6 Punkt 3 an welche „Verwaltung“ ist die Anzeige zu machen Punkt 4 bei welcher „Verwaltung“ und von wem nam¬ haft zu machen der Sektionsantrag lautet: Im § 14, Absatz 2 seien die Worte „unerlaubte Bücher“ durch „behördlich verbotene Bücher“ zu ersetzen. Im § 18 seien die Worte „Entziehung der Kost und“ zu streichen. Die zum Statute vorgeschlagenen Aenderungen jedoch wolle der Gemeinderat als lediglich stilistische Aenderungen und in der Erwägung, daß das Statut seitens der Statthalterei bereits seine Genehmigung gefunden hat, ablehnen.“ Der Sektionsantrag wird angenommen. Herr G.=R. Wokral: „Vielleicht kann gelegentlich einer Neuauflage die stilistische Aenderrng berücksichtigt werden. Herr Bürgermeister: „Bei dieser Gelegenheit kann ohneweiters darauf Rücksicht genommen werden. c) Bestimmungen für den Leiter des Krankenhauses Herr Referent G.=R. Dr. Harant: „Der § 3 des Kranken¬ hausstatutes bestimmt: Insolange kein eigener Verwaltungs beamter für das Krankenhaus bestellt ist, wird die Leitung der wirtschaftlichen und Kanzleiangelegenheiten einem Gemeinderate übertragen. Dieser ist für seine Amtsführung dem Bürgermeister und dem Gemeinderate verantwortlich Hiezu liegen uns ein Entwurf zu Bestimmungen für den Spitalsleiter vor, welche lauten: Bestimmuugen für den Spitalsleiter. Die Aufgabe des Spitalsleiters ist, das Krankenhaus in virtschaftlicher Hinsicht zu leiten und zu beaufsichtigen. Er hat im Einvernehmen mit dem Primarius alles zu tun, was den Zweck dieser Anstalt fördern, und alles hintanzuhalten, was iesem Zwecke abträglich oder hinderlich sein könnte, beobachtete Mängel und Gebrechen kleinerer Art, sowie jene, deren Beseiti¬ gung keinen Verzug gestatten, im eigenen Wirkungskreise abzu¬ stellen, größere Uebelstände aber, deren Beseitigung mit wesent¬ lichen Kosten oder mit Abänderung bestehender Verträge ver¬ unden wäre, behufs Abstellung zur Kenntnis der Spitals kommission bezw. des Gemeinderates zu bringen Zu den besonderen Obliegenheiten des Spitalsleiters ge¬ hören: Die Besorgung der Verwaltungs= und Wirtschaftsgeschäfte und Besorgung der aus Anlaß der Aufnahme und Entlassung der Kranken, Erhebung ihrer Zuständigkeit und Vermögensver¬ hältnisse, Einbringung der Verpflegskosten und Kasseführung sich rgebenden Amtshandlungen, mit Hilfe des ihm beigegebenen Personals, die Beaufsichtigung der den Angestellten und Be¬ diensteten übertragenen Dienstesobliegenheiten, sowie der Haus rdnung; die Durchfüheung der von der Spitalskommission bezw. vom Gemeinderate angeordneten Anschaffungen, Ausbesse rungen, Reinigungsarbeiten usw.; die Ueberwachung des Zu¬ tandes der Gebäude, der Heiz=, Beleuchtungs= und Ventilations inrichtungen, der maschinellen Einrichtungen, der Wasserleitung, Kanäle, Bäder, Gartenanlagen, Wege usw.; die Ueberwachung des Küchenbetriebes Er hat oft sowohl beim Austeilen der Speisen in der Küche, als bei der Verteilung auf den Abteilungen zugegen zu sein, um sich von dem ordnungsmäßigen Gebaren daselbst zu überzeugen; die Verfassung des Jahreserfordernisses (Prälimi¬ nares) im Einvernehmen mit dem Primarius. Der Spitalsleiter ist für seine Amtsführung dem Bürger meister und dem Gemeinderate verantwortlich Er ist hinsichtlich des Dienstes im Krankenhause, unbe¬ chadet der Bestimmungen des § 78 des Gemeindestatutes, der Vorgesetzte der dort angestellten Beamten und Bediensteten und hat das Recht, denselben kurze Urlaube bis zur Dauer von drei Tagen zu erteilen. Ueber besondere Vorkommnisse im Kranken¬ hause hat er dem Bürgermeister unverzüglich Mitteilung zu machen In seiner Eigenschaft als Spitalsleiter führt er den Titel: Direktor des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses und bezieht ür die ihm erwachsenden Auslagen ein Unkostenpauschale von jährlich 1000 K, Er wird vom Gemeinderate mit jährlicher Funktionsdauer gewählt und ist in dieser Zeit dort Referent für die Kranken haus=Angelegenheiten. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Bestimmungen jeweils abzuändern oder zu ergänzen. Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat be¬ schließe, die vorstehenden Bestimmungen für den Spitalsleiter anzunehmen. Der Sektionsantrag wird angenommen. 10. Beschlußfassung über das Ansuchen des Mädchen¬ Lyzeums wegen Errichtung einer Haushaltungsschule. err Referent G.=R. Dr. Harant: „Seitens des Lyzeal¬ vereines ist folgende Zuschrift anher gelangt: Oeffentliches Mädchen=Lyzeum n Steyr Steyr, den 7. Juni 1918. An den P. T Z. 622 Gemeinderat der landesfürstlichen Stadt Steyr. Der unterzeichnete Ausschuß gestattet sich, dem verehrlichen Gemeinderate der landesfürstlichen Stadt Steyr die Mitteilung zu unterbreiten, daß er in seiner Sitzung am 6. Juni 1918 den einhelligen Beschluß gefaßt hat, die für die Stadt gewiß ehr notwendige und vom Ausschusse schon lange geplante Haus¬ altungsschule ins Leben zu rufen. Indem der gefertigte Ausschuß der Erwartung Ausdruc gibt, daß der verehrliche Gemeinderat die Wichtigkeit einer solchen steugründung würdigen werde, ersucht der Ausschuß den P. T emeinderat um jegliche Unterstützüng dieses Planes, insbesondere in finanzieller Hinsicht, vor allem aber durch Beistellung der lötigen Lokale Uleber die unbedingt nötige Größe und Zahl dieser Lokale, sowie über den Lehrplan und Umfang einer solchen Anstalt wird im besonderen berichtet werden Für den Ausschuß des Lyzealvereines in Steyr: Dr. Em. Pillewizer Dr. Theodor R. v. Pittner 1. Vorsitzender 1. Schriftführer. Der Sektionsantrag lantet: Ueber das am 10. Juni 1918 eingelangte Ansuchen des Lyzealvereines ddo. 7. Juni 1918 beschließe der Gemeinderat, es werde der Plan zur Errichtung iner Haushaltungsschule durch den Lyzealverein wärmstens be¬ rüßt; der Gemeinderat sichere diesem Plane die tatkräftigste Interstützung zu.“ Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderat angenommen Herr Bürgermeister: „Somit ist die Tagesordnung des öffentlichen Teiles der Sitzung erschöpft. Ich habe schon ein¬ gangs der Sitzung erwähnt, daß heute zweifellos Verpflegsfragen zur Sprache kommen und ersuche ich, hiezu das Wort zu er¬ greifen. Herr G.=R. Tribrunner: „Es ist in den letzten Tagen in der Presse darauf aufmerksam gemacht worden, daß wir in nächster Zeit fleischlose Wochen bekommen. Diese Mitteilungen aben selbstverständlich in der Bevölkerung große Beunruhigungen ervorgerufen, da allseits mit Recht die Frage aufgeworfen wird, von was man dann eigentlich leben soll und ob und welche Zu¬ bußen als Ersatz für den Fleischentfall zu erwarten sind. Es väre gut, wenn Herr Bürgermeister beruhigende Worte sprechen könnten. Herr Bürgermeister: „Ich kann darauf erwidern, daß dem Amte von einer solchen Verfügung fleischloser Wochen noch lichts bekannt ist und daher auch von irgend welchen Zubußen als Ersatz nichts bekannt werden konnte.“ Herr G.=R. k. k. Prof. Erb: „Anknüpfend an die Worte des Herrn Bürgermeisters, daß amtlich von fleischlosen Wochen ioch nichts bekannt ist, muß ich sagen, daß erfahrungsgemäß solche Dinge von der Regierung erst amtlich überhaupt in der etzten Stunde bekannt gemacht werden und wenn sie schon in der Zeitung erschienen sind, so könne man überzeugt sein, daß ies nur gewisse als offiziös bezeichnete Fühler sind. Wir müssen hier in Steyr stets die betrübende Erfahrung machen, daß es, venn wir irgend eine Besserung anstrebten und uns eine solcht versprochen wurde, mit voller Sicherheit schlechter geworden ist. Wir sind nach Linz gefahren, um die Fleischversorgung zu bessern und haben in der Wirtschaftsratssitzung der Befriedigung Aus¬ druck gegeben, daß man uns in Linz versichert hat, daß die kälberzufuhr nach Steyr besser wird. Herr Bürgermeister hat n seinen Ausführungen eingangs der Sitzung selbst betont, daß vir bis heute von einer Besserung noch nichts verspüren konnten. Man hat uns in Linz versprochen, daß die Kälberzufuhr derart geregelt wird, daß Linz und Steyr im Verhältnisse 1:4 stehen; bis heute ist von einer Zufuhr keine Spur. Bezeichnend ist auch die Nachricht der „Tagespost“ über die Fleischversorgung und er in der Notiz eingeklammerte Zusatz: „In Linz ist es auch licht viel besser“, obschon die Kälberanlieferung nach Linz im Juni und Juli mit 600 Stück und nach Steyr 30 Stück, also m Verhältnis 1:20 steht, das Gegenteil beweist. Ich glaube nicht, daß es in Linz so schlecht wie in Steyr ist, wo wir bereits ei fünf fleischlosen Tagen angelangt sind. In der letzten Wirt chaftsratssitzung habe ich verschiedene Dinge erwähnt, die ich auch hier im Gemeinderate öffentlich wiederholen will. Ich habe n erster Linie darauf verwiesen, daß die Oberösterreicher selbst einen Teil der Schuld tragen, daß es ihnen so schlecht geht und nit Schuld ist das Verhalten der Landeshauptstadt Linz, welche ich nie herbeigelassen und immer Widerstand geleistet hat, wenn darauf gedrungen wurde, daß die oberösterreichischen Städte ein heitlich unter Führung der Landeshauptstadt Linz, mit Hilfe des Landesausschusses und sämtlicher öffentlicher Faktoren in Approvisionierungsfragen gegenüber den Ernährungszentralen aufzutreten. Niemand, der hier sitzt und überhaupt niemand in Ober sterreich hat je die Wahrnehmung gemacht, daß in Approvisio, nierungsfragen ein gemeinsames Auftreten der Fall war und so ft wir uns bemühten, uns mit Linz zusammenzusetzen, ist uns nicht einmal eine Antwort zuteil geworden; wir haben ein ge¬ meinsames Vorgehen schon zu Beginn des Krieges verlangt, je¬ och ohne Erfolg. Was ist geschehen? Ein Wettlauf der ober¬ österreichischen Städte, welche sich besser verpflegen kann und das st der größte Fehler, der durch die Weigerung der Landeshaupt¬ tadt, die Führung zu übernehmen, geschehen konnte. Ich will auch hier meine Ausführungen in Angelegenheit der von der Wirtschaftsstelle der Statthaltereibeamten mit dem Gutsbesitzer Klukatschek geschlossenen Gemüselieferungsvertrages wiederholen; über die Preise selbst will ich nicht reden. Für uns ist nur die
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