sendung eines Vertreters der Einschreiterin zur Baukommission vermutlich gelungen wäre, schon bei dieser Gelegenheit die er¬ forderlichen Aufklärungen zu geben und die aufrechte Erledigung des Ansuchens zu erwirken.“ Der Sektionsantrag wird angenommen. — Zl. 24.185. 4. Beschlußfassung über die Errichtung eines städtischen Jugendamtes 7838¼ Herr Referent G.=R. Dr. Harant: „Seitens des Amtes liegt uns ein Bericht vor, zufolge welchem es angezeigt er scheint, für die verschiedenen Geschäfte der Jugendfürsorge ein igenes Amt zu errichten. Die betreffenden Verhältnisse, die unter dem Titel „Jugendfürsorge“ heute in Frage kommen aben einen solchen Umfang angenommen, daß die Behandlung derselben nicht mehr leicht ist und es angezeigt erscheine, daß die planmäßige Durchführung aller Geschäfte einem eigenen Amte überlassen werden muß. Ein solches Amt ist auch bereits in Linz ins Leben getreten und stellt die Sektion hiezu folgen¬ den Antrag: Die planmäßige Durchführung der verschiedenen Ma߬ nahmen in Angelegenheit der Jugendfürsorge lassen deren Kon¬ entration in einem eigenen Jugendamte geboten erscheinen, wie olche schon in anderen Städten, darunter auch in Linz, mit Erfolg tätig sind. Der löbliche Gemeinderat wolle deshalb die Errichtung eines eigenen städtischen Jugendamtes beschließen und ur Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten eine Kommission insetzen, in welche die Herren Gemeinderäte Heinrich Bach mayr, k. k. Prof. Leopold Erb, Dr. Karl Harant und Franz Tribrunner zu entsenden sind. Die Kommission habe dem Gemeinderate ehestens Bericht zu erstatten und geeignete Anträge zu stellen. Herr G.=R. Tribrunner: „Ich möchte fragen, ob dieses zu errichtende Jugendamt mit dem Vereine zur Förde¬ ung der Jugendfürsorge, welche hier eine Ortsgruppe besitzt im Zusammenhange steht. herr Bürgermeister: „Die Bezirkskommission für Jugendfürsorge wird durch die Errichtung des städtischen Jugend¬ mtes in ihrer Wirksamkeit erlöschen. In Linz ist durch die Errichtung des städtischen Jugendamtes die Bezirkskommission überhaupt entfallen. err G.=R. k. k. Prof. Erb: „Ich möchte zur Aufklärung vielseitiger Anfragen betonen, daß es sich heute nur um die Wahl eines engeren vorbereitenden Ausschusses für die Errich¬ tung eines städtischen Jugendamtes in Steyr handeln könne und die Meinung mißverständlich wäre, wenn geglaubt würde, daß die heute zu wählenden Herren schon das Jugendamt bilden. Heute besteht das Amt noch nicht. Das Amt ist noch obdachlos, s hat keinen Beamten, der die Verwaltung des Amtes über¬ nimmt, kurz das Jugendamt ist erst durch den zu wählender ngeren Ausschuß durchzubilden. Die zentrale Durchführung der Jugendfürsorge wird entschieden den bestehenden privaten Ver¬ einigungen vorzuziehen sein. Herr G.=R. Aigner: „Seitens der Handels= und Ge¬ werbekammer habe ich heute ein Schreiben erhalten, welches auf die Errichtung dieses Jugendamtes Bezug nimmt. Diesem Amte wird wahrscheinlich auch folgende Aufgabe zufallen Die Ungarn haben eine Aktion eingeleitet, speziell bosni sche und herzegowinische Jugend in Ungarn heranzubilden, um ie wirtschaftlichen Verhältnisse in Ungarn zu fördern und even¬ tuell von uns abzulenken. Dagegen hat die Handels= und Ge¬ verbekammer eine Gegenaktion eingeleitet und die Gewerbe reibenden aufgefordert, auch ihrerseits die Heranbildung von osnischer, herzegowinischer und türkischer Jugend anzustreben. Es wird notwendig, daß sich das Jugendamt mit dieser Ange¬ legenheit befaßt, da seitens des Gewerbeverbandes eine diesbe¬ jügliche Aktion eingeleitet werden wird.“ derr G.=R. k. k. Prof. Erb: „Auf die Worte des Herrn G.=R. Aigner ist es notwendig, über den Wirkungskreis des künftigen Jugendamtes etwas näher einzugehen. Die Jugend fürsorge kann man in drei Teile teilen. Der erste Teil wird die Kinder von der Geburt bis zum Eintritte in die Schule als die eigentliche Jugendfürsorge betreffen. Der zweite Teil trifft die Jugend, die die Schule besucht, für welche es Suppenanstalten, knabenhorte u. s. w. zu fördern gelten wird, und endlich der dritte Teil ist erst derjenige, den Herr G.=R. Aigner meint, die Jugend, die aus der Schule ist und für die bis zur Selbst erhaltung zu sorgen ist. Hiefür wird es Lehrlingshorte, Mädchen¬ horte, Horte für jugendliche Dienstboten geben. Die Jugend fürsorge im ganzen genommen, erstreckt sich auch auf die Zeit, vo das Wesen das Leben erwartet, bis zu jenem Zeitpunkte wo der Knabe oder das Mädchen die amtliche Fürsorge durch die erlangte Selbständigkeit entbehren kann. Für alle drei Teile der Fürsorge werden die berufenen Faktoren zuzuziehen sein. Die Gründung des Jugendamtes wird der Stadt auch Gel kosten. Aus all dem Vorgesagten ist es daher notwendig, daß ich ein vorbereitender Ausschuß mit all diesen Fragen befaßt, ehe zur dauernden Gründung des Jugendamtes geschritten werden kann. Vorderhand scheint seitens der Gewerbegenossenschaft nock eine teilweise Verkennung der Sache vorzuliegen Herr Bürgermeister: „Ich lasse über den Sektions intrag abstimmen. Der Sektionsantrag wird einhellig angenommen. 5. Zustimmung zu einigen Punkten der Satzung des Theatervereines. Herr Referent G.=R. Dr. Harant: „Seitens des auf Grund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 25. Jänner und 22. März J. gebildeten vorbereitenden Ausschusses des zu gründenden Theatervereines liegt uns eine Eingabe vor, in welcher in be gründeter Weise die Zustimmung zu einigen Punkten der Satzungen erbeten wird. Es betrifft dies die. §§ 5, 9 und 15, P. 3, welche lauten: So lautet § 5 der Satzungen: „Mit der Bezahlung von je 100 K Mitgliedsbeitrag er wirbt jedes Mitglied das Eigentumsrecht auf je einen unver¬ zinslichen Anteilschein. Die Zahl der Anteilscheine richtet sich nach den voraus¬ ichtlichen Kosten des Baues und der Einrichtung eines Theaters. Je 200 Anteilscheine bilden eine Serie. Nach grundbücherlicher Erwerbung des lastenfreien Eigen¬ tumsrechtes an dem neuen Theatergebäude durch die Stadt¬ emeinde Steyr ist diese zur Einlösung der Anteilscheine ver¬ pflichtet, derart, daß jährlich 124 Anteilscheine, und zwar 120 Stück mit einem Betrage von je 100 K und 4 Stück mit einem Betrage von je 200 K eingelöst werden. Zu diesem Zwecke wird alljährlich im Monat Juli die Ziehung der einzulösenden An¬ teilscheine in der Weise vorgenommen, daß zunächst 6 Serien und sodann von jeder dieser Serien 20 Anteile durch das Lo¬ für die Einlösung bestimmt werden; aus den so bestimmten An¬ teilen werden wiederum durch Losung je 4 Anteilscheine be¬ timmt, welche mit je 200 K eingelöst werden Die Losung erfolgt durch den Bürgermeister in Gegen¬ wart zweier von ihm zu bestimmender Mitglieder des Gemeinde¬ rates und eines Konzeptsbeamten der Stadtgemeinde; über die Losung ist eine Verhandlungsschrift aufzunehmen. Das Ergebnis er Losung ist binnen 14 Tagen in den in Steyr erscheinenden Zeitungen zu verlautbaren. Erlöse aus Anteilscheinen, welche nicht binnen 3 Monaten ach Verlautbarung bei dem Stadtkassenamte in Steyr behoben verden, gelten als verfallen.“ Der § 9 lautet: Dem Gemeinderate der l. f. Stadt Steyr steht das Recht zu, zwei seiner Mitglieder mit beschließender Stimme in die Vereinsleitung zu entsenden.“ Ferner bedürfen folgende Beschlüsse der Hauptversamm¬ lung der Genehmigung des Gemeinderates der l. f. Stadt Steyr ind dürfen erst nach Erteilung dieser Genehmigung ausgeführt verden a) den Theaterbauplatz zu bestimmen und b) den Beginn des Baues zu beschließen. desgleichen bedürfen dieser Genehmigung alle Beschlüsse Vereinsleitung hinsichtlich der Baupläne und der Kosten der des Baues samt Inneneinrichtung Endlich bestimmt § 15, Punkt 3, folgendes: Erfolgt die Auflösung während des Baues oder nach dessen Vollendung, jedoch noch vor grundbücherlicher Erwerbung es lastenfreien Eigentumsrechtes daran seitens der Stadtgemeinde Steyr, so fällt das vorhandene bewegliche und unbewegliche Vereinsvermögen an die Stadtgemeinde Steyr in dem Falle als diese die Rückzahlung der Anteile in dem im § 3 bezeich¬ eten Ausmaße und die Bezahlung etwaiger Lasten übernimmt; sonst ist nach Veräußerung das vorhandene reine Vermögen in der im Punkte 2 erwähnten Weise an die Mitglieder zu verteilen. Die gleichen Bestimmungen gelten auch für den Fall der ehördlichen Auflösung des Vereines, in welchem Falle die letzte sereinsleitung die zur Realisierung und Verteilung bezw. Ueber¬ ragung des Vermögens an die Stadtgemeinde Steyr nötigen Maßnahmen durchzuführen hat. Hiezu stellt die Sektion folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle die ihr in den vorstehen¬ en Satzungen zugedachten Rechte annehmen und ebenso die rechtsgiltige Uebernahme der inbezeichneten Verpflichtungen nach astenfreier Uebernahme des Theaters oder im Falle der Auf¬ ösung des Vereines während des Bäues oder nach dessen Voll¬ endung oder durch die Behörde beschließen. ievon ist der vorbereitende Ausschuß des Theatervereines zu verständigen.“ Der Sektionsantrag erscheint angenommen. — Zl. 26.075. 6. Stellungnahme gegen eine Beschränkung des Umlagenrechtes der Gemeinden auf die direkten Steuern Herr Referent G.=R. Dr. Harant: „Mit Bezug auf eine Zuschrift des Bundes der deutschen Städte Oesterreichs hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz nachstehenden Beschluß gefaßt Der Gemeinderat spricht sich im Hinblicke auf die durch den Krieg hervorgerufenen Verhältnisse und die dadurch enorm gesteigerten Ausgaben der Gemeinden mit aller Entschiedenheit legen eine Beschränkung des Umlagenrechtes der Gemeinden an ie direkten Steuern auch dann aus, wenn dieselben erhöht erden sollten, denn ohne wesentliche Vermehrung der Einnahmen st die Stadtgemeinde nicht mehr in der Lage, die einer geord¬ neten Gemeindewirtschaft obliegenden Aufgaben zu lösen.
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