schäden die ihnen durch die Stromunterbrechungen und früher vor¬ gekommenen Manipulationen des Werkes zugekommen seien, vergütet sind. Der vertragliche Standpunkt ist unbedingt hoch¬ zuhalten. Der Gemeinderat stimmt sohin dem Vertagungsantrage er Sektion zu. Herr Bürgermeister Wokral übernimmt wieder den Vorsitz. wegen Einführung einer Wert¬ Beschlußfassung 8. zuwachssteuer. 5 Referent Herr G.=R. Dr. Peyrer=Angermann: „Es liegt uns ein ziemlich umfangreiches Elaborat bezüglich Einführung einer Wertzuwachsabgabe vor. Dieses Gesetz ist dem bereits in Böhmen in Kraft stehenden Wertzuwachsabgabe¬ gesetze nachgebildet; es umfaßt 32 Paragraphe und bitte ich um die Genehmigung, von der Verlesung des ganzen Gesetzes Abstan d nehmen zu dürfen, sondern nur den Sinn desselben hier be prechen und erläutern zu können. Das böhmische Gesetz ist als vollständig zu bezeichnen, ist nicht lückenhaft, daher vollkommen einwandfrei. Das Wesen des Gesetzes besteht darin, daß die Liegenschaften in Steyr, welche zur Veräußerung gelangen ollen, nach ihren letzten Ankaufswert geschätzt und die Differenz wischen diesem und dem Verkaufspreise bildet die Grundlage für den Wertzuwachs, der mit der einzuführenden Abgabe be¬ egt werden soll. Ueber die Art und Weise der Schätzung be¬ immt das Gesetz des Näheren. Durch die Einführung dieses esetzes eröffnen sich für den Gemeindesäckel neue Einnahms¬ quellen, die sich nach dem Sektionsantrage, welcher einen in der Sektion zustande gekommenen Vermittlungsantrag ent¬ pricht, in folgendem äußern: Bei einer Wertsteigerung von iber 5 Proz. bis 30 Proz. eine Wertzuwachssteuer von 10 Proz. 15 50 „ „ 30 „ „ 20 75 50 # „ „ „ 5 100 75 „ „ und über 100 Prozent um je 3 Prozent mehr für je 20 weitere Prozente der Wertsteigerung bis zum Höchstausmaße von 40 Prozent Wertzuwachssteuer Bruchteile unter 10 Prozent bleiben hiemit unberück¬ ,solche über 10 Prozent werden voll gerechnet. sichtig Ein Wertzuwachs unter 5 Prozent bleibt von der Ab¬ rei jabe Nach kurzer Wechselrede wird der Sektionsantrag vom Gemeinderate angenommen. 9. Uebernahme der Karl Heindl=Stiftung. 7 Der Gemeinderat beschließt, die Karl Heindl=Stiftung mit Dank anzunehmen und das Amt zur Ausfertigung des Stifts briefes zu beauftragen. 0. Ansuchen eines h. o. Gewerbetreibenden um Ver¬ im Sep¬ gütung eines ihm anläßlich der Unruhen tember 1916 zugefügten Schadens. Die Beschlußfassung über das vorliegende Ansuchen wird nach Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Mayrhofer zwecks weiterer Erhebung und Einholung von Gutachten über Ent¬ schädigungspflichten der Gemeinden anläßlich durch Unruhen erursachter Schäden vertagt II. Sektion. 11. Ausweis über die am Frühjahrsmarkte eingehobenen Gebühren. Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft: 83/2 Exh.=Nr. 116/K. A. Ausweis eingehobenen Gebühren. über die am Frühjahrsmarkte 1919 irmen Lustb. Platz=, Wache¬ Zus. Benennung nd gebühr gebühr Stene K K K K K 39•76 37·40 97•64 79 Stände 112•— 352•27 35•23 19•25 18•75 21 Schaubuden 2c 22•— 20•— 2•— Metausschan — — —— 50•— 4·55 5•45 Schankplatz 228•15 81·54 112•— 219•25 815·36 Su mme 9

Gegenüber dem Vorjahre ergibt sich ein Mehrerfolg um gegenstände der III. Sektion zurückzustellen sind. Die Fortsetzung K 172·70. der Sitzung wird für Freitag den 27. Juni um 3 Uhr nach¬ mittags festgesetzt. Städtisches Kassaamt Steyr. IV. Sektion. Damhofer m. p. 16. Eingabe des Lyzealvereines um Uebernahme des Der Amtsbericht wird vom Gemeinderate zur Kenntnis Mädchenlyzeums. genommen. Referent Herr G.=R. Klement: „Die Sektion hat sich 12. Fortzahlung eines Zuschusses zur Arbeitslosen¬ mit der Angelegenheit befaßt; die Angelegenheit ist jedoch, da unterstützung. die Raumfrage bisher noch nicht gelöst werden konnte, noch Referent Herr G.=R. Eisterlehner: „Die Zeit der nicht für den Gemeinderat spruchreif Aus diesen triftigen Bewilligung des Zuschusses für die Arbeitslosenunterstützung ist Gründen muß daher eine Beschlußfassung hierüber vertagt werden.“ abgelaufen und wäre der Zuschuß bis einschließlich 30. Juni wieder neu zu bewilligen. Die Sektion stellt den Antrag, den Herr Bürgermeister Wokral bemerkt hiezu, daß man Zuschuß zur staatlichen Arbeitslosen unterstützung bis 30. Juni 1919 sich fortwährend Mühe gibt, um die Raumfrage zu lösen; so¬ wieder zu gewähren. lange jedoch seitens des Staatsamtes über die weitere Ber¬ Der Gemeinderat stimmt dem Sektionsantrag einhellig zu wendung der Jägerkaserne keine Entscheidung vorliegt, könne in weitere Verhandlungen nicht eingetreten und kein Beschluß über 13. Beschlußfassung wegen Beteiligung der Stadtgemeinde die Eingaben gefaßt werden. am Aklienkapitale der hiesigen Elektrizitätswerke. Der Vertagungsantrag der Sektion wird vom Gemeinderate Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft: „Die angenommen. Elektrizitätsgesellschaft beabsichtigt eine Erhöhung ihres Aktien¬ kapitales um 100.000 K und zwar von 800.000 auf 900.000 K, 17. Eingabe des Lyzealvereines wegen Errichtung einer weil sie diese Erhöhung infolge gesteigerter Geschäftstätigkeit be¬ Haushaltungsschule in Steyr. nötigt. Der Stadtgemeinde Steyr steht vertraglich das Recht Dieser Punkt wird aus den gleichen Gründen wie zu, ein Viertel der neuen Emission zu übernehmen und räumt Punkt 16 vertagt die Elektrizitätsgesellschaft der Stadtgemeinde das Prioritätsrecht 18. Bericht des Jugendamtes über die Ausspeiseaktion für den ganzen Betrag von 100.000 K ein. Die Sektion ist und allfällige Beschlußfassung hierüber. trotz der Höhe dieses Betrages in der angenehmen Lage, die Uebernahme dieser Emission zu befürworten, da es für die Referent Herr Vizebürgermeister Dedic: „Auch diese Stadt wünschenswert erscheint, in den Besitz einer größeren An¬ Frage ist zur vollständigen Berichterstattung noch nicht reif. zahl von Aktien zu gelangen, um sich mehr Einfluß zu sichern Mit der ganzen Angelegenheit ist das Jugendamt betraut, welches und dadurch eine Kontrolle und ein besseres und notwendiges die Aktion dem Herrn Lehrer Forster übertragen hat und Zusammenwirken zwischen Stadtgemeinde und Elektrizitätswerk in welcher sodann einen ausführlichen Bericht erstatten wird. Dieser die Wege zu leiten. Die Stadtgemeinde wird ferner durch die Bericht kann heute noch nicht vorliegen. Referent berichtet über Uebernahme dieser neuen Emission kein schlechtes Geschäft die von der amerikanischen Lebensmittelkommission kostenlos zur machen, da durch dieselbe eine weitere Ausgestaltung des Werkes Kinderausspeisung zugewiesenen Lebensmittel, welche 19.752 Nem erfolgt, woraus sie nicht nur jetzt, sondern auch für die ferne Nährmitteleinheitsmaß) darstellen Bisher konnten 953 Kinder Zukunft Nutzen zu ziehen vermag. Durch die Uebernahme dieser mit Kakao und Brot als Jause beteilt werden. Es steht zu er¬ Emission wird es der Stadtgemeinde auch möglich sein, auch warten, daß in nächster Zeit solche Mengen an Lebensmittel für die Vertreter derselben in der Gesellschaft zu vermehren und Kinderausspeisungen einlangen, daß alle unterernährten Kinder damit das Interesse der Gemeinde im erhöhten Maße zu ver¬ ohne Ansehung der sozialen Stellung) mit Zubußen versorgt treten. Der Antrag der Sektion geht daher dahin, der Ge¬ werden können.“ meinderat gebe seine Zustimmung, daß die neue Emission im Herr Bürgermeister Wokral stellt zur Kenntnisnahme Betrage von 100.000 K durch die Stadtgemeinde Steyr ange¬ der Oeffentlichkeit fest, daß die amerikanische Aushilfe aus¬ nommen werde drücklichst nur für Kinder bestimmt ist und Erwachsene hieran Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einstimmig keinen Anteil im Sinne der Spende nehmen dürfen. Die angenommen. imerikanische Kommission hat sich jede Kontrolle vorbehalten, sowohl hinsichtlich der Verwahrung wie der Ausgabe der Lebens¬ 14. Unterstützungsansuchen. mittel. Betont muß werden, daß die Oesterr. Waffenfabrik zur Referent Herr G.=R. Saiber: „Die Bezirkskrankenkassa Ausspeisung der Kinder den C=Bau zur Verfügung stellen Steyr ersucht auch heuer wieder um eine Subvention. vird, wofür ihr hiemit der beste Dank zum Ausdrucke ge¬ Die Sektion beantragt, wie ! sher 100 K zu bewilligen. bracht wird. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. Der Gemeinderat stimmt sodann der Vertagung der Be¬ richterstattung zu und nimmt den kurzen Bericht des Herrn Herr G.=R. Frühwald beantragt die Sitzung zu unter¬ Vizebürgermeisters Dedic zur Kenntnis. brechen; viele der Gemeinderatsmitglieder mußten vormittags Vor Schluß des öffentlichen Teiles ersucht Herr G.=R. der Wirtschaftssitzung seit 8 Uhr früh beiwohnen, sind daher Steinbrecher namens seiner Parteikollegen an Samstag¬ übermüdet und wäre daher die Vertagung des weiteren Teiles Nachmittagen keine Gemeinderatssitzung anzuberaumen und Herr der Sitzung am Platze. Vizebürgermeister Nothhaft beantragt wie früher die Freitage Herr Vizebürgermeister Mayrhofer unterstützt den in Aussicht zu nehmen. Antrag Herr Vizebürgermeister Dedic teilt mit, daß es gelungen Herr G.=R. Dr. Furrer ersucht, bis zur neuen An¬ sei, daß der Schloßpark der Herrschaft Lamberg mit Montag beraumung der Sitzungsfortsetzung das Ansuchen der städtischen den 24. Juni in das Pachtverhältnis der Gemeinde gegen einen Feuerwehr betreffend Dampfspritzenbeschaffung zu erledigen bezw. kleinen Anerkennungszins übergehe und der Park ab Montag vorzubereiten. öffentlich zugänglich ist. Nach kurzer Wechselrede beschließt der Gemeinderat noch (Beifall) in die Verhandlungen der IV. Sektion und des vertraulichen Teiles der Sitzung einzugehen, während die Verhandlungs¬ Der Vorsitzende schließt sodann um 5 Uhr 35 Min. den öffentlichen Teil der Sitzung. — Jortsetzung der ordentlichen Gemeinderatssitzung am Freitag den 27. Juni 1919, 3 Ahr nachm. Entschuldigt abwesend die Herren: Vizebürgermeister Mayr¬ Der Gemeinderat tritt sodann in die Verhindlung der Be¬ hofer und Gemeinderäte Rudda, Dr. Peyrer=Angermann, Rucker¬ ratungsgegenstände der III. Sektion ein. Herr Bürgerneister be¬ bauer, Eisterlehner, Vogl, Dr. Furrer und Steinbrecher. merkt hiezu, daß hinsichtlich der Referatserstattung zu den ein¬ Der Herr Vorsitzende Bürgermeister Wokral begrüßt zelnen Punkten Nachsicht geübt werden solle, da erst in letzter den erschienenen Gemeinderat, stellt die Beschlußähigkeit fest und Stunde die Akten von Herrn G.=R. Krottenau zur Bericht¬ erklärt um 3 Uhr 15 Min. die Sitzung für eröffnet. erstattung für die heute am Erscheinen verhinderten Referenten übernommen wurden. Außerdem wird ein Referat des Herrn Vor Eingehung in die Tagesordnung bringt der Herr G=R. Dr. Furrer wegen Erkrankung ganz wegfallen. Vorsitzende den Antrag des Herrn G.=R. Schickl und Genossen betreffend Abhilfe gegen die fortwährenden 15. Ansuchen der Brunnengemeinde Steyrdorf um Bei¬ Stromstörungen des Elektrizitätswerkes zur Verlesung und er¬ tragsleistung zu den Kosten einer Banausführung. klärt, den Antrag dem Beleuchtungskomitee zur Behandlung zu Referent Herr G.=R. Krottenau: „Die Brunnengemeinde überweisen. Steyr, Bründlplatz, bittet um Beitragsleistung zu den bei ob¬ 5

6 genannten Brunnen behördlich vorgeschriebenen Bauherstellungen .K 908 80 velche sich laut Rechnung der Firma Hingerl auf laut Rechnung der Firma Schloßgangl im bei 200·50 derselben verbleibenden Reste au 210•— und noch auszuführenden Arbeiten im Betrage von * K 1309 30 somit rund auf tellen Da die Mitglieder der Brunnengemeinde zumeist nur sehr kleine Besitzer sind, welche die auf sie entfallende Beitragsleistungen chwer treffen würde und andererseits die durch das Ueberwasser von diesen Brunnen gespeiste „Pfefferl=Lacke“, welche im all gemeinen Inte esse bei Feuersgefahr günstig gelegen ist und veiters dieses Wasser auch beständig für die Entnahme zur Straßenbespritzung dient, und das Vermögen der Brunnen gemeinde derzeit nur 46 K 32 k beträgt, beantragt die Sektion: Der Gemeinderat bewillige eine Beitragsleistung von 50 Prozent den Betrag von 654 K 65 k. d. i. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 16. Stellungnahme zur stattgehabten Lokalverhandlung etreffend Regulierung der Posthofstraße. Referent Herr G.=R. Krottenau berichtet über den Gang der Lokalverhandlung, worauf sich eine lebhafte Wechsel¬ rede entwickelt, die jedoch kein klares Bild über die tatsächlichen Verhältnisse ergibt Herr G.=R. Tribrunner stellt schließlich den Ver tagungsantrag Bei der Abstimmung über die Vertagung der Beschlu߬ fassung sprechen sich 12 Herren Gemeinderäte für und 12 Herren Gemeinderäte gegen die Vertagung aus Der Herr Vorsitzende stellt die Stimmengleichheit fest und entscheidet mit seiner Stimme für die Vertagung 17. Ansuchen des Bezirks=Gendarmeriekommandosin Stehr um Beleuchtung der Kasernräume. Referent Herr G.=R. Krottenau trägt das Ansuchen vor und beantragt namens dr Sektion die grundsätzliche Ab¬ weisung des Ansuchens, da um die Einführung der Beleuchtung nicht die wirk ichen Mieter der Räume, das Landes=Gendarmerie¬ kommando angesucht haben und außerdem die Gendarmerie nicht; die Stadt, sondern den Beziik Steyr=Land argeht Nach kurzer Wechselrede wird das Ansuchen abgewiesen. 18. Kostenvoranschlag betreffend Erbauung eines Straßen¬ kanales in der Jägergasse. Nachdem der Herr Referent G.=R. Dr. Furrer erkrankt ist, wird dieser Verhandlungsgegenstand für die nächste Sitzung vertagt 19. Anschaffung zweier Straßensprengwagen Referent Herr G =R. Krottenau: „Zu diesem Punkte liegt uns ein Amtsbericht vor, welcher besagt, daß sich die Fuhrwerksbesitzer dahin geäußert haben, daß es ihnen bei dem heutigen durch die Futternot geschwächten Pferdemateria nicht möglich ist, die Bespannung der so schwer gehenden Spreng¬ wagen durchzuführen. Zur Inbetriebsetzung durch Benzinkraft ehlt der nötige Benzin, so daß es derzeit ratsam ist, von der Beschaffung von Sprengwägen abzustehen. Die Schwierigkeit in der Beförderung und Inbetriebsetzung der Wägen würde sich bei en Terrainverhältnissen unserer Stadt ohne entsprechende Pferde¬ kräfte oder automobilistischer Kraft heute nicht durchführen lassen. Die Sektion beantragt daher, von der Beschaffung der Sprengwägen dermalen abzusehen Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 20. Errichtung des elektrischen Betriebes im Pump¬ verke Schlüsselhof Referent Herr G.=R. Krottenau: Zu diesem Punkte tellt die Sektion den Antrag, die Elektrizitätswerke Steyr sofort zu veranlassen, die elektrischen Zuleitungen zur Inbetriebsetzung des Elektromotorenbetriebes des Pumpwerkes zu errichten.“ Nach längerer Wechselrede, in welcher Herr G.=R. Schickl auf die Vertragsbestimmungen bezüglich der Zuleitungskosten vertoeist, beschließt der Gemeinderat, die Angelegenheit zur Be¬ schlußfassung der nächsten Sitzung vorzubehalten 21. Beschlußfassung wegen Fortsetzung der Pflasterung zu erhöhten Einheitspreisen. Referent Heir G.=R. Schickl: „Es liegt uns eine Zu¬ schrift der Firma Ing Anton Schlepitzka vor, worin dieselbe mitteilt, doß sie infolge Uebereinkommens der Pflasterer Genossen¬ schaft mit den Gehilfen gezwungen sei, für die Umpflasterungs¬ arbeiten an reinen Pflastererlöhnen in Wien 2 K 80 k per Quadratmeter, wozu eine 30 prozentige Provinzzulage per 84 k per Quadratmeter kommt, zu leisten Mit Rücksicht auf diese Mehrforderungen, die die schlu߬ brieflich festgelegeen Kosten der Umpflasterungen sehr verteuern würde, beantragt die Sektion, dermalen nur auf die Um pflasterung der Pfarrgasse einzugehen und die anderen noch umzupflasternden Straßen einem späteren Zeitpunkte für die Herstellung vorzubehalten. Herr G.=R. Chalupka ersucht, auf die Johannesgasse icht zu vergessen, ansonsten sei der Sektionsantrag nur zu unterstützen der Sektionsantrag wird hierauf vom Gemeinderate ein¬ angenommen. hellig 22. Ansuchen um Verkauf von städtischem Grund Wird der nächsten Sitzung zur Behandlung vorbehalten. 23. Ansuchen um Grundverpachtungen Referent Herr G.=R. Schickl Die Direktion des Waisenhauses ersucht um Ueberlassung a, der Gras= und Heufechsung aus der Wiese Voglwiese, ehemals Plochberger=Grund beim Krankenhause, wie sei 1 Jahren Da der Ertrag der Fechsung einem gemeinnützigen In¬ stitute zukommen soll, beantragt die Sektion: Der Gemeinderat eschließe, dem Waisenhause die Fechsung aus dem Jahre 1919 zu einem Pachtschilling von 200 K zu überlassen. Der Sektionsantrag wird angenommen. Betriebsleiter Hannesschläger ersucht um pachtweise b. Grundüberlassung aus der Grundparzelle Nr. 6 Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, dem Ansuchen einen Pachtschilling von 30 K zuzustimmen. gegen Frauenstiege, dlinger Josef, Besitzer des Hauses Nr. 6 c) um pachtweise Ueberlassung der ver seinem Gasthause be¬ nd.ichen städtischen Grund Parz.=Nr. 1054, im Ausmaße von 3 Aar. Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, dem Ansuchen einen Pachtschilling von 80 K für 1919 zuzustimmen. gegen Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. Ansuchen des Alois Egger, Bahnwächter in Ramingsteg 51 um Ueberlassung eines Grundstreifens aus dem Schlacht¬ 76 hausgrunde Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, dem Pacht insuchen gegen einen Pachtschilling yon 25 K zuzustimmen Ansuchen der Berta Löschenkohl um Ueberlassung eines e) Grundes im Föhrenschacherl zur Aufstellung eines Wohn¬ vagens Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, das Ansuchen abzuweisen und die Partei durch das Amt zu veranlassen, den nnehabenden Plotz sofort zu räumen Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 24 Eingabe der hiesigen Wohnungsfürsorge=Genosseuschaft um Wiederbelebung der Bautätigkeit in Steyr Der Gemeinderat würdigt vollauf die in der Eingabe niedergelegten Gesichtspunkte und überweist dieselbe der I. und II. Sektion zur geschäftsmäßigen Behandlung 25. Ansuchen um Ueberlassung des Turnsaales in Bürgerschulgebäude. 77 Referent Herr G.=R. Krottenau: Es liegen uns zwei Ansuchen und zwar des Turnvereines Vorwärts“ und des Vereines für Jugendspiele und Körperpflege in Steyr vor Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat bewillige die Ueberlassung der Turnhalle durch die Bittsteller. Hinsichtlich er Zeit der Benützung der Turnhalle haben sich die Gesuch¬ eller mit der Direktion der Bürgerschule ins Einvernehmen zu etzen Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einstimmig angenommen Der Gemeinderat erteilt sodann die Genehmigung, in der heutigen Sitzung noch Verhandlungsgegenstände der I. urd II. Sektion in Beratung und Beschlußfassung zu ziehen. Herr Vizebürgermeister Dedic bringt nachstehende Zu¬ chrift der Elektrizitätswerke Steyr zur Kenntnis. Steyr, am 26. Juni 1919. Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Mit Bezug auf die Unterredung, die uns Herr Verwalter Linimayr mit Ihren sehr geschätzten Herrn Bürgermeister Wokral m 26. d. M. zu führen die Ehre hatte, erlauben wir uns nach¬ nachfolgend die gewünschte Aufklärung, welche uns veranlaßte, die Abschaffung des Gebührentarifes zu beantragen, zu unter¬ breiten Nach dem Gebührentarif waren im Jahre 1917 4 Ab¬ nehmer angeschlossen und betrug die Jahreseinnahme hieraus K 544·41 im Jahre 1918 7 Abnehmer angeschlossen und bi¬ trug die Jahreseinnahme hieraus K 2130 45 Dermalen sind 9 Abnehmer angeschlossen, die einen monat¬ lichen Durchschnittskonsum von K 290•— ausweisen Die geringe Ausnützung des Gebührentarifes von Seite er Abnehmer hat uns veranlaßt, in unserer Eingabe vom 15. Juni 1919 die Auflassung dieses Tarifes zu beantragen. Sie werden auch in Oesterreich kaum eine zweite Stadt finden, die neben einem Pauschalbetrag für Licht und Zählertarif für Licht und Kraft auch noch einen kombinierten Tarif besitzt. der Gebührentarif setzt sich aus einer Grundgebühr für die Kerzenstärke ähn ich wie beim Pauschaltarif und dem nach Zähler gemessenen Stromverbrauch zusammen Falls der Gebührentarif nicht fallen gelassen würde, wären wir genötigt, die Grundgebühr von 3 auf 5 k per Kerzenstärke und Monat, die Kilowattstunde von 30 auf 50 Heller zu er¬ öhen, die Lampenbeistellung wie beim Pauschaltarif gänzlich zu streichen. In Anbetracht einer einheitlichen und möglichst klaren Verrechnung würden wie jedoch bitten, diesen unnötigen und von der Bevölkerung bisher nicht gewürdigten Tarif aufzulassen. Es äme hiedurch keiner der Abnehmer zu Schaden, nachdem der Lichtanschlußwert pauschaliert, der Kraftstrom wie bieher durch denselben Zähler b zogen werden könnte.

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