Wahrung des Marktrechtes der Gemeinde und vorausgesetzt der Zustimmung der Statthalterei zur Sistierung der Märkte. Herr Bürgermeister: „Ich ersuche um konkrete An träge Herr G.=R. k. k. Prof. Erb: „Es ließe sich machen, daß der Antrag in der Weise abgeändert werde, daß der diesjährige Herbstmarkt mit Rücksicht auf die bereits erfolgte Ausschreibung noch abgehalten und einstweilen Schritte wegen Abhaltung oder Einstellung des Frühjahrsmarktes eingeleitet werden; bis dahin ist zur gründlichen Beratung Zeit genug Herr G.=R. Kirchberger: „Ich ziehe die Dringlichkeit des Antrages zurück. err Bürgermeister: „Da der Herr Antragsteller auf die Dringlichkeit des Antrages verzichtet, weise ich den Antrag geschäftsordnungsmäßig der I. Sektion zur Behandlung zu. Der Gemeinderat stimmt einhellig dieser Behandlung des Antrages zu. — Z. 27.990. Herr Bürgermeister: „Da Herr Dr. Harant augen blicklich abwesend ist, lasse ich die Punkte der 11. Sektion folgen und ersuche Herrn Sektionsobmann G.=R. Kirchberger das Wort zu ergreifen. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Franz Kirchberger. 11. Stadtkasse=Tagebuchabschluß pro Juli 1918. derr Referent G.=R. Kirchberger trägt den Kasse abschluß vor: Z. 271/Bh Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse Steyr m Monate Juli 1918 918 1917 Differenz K 1 n K K Einnahmen im Mo¬ nate Juli 11,341.725/92 478.066 38 136.3404 Hiezu Kasserest vom 430.653 46 Vormonate + 420.083 5 10.569 90 Gesamteinnahmen im 146.910 3 1,761.809/48 Monate Juli 908.719 8 Ausgaben im Mo¬ 134.166 75 736.023 50 1,601.856 75 nate Juli Kasserest für den Mo¬ + 159.952 73 172.696 34 1 12.743 nat August Seit Jahresbeginn bis Ende Juli betrugen: Die Gesamt=Ein¬ 2 648.790s22 3,851.895 95 96.894 nahmen Gesamt = Aus¬ die 784.150 +3,691.943 22 4,476.093|8 66 gaben Stadtbuchhaltung Steyr, am 13. August 1918 Markut m. p. Jandaurek m. p. Anmerkung: Enthält die Verrechnung der 8. Kriegsanleihe Wird vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen. Zl. 26.151 12. Unterstützungsansuchen. derr G.=R. Kirchberger: „Es liegt uns vor das An uchen der Frauen= und Männerortsgruppe des Deuschen Schul¬ vereines um eine Rosegger=Gedächtnisspende. Der Sektionsantrag lautet: „Eine einmalige Spende von 500 K zu bewiligen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. — Zl. 26.811. Iv. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Karl Wöhrer. 3. Ansuchen um Unterstützung aus der Gremial¬ Krankenkasse. derr Referent G.=R. Wöhrer: Marie Nowodworsky, langjährig gewesene Verkäuferin bei der Firma Scholz, bittet um eine Unterstützung aus der bestandenen Gremialkrankenkasse zwecks Kurgebrauches in Bad Hall Der Sektionsantrag lautet: „Der löbliche Ge meinderat wolle beschließen, es sei der Gesuchstellerin Marie Nowodworsky die vom Handelsgremium beantragte Unterstützung on 300 K von den Zinsen der ehemaligen Gremialkranken¬ kasse zur Auszahlung zu bringen.“ Der Sektionsantrag wird einhellig angenommen. Zl. 16.982 14. Ansuchen um Ueberlassung von Lehrzimmern. Herr Referent G.=R. Wöhrer: a) Herr Fachlehrer Karl Mitterberger bittet um Ueber lassung eines Lehrzimmers zwecks Abhaltung von Privatsteno¬ 3 graphiekursen gegen Ersatz der Beleuchtungs=, Beheizungs= und Reinigungskosten des Lehrzimmers Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Ge¬ neinderat beschließe, es sei dem Gesuchsteller das Lehrzimmer uinter den gleichen Bedingungen wie im Vorjahre zu bewilligen.“ Der Sektionsantrag wird angenommen. — Zl. 26.751. ) Ferner liegt vor das Ansuchen der Lokalvorstehung der Mädchen=Patronage um Ueberlassung eines Schulzimmers für Zwecke der Beschäftigung schulpflichtiger Mädchen Hiezu lautet der Sektionsbericht und Antrag: „Die Leitung des „Werkes des heil. Philipp Neri“ (Pa¬ tronage für Kinder und die weibliche schulmündige Jugend) ist bei dem k. k. Stadtschulrate Steyr um Ueberlassung eines Lehr¬ zimmers der Bergschule zum Zwecke der Fernhaltung schul¬ flichtiger Mädchen von der Straße und entsprechender Be¬ häftigung derselben unter den im Gesuche angeführten Modali¬ äten eingeschritten Der k. k. Stadtschulrat hat hierüber in seiner Sitzung vom 18. Juli 1917 die Ueberlassung eines Lehrzimmers der Mädchen¬ bürgerschule im kommenden Schuljahre 1918/19 für die Sonn¬ agsnachmittage bewilligt Ueber das seitens des Herrn Bürgermeisters dem Gemeinde¬ rate zur Beschlußfassung vorgelegte Ansuchen sieht sich die Sektion u folgenden Bemerkungen veranlaßt Wenn auch die Befugnis des Stadtschulrates zur Beschluß assung in Fragen des Unterrichtsbetriebes ohneweiters aner kannt werden soll, so erscheint es der gefertigten Sektion doch nicht zweifelhaft, daß über die Verwendung von Räumen in tädtischen Schulen und mithin über die Verwendung der städt. Schulgebäude selbst für Zwecke, welche außerhalb des schul¬ mäßigen Unterrichtsbetriebes gelegen sind, lediglich der Ge¬ neinderat zu entscheiden hat. Die Stadtgemeinde ist Eigentümerin der Schulgebäude, sie hat für deren Erhaltung allein aufzukommen, sie entlohnt die für die Reinigung der Schulräume bestellten Schuldiener und ie ist, soweit es sich um die Beistellung der Schulräume handelt, ür die klaglose Durchführung des Unterrichtes verantwortlich. Die gefertigte Sektion nimmt daher für den Gemeinderat das Recht in Anspruch, über die Verwendung von städtischen Schulgebäuden zu den im vorliegenden Ansuchen erwähnten, außerhalb des Unterrichtsbetriebes gelegenen Zwecken allein zu ntscheiden und glaubt, diese Befugnis dem k. k. Stadtschulrate bsprechen zu müssen. Es geschieht nach dem Wissen der gefertigten Sektion auch zum ersten Male, daß ein derartiges Ansuchen an den k. k. Stadtschulrat mit Uebergehung des Gemeinderates gerichtet vurde In der Sache selbst steht die gefertigte Sektion auf dem Standpunkte, daß sowohl die Bergschule als die Mädchenbürger chule wegen ihrer sonstigen Inanspruchnahme, wegen der aus Gründen der Schulhygiene erforderlichen gründlichen Lüftung und Reinigung eine Verwendung zu den angestrebten Zwecken nicht zulassen, zumal hiefür nur die schulfreien Halbtage oder Sonntage in Frage kämen, welche für die Reinigungsarbeiten vorbehalten sind 3 573 Die Sektion stellt deshalb den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle das gestellte Ansuchen ab¬ ehnen.“ Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. derr Bürgermeister: „Wir kommen zur Tagesordnung er I Sektion. Die Punkte 1 und 2 werden der vertraulichen Verhandlung vorbehalten.“ I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Karl Harant 3. Rekurs gegen die Verweigerung einer Bau¬ ewilligung. Herr Referent G.=R. Dr. Harant: „Die Oesterr. Waffen¬ brik hat gegen die Verweigerung der Baubewilligung zur Er bauung eines ebenerdigen Hausmeisterwohnhauses beim neuen direktionsgebäude in der Duckartstraße Berufung eingelegt. Die Verweigerung der Baubewilligung erfolgte auf Grund des § 27 er Bauordnung für die Stadt Steyr, welcher vorsieht, daß im Stadtgebiete nur Wohngebäude mit mindestens einem Stockwerke usgeführt werden dürfen Die Berufung führt aus, daß der § 27, erster Absatz, der Bauordnung für die Stadt Steyr einzig und allein nur für Hauptgebäude in Betracht komme. Das zu erbauende Haus meisterwohnhaus fällt aber weiter innerhalb der Baulinie, so daß der Gesamteindruck durch diesen als Nebenbau aufzufassen¬ den Bau nicht gestört wird. Hätte die Waffenfabrik zur Bau kommission am 9. Juli l. J. einen Vertreter entsendet, so hätte auch damals schon seitens des bauführenden Architekten die näheren Erläuterungen gegeben werden können. Die Sektion at die Berufungsschrift beraten und ist zu dem Schluße ge kommen, folgenden Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderat beschließe, dem Rekurse aus den darin angeführten Gründen und in der Erwägung Folge zu eben, daß sich der projektierte Anbau nach den vorgelegten Plänen harmonisch in das Straßenbild einfügen wird und die angesuchte Baubewilligung sohin zu erteilen. Dabei spricht der Hemeinderat seine Ansicht dahin aus, daß es im Falle der Ent
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