übernehmen. Ein solcher Bewerber hat sich nicht gefunden, weshalb die Stadtbuchhaltersteller ein zweitesmal ausgeschrieben wurde, auf welche Ausschreibung 52. Kompetenzgesuche eingelangt sind. Von diesen ist eine ganze Reihe als dem Sinne der Ausschreibung nicht entsprechend auszuscheiden, indem diese Bewerber einerseits das vorgeschriebene Alter noch nicht erreicht, bedeutend überschritten, oder die Befähigung für kameralistische Buchhaltung, wie sie in unserem Amte verlangt werden, nicht nachweisen konnten, andererseits aus kleineren Städten sind, sodass sich voraussetzen lässt, dass sie den Aufgaben, die hier ihrer harren würden, nicht gewachsen wären. Andere Bewerber stellten wieder bei Anstellung solche Anforderungen auf Anrechnung ihrer bisherigen Dienstjahre und Einreihung in Rangsklassen, dass die Gemeinde nicht darauf eingehen kann. Auf Grund dieser Sachlage sagt sich die Sektion, dass es am Besten sei, dem Gemeinderate zu empfehlen, die Stelle vorläufig überhaupt nicht im Sinne der Ausschreibung zu besetzen und möchte ich mir erlauben, mit der Behandlung des Gegenstandes gleichzeitig das Pensionierungsgesuch des Herr Stadtbuchhalters Jandaurek in Beratung zu stellen, da sie mit dem Bewerbungsgesuche des Rechnungsassistenten Herrn Markut in Zusammenhange steht. Herr Referent verliest das Ansuchen des Herrn Stadtbuchhalters Jandaurek, sodann das Gesuch des Herrn Markut, und sodann den Amtsbericht. I. Die Sektionsanträge würden lauten: Der löbliche Gemeinderat geruhe den Gesuchsteller mit 1. März 1919 in den dauernden Ruhestand zu versetzen und ihn gleichzeitig in Würdigung seiner langjährigen Dienstzeit in die VII. Rangsklasse,1. Gehaltsstufe unter Verleihung des Titels Rechnungsrat zu versetzen.
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