wohl wieder sehr bedeutende Herstellungskosten er¬ wachsen“. in Herr GR. Prof. Goldbacher: „Man kann hier Zeispiel von der neuen Schule in Urfahr anziehen; der Stadtgemeinde Urfahr hat die Wiederherstellung der Schule glaublich hunderttausend Kronen gekostet. Ich nöchte anfragen, ob die Stadtgemeinde für die seiner eitige Benützung der Wehrgrabenschule vom Militär iberhaupt eine Entschädigung erhalten hat“ Herr Vorsitzender: „Wir sind diesbezüglich mit dem Ministerium in Unterhandlung“ err GR. Dr. Harant: „Ich würde dem Antrage olgenden Zusatzantrag anfügen: Für den Fall, als die Unterbringung der Gendarmerieschule weder in den Ba¬ noch im gräfl. Lambergschen Schloß (möglich racken wird die Gemeindevorstehung beauftragt, für die wäre Schaffung von anderweitigen Unterkunftsgelegenheiten ür die Gendarmerieschule so rasch als möglich zu orgen“ derr Vorsitzender: „Ich schreite über den Antrag Abstimmung“ zur Der Dringlichkeitsantrag wird vom Gemeinderate angenommen err Vorsitzender: „In weiterer Linie kommt der Zusatzantrag des Herrn Dr. Harant zur Abstimmung“. Der Zusatzantrag wird mit Mehrheit angenommen Herr Vorsitzender: „Wir haben nunmehr die vor¬ liegenden Dringlichkeitsanträge erledigt und gehen zur Tagesordnung über. V. VI und VII Die Punkte I, II, III, IV werden zur Beschlußfassung der vertraulichen Sitzung vorbehalten I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr GR. Dr. Harant. Punkt VIII. Antrag bezüglich Wahrung der Städteautonomie. Herr Referent führt aus: Am 24. Dezember 1918 hat eine Sitzung der Rechtssektion stattgefunden, welche den Zweck hatte, zum neu zu schaffenden Gemeindestatut bzw. Reichsgemeindeordnung Stellung zu nehmen. Dieser Sitzung haben angewohnt die Herren Bürgermeister Gschaider als Vorsitzender, Vizebürgermeister Wokral und die Herren Gemeinde räte Dedic, Prof. Erb, Fischer, Prof. Goldbacher, Gründler, Dr. Harant, Nothaft und Mitter. In dieser Sitzung wurde vor allem anderen die Frage auf¬ geworfen, ob denn nicht durch den Ausbau des neuen Gemeindegesetzes möglicherweise die Autonomie der Städte getroffen würde. Die Mitglieder der Rechts ektion haben sich einmütig zu dem Entschlusse bestimmt gesehen, daß es äußerst wichtig ist, für alle Fälle zu vetonen, es möge die Autonomie der Städte aufrecht erhalten werden, weil die Autonomie für die daran beteiligten Städte ganz bedeutende und ausschlaggebende Rechte beinhaltet. Von diesem Gesichtspunkte aus wurde in der Sektionssitzung beantragt, dem Gemeinde¬ rate folgenden Vorschlag zur Annahme zu erstatten „Im Hinblicke auf die von allen Teilnehmern der am 24. Dezember 1918 stattgefundenen Sitzung der I. Sektion des Gemeinderates zum Ausdrucke gebrachten Anschauungen, empfiehlt die Sektion dem löblichen Ge¬ meinderate nachstehenden Beschluß zur einhelligen An¬ nahme: Durch die bekannten Umwälzungen in unserem Staatswesen ergibt sich auch die Notwendigkeit der Neuschaffung einer Reichsgemeindeordnung. Die Stadt¬ zemeinde Steyr verlangt, daß bei der Schaffung dieser Reichsgemeindeordnung darauf Rücksicht genommen werden muß, daß das Recht der Selbstverwaltung der bis¬ herigen autonomen Städte unter keinen Umständen beschränkt wird, sondern zumindest in seinem bisherigen oll. Die Stadt¬ Umfange aufrecht erhalten bleiben sich unverzüglich gemeindevorstehung wird beauftragt, mit den übrigen autonomen Städten ins Einvernehmen zu setzen mit dem Ersuchen, sich diesem gefaßten Be chlusse anzuschließen“ „Ich empfeble diesen Antrag zur Annahme“ Herr GR. Prof. Erb: „Wie aus Nachrichten her¬ vorgeht, werden die Städte die Autonomie wahrscheinlich beibehalten und werden noch eine Reihe Städte mit 20.000 Einwohnern in die Autonomie einbezogen werden Eine andere Frage ist aber die Verkoppelung des Wahl¬ anges für die Landesversammlung und für die Ge¬ meinderatswahlen. Der diesbezüglich gemachte Vorschlag st einfach seinem Wesen nach nicht zu begreifen. Ge¬ heiter wäre es gewesen, die Wahlen in die National¬ versammlung mit der in die Landesversammlung zu verkoppeln. Die Wahlen in den Gemeinderat einer Stadt werden von ganz anderen Gesichtspunkten er¬ olgen als die Wahlen in die Landesversammlung; ich habe darüber auch mit Herrn Vizebürgermeister Wokral gesprochen. Vielleicht könnte man schon heute die Gemeindevorstehung beauftragen, im Einvernehmen mit den Parteileitungen gegen die Verkoppelung der Landes¬ ersammlungs= und Gemeinderatswahlen energisch Ein¬ prache zu erheben. Die einzige Begründung, die man ür die Verkoppelung der Landtags= und Gemeinderats wahlen vorbringen konnte, war, daß man den Wählern einen zweiten Weg ersparen und auf die Papierpreise Rücksicht nehmen will. Der Nachteil aber, der durch iese Verkoppelung entstehen würde, ist wohl mit diesen Begründungen nicht in Einklang zu bringen. Gerade ür Steyr ist diese Angelegenheit von allergrößter Wichtigkeit Herr Vorsitzender: „Wird zum Punkte Städte¬ autonomie noch das Wort gewünscht? Wenn nicht, chreite ich zur Abstimmung“ Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate ein¬ stimmig angenommen. Z. 1150 Herr GR. Nothaft: „Ich bin jedenfalls damit einverstanden, daß für die Landtags= und Gemeinde atswahl zwei Wahlgänge gemacht werden, glaube aber, daß eine falsche Auffassung des damit verbundenen Planes vorliegt, als sicherlich nicht aus den für den Landtag zusammengestellten Kandidatenlisten die Gemeinde¬ ratsmandate herauszuziehen kommen“ Herr GR. Witzany: „Die Staatsregierung wollte nit der Koppelung nur eine Verbilligung der Wahl auslagen herbeiführen. Außerdem wird sich das Ver¬ ältnis durch eine solche Koppelung nicht so arg ver¬ chieben, da die Gemeinde doch für sich selbst wählt. Anders stehen jedoch die Reichs= und Landesinteressen zu einander Herr GR. Prof. Erb: „Darauf muß ich erwidern, aß Reichs= und Landeswahl viel besser zusammenpassen als Landtags= und Gemeindewahl. Die Interessen einen Gemeinde sind ganz spezieller Natur; anders wäre die Sache, wenn die Stadt Steyr für sich allein in den Landtag wählen könnte; es wird aber die Stadt Steyr eim Landtag mit der Landbevölkerung zusammen¬ zekoppelt. Die geringen Mehrkosten für Druckschriften können gegenüber dem speziellen Interesse der Stadt an den Wahlen in den Landtag und in den Gemeinderat nicht in Betracht kommen. Ich bitte die Angelegenheit der Rechtssektion zuzuweisen Der Gemeinderat beschließt sodann die Angelegenheit dem Wahlreformausschusse zuzuweisen. unkt IX. Straßenbenennung im neueinverleibten Gebiete Herr Referent GR. Dr. Harant: „Seitens des Herrn Bürgermeisters wurde der I. Sektion ein be¬ üglicher Bericht überwiesen, wozu die Sektion folgenden Antrag stellt: Der Gemeinderat beschließe, die fraglichen Straßen nit den Namen „Ennserstraße“, „Steinerstraße“, „Feld¬ traße" und „Hochstraße“ zu belegen. Die Bezeichnung er „Ennserstraße“ für die in der Richtung nach Enns ührenden Straße wolle schon vom Schnallentor an¬ gefangen Geltung erlangen“ Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate ein¬ stimmig angenommen. Z. 2444. Punkt X. Beschlußfassung wegen Erhaltung des Kreisgerichtes derr Referent GR. Dr. Harant: Es liegt uns der Bericht des Herrn Bürgermeisters vor, über welchen 7
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