4 Auch dieser Antrag ist mit genügenden Unter¬ chriften gestützt und erteile ich einem der Herren Antrag teller zur Dringlichkeit des Antrages das Wort Herr GR. Dedic: „Meine Herren! Der Dringlichkeits¬ antrag spricht wohl für sich selbst. Daß wir eine große Wohnungsnot haben, ist allen Herren vom Herrn Bürgermeister bis zum letzten Amtsdiener der Gemeinde bekannt. Ich ersuche, daß alle Herren für die Dring¬ lichkeit des Antrages stimmen wollen“. Herr GR. Dr. Harant: Ich bin im allgemeinen damit einverstanden, wenn der Frage der Wohnungsnot nähergetreten wird und sich der Gemeinderat damit efaßt. Ich glaube aber, daß der Antrag nicht in dem Sinne dringlich ist, daß man nicht genügend Zeit hätte den Antrag im ordnungsmäßigen Wege durch die Vor beratung in der Sektion zu behandeln. In dieser Er¬ wägung spreche ich gegen die Dringlichkeit. In dem Antrage ist von der Schaffung eines Wohnungsamtes die Rede und wollen uns die Herren Antragsteller zunächst sagen, wie dieses Wohnungsamt beschaffen sein soll und welchen Wirkungskreis der zu bestellende Wohnungsinspektor hätte. Ein solcher Dringlichkeitsantrag ist doch so vorzubereiten, daß man damit im Gemeinde¬ rate etwas anfangen kann. Es geht nicht an, einfach einen Dringlichkeitsantrag auf den Tisch zu werfen und zu sagen, diese Forderung muß so rasch als möglich erfüllt werden. Ich bin der Meinung, daß in der Form, wie der Dringlichkeitsantrag vorliegt, derselbe nicht be¬ sprochen werden kann; infolgedessen spreche ich mich gegen die Dringlichkeit aus Herr GR. Dedic: „Zur Einbringung des Dringlich¬ keitsantrages hat uns der Umstand bewogen, daß sich der Gemeinderat schon vor Jahren mit dieser Frage beschäftigt, aber bis heute zur Ausführung noch gar nichts getan hat. Wenn Herr GR. Dr. Harant meint was wir uns eigentlich unter einem Wohnungsamt vorstellen, so glaube ich, wäre dies Sache der Vor¬ beratung in der I. Sektion zur Berichterstattung an den Gemeinderat. Die Dringlichkeit des Antrages ist aber aus der Sache selbst gegeben, und könne man daher weiter darüber sprechen Herr GR. Prof. Erb: „Es hat gar keinen Zweck darüber zu streiten, ob die Sache dringlich ist oder nicht. Dringlich ist es, der Wohnungsnot zu steuern. Das ist eigentlich der Gedanke des Antrages. Die Form des Antrages ist aber im Punkte 5 desselben so ge¬ geben, daß der Antrag nicht als Dringlichkeitsantrag aufzufassen ist, da in diesem Punkte verlangt wird, daß die Bau= und Rechtssektion damit zu betrauen ist, innerhalb eines Monates dem Gemeinderate Vorschläge in der gedachten Richtung zu erstatten. Damit ist dem Antrag vorweg die Dringlichkeit genommen, sondern einfach ein befristeter gewöhnlicher Antrag eingebracht und ihm das Kleid eines Dringlichkeitsantrages gegeben. Ein Dring¬ lichkeitsantrag muß, um als solcher geschäftsordnungs¬ mäßig behandelt werden zu können, fordern, daß der Gemeinderat beschließe, etwa an die Reichsregierung mit der Durchführung des Beschlusses heranzutreten, daß also vom Gemeinderate ein fertiger Beschluß zu assen möglich ist. Der Gemeinderat kann aber mit diesem Antrage gar nichts tun, als ihn der Sektion zu¬ weisen, wodurch dem Antrage der Zweck und Charakter eine dringliche Beschlußfassung im Gegenstande herbei¬ uführen, wie gesagt, benommen ist. Als gewöhnlichen Antrag ist gegen denselben nichts einzuwenden. Im Meritum der Sache sind wir vollständig einig und vürde ich ersuchen, daß der Dringlichkeitsantrag zurück¬ jezogen, der Antrag als ein gewöhnlich zu behandelnder zu betrachten und durch diese formelle Sache die Einigkeit nicht gestört wird. Wir stimmen natürlich für den Untrag und können wir über denselben einen einstim¬ migen Beschluß fassen“ derr GR. Dedic: „Wenn man sich schon an diesem Punkte 5 stößt, so kann man diesen ja streichen“ Herr GR. Prof. Erb: „Dann geht die Behandlung des Antrages als Dringlichkeitsantrag schon gar nicht, weil der Antrag keinen fertigen Beschluß im Gegen¬ tande durch die unbedingt nötige Zuweisung an die Sektion bringen kann Herr GR. Witzany: „Die Form der Dringlichkeit wurde deswegen gewählt, weil beispielsweise in der Sitzung vom 9. Dezember v. J. im Dringlichkeitswege ein Ausschuß gewählt wurde, um die Kasernenangelegenheiten ofort zu beraten und Bericht zu erstatten, von einer Tätigkeit des Ausschusses aber bis heute nichts bekannt vurde und daher zu befürchten steht, daß auch hier bei bloßer Antragstellung wieder nichts geschieht. Dies ist uch der Grund der Befristung des Antrages. Die Dringlichkeit könnte nur dann zurückgezogen werden, venn die Frist zur Berichterstattung auch tatsächlich eingehalten wird“ Herr GR. Dr. Harant: „Wir können unmöglich eine Verpflichtung annehmen die vorschreibt, daß genau in einem Monat Bericht zu erstatten ist, weil wir nicht wvissen, ob überhaupt innerhalb dieser Frist eine Sitzung tattfindet. Ich möchte daher ersuchen, den Antrag dahin abzuändern, daß gesagt wird, die Berichterstattung hat mit tunlichster Raschheit, wenn möglich in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zu erfolgen. Herr GR. Prof. Brand: „Ich erkläre mich mit dem Antrage selbst einverstanden, ebenso mit der Aus¬ ührung des Herrn GR. Dr. Harant, da doch den Vorberatungen, Untersuchungen der einzelnen Wohnungen vorausgehen müssen und diese in vier Wochen überhaupt nicht verläßlich vorzunehmen sind“ Herr GR. Dedic: „Ich habe nichts dagegen, wenn n der erstnächsten Sitzung Bericht erstattet wird. Wegen der Abweisung der Dringlichkeit selbst glaube ich, ist dieser Formfehler bei den Haaren herbeigezogen und werden, wie es scheint, nur die Interessen der Haus¬ esitzer vertreten“ (Zwischenrufe: Keine Spur!) Herr GR. Prof. Erb: „Was wegen der Interessen¬ vertretung der Hausbesitzer gesprochen wurde, muß ich atsächlich berichtigen. Ich habe wenigstens bei meinen Ausführungen nicht daran gedacht nur die Interessen er Hausbesitzer zu vertreten, sondern nur die formelle Seite des Antrages und die erforderliche geschäfts¬ ordnungsmäßige Behandlung richtiggestellt Herr GR. Dedic: „Ich ziehe die Dringlichkeit des Antrages zurück und bringe denselben als gewöhnlichen Antrag ein err Vorsitzender: „Nachdem die Dringlichkeit des Antrages zurückgezogen wurde und derselbe nur mehr als ewöhnlicher Antrag anzusehen ist, weise ich denselben der Bausektion und der Rechtssektion zur Berichterstattung ei der nächsten Gemeinderatssitzung zu Herr GR. Witzany: „Alle Herren wissen, wie oft in früheren Gemeinderatssitzungen gegen die Belegung der Wehrgrabenschule Stellung genommen wurde; erst nach langer Zeit konnte es gelingen, die Schule für den Unterricht wieder frei zu bekommen. Nun ist in jüngster Zeit die Schule neuerlich durch die Gendarmerieschule belegt. Es ist höchste Zeit, daß die Schulen mit nor¬ nalem Unterricht beginnen können, die Bequartierung von Schulen durch Militär zurückgezogen und insbe¬ ondere die Wehrgrabenschule dadurch wieder ihrem Zwecke zuzuführen Herr GR. Prof. Erb: „Ich habe gegen den Dringlichkeitsantrag an sich gar nichts, muß aber fol¬ endes bemerken: Als Obmann des Ausschusses für Kasernangelegenheiten habe ich vom Gemeinderate den Auftrag erhalten, sich mit der Frage der weiteren Ver¬ wendung der nun fast leer stehenden Kasernen zu be¬ chäftigen und kommt mir selbst die Inanspruchnahme der Wehrgrabenschule für Gendarmeriebequartierungs¬ wecke merkwürdig vor. Im Gemeinderate wurde der Antrag gestellt, die Jägerkaserne für Unterbringung iner landwirtschaftlichen Schule zu widmen, ein Beweis daß Platz genug vorhanden wäre, um die Gendarmerie¬ chule in der Jägerkaserne unterzubringen; ebenso steht es mit der Artilleriekaserne, die fast völlig leer, dem Militärärar für solche Zwecke zur Verfügung steht und
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