3 Irrtum befinden dürfte. Es wird nun über Bemühung des hieher entsendeten Staatsingenieurs, welcher der Regierung über den Befund eingehenden Bericht er¬ stattet, am Freitag den 25. April l. J. in Wien unter zuziehung aller beteiligten Staatsämter eine Sitzung stattfinden, in welcher über die Vollendung der Bauten auf der Hohen Ennsleiten entschieden werden soll. Es würden dann weitere 156 Wohnungen zur Verfügung, sodaß einigermaßen der Wohnungsnot in Steyr abge olfen wäre“ BR. Witzany: „Bezüglich dieses 153=Millionen= Fondes hat der Staatssekretär erklärt, daß ihm dieser Fonds seinerzeit zur Durchführung von Notstandsbauten bewilligt wurde; allerdings hat er das Geld nicht selbst zur Hand, sondern steht dieser Fond in Verwaltung des Staatsamtes für Finanzen. Ich werde sicherlich nicht ermangeln, meinen ganzen Einfluß zugunsten unserer Stadt im Abgeordnetenhause und im Finanzausschusse geltend zu machen“ GR. Kletzmayr bestätigt die Ausführungen des GR. Witzany und berichtet, daß der Staatssekretär großes Gewicht darauf lege, daß durch die Fortführung der Bauten auf der Hohen Ennsleiten der Arbeitslosigkeit in Steyr ein Damm gesetzt werde. Es wird auch seine Bemühung sein, die Anträge der Bausektion durchzusetzen. GR. Bachmayr bemerkt zu den Ausführungen des GR. Dedic, daß der Vorwurf, daß die Schuld an der heutigen Wohnungsnot meistenteils auf die Hausbesitzer falle, nicht zutreffe; man müsse auf frühere Zeiten zu¬ ückdenken, dann wird man finden, daß die Schuld an dem Wohnungsmangel in der während des Krieges aufgetretenen günstigen Konjunktur für die Kriegs¬ industrien, die bis viermal soviele Arbeiter als in Friedenszeiten einstellten, zu suchen ist. Jahre vor dem Kriege brachte oftmals über 200 leerstehende Wohnungen in Steyr. In der Friedenszeit hatte Steyr 16.000 Ein¬ wohner, während die Zahl derselben im Kriege auf 35.000 und darüber stieg. Dies dürfte wohl der Haupt¬ grund der Wohnungsnot sein GR. Dedic bezweifelt die Richtigkeit der Aus¬ führungen des GR. Bachmayr und sagt, daß er sich er¬ innern könne, daß in Steyr stets Wohnungsnot ge¬ herrscht habe. GR. Bachmayr erwidert, daß man noch weiter zurückdenken müsse, um sich ein richtiges Bild über die Veränderungen zu machen. Der Vorsitzende bringt hierauf den Sektionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe vom Gemeinderate einstimmig angenommen. Punkt XXV. Bericht des Städtischen Beleuchtungs¬ komitees Referent GR. Fendt: „Wie bekannt, sind im Herbste v. J. mit dem Elektrizitätswerke Steyr schwere Differenzen entstanden, die am 10. Jänner heurigen Jahres zu einer großen öffentlichen Protestversammlung geführt haben. Auf Grund der im Herbste aufgetretenen Störungen und der besagten Protestversammlung hatte das Beleuchtungs¬ komitee zahlreiche Auseinandersetzungen mit dem Elek¬ trizitätswerke um dieses zu seinem vertragsmäßigen Verpflichtungen zu verhalten. Am 17. Jänner hat eine außerordentliche Gemeinderatssitzung stattgefunden, in welcher das Beleuchtungskomitee eingehenden Bericht erstattete und dessen Anträge mit dem Auftrage des Gemeinderates an das Beleuchtungskomitee angenommen wvurde, die in dem Antrage aufgeführten Arbeiten durch¬ zuführen. Das Beleuchtungskomitee ist diesem Auftrage pünktlichst nachgekommen und liegt heute das End ergebnis der Vorhandlungen vor. Auf die, vom Be¬ leuchtungskomitee gestellten Forderungen ist nunmehr von der Elektrizitätswerksgesellschaft die Generalantwort eingelangt. Zum punktweisen Vortrag werde ich unserer Forderung stets die Antwort der Elektrizitätswerke vom 19. März l. J. folgen lassen: unkt I. Das Elektrizitätswerk Steyr ist strengstens zu beauftragen, die geschaffene Anlage stets im tadel¬ osen, betriebsfähigen Zustande zu erhalten Antwort: „Alle elektrischen Anlagen und Ein¬ ichtungen werden von der Gesellschaft stets in bestem, betriebsfähigen Zustand erhalten Punkt II. Es ist verpflichtet, eine Reserve¬ anlage im Notfalle in Betrieb zu haben und nachdem es die bestehende Dampfbetriebsreserve ohne Ein¬ verständnis der Stadtgemeinde veräußert hat, eine solche unbedingt wieder herzustellen Antwort: „Die Gesellschaft hat bereits mit der Oesterr. Waffenfabriksgesellschaft ein Uebereinkommen ahin abgeschlossen, wornach die Oesterr. Waffenfabriks¬ gesellschaft einen Teil der Dampfkraftanlage in der alten Fabrik (300 Kw) dem Steyrer Elektrizitätswerk ls Reserveanlage überläßt die Ergänzungsherstellungsarbeiten hiefür sind bereits im Zuge, sodaß diese Dampfanlage schon in ürzester Zeit für das Steyrer Elektrizitätswerk nutzbar gemacht werden kann. Diese Reserveanlage bildet nicht nur einen vollen Ersatz für die alte Dampfanlage, sondern ist vielmehr infolge ihrer modernen Ausführung viel leistungsfähiger und betriebssicherer. Für später ist überdies in Aussicht genommen, daß die neue große Dampfzentrale der Oesterr. Waffenfabriks¬ gesellschaft auch als Reserve für Steyr herangezogen wird Referent GR. Fendt: „Diese Antwort kann wohl befriedigen, jedoch wird der Elektrizitätswerksgesellschaft verhalten werden, der Stadtgemeinde in den Vertrag nit der Oesterr. Waffenfabriksgesellschaft Einsicht zu ge¬ tatten, um die Ueberzeugung zu gewinnen, daß durch ie Schaffung dieser beschriebenen Reserveanlage, der Gemeinde auch tatsächlich eine Reserveanlage nach den Bestimmungen des § 21 des Elektrizitätswerkes ge chaffen und gesichert ist. Es muß auch die Bedingung estellt werden, daß sodann diese, für die Stadt be¬ timmte und ihr vertragsmäßig zustehende Reserveanlage nicht vielleicht für eine Ueberlandzentrale benützt wird. In dieser Beziehung wird an die Elektrizitätswerke neuerlich herangetreten und die größtmöglichste Sicherheit ür die Stadt gefordert werden“. Punkt III. Durch die fortwährenden Störungen, die oft längere Zeit andauern, ist nicht nur der Ge¬ meinde, sondern einer ganzen Reihe von Unternehmungen und Gewerbetreibenden auf das allerempfindlichste ge¬ chädigt. Die Gesellschaft wird verpflichtet, alle Schäden gutzumachen. Die Stadtgemeinde behält ich die Beanspruchung ihrer Schadenvergütung vor die vorgeschriebenen Pönalen sind zu leisten. Antwort: „Die durch die Stromlieferungsstörungen verursachten Schäden wurden ermittelt und werden die Schäden im Sinne der Vertragsbestimmung vergütet. Dies gült nicht nur für die Gemeinde Steyr, sondern für die Konsumenten“ auch Referent GR. Fendt: „Zu diesem Punkte wird bemerkt, daß das Beleuchtungskomitee im Wege der Kundmachungen an die Konsumenten und Interessenten erangetreten ist, wodurch die Geschädigten Gelegenheit atten, sich schadlos zu halten. Die Gemeinde als solche at dies besorgt und wurde von seite des Elektrizitäts¬ werkes die Summe von 9155 Kronen 51 Heller vergütet. Als Vergütung von Pönalen von seite der Stadt¬ gemeinde wird von dieser noch die Summe von 2000 Kronen vom Elektrizitätswerke verlangt. Direktor Scheinig hat die Ueberschreitungen in den Rechnungen damit begründet, daß die gelieferten Installationsartike im Inventar zu hoch bewertet wurden. (Zwischenruf Wers glaubt!“ Ich bin überzeugt, daß die Elektrizitätswerke diese Angelegenheit klaglos bereinigen wird“ unkt IV. Bei den Aufgrabungen zu den Um¬ pandlungsarbeiten vom Gleichstrom auf Drehstrom wurde von seite des Elektrizitätswerkes fortwährend nach allen Richtungen des Vertrages gesündigt. Bei jeder neu beginnenden Arbeit ist das Bauamt zu verständigen ind sind die sicherheitspolizeilichen Vorschriften einzu¬ halten. Die noch fehlenden Notlampen sind anzubringen
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