ausgedrückt werden. Herr G.R. Aigner: Diesen Ausführungen erübrigt es mir nur anzuschliessen, dass sicherlich der Herr Bürgermeister bereits im Besitze zahlreicher Beschwerden seitens Parteien, die eine sehr grobe Behandlung über sich ergehen lassen mußten, ist und werde ich mir erlauben den Herrn Bürgermeister mir selbst zugekommene schriftliche Beschwerden zu überreichen. Herr G.R. Landa ersucht gegen Dr. Holub zur Einstellung dieser groben Unzukömmlichkeiten die Disziplinaruntersuchung einzuleiten. Herr Bürgermeister erwidert, dass noch einige Erhebungsprotokolle ausständig sind, um gegen den Genannten entsprechend vorzugehen. Die Angelegenheit wird dann im Dienstwege behandelt werden. Der Gemeinderat stimmt sohin der Ablehnung des Ansuchens um Beförderung in die VIII. Rangsklasse zu. e) Ansuchen des Stadtarztes Dr. Klunzinger um Beförderung in die VIII. Rangsklasse. Nach kurzer Wechselrede wird der Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe den Stadtarzt Dr. Klunzinger, der bereits in den Bezügen der VIII. Rangsklasse 1. Gehaltsstufe mit Wirkung von 1. November 1918 steht, ab 1. Jänner 1919 tatsächlich in die VIII. Rangsklasse zu befördern, angenommen. f) Ansuchen des städt. Diurn. Josef Dworschak, um Erhöhung seines Taggeldes. Die Sektion stellt hiezu folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe, in Hinblicke auf die zufriedenstellende Dienstleistung des Gesuchstellers dessen bisheriges Taggeld auf 4 K 50 h ab 1. Jänner 1919 zu erhöhen und ihm den entsprechenden Teuerungsbeitrag zuzubilligen. In der Voraussetzung weiteren einwandfreien Verhaltens bleibt es dem Gesuchsteller anheimgestellt, anlässlich der künftigen Präliminarsitzung und Aufstellung um definitive Anstellung in der XI. Rangsklasse einzuschreiten.
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