77 und für jeden Tag wo die Herstellungen nicht ordnungs¬ gemäß erfolgt sind (das wäre auch rückwirkend), sind die vorgeschriebenen Pönalen zu leisten Antwort: „Die beanständeten nachlässigen Arbeiten bei den Kabellegungen und die mangelhaften Plasterungs¬ arbeiten sind wohl zum großen Teile auch auf den zu dieser Zeit herrschenden großen Mangel an geeigneten, erläßlichen Arbeitern zurückzuführen Die gegenwärtige Bauleitung ist gewiß bestrebt, tets das Einvernehmen mit dem Städtischen Bauamte zu pflegen und alle Arbeiten ordnungsgemäß durch¬ zuführen Das Elektrizitätswerk hat über Verlangen der Stadtgemeinde nicht nur in solchen Straßenteilen eine Notbeleuchtung hergestellt, wo Grabungen von ihr vor¬ genommen wurden, sondern auch in Straßen, wo dies nicht der Fall war; so sind von den gegenwärtig an¬ jebrachten 64 Lampen eigentlich nur 10 in Straßen, wo Aufgrabungen gemacht wurden; es sind also um 54 Lampen mehr, als notwendig gewesen wären, an¬ gebracht worden Punkt V. Bei der Auswechslung der Gleichstrom n Drehstrommotore hat sich das Elektrizitätswerk an den Vertrag zu halten. Da die Gesellschaft seinerzeit um die nötige Anzahl der Austauschmotore sich nicht gekümmert hat und jetzt mit den teuren Ersatzmotoren die Kraftabnehmer bedeutend schädigt, so ist eine Um¬ schaltung der weiteren Stadteile auf Drehstrom erst dann vorzunehmen, bis das Elektrizitätswerk diese Motorfrage zugunsten der Gewerbetreibenden usw. er¬ ledigt hat. Das Elektrizitätswerk hat es unterlassen, rechtzeitig dafür zu sorgen, daß die notwendigen Mo¬ tore vorhanden sind, insbesonders jene, die den Klein¬ gewerbetreibenden die Weiterführung ihrer Betriebe er¬ möglichen. Den Interessenten sind daher alle hieraus erwachsenen Schäden zu vergüten Untwort: „Die Umschaltung von Gleichstrom auf Wechselstrom erfolgte einerseits, weil die Lieferungs¬ firmen das rechtzeitige Eintreffen der Motore auf das Bestimmteste zugesagt hatten, andererseits deshalb, weil die vorhandene Gleichstromanlage die inzwischen gefor¬ derte, erhöhte Betriebsleistung nicht mehr bewältigen konnte. Der, wie gesagt, auf das bestimmteste zugesagte Lieferungstermin wurde jedoch durch die Lieferungs¬ irmen nicht eingehalten und später, als die Motoren wirklich versandtbereit waren, kam das Auslieferungs¬ verbot der neuen Ungarischen Regierung. Der Vorwurf daß die Gesellschaft sich nicht rechtzeitg um die Aus¬ tauschmotoren gekümmert habe, ist daher ungerechtfertigt. Die Austauschmotore wurden schon im Jahre 1915 bestellt Allerdings wird anerkannt, daß es Sache des Bauleiters gewesen wäre, unter Ablehnung der ge¬ orderten Neuanschlüsse, die Umschaltung, vorsichts¬ die er¬ weise nicht früher vorzunehmen, bevor nicht forderlichen Ersatzmotore zur Stelle waren. Die Gesellschaft steht nicht an, die Erklärung zu wiederholen, daß sie bereit ist, die durch verspätete Motor auswechslung verursachten Schäden bei jedem einzelnen Konsumenten zu ermitteln und zu vergüten“ VI. Die Installationen wurden zu ganz Punkt horrenden Preisen berechnet, sämtliches Material wurde bedeutend teurer in Rechnung gestellt wie in Linz und Diese Rechnungen müssen überprüft und anderswo. eventuelle Mehrberechnungen vergütet werden. Die Ge¬ meinde behält sich das Recht vor, ein Organ zu ent¬ enden, welches fallweise gemeinsam mit dem Elektrizitäts¬ werke die Kontrolle im Interesse der Bevölkerung vor nimmtdem Vertrage entsprechend behält sich die Gemeinde vor, nunmehr eingehend die Kontrolle der Arbeiten des Elektrizitätswerkes vorzunehmen und verlangt bei ein¬ tretenden Störungen darüber Verständigung, wie lange die Störung dauern wird und worauf sie zurückzuführen ist, damit es der Stadtgemeinde möglich ist, den In¬ eressenten entsprechende Mitteilung zu machen. Punkt VII. Fremde Installationen hat das Elek¬ trizitätswerk laut Vertrag zu überprüfen. Diese Ueber¬ rüfung darf aber nicht in die Länge gezogen oder durch Schikane verzögert oder hintangehalten werden Punkt VIII. Mit der Durchführung dieser Beschlüsse vird das Beleuchtungskomitee betraut und beauftragt die erforderlichen Erhebungen und Verhandlungen sofort zu beginnen und dem Gemeinderate fallweise Bericht und Anträge vorzulegen. Nötigenfalls wird es ermächtigt Sachverständige oder Experten beizuziehen Antwort: „Die bisherigen Ueberprüfungen der bereits verrechneten Privatinstallationen haben in vielen Fällen tatsächlich eine zu hohe Verrechnung ergeben. In vielen Fällen sind die Verrechnungen in Ordnung. Die Ueberverrechnungen sind hauptsächlich darauf zurückzu¬ ühren, daß die Materialverrechnungen infolge des herrschenden Personalmangels nicht mit der nötigen Sorgfalt aufgestellt wurden; es wurde z. B. in mehreren Fällen übersehen, Retourmaterialien abzuschreiben. Es verden aber sämtliche Abrechnungen genau überprüft und Ueberrechnungen im gütlichen Einvernehmen mit den Betreffenden geordnet. Wir unterstellen uns in bezug auf richtige und rdnungsgemäße Bau= und Betriebsführung gerne einer gerechten, fachmännischen Kontrolle der Stadtgemeinde Wir haben weiters veranlaßt, daß die Steyrer Be¬ triebsleitung die Stadtgemeinde über die Ursache der orkommenden Betriebsstörungen und deren voraussicht¬ liche Dauer verständigt; ebenso wird nach Möglichkeit die Verständigung an die Konsumenten ergehen. Ihren Brief vom 11. Februar l. J., Zl. 5577, betreffend, teilen wir mit, daß Herr Schaffenberger be¬ reits seinen Posten als Bau= und Betriebsleiter verlassen at und an seine Stelle Herr Ing. Rößler und Herr Blumrich getreten sind. Wir nehmen zur Kenntnis, daß die Aufstellung des Sachverständigen Ing. Gruder unterbleibt; wir verden gewiß bestrebt sein, die vorhandenen Differenzen kulantest zu begleichen. Bezüglich der Anmeldeformulare wird den dortseitig estellten Forderungen voll entsprochen werden Bezüglich Ihres Schreibens vom 16. Februar l. J. Zl. 5925, erlauben wir uns zu bemerken, daß Ihre Forderungen eine Aenderung des Gesellschaftsvertrages erfordern. Da dies aber nur durch die nächste im Mai stattfindenden Generalversammlung geschehen kann, so itten wir, sich bis dahin zu gedulden Referent GR. Fendt: „Zu diesen Punkten bittet das Beleuchtungskomitee, der Gemeinderat wolle die Antwort des Elektrizitätswerkes zur Kenntnis nehmen. Das Be¬ leuchtungskomitee hat somit seine Aufgabe voll erfüllt, vird aber auch noch die zugestandenen Zusicherungen auf deren Erfüllung verfolgen und gegebenenfalls auch hierüber Bericht erstatten. Die Stadtgemeinde kann aber gewiß mit dem erreichten zufrieden sein“ Vizebürgermeister Tribrunner berichtet, daß vor einigen Tagen Herr Direktor Scheinig vorgesprochen ind versichert habe, daß die Differenzen mit den Privat¬ onsumenten zur Gänze bereinigt werden. Ueber den Vollzug wird in der nächsten Sitzung berichtet werden Vizebürgermeister Mayrhofer wünscht die Instand etzung der Schwimmschulstraße und Siernigerstraße durch die Elektrizitätswerke und Gemeinderat Eister¬ ehner erinnert an das in der Bausektion vorge egte Gesuch der Bewohner der Ortschaft Stein wegen Zuführung elektrischer Energie; die Bausektion habe beschlossen, daß sich die Gesuchsteller direkt an das Elektrizitätswerk wenden mögen, wogegen die Stadt¬ gemeinde die größtmöglichste Unterstützung zusichert Diesem Begehren der Ortschaft Stein ist aber die Instandsetzung der elektrischen Beleuchtung der Enns leite voranzustellen. GR. Dr. Furrer bemerkt, daß man den Bericht des Beleuchtungskomitees mit Dank entgegennehmen könne, daß nun aber auch Zeit sei, dem anderen Licht pendenden Unternehmen, dem Gaswerke näherzutreten 9
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