Gemeinderatsprotokoll vom 24. März 1919

10 unserer Wirtschaftsgenossenschaft kein Vertreter in den städtischen Wirtschaftsrat genehmigt wurde und berufe mich diesbezüglich auf den Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Wokral. Ich be¬ antrage demnach, nachdem unserer Vereinigung kein eigener Vertreter bewilligt wurde, auch die „Rohö“ mit ihrem An uchen abzuweisen Herr Bürgermeister: „Es liegt nun ein Antrag auf Abweisung der „Rohö“ vor. Ich bringe zuerst den Antrag uf Bewilligung eines Vertreters für die Bäckermeister zur Ab¬ immung Der Gemeinderat beschließt, die Vertretung der Bäcker¬ meister im städt. Wirtschaftsrate zu genehmigen Herr Bürgermeister: „Ich lasse nunmehr über den Gegenantrag auf Ablehnung eines Vertreters der „Rohö“ ab stimmen. Der Gegenantrag wird vom Gemeinderate angenommen Herr Vizebürgermeister Wokral übernimmt den Vorsitz I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Franz Kirchberger 17. Stadtkassatagebuchabschluß pro Jänner 1919 Der Herr Referent bringt den Abschluß zur Kenntnis. Zl. 64/Bh. Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse in Steyr im Monate Jänner 1919. 1919 Differenz 1918 K K K e R R — Einnahmen im Mo¬ 228.399 47 nate Jänner 338.753 0 110.353 59 Hiezu Kasserest vom — — Vormonate — Gesamt =Einnahmen 338.753 06 228.399=47 im Mon. Jänner 110.35359 Ausgaben im Mo¬ 117.391|79 208.072 46 325.464 25 nate Jänner Kasserest für den 13.288 8 7.038 20 20.327 01 Monat Februar — Stadtbuchhaltung Steyr im 13. März 1919. Markut m. p. Wird vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen. Zl. 8715 18. Vorlage der Jahresrechnungen der Stadtkasse und iller übrigen unter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten pro 1917 Herr Referent: „Hiezu liegt der Amtsbericht vor, daß die Jahresrechnungen der Stadtkasse und aller übrigen unter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten vom Jahre 1917, vom 23. November 1918 angefangen durch 14 Tage in der Stadtbuchhaltung zur öffentlichen Einsicht aufgelegen ind und dagegen keinerlei Einwendungen gegen dieselben vor¬ ebracht wurden. Die Sektion stellt daher den Antrag: Der öbliche Gemeinderat wolle diese Berichte genehmigend zur Kenntnis nehmen. Die Jahresrechnungen werden vom Gemeinderate ge nehmigend zur Kenntnis genommen. zl. 347/Bh. 19. und 20. Genehmigung der Jahresrechnungen der Stadtkassa pro 1916 und Genehmigung der Jahres rechnungen der Stadtkasse pro 1915. derr Referent G.=R. Kirchberger: „Ich erlaube mir zu berichten, daß die beiden Jahresrechnungen seitens der Herren Gemeinderäte Prof. W. Brand, Markus Ruckerbauer, Karl Mayr, Direktor Olbrich und Kirchberger durchgeprüft wurden; hiebei wurde konstatiert, daß die Eintragungen ziffern¬ mäßig richtig sind und ersucht daher das Revisionskomitee, diese Jahresberichte genehmigend zur Kenntnis zu nehmen. Im brigen behält sich die Finanzsektion bevor, verschiedene Ein¬ ragungen und sonstige Angelegenheiten in einer nächsten Sitzung zur Sprache zu bringen und verschiedene Anträge und For derungen zu stellen. Herr G.=R. Ruckerbauer erklärt, daß sich die Finanz ektion über manche Punkte nicht klar werden konnte, so ins¬ besondere aus der Wirtschaftsrechnung, über welche keine Kon rolle vorhanden sei. Auch diese Rechnungen seien so vorzulegen daß die Finanzsektion eine Ueberprüfungsmöglichkeit besitze und muß die Wirtschaftsrechnung auf die nächste Tagesordnung ge¬ tellt werden. Herr Bürgermeister erwidert, sehr gerne bereit zu sein, die nötigen Behelfe der Sektion zur Ueberprüfung zur Verfügung zu stellen, worauf sodann in der nächsten Gemeinde¬ ratssitzung durch die Finanzsektion ein Bericht zu erstatten wäre Hierauf werden die beiden Jahresrechnungen genehmigend zur Kenntnis genommen und Einstellung eines Berichtes über die Prüfung der Rechnungen des Wirtschaftsrates in die Tages¬ ordnung der nächsten Sitzung beschlossen. 21. Amtsbericht betreffend Tilgung einer Anleihe. Herr Referent G.=R. Kirchberger: „Es liegt uns olgender Amtsbericht vor: Steyr, 13. März 1919 Zl. 63/Bh. Amtsbericht. Infolge der Herabsetzung des Einlagenzinsfußes bei den hiesigen Kreditinstituten auf 3 Prozent tritt eine wesentliche Schmälerung der Einnahmen der Stadtkasse Steyr aus dem Litel „Gemeindevermögen“ ein, ohne daß die Ausgaben aus dem gleichen Titel eine Veränderung erfahren, da eine Herab¬ etzung des Darlehenszinsfußes nicht stattfindet Im die dadurch eintretende Schädigung der Stadtgemeind Steyr nach Möglichkeit auszugleichen, führt das gefertigte Amt olgendes aus Die Stadtkasse Steyr muß für das unifizierte Hypothekar¬ Darlehen vom Jahre 1892, — ursprüngliche Höhe K 2,000.000: Rathaus, erzeitige Restschuld K 1,592.522·61, Pfandrealität: K 95.660•— C.=Nr. 37 Stadt, an die Sparkasse Steyr jährlich. 71.000•— entrichten, wovon derzeit rund „ 24.660•— auf 4 ½ Prozent Zinsen und rund. auf Kapitalsabzahlung entfallen. Der Reservefond der Stadtkasse wird einschließlich des Ueberschusses aus dem Jahre 1918 über eine Sparkasseeinlage von rund K 2,000.000·— nebst Kriegsanleihe im Nominale von K 1,106.000•— verfügen. Für eine Sparkasseeinlage von K 1,592.522·61 entfallen K 48.134.— an 3 Prozent Zinsen jährlich rund Bei einer Rückzahlung der gesamten Restschuld von K 1,592.522 61 würde für die Stadtkasse Steyr ein Zinsen¬ K 22.866•— gewinn von rund * respektive eine Gesamtentlastung des Erfordernisses 47.526•— der Stadtkasse von derzeit resultieren Im Darlehensvertrag vom 20. Februar 1893, Zl. 9177, hat die Sparkasse Steyr der Stadtgemeinde Steyr das Recht zuge¬ anden, das ganze Kapital oder einen beliebigen Teilbetrag gegen vorhergehende halbjährige Kündigung zurückzubezahlen Mit Rücksicht auf den bedeutenden finanziellen Vorteil, welcher der Stadtkasse Steyr erwächst, — eine wesentliche Hinauf¬ etzung des Einlagenzinsfußes ist in absehbarer Zeit kaum zu erwarten, während der Darlehenszinsfuß laut obigem Vertrag mit 4 ¼ Prozent fixiert ist, ersucht das gefertigte Amt um die Genehmigung des Gemeinderates der Stadt Steyr, die gänzliche Rückzahlung des Sparkasse=Hypothekardarlehens vom Jahre 1892 aus den vorhandenen Mitteln des Reservefondes durchzuführen Wegen einer eventuellen Verkürzung der halbjährigen Kündigungsfrist müßte ein Ansuchen an die Sparkasse Steyr gerichtet werden 9 Stadtbuchhaltung Steyr Markut m. p. Die Sektion beantragt hiezu: Im Interesse der Ge meindefinanzen die Rückzahlung dieses Darlehens durchzuführen und bei der Sparkasse Steyr anzusuchen, im Bedarfsfalle ein Darlehen in der Höhe dieser Restschuld zu nicht ungünstigeren Bedingungen der Stadtgemeinde Steyr wieder zur Verfügung zu stellen. Herr G.=R. Witzany beantragt die Vertagung dieser Ungelegenheit und begründet dies damit, daß der Gemeinde heute keine Sicherheit geboten sei, daß, wenn sie das Geld wieder benötigen sollte, zu denselben günstigen Bedingungen wvieder erhalten werde. Es solle daher vorerst von der Sparkasse Steyr eine diesbezügliche schriftliche Erklärung eingeholt werden und die Beschlußfassung bis dahin vertagt werden Herr Referent G.=R. Kirchberger erwidert, daß in der heutigen Erledigung und Beschlußfassung über den Sektions antrag keine Gefahr erblickt werden sollte, als ja die Gemeinde auch noch aus dem 10 Millionen=Anleihen reichlich Mittel vor anden hat und dieses Darlehen zu allen künftigen Bauten und Errichtungen der Stadt zur Verfügung steht. Die Spar¬ asse wird übrigens durchaus zu einem Neubegehren der Stadt um Wiederbewilligung eines Darlehens im Rahmen der Laufzeit des jetzt zurückzubezahlenden Anleihens zu denselben Bedingungen nicht nein sagen. Herr Bürgermeister bemerkt, daß zufolge einer iesbezüglichen Fühlungnahme in der letzten Direktionssitzung der Sparkasse bereits die Geneigtheit ausgesprochen wurde, der Gemeinde gegebenenfalls im Sinne des Sektionsantrages ein Darlehen zu bewilligen Herr G.=R. Tribrunner rät zur Vorsicht, da man eute nicht wisse, wie sich die Verhältnisse noch entwickeln werden; edenfalls solle aber mit einer Beschlußfassung zugewartet werden, is die schriftliche Erklärung der Sparkasse vorliege. derr G.=R. Bachmayr spricht sich für die Rückzahlung des Anleihebetrages aus und verweist darauf, daß die Gemeinde jährlich rund 47.000 K erspare. Herr G.=R. Witzany erklärt, auf seinen Antrag auf Vertagung beharren zu müssen und eine schriftliche Erklärung von der Sparkasse zu verlangen herr Bürger meister: „Ich fasse den Antrag des Herrn G.=R. Witzany als Gegenantrag auf und bringe diesen zur Abstimmung.

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