Ratsprotokoll vom 2. Oktober 1918

e) Antrag auf Pensionierung des städt. Polizei-Wachführers Johann Watzinger. Herr Referent G.R. Dr. Harant: Der städt. Polizei-Wachführer Johann Watzinger ist seit 18. Juli 1917 durch Krankheit ununterbrochen dienstunfähig. Laut vorgenommener ärztlicher Untersuchung kann nicht angenommen werden, dass derselbe die zum Aussendienste bei der Sicherheitswache notwendige körperliche Eignung wieder erlangen wird. Gemäss § 80, Abs. 2 der Dienstpragmatik vom 25. Jänner 1914 R.G.Bl. No. 15 kann ein Beamter - und diese Bestimmungen gelten auch für die Sicherheitswache - dann in den dauernden Ruhestand versetzt werden, wenn er bleibend unfähig ist, seinen Dienstposten ordnungsmässig zu versehen. Mit Rücksicht auf diese Bestimmungen empfiehlt es sich den städt. Polizei-Wachführer Johann Watzinger in den dauernden Ruhestand zu versetzen, zumal derselbe mit 4. Jänner 1918 sein dreissigstes Dienstjahr vollendet hat und den Anspruch auf den vollen Ruhegenuss besitzt. Es wäre dadurch auch die Möglichkeit geboten, eine junge Kraft aufzunehmen, wodurch auch dem derzeit geringen Stand der Wache vorteilhaft aufgeholfen werden könnte. Der Ruhegenuss würde betragen: bisheriger Gehalt 1600 K, 20 % hievon an anrechenbarer Aktivitätszulage 320 K, einrechenbare Dienstalterszulagen 600 K, zusammen sohin 2500 K. Die Sektion beantragt: Es wolle der löbl. Gemeinderat beschließen, dem Wacheführer Johann Watzinger in den dauernden Ruhestand zu versetzen und ihm die vom Amte angegebenen Ruhestandsbezüge anzuweisen. Um den Stand der Wache zu ergänzen, sei die Stelle eines Sicherheitswachmannes ungesäumt auszuschreiben. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig angenommen. Punkt II. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband: In den Gemeindeverband der l.f. Stadt Steyr werden nachste-

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