VIII. Sitzung. Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Mittwoch den 28. August 1918 um 3 Uhr nachmittags. Tages=Ordnung: Mitteilungen. 9. a) Aenderung der Haus= und Krankenordnung im All¬ I. Sektion. (Sektionssitzung am Samstag den 24. August gemeinen Krankenhause; b) Bestimmungen für den Leiter des 1918 um 3 Uhr nachmittags.) Allgem. Krankenhauses. 10. Beschlußfassung über das Ansuchen des Mädchenlyzeums 1. (Vertraulich.) Besetzung der Stadtbuchhalterstelle. wegen Errichtung einer Haushaltungsschule. 2. (Vertraulich.) Personalansuchen. 3. Rekurs gegen die Verweigerung einer Baubewilligung. II. Sektion. (Sektionssitzung am Montag den 26. August 4. Beschlußfassung über die Errichtung eines städtischen 1918 um 4 Uhr nachmittags.) Jugendamtes in Steyr. 11. Stadtkasse=Tagebuchabschluß pro Juli 1918. 5. Zustimmung zu einigen Punkten der Satzungen des Theatervereinés. 12. Unterstützungsansuchen. 6. Stellungnahme gegen eine Beschränkung des Umlage¬ IV. Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag den 27. August rechtes der Gemeinden auf die direkten Steuern. 1918 um 4 Uhr nachmittags.) 7. Beschlußfassung über Pachtangebot zur Mauteinhebung am Gehsteige der Eisenbahnbrücke nächst Garsten. 13. Ansuchen um Unterstützung aus der Gremialkrankenkassa. 8. Wahl von vier Vertretern in den k. k. Stadtschulrat 14. Ansuchen um Ueberlassung von Lehrzimmern. für die Funktionsperiode 1918/21. Gegenwärtige: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Julius Gschaider. Vorsitzender=Stellvertreter: Herr Vizebürgermeister Ferd. Gründler. Die Herren Gemeinderäte: Franz Aigner, Heinrich Amer¬ storfer, Heinrich Bachmayr, Gottlieb Dantlgraber, Wilhelm Denk¬ mayr, Mag. ph. Otto Dunkl, k. k. Prof. Leopold Erb, Leopold Haller, Dr. Karl Harant, Franz Kattner, Franz Kirchberger, August Mitter, Franz Schwertfelner, Franz Tribrunner, Karl Wöhrer und Josef Wokral. Seitens des Stadtamtes: Herr Stadtamtsrat Dr. Fr. Habl. Als Schriftführer der städt. Protokollführer Karl Ridler. Entschuldigt abwesend ist Herr G.=R. Viktor Ortler, be¬ urlaubt sind die Herren Gemeinderäte Josef Haidenthaller und Ing. Josef Huber, wegen Krankheit ist entschuldigt Herr G.=R. Ludwig Binderberger. Zur militärischen Dienstleistung eingerückt sind: Herr aigebürgermeister Paul Fendt und die Herren Gemeinderäte unton Kurz, Josef Langoth und Anton Sighart. Der Herr Vorsitzende begrüßt die erschienenen Herren Aemeinderäte, stellt die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest und erklärt die Sitzung für eröffnet. Zu Beglaubigern dieses Protokolles werden die Herren Ge¬ neinderäte Gottlieb Dantlgraber und Mag. ph. Otto Dunkl gewählt. Der Herr Vorsitzende beauftragt den Schriftführer, den Einlauf zur Verlesung zu bringen. Eingelangt sind: a) Das Dankschreiben des Fürsorgevereines für die Taub¬ Kummblinden in Oesterreich für die Spende von 10 K. Zl. 26.332. b) Das Dankschreiben der Ersatz=Batterie des k. u. k. Feld¬ artillerie=Regiments Nr. 3 für die Spende von 100 K. Zl. 27.423. c) Das Dankschreiben der Schriftleitung des k. u. k. Feld¬ artillerie=Reg. Nr. 103 für die Spende von 50 K. Zl. 25.832. Der Einlauf wird vom Gemeinderate zur Kenntnis ge¬ nommen. Der Herr Vorsitzende erstattet sohin folgende Mit¬ teilungen: Die Fleischversorgung war auch in letzter Zeit ein Gegenstand steler Sorge der Stadtgemeinde. Diesmal war es ganz besonders die Kalbfleischversorgung, welche volle Auf¬ merksamkeit erforderte. Zufälligerweise wurde ich mit den An¬ lieferungszahlen für Linz bekannt, woraus zu entnehmen war, daß Steyr eine außerordentliche Zurücksetzung erfahren mußte. Ich legte sofort Verwahrung hiegegen ein und erhielt hierauf seitens der Statthalterei drahtlich die Zusage von Anordnungen zwecks gerechterer Aufteilung. Um diese sowie andere Verpflegs¬ fragen zu regeln, begab ich mich zusammen mit den Herren Ge¬ meinderäten Professor Erb und Katiner, sowie mit Herrn Amts¬ tierarzt Schopper und Herrn Wenger am 10. August zum Landeswirtschaftsamte. Der Inhalt der diesbezüglichen Be¬ sprechung wurde schon im Beriche des städtischen Wirtschafts¬ rates verlautbart und beschränke ich mich deshalb auf die Mit¬ teilung, daß uns Verbesserungen in der Rind= und Kalbfleisch¬ versorgung, Regelung der Milchzufuhr aus Niederösterreich oder falls dies unmöglich, Ersatz durch oberösterreichische Milch und Erhebungen über unsere Klagen betreffs zu hohen Gemüsepreise zugesagt wurden. Leider ist bis heute von einer Besserung der Versorgungsverhältnisse in diesen Nahrungsmitteln nichts zu ver¬ spüren, weshalb wir immer noch statt der vorgeschriebenen drei Tage vier fleischlose Tage in der Woche haben, was für die Be¬ völkerung sehr drückend ist. Angeblich erfordert die Durchführung der bezüglichen Ma߬ nahmen einige Zeit und hoffe ich daher, daß das Landeswirt¬ schaftsamt eine möglichste Beschleunigung der Vorkehrungen ein¬ treten läßt. Die Kartoffelversorgung läßt noch viel zu wünschen übrig, immerhin konnte aber jetzt Woche für Woche eine bescheidene Kopfmenge abgegeben werden. Der vor einiger Zeit gekaufte Primsenkäse ist nun zur Gänze verkauft. Die in der Gemeinderatssitzung vom 5. August beschlossenen Pflasterungen sind im Gange. Die Kollergasse ist bereits fertig und sind augenblicklich die Arbeiten an der äußeren Sierninger¬ straße in Ausführung begriffen. Die Herstellungsarbeiten an der Steyrbrücke bieten ver¬ schiedene Schwierigkeiten, da mit Ausnahme der Eisenschutzgesell¬ schaft die übrigen Firmen nur mehr in Regie arbeiten wollen, was ihnen, da sich diese Arbeiten infolge des Zustandes der Brücke nicht mehr aufschieben lassen, zugestanden werden mußte. Ich komme noch auf einige wichtige Verkehrseinrichtungen zu sprechen, die für Steyr geplant sind. Das hiesige Elektrizitätswerk will einen Aufzug oder eine Seilbahn auf den Tabor errichten, eine Ein¬ führung, die die Erreichung dieses schönen Aussichtspunktes, so¬
2 wie den Verkehr zum Friedhofe und zur Artilleriekaserne unge¬ mein erleichtern würde Ferner habe ich angeregt, daß als Ersatz für eine Straßen¬ bahn, die infolge unserer engen Straßen und der ungünstigen Steigerungsverhältnisse undurchführbar ist, ein Elektromobilver¬ kehr eingerichtet werde. Dieser Gedanke wurde vom Elektrizitäts¬ verke als durchführbar bezeichnet. Die Fahrten sollen sich vom Staatsbahnhofe bis zum Allgemeinen Kranken¬ ause erstrecken und würde eine solche Einrichtung eine große Verkehrserleichterung für weite Bevölkerungskreise bedeuten Diese beiden Pläne werden nun studiert und werde ich mir erlauben, den löblichen Gemeinderat über den Stand der im Laufenden zu erhallen Sache Endlich erlaube ich mir mitzuteilen, daß heute drei Ver¬ treter der Wiener Fiakergenossenschaft bei mir wegen Einführung Standfuhrwerk vorsprachen. Die bezügliche Besprechung von rgab ie Inaussichtnahme von Autotaxametern, deren vier vor¬ läufig ier eingeführt werden sollen. Die Verhandlungen mit der Fi akergenossenschaft werden weiter geführt werden. Bitte diese Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Der Gemeinderat nimmt dieselben mit Befriedigung zur Kenntnis. Derr Bürgermeister: „Es dürfte in der heutigen Sitzung des Gemeinderates zweifellos auch über Verpflegsfragen gesprochen werden; ich ersuche, die Verhandlungen hierüber für den allgemeinen öffentlichen Teil der Sitzung nach Erschöpfung der Tagesordnung vorzubehalten. Es liegt mir folgender Dringlichkeitsantrag vor: Die in den hiesigen Tagesblättern erfolgte Ausschreibung der Schankstelle in der Industriehalle beweist, daß im Septem¬ ber wieder die Abhaltung des Steyrer Marktes geplant ist. Mit Rücksicht auf die außerordentlichen Verhältnisse, ins¬ besondere auf dem Gebiete der Lebensmittelversorgung für die einheimische Bevölkerung stelle ich den Antrag Die Abhaltung der Märkte, gleichwie es in anderen Orten bereits schon in früheren Jahren geschehen, auf Kriegsdauer, bezw. bis zum Eintritte besserer Versorgungsverhältnisse einzu¬ stellen Steyr, am 27. August 1918. Franz Kirchberger m. p. Dr. Karl Harant m. p. Otto Dunkl m. p. Franz Tribrunner m. p. Heinrich Bachmayr m. p Leopold Haller m. p. Franz Kattner m. p. Leopold Erb m. p. Ferdinand Gründler m. p. Franz Schwertfelner m. p. Karl Wöhrer m. p. Gottlieb Dantlgraber m. p. Der Antrag ist durch genügende Unterschriften gestützt; ich erteile Herrn Gemeinderat Kirchberger zur Begründung der Dringlichkeit des Antrages das Wort.“ Herr G.=R. Kirchberger: „Die Dringlichkeit des An¬ trages ergibt sich aus dem Umstande, daß die Ausschreibung der Schankstelle in den Tagesblättern bereits erfolgt ist und dahen die Verschiebung und Behandlung des Antrages für eine spätere Sitzung des Gemeinderates untunlich erscheint. Herr Bürgermeister: „Wird zur Dringlichkeit des Antrages das Wort gewünscht? Es ist nicht der Fall; ersuche zum Antrage selbst zu sprechen.“ Herr G.=R. Kirchberger: „Die allgemein ungünstigen Verpflegsverhältnisse lassen diesen Antrag als begründet er scheinen. Ich verweise insbesondere daraus, daß die Marktleute die heute hieher kommen, sehr wenige Artikel führen, die als Verpflegsmittel in Betracht kommen; hingegen sind diese Wenigen nur als Ersatzmittel zu bezeichnen, die als Marktartikel keines¬ wegs als wertvoll bezeichnet werden können. Bei den Märkten vielen hauptsächlich Belustigungsmittel die Hauptrolle, durch velche jedoch keinerlei Nutzen, den die Jahrmärkte bringen sollten für die Allgemeinheit entsteht, so daß die Abhaltung von Jahr¬ märkten zumindest während der Kriegszeit keine Bedeutung hat. Ich bitte, diesen Dringlichkeitsantrag aus den angeführten Gründen annehmen zu wollen. Herr Bürgermeister: „Wünscht einer der Herren zum Antrage das Wort? derr G.=R. k. k. Prof. Erb: „Ich bin gewiß kein Gegner des Antrages. Diese Frage wird aber doch noch über egt werden müssen, da es sich um zwei Gruppen handelt, die an der Abhaltung oder Einstellung der Märkte interessiert sind Die eine Gruppe ist die der Gewerbetreibenden, die an der Ab¬ haltung des Marktes ein wirtschaftliches Interesse haben, gegen über der zweiten Gruppe, für die die Märkte unbedingt eine große Schädigung bedeutet, das sind die Kaufleute und was mit hnen zusammenhängt, während die erste Gruppe, die Fleisch¬ hauer, Wirte, Bäcker u. s. w. durch ihren Gewerbebetrieb mit Verpflegsartikeln wiederum an der Abhaltung der Märkte fest¬ halten und schon seinerzeit die größten Gegner der Aufhebung der Märkte gewesen sind. Neben diesen beiden Gegensätzen drängt ich aber auch die Befürchtung auf, daß durch eine Beschluß assung im Sinne des Antrages ein Recht der Stadtgemeinde beeinflußt werden könnte, das ist das Marktrecht der Stadt¬ gemeinde als solche. Dieses Recht darf die Gemeinde unter keinen Umständen aus der Hand geben. Für die Aufhebung der Märkte auf Kriegsdauer sprechen andererseits wieder Gründe politischer Natur. Der Markt bringt uns eine Reihe von sehr zweifelhaften Existenzen her; man weiß nicht, woher ein Teil dieser Leute kommt, woher sie stammen und wohin sie gehen; sie sind also um Teile für die öffentliche Sicherheit bedenklich begen den Antrag spricht noch neben der wichtigen Wah rung des Marktrechtes der Gemeinde noch ein Umstand. Durch die Aufhebung der Märkte würde eine weitere durch den Krieg hnedies schon sehr bedeutende Ablenkung der Beziehungen zwischen Stadt und Land erfolgen. Für die heutigen Stadtver¬ hältnisse ist es aber geradezu wichtig, den Zuzug vom Lande in die Stadt auf jede nur tunliche Art zu fördern. Wie man sieht, liegen in der Angelegenheit soviele für und wider, daß es an¬ gezeigt erscheint, die Frage der Aufhebung der Märkte, wenn uch nur auf Kriegsdauer, noch einmal reiflich durch eine Vor¬ beratung in der Rechtssektion zu überlegen.“ Herr G.=R. Kirchberger: „Hierauf möchte ich nur er widern, daß von einer Aufhebung des Marktrechtes der Ge¬ meinde selbstverständlich keine Rede sein darf; der Antrag lautet usdrücklich auf Aufhebung des Marktes auf Kriegsdauer, bezw. bis zum Eintritte besserer Verpflegsverhältnisse, womit ja schon gesagt ist, daß der Gemeinderat auf sein Recht der Abhaltung on Märkten nicht verzichtet und nicht verzichten kann. Was die Interessen der Gewerbetreibenden anbelangt, so könnte wohl angenommen werden, daß der Nutzen und Schaden nach den heutigen Verhältnissen nicht so bedeutend sein kann, weil ja tirgends Waren vorhanden sind, aus denen ein wesentlicher Ge¬ winn zu erzielen ist und andererseits am Markt keine solchen Artikel feilgeboten werden, die eine Benachteiligung oder Kon urrenz unserer Gewerbetreibenden bedeuten können. Was die Zuziehung der Landbevölkerung in die Stadt anbelangt, so ist hievon schon lange keine Rede mehr, da heute die umgekehrten Verhältnisse eingetreten sind und die Städter bemüssigt sind, em Lande zuzuströmen, woselbst eine Aufhäufung aller in der Stadt gangbar gewesenen Artikel stattgefunden hat. Die Land¬ bevölkerung ist heute mit allen Verpflegsartikeln reichlich ver¬ orgt und wird daher die Abhaltung der Märkte kaum den Zu¬ zug der Landbevölkerung fördern.“ Herr G.=R. k. k. Prof. Erb: „Ich kann die letzten Worte nicht unwidersprochen lassen. Ich betrachte den Zwang des Hinauswanderns der Städter auf das Land zu den bekannten Zwecken als ein Unglück. Dadurch sind wirklich die Verhältnisse auf den Kopf gestellt. Durch das Hinauswandern der Städter auf das Land wird der Verkehr der Landbevölkerung in die Stadt direkt unterbunden und bedeutet es eine ganz eminente Schädigung jener Städter, die keine Gelegenheit haben, sich am Lande das Nötige zusammenzuhamstern; das sind die Festbesol¬ deten, ein Teil der Arbeiterschaft und ein Teil der Gewerbe¬ treibenden; diese haben am Lande keine Verbindungen und können daher draußen nichts erhalten. Für diese Verbraucher gruppen ist die Unterbindung der Zuziehung der Landbevölke rung in die Stadt eine sehr böse Sache. Durch diese Zustände ind wir in einen gewissen Wirbel geraten und werden diese Zustände später auf die Gemeinde sehr schwer lasten und be¬ enklich werden. Die Stadt ist heute von dem Verkehr mit dem Lande vollständig abgeschnürt und würde eine Aufhebung der Märkte diese Zustände nur noch verschlimmern. Wenn auch der Antrag auf Kriegsdauer lautet, so wird damit nicht viel ge wonnen sein, da es auch nach dem Kriege lange dauern wird, is nach den heutigen Verhältnissen wieder ein leidlich guter Verkehr des Landbevölkerung und seiner Produkte aufleben wird. derr Bürgermeister: „Ich möchte vorschlagen, den Antrage im Sinne der Ausführungen des Herrn G.=R. Erb einzufügen „unter völliger Wahrung des Marktrechtes der Stadt.“ derr G.=R. k. k. Prof. Erb: „Das genügt mir nicht s müßte unbedingt bei der Statthalterei angefragt werden, ob durch eine zeitweilige Einstellung der Märkte nicht ein Verlust des Marktrechtes der Gemeinde nach sich gezogen wird. Es ist ine gefährliche Sache, ein derartiges Recht zu sistieren. Der Antrag könnte nur angenommen werden, daß das Marktrecht der Gemeinde vollinhaltlich aufrecht bleibt und nicht irgend ein Verzicht angenommen wird, so daß am Ende gesagt würde, die Gemeinde hat selbst auf die Märkte verzichtet und haben sich aher einfach aufgehört. Es wäre daher der Antrag der 1. Sektion zuzuweisen. Der Gemeinderat könnte sich die schwersten Vorwürfe ufhalsen, wenn eine Beschränkung des Marktrechtes der Ge¬ neinde die Folge des heutigen Antrages und der Beschluß hier¬ iber wäre. Ich erinnere, daß schon seinerzeit eine Beschränkung es Jahrmarktes von 14 Tage auf Stägige Dauer erfolgt ist, wodurch ein Jahrhundert altes Privilegium schwer getroffen wurde. Man weiß daher nicht, was kommen würde, wenn heute ar eine Sistierung der Märkte erfolgen sollte. Ich ersuche da¬ her, den Antrag nochmals zur Beratung zu stellen. err Bürgermeister: „Der Markt findet erst anfangs Oktober statt und könnte sich daher die 1. Sektion noch zeitgerecht nit der Vorbereitung des Antrages befassen.“ Herr G. R. Wokral: „Ich erinnere daran, daß die Aus¬ schreibung bereits erfolgt ist und glaube, daß es gut wäre wenn dem Antrage der Zusatz angehängt würde: „vorausgesetzt die
Wahrung des Marktrechtes der Gemeinde und vorausgesetzt der Zustimmung der Statthalterei zur Sistierung der Märkte. Herr Bürgermeister: „Ich ersuche um konkrete An träge Herr G.=R. k. k. Prof. Erb: „Es ließe sich machen, daß der Antrag in der Weise abgeändert werde, daß der diesjährige Herbstmarkt mit Rücksicht auf die bereits erfolgte Ausschreibung noch abgehalten und einstweilen Schritte wegen Abhaltung oder Einstellung des Frühjahrsmarktes eingeleitet werden; bis dahin ist zur gründlichen Beratung Zeit genug Herr G.=R. Kirchberger: „Ich ziehe die Dringlichkeit des Antrages zurück. err Bürgermeister: „Da der Herr Antragsteller auf die Dringlichkeit des Antrages verzichtet, weise ich den Antrag geschäftsordnungsmäßig der I. Sektion zur Behandlung zu. Der Gemeinderat stimmt einhellig dieser Behandlung des Antrages zu. — Z. 27.990. Herr Bürgermeister: „Da Herr Dr. Harant augen blicklich abwesend ist, lasse ich die Punkte der 11. Sektion folgen und ersuche Herrn Sektionsobmann G.=R. Kirchberger das Wort zu ergreifen. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Franz Kirchberger. 11. Stadtkasse=Tagebuchabschluß pro Juli 1918. derr Referent G.=R. Kirchberger trägt den Kasse abschluß vor: Z. 271/Bh Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse Steyr m Monate Juli 1918 918 1917 Differenz K 1 n K K Einnahmen im Mo¬ nate Juli 11,341.725/92 478.066 38 136.3404 Hiezu Kasserest vom 430.653 46 Vormonate + 420.083 5 10.569 90 Gesamteinnahmen im 146.910 3 1,761.809/48 Monate Juli 908.719 8 Ausgaben im Mo¬ 134.166 75 736.023 50 1,601.856 75 nate Juli Kasserest für den Mo¬ + 159.952 73 172.696 34 1 12.743 nat August Seit Jahresbeginn bis Ende Juli betrugen: Die Gesamt=Ein¬ 2 648.790s22 3,851.895 95 96.894 nahmen Gesamt = Aus¬ die 784.150 +3,691.943 22 4,476.093|8 66 gaben Stadtbuchhaltung Steyr, am 13. August 1918 Markut m. p. Jandaurek m. p. Anmerkung: Enthält die Verrechnung der 8. Kriegsanleihe Wird vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen. Zl. 26.151 12. Unterstützungsansuchen. derr G.=R. Kirchberger: „Es liegt uns vor das An uchen der Frauen= und Männerortsgruppe des Deuschen Schul¬ vereines um eine Rosegger=Gedächtnisspende. Der Sektionsantrag lautet: „Eine einmalige Spende von 500 K zu bewiligen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. — Zl. 26.811. Iv. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Karl Wöhrer. 3. Ansuchen um Unterstützung aus der Gremial¬ Krankenkasse. derr Referent G.=R. Wöhrer: Marie Nowodworsky, langjährig gewesene Verkäuferin bei der Firma Scholz, bittet um eine Unterstützung aus der bestandenen Gremialkrankenkasse zwecks Kurgebrauches in Bad Hall Der Sektionsantrag lautet: „Der löbliche Ge meinderat wolle beschließen, es sei der Gesuchstellerin Marie Nowodworsky die vom Handelsgremium beantragte Unterstützung on 300 K von den Zinsen der ehemaligen Gremialkranken¬ kasse zur Auszahlung zu bringen.“ Der Sektionsantrag wird einhellig angenommen. Zl. 16.982 14. Ansuchen um Ueberlassung von Lehrzimmern. Herr Referent G.=R. Wöhrer: a) Herr Fachlehrer Karl Mitterberger bittet um Ueber lassung eines Lehrzimmers zwecks Abhaltung von Privatsteno¬ 3 graphiekursen gegen Ersatz der Beleuchtungs=, Beheizungs= und Reinigungskosten des Lehrzimmers Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Ge¬ neinderat beschließe, es sei dem Gesuchsteller das Lehrzimmer uinter den gleichen Bedingungen wie im Vorjahre zu bewilligen.“ Der Sektionsantrag wird angenommen. — Zl. 26.751. ) Ferner liegt vor das Ansuchen der Lokalvorstehung der Mädchen=Patronage um Ueberlassung eines Schulzimmers für Zwecke der Beschäftigung schulpflichtiger Mädchen Hiezu lautet der Sektionsbericht und Antrag: „Die Leitung des „Werkes des heil. Philipp Neri“ (Pa¬ tronage für Kinder und die weibliche schulmündige Jugend) ist bei dem k. k. Stadtschulrate Steyr um Ueberlassung eines Lehr¬ zimmers der Bergschule zum Zwecke der Fernhaltung schul¬ flichtiger Mädchen von der Straße und entsprechender Be¬ häftigung derselben unter den im Gesuche angeführten Modali¬ äten eingeschritten Der k. k. Stadtschulrat hat hierüber in seiner Sitzung vom 18. Juli 1917 die Ueberlassung eines Lehrzimmers der Mädchen¬ bürgerschule im kommenden Schuljahre 1918/19 für die Sonn¬ agsnachmittage bewilligt Ueber das seitens des Herrn Bürgermeisters dem Gemeinde¬ rate zur Beschlußfassung vorgelegte Ansuchen sieht sich die Sektion u folgenden Bemerkungen veranlaßt Wenn auch die Befugnis des Stadtschulrates zur Beschluß assung in Fragen des Unterrichtsbetriebes ohneweiters aner kannt werden soll, so erscheint es der gefertigten Sektion doch nicht zweifelhaft, daß über die Verwendung von Räumen in tädtischen Schulen und mithin über die Verwendung der städt. Schulgebäude selbst für Zwecke, welche außerhalb des schul¬ mäßigen Unterrichtsbetriebes gelegen sind, lediglich der Ge¬ neinderat zu entscheiden hat. Die Stadtgemeinde ist Eigentümerin der Schulgebäude, sie hat für deren Erhaltung allein aufzukommen, sie entlohnt die für die Reinigung der Schulräume bestellten Schuldiener und ie ist, soweit es sich um die Beistellung der Schulräume handelt, ür die klaglose Durchführung des Unterrichtes verantwortlich. Die gefertigte Sektion nimmt daher für den Gemeinderat das Recht in Anspruch, über die Verwendung von städtischen Schulgebäuden zu den im vorliegenden Ansuchen erwähnten, außerhalb des Unterrichtsbetriebes gelegenen Zwecken allein zu ntscheiden und glaubt, diese Befugnis dem k. k. Stadtschulrate bsprechen zu müssen. Es geschieht nach dem Wissen der gefertigten Sektion auch zum ersten Male, daß ein derartiges Ansuchen an den k. k. Stadtschulrat mit Uebergehung des Gemeinderates gerichtet vurde In der Sache selbst steht die gefertigte Sektion auf dem Standpunkte, daß sowohl die Bergschule als die Mädchenbürger chule wegen ihrer sonstigen Inanspruchnahme, wegen der aus Gründen der Schulhygiene erforderlichen gründlichen Lüftung und Reinigung eine Verwendung zu den angestrebten Zwecken nicht zulassen, zumal hiefür nur die schulfreien Halbtage oder Sonntage in Frage kämen, welche für die Reinigungsarbeiten vorbehalten sind 3 573 Die Sektion stellt deshalb den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle das gestellte Ansuchen ab¬ ehnen.“ Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. derr Bürgermeister: „Wir kommen zur Tagesordnung er I Sektion. Die Punkte 1 und 2 werden der vertraulichen Verhandlung vorbehalten.“ I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Karl Harant 3. Rekurs gegen die Verweigerung einer Bau¬ ewilligung. Herr Referent G.=R. Dr. Harant: „Die Oesterr. Waffen¬ brik hat gegen die Verweigerung der Baubewilligung zur Er bauung eines ebenerdigen Hausmeisterwohnhauses beim neuen direktionsgebäude in der Duckartstraße Berufung eingelegt. Die Verweigerung der Baubewilligung erfolgte auf Grund des § 27 er Bauordnung für die Stadt Steyr, welcher vorsieht, daß im Stadtgebiete nur Wohngebäude mit mindestens einem Stockwerke usgeführt werden dürfen Die Berufung führt aus, daß der § 27, erster Absatz, der Bauordnung für die Stadt Steyr einzig und allein nur für Hauptgebäude in Betracht komme. Das zu erbauende Haus meisterwohnhaus fällt aber weiter innerhalb der Baulinie, so daß der Gesamteindruck durch diesen als Nebenbau aufzufassen¬ den Bau nicht gestört wird. Hätte die Waffenfabrik zur Bau kommission am 9. Juli l. J. einen Vertreter entsendet, so hätte auch damals schon seitens des bauführenden Architekten die näheren Erläuterungen gegeben werden können. Die Sektion at die Berufungsschrift beraten und ist zu dem Schluße ge kommen, folgenden Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderat beschließe, dem Rekurse aus den darin angeführten Gründen und in der Erwägung Folge zu eben, daß sich der projektierte Anbau nach den vorgelegten Plänen harmonisch in das Straßenbild einfügen wird und die angesuchte Baubewilligung sohin zu erteilen. Dabei spricht der Hemeinderat seine Ansicht dahin aus, daß es im Falle der Ent
sendung eines Vertreters der Einschreiterin zur Baukommission vermutlich gelungen wäre, schon bei dieser Gelegenheit die er¬ forderlichen Aufklärungen zu geben und die aufrechte Erledigung des Ansuchens zu erwirken.“ Der Sektionsantrag wird angenommen. — Zl. 24.185. 4. Beschlußfassung über die Errichtung eines städtischen Jugendamtes 7838¼ Herr Referent G.=R. Dr. Harant: „Seitens des Amtes liegt uns ein Bericht vor, zufolge welchem es angezeigt er scheint, für die verschiedenen Geschäfte der Jugendfürsorge ein igenes Amt zu errichten. Die betreffenden Verhältnisse, die unter dem Titel „Jugendfürsorge“ heute in Frage kommen aben einen solchen Umfang angenommen, daß die Behandlung derselben nicht mehr leicht ist und es angezeigt erscheine, daß die planmäßige Durchführung aller Geschäfte einem eigenen Amte überlassen werden muß. Ein solches Amt ist auch bereits in Linz ins Leben getreten und stellt die Sektion hiezu folgen¬ den Antrag: Die planmäßige Durchführung der verschiedenen Ma߬ nahmen in Angelegenheit der Jugendfürsorge lassen deren Kon¬ entration in einem eigenen Jugendamte geboten erscheinen, wie olche schon in anderen Städten, darunter auch in Linz, mit Erfolg tätig sind. Der löbliche Gemeinderat wolle deshalb die Errichtung eines eigenen städtischen Jugendamtes beschließen und ur Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten eine Kommission insetzen, in welche die Herren Gemeinderäte Heinrich Bach mayr, k. k. Prof. Leopold Erb, Dr. Karl Harant und Franz Tribrunner zu entsenden sind. Die Kommission habe dem Gemeinderate ehestens Bericht zu erstatten und geeignete Anträge zu stellen. Herr G.=R. Tribrunner: „Ich möchte fragen, ob dieses zu errichtende Jugendamt mit dem Vereine zur Förde¬ ung der Jugendfürsorge, welche hier eine Ortsgruppe besitzt im Zusammenhange steht. herr Bürgermeister: „Die Bezirkskommission für Jugendfürsorge wird durch die Errichtung des städtischen Jugend¬ mtes in ihrer Wirksamkeit erlöschen. In Linz ist durch die Errichtung des städtischen Jugendamtes die Bezirkskommission überhaupt entfallen. err G.=R. k. k. Prof. Erb: „Ich möchte zur Aufklärung vielseitiger Anfragen betonen, daß es sich heute nur um die Wahl eines engeren vorbereitenden Ausschusses für die Errich¬ tung eines städtischen Jugendamtes in Steyr handeln könne und die Meinung mißverständlich wäre, wenn geglaubt würde, daß die heute zu wählenden Herren schon das Jugendamt bilden. Heute besteht das Amt noch nicht. Das Amt ist noch obdachlos, s hat keinen Beamten, der die Verwaltung des Amtes über¬ nimmt, kurz das Jugendamt ist erst durch den zu wählender ngeren Ausschuß durchzubilden. Die zentrale Durchführung der Jugendfürsorge wird entschieden den bestehenden privaten Ver¬ einigungen vorzuziehen sein. Herr G.=R. Aigner: „Seitens der Handels= und Ge¬ werbekammer habe ich heute ein Schreiben erhalten, welches auf die Errichtung dieses Jugendamtes Bezug nimmt. Diesem Amte wird wahrscheinlich auch folgende Aufgabe zufallen Die Ungarn haben eine Aktion eingeleitet, speziell bosni sche und herzegowinische Jugend in Ungarn heranzubilden, um ie wirtschaftlichen Verhältnisse in Ungarn zu fördern und even¬ tuell von uns abzulenken. Dagegen hat die Handels= und Ge¬ verbekammer eine Gegenaktion eingeleitet und die Gewerbe reibenden aufgefordert, auch ihrerseits die Heranbildung von osnischer, herzegowinischer und türkischer Jugend anzustreben. Es wird notwendig, daß sich das Jugendamt mit dieser Ange¬ legenheit befaßt, da seitens des Gewerbeverbandes eine diesbe¬ jügliche Aktion eingeleitet werden wird.“ derr G.=R. k. k. Prof. Erb: „Auf die Worte des Herrn G.=R. Aigner ist es notwendig, über den Wirkungskreis des künftigen Jugendamtes etwas näher einzugehen. Die Jugend fürsorge kann man in drei Teile teilen. Der erste Teil wird die Kinder von der Geburt bis zum Eintritte in die Schule als die eigentliche Jugendfürsorge betreffen. Der zweite Teil trifft die Jugend, die die Schule besucht, für welche es Suppenanstalten, knabenhorte u. s. w. zu fördern gelten wird, und endlich der dritte Teil ist erst derjenige, den Herr G.=R. Aigner meint, die Jugend, die aus der Schule ist und für die bis zur Selbst erhaltung zu sorgen ist. Hiefür wird es Lehrlingshorte, Mädchen¬ horte, Horte für jugendliche Dienstboten geben. Die Jugend fürsorge im ganzen genommen, erstreckt sich auch auf die Zeit, vo das Wesen das Leben erwartet, bis zu jenem Zeitpunkte wo der Knabe oder das Mädchen die amtliche Fürsorge durch die erlangte Selbständigkeit entbehren kann. Für alle drei Teile der Fürsorge werden die berufenen Faktoren zuzuziehen sein. Die Gründung des Jugendamtes wird der Stadt auch Gel kosten. Aus all dem Vorgesagten ist es daher notwendig, daß ich ein vorbereitender Ausschuß mit all diesen Fragen befaßt, ehe zur dauernden Gründung des Jugendamtes geschritten werden kann. Vorderhand scheint seitens der Gewerbegenossenschaft nock eine teilweise Verkennung der Sache vorzuliegen Herr Bürgermeister: „Ich lasse über den Sektions intrag abstimmen. Der Sektionsantrag wird einhellig angenommen. 5. Zustimmung zu einigen Punkten der Satzung des Theatervereines. Herr Referent G.=R. Dr. Harant: „Seitens des auf Grund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 25. Jänner und 22. März J. gebildeten vorbereitenden Ausschusses des zu gründenden Theatervereines liegt uns eine Eingabe vor, in welcher in be gründeter Weise die Zustimmung zu einigen Punkten der Satzungen erbeten wird. Es betrifft dies die. §§ 5, 9 und 15, P. 3, welche lauten: So lautet § 5 der Satzungen: „Mit der Bezahlung von je 100 K Mitgliedsbeitrag er wirbt jedes Mitglied das Eigentumsrecht auf je einen unver¬ zinslichen Anteilschein. Die Zahl der Anteilscheine richtet sich nach den voraus¬ ichtlichen Kosten des Baues und der Einrichtung eines Theaters. Je 200 Anteilscheine bilden eine Serie. Nach grundbücherlicher Erwerbung des lastenfreien Eigen¬ tumsrechtes an dem neuen Theatergebäude durch die Stadt¬ emeinde Steyr ist diese zur Einlösung der Anteilscheine ver¬ pflichtet, derart, daß jährlich 124 Anteilscheine, und zwar 120 Stück mit einem Betrage von je 100 K und 4 Stück mit einem Betrage von je 200 K eingelöst werden. Zu diesem Zwecke wird alljährlich im Monat Juli die Ziehung der einzulösenden An¬ teilscheine in der Weise vorgenommen, daß zunächst 6 Serien und sodann von jeder dieser Serien 20 Anteile durch das Lo¬ für die Einlösung bestimmt werden; aus den so bestimmten An¬ teilen werden wiederum durch Losung je 4 Anteilscheine be¬ timmt, welche mit je 200 K eingelöst werden Die Losung erfolgt durch den Bürgermeister in Gegen¬ wart zweier von ihm zu bestimmender Mitglieder des Gemeinde¬ rates und eines Konzeptsbeamten der Stadtgemeinde; über die Losung ist eine Verhandlungsschrift aufzunehmen. Das Ergebnis er Losung ist binnen 14 Tagen in den in Steyr erscheinenden Zeitungen zu verlautbaren. Erlöse aus Anteilscheinen, welche nicht binnen 3 Monaten ach Verlautbarung bei dem Stadtkassenamte in Steyr behoben verden, gelten als verfallen.“ Der § 9 lautet: Dem Gemeinderate der l. f. Stadt Steyr steht das Recht zu, zwei seiner Mitglieder mit beschließender Stimme in die Vereinsleitung zu entsenden.“ Ferner bedürfen folgende Beschlüsse der Hauptversamm¬ lung der Genehmigung des Gemeinderates der l. f. Stadt Steyr ind dürfen erst nach Erteilung dieser Genehmigung ausgeführt verden a) den Theaterbauplatz zu bestimmen und b) den Beginn des Baues zu beschließen. desgleichen bedürfen dieser Genehmigung alle Beschlüsse Vereinsleitung hinsichtlich der Baupläne und der Kosten der des Baues samt Inneneinrichtung Endlich bestimmt § 15, Punkt 3, folgendes: Erfolgt die Auflösung während des Baues oder nach dessen Vollendung, jedoch noch vor grundbücherlicher Erwerbung es lastenfreien Eigentumsrechtes daran seitens der Stadtgemeinde Steyr, so fällt das vorhandene bewegliche und unbewegliche Vereinsvermögen an die Stadtgemeinde Steyr in dem Falle als diese die Rückzahlung der Anteile in dem im § 3 bezeich¬ eten Ausmaße und die Bezahlung etwaiger Lasten übernimmt; sonst ist nach Veräußerung das vorhandene reine Vermögen in der im Punkte 2 erwähnten Weise an die Mitglieder zu verteilen. Die gleichen Bestimmungen gelten auch für den Fall der ehördlichen Auflösung des Vereines, in welchem Falle die letzte sereinsleitung die zur Realisierung und Verteilung bezw. Ueber¬ ragung des Vermögens an die Stadtgemeinde Steyr nötigen Maßnahmen durchzuführen hat. Hiezu stellt die Sektion folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle die ihr in den vorstehen¬ en Satzungen zugedachten Rechte annehmen und ebenso die rechtsgiltige Uebernahme der inbezeichneten Verpflichtungen nach astenfreier Uebernahme des Theaters oder im Falle der Auf¬ ösung des Vereines während des Bäues oder nach dessen Voll¬ endung oder durch die Behörde beschließen. ievon ist der vorbereitende Ausschuß des Theatervereines zu verständigen.“ Der Sektionsantrag erscheint angenommen. — Zl. 26.075. 6. Stellungnahme gegen eine Beschränkung des Umlagenrechtes der Gemeinden auf die direkten Steuern Herr Referent G.=R. Dr. Harant: „Mit Bezug auf eine Zuschrift des Bundes der deutschen Städte Oesterreichs hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz nachstehenden Beschluß gefaßt Der Gemeinderat spricht sich im Hinblicke auf die durch den Krieg hervorgerufenen Verhältnisse und die dadurch enorm gesteigerten Ausgaben der Gemeinden mit aller Entschiedenheit legen eine Beschränkung des Umlagenrechtes der Gemeinden an ie direkten Steuern auch dann aus, wenn dieselben erhöht erden sollten, denn ohne wesentliche Vermehrung der Einnahmen st die Stadtgemeinde nicht mehr in der Lage, die einer geord¬ neten Gemeindewirtschaft obliegenden Aufgaben zu lösen.
Es scheint also das Streben zu herrschen, daß es von ge¬ vissen Interessenten den Gemeinden verwehrt werden solle, Um¬ lagen auf Zuschläge zu den direkten Steuern einzuheben. Diese Umlageneinhebung ist aber gerade für die Gemeinde zur Deckung ihrer immer sich steigernden Auslagen unbedingt notwendig und auch die Stadt Steyr kann unmöglich auf ihr Recht der Um¬ ageneinhebung auf Steuerzuschläge verzichten, weshalb die Sektion den Antrag stellt: Der löbliche Gemeinderat schließe sich mit aller Entschieden¬ eit dem Beschlusse der Landeshauptstadt Linz an und es werde die Bekanntgabe dieser Entschließung an die Regierung und ar die Oeffentlichkett veranlaßt. Herr G.=R. Wokral: „Es ist gewiß sehr gut, wenn der Gemeinderat der Stadt Steyr in der angeregten Form hiezt Stellung nimmt. Viel zweckmäßiger und gerechter würde ich es halten, wenn für die Gemeinden ein eigenes Besteuerungsrecht eingeführt würde, das unabhängig von dem Schwanken der direkten Steuern der Gemeinde eine gleichmäßig sichere Einnahme ilden, wodurch die Finanzkraft der Gemeinde viel mehr ge¬ tärkt würde.“ Herr Bürgermeister: „Im Gegenstande handelt es sich um die Zustimmung zum Standpunkte der Landeshauptstadt Linz, so daß damit ein Gesamtbeschluß aller Städte zu Stande kommt. Hievon abweichende Beschlüsse des Gemeinderates der Stadt Steyr könnten dem Gegenstande abträglich sein.“ Herr Dr. Harant: „Ich will es nicht verkennen, daß der Standpunkt des Herrn G.=R. Wokral etwas für sich hat. Derselbe kann aber heute nicht der Gegenstand eines Beschlusses sein, sondern ist rein technischer Natur, der vorläufig noch nicht durchführbar ist. Herr Bürgermeister hat ganz richtig betont, daß ein Abweichen von dem Beschlusse des Linzer Gemeinde¬ ates für die Stellungnahme zur obschwebenden Frage eine Schmälerung des Gesamteindruckes bedeuten würde, es muß da¬ er die Kundgebung der Städte einmütig geschehen, wodurch sie ich machtvoll gestalten wird. Herr G.=R. Wokral: „Es liegt mir ferne, eine Schmäle¬ rung oder Ablehnung des Antrages in meinen Ausführungen inden zu lassen, ich sage nur, daß unser Steuersystem in kurzer Zeit wird wesentlich geändert werden müssen und frage ich mich, ob es gar so glücklich gewählt ist, wenn sich der Gemeinderat nur auf den beantragten Standpunkt stellt. Praktisch würde es mir scheinen, schon heute gleichzeitig mit dem vorliegenden An trage die Einführung eines eigenen Steuerrechtes der Gemeinden anzustreben, was ein sicheres Mittel wäre, um die Finanzkraft er Gemeinde zu sichern und zu heben.“ Herr Bürgermeister: „Ich lasse über den Sektions¬ antrag abstimmen. 28675 Der Antrag erscheint angenommen. 7 7. Beschlußfassung über Pachtangebot zur Maut¬ einhebung am Gehsteige der Eisenbahnbrücke nächst Garsten Herr Referent G.=R. Dr. Harant: „Das Amt berichtet, daß der mit dem bisherigen Pächter des Mauteinhebungsrechtes am Gehsteige der Eisenbahnbrücke nächst Garsten, Alois Küholzer, abgeschlossene Pachtvertrag mit 31. Dezember 1918 endet. Alois üholzer ist mittels Eingabe um Wiederübertragung dieses Maut¬ echtes auf weitere fünf Jahre eingeschritten, und zwar auf Grund der zuletzt vereinbarten Bedingungen und gegen den gleichen Pachtschilling von 710 K pro Jahr Ueber dieses Pachtangebot hat nun heute der Gemeinde¬ rat zu entscheiden. Das Amt glaubt, daß sich kaum ein ge¬ eigneterer Bewerber finden dürfte, da Küholzer nächst der Eisen¬ ahnbrücke sein Anwesen hat, während ein anderer sich erst eine Stätte zur Verrichtung der Mauteinhebung schaffen müßte. Die Sektion ist zu dem Schlusse gekommen, dem Gemeinderate den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderat beschließe, dem bisherigen Maut inheber Alois Küholzer die Mauteinhebung für die nächsten ünf Jahre nach den bisherigen Vertragsbestimmungen zu über¬ tragen. Der Sektionsantrag wird nach Abstimmung vom Gemeinde¬ ate angenommen. — Z. 24.643 a Wahl von vier Vertretern in den k. k. Stadt¬ chulrat für die Funktionsperiode 1918/21. Herr Referent G.=R. Dr. Harant: „Das Amt berichtet aß im Herbste die gegenwärtige Funktionsperiode des k. k. Stadtschulrates Steyr erlischt und ersucht, die erforderlichen Neu¬ wahlen für die Funktionsperiode 1918/21 vorzunehmen. Nach § 20 des Gesetzes vom 21. Februar 1870, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 9, hat in Städten mit eigenem Statut die Gemeindevertretung aus hrer Mitte oder aus den anderen zur Gemeindevertretung Wähl baren vier Mitglieder des k. k. Stadtschulrates zu wählen. Als solche fungierten in der ablaufenden Funktionsperiode die Herren Ferdinand Gründler, Vizebürgermeister, Leopold Erb, k k. Pro¬ fessor, Reichsrats= und Landtagsabgeordneter und Gemeinderat Franz Kirchberger, Rentner und Gemeinderat, August Mitter, Oberrevident i. P. und Gemeinderat Die Sektion stellt den Antrag: Es wollen die bisherigen Mitglieder des Gemeinderates, und zwar die Herren Vizebürger 5 neister Gründler und Gemeinderäte k. k. Prof. Leopold Erb, Franz Kirchberger und August Mitter wiederum für die nächste eriode in den k. k. Stadtschulrat entsendet werden. Herr G.=R. Wokral: „Bereits vor kurzem hat Herr G.=R. Tribrunner mit Herrn Bürgermeister Rücksprache ge flogen, daß unserer Partei gelegentlich dieser Neuwahlen ein Nandat zur Verfügung gestellt werde. Ich habe wiederholt die Forderung erhoben, erhebe sie auch diesmal — selbstverständlich ohne jedes persönliche Motiv — daß unserer Partei ein Mandat im k. k. Stadtschulrate zugesprochen werde. Herr G.=R. Tribrunner: „Seitens der Arbeiterkreise wird seit Jahren geklagt, daß sie im k. k. Stadtschulrate gar einen Vertreter haben. Die größte Anzahl der Schulkinder ammen aus Arbeiterfamilien und habe ich auch über Ersuchen des Herrn G.=R. Wokral, gleichzeitig auch meinen Wunsch ver¬ tretend, mit Herrn Bürgermeister vor kurzem hierüber gesprochen Wir wollen durchaus nicht, daß die bisherigen Vertreter sozu¬ sagen hinausgewählt werden, vielleicht würde aber einer oder der andere Herr freiwillig auf sein bisheriges Mandat verzichten, in welchem Falle wir das Ersuchen stellen, ein solches hiedurch reiwerdendes Mandat unserer Partei zu sichern. Sollte aber auch dies unter gar keinen Umständen möglich sein, so würd ich bitten, daß von dem ausgesprochenen Wunsche heute Notiz enommen wird und bei nächster Gelegenheit auf denselben Rück¬ icht genommen wird, da die Arbeiterschaft sehr großes Gewicht darauf legt.“ Herr G.=R. k. k. Prof. Erb: „Der Wunsch der beiden Herren Vertreter der sozialdemokratischen Partei ist vollständig einzusehen und ist gar kein Zweifel, daß ein großer Teil der Schulkinder der Arbeiterschaft entstammen. Andernteils könnte einer von den vier Herren, die nach dem Antrage wieder zu vählen wären, es wohl als eine kränkende Ablehnung seiner erson empfinden, wenn eine Wiederwahl abgelehnt würde. Ich age es ganz offen; ich hätte gerne freiwillig mein Mandat zu¬ ückgelegt, es wurde mir jedoch so zugeredet, dies nicht zu tun, da ich dermalen im Gemeinderate der einzige Schulmann bin und habe ich diesem Drängen nachgeben müssen. Ich kann daher eider mein Mandat nicht zur Verfügung stellen, so gerne ich es auch aus persönlichem freien Willen tun würde. Herr G.=R. Wokral: „Ich ersuche, uns in irgend einer Form die Zusicherung zu geben, daß wenigstens für die Zukunft wenn ein Mandat frei wird, uns dieses zur Verfügung gestellt wird. Herr Bürgermeister: „Der gegenwärtige Gemeinderat ann wohl eine solche Zusicherung nicht geben, weil er nicht veiß, wie sich bei einer etwaigen Neuwahl desselben die Zu¬ ammensetzung ergibt; sollte aber innerhalb des bestehenden Ge¬ meinderates im k. k. Stadtschulrate ein Mandat frei werden, so wird sich der Wunsch erfüllen lassen. Herr G.=R. k. k. Prof. Erb: „Für die Zukunft läßt sich vohl ein Beschluß nicht fassen, aber vielleicht genügt die Zu¬ icherung, daß seitens unserer Partei keine Einwendung erhoben wird, das, wenn ein Mandat frei wird, dieses einem Vertreter der sozialdemokratischen Partei zuzusichern; genau so, wie die Zusicherung eines Mandates in den Sparkasseausschuß gemacht und eingehalten wurde, können wir auch eine ähnliche Zusiche¬ rung für den Stadtschulrat abgeben.“ Herr Bürgermeister: „Ich lasse über den Sektions¬ antrag abstimmen und ersuche die Herren, ihre Zustimmung zum Sektionsantrage durch Erheben der Hände auszudrücken.“ Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 9. a) Aenderung der Haus= und Krankenordnung im Allgem. Krankenhause. 258 VE Herr Referent G.=R. Dr. Harant „In der seinerzeit lufgestellten Haus= und Krankenordnung hat der Absatz 3 des 15 nicht die Genehmigung der k. k. Statthalterei gefunden. derselbe lautete: Der Primarius ist ermächtigt, in einzelnen Fällen die Zustellung von Briefsendungen zu verbieten, wenn der Empfang derselben auf den Patienten voraussichtlich eine gesundheitsschädliche Wirkung ausüben würde dieser Passus wäre aus der Haus= und Krankenordnung omit u streichen und stellt die Sektion den Antrag Der löbliche Gemeinderat beschließe, die Haus= und Kranken¬ rdnung nach den Weisungen der k. k. Statthalterei in der Note vom 2. Mai 1918, Nr. 4470 G.=V. ex 1917, umzuändern. Der Sektionsantrag wird angenommen. d) Weiters wären nach den seinerzeitigen Beanständungen des Statutes folgende Aenderungen vorzunehmen: Im Statut für das Allgemeine öffentliche Krankenhaus § 5, Punkt 1, soll beginnen: In das Allgemeine öffeutliche Krankenhaus in Steyr sind alle Kranken Punkt 2 soll beginnen mit den Worten: Die Aufnahme eines Kranken in das Allgemeine öffentliche Krankenhaus haben, wo es immer tunlich und Im Punkt 5 sind die Wote „nach beiliegenden Formular“ zu streichen In den Punkten 4, 5, 6, 2. Absatz ist das Wort „Anstalt zu streichen und an dessen Stelle das Wort Krankenhaus zu setzen. § 10 das Wort „Anstalt“ zu streichen, dafür Krankenhaus be¬ ziehungsweise Krankenhausverwaltung zu setzen.
6 Punkt 3 an welche „Verwaltung“ ist die Anzeige zu machen Punkt 4 bei welcher „Verwaltung“ und von wem nam¬ haft zu machen der Sektionsantrag lautet: Im § 14, Absatz 2 seien die Worte „unerlaubte Bücher“ durch „behördlich verbotene Bücher“ zu ersetzen. Im § 18 seien die Worte „Entziehung der Kost und“ zu streichen. Die zum Statute vorgeschlagenen Aenderungen jedoch wolle der Gemeinderat als lediglich stilistische Aenderungen und in der Erwägung, daß das Statut seitens der Statthalterei bereits seine Genehmigung gefunden hat, ablehnen.“ Der Sektionsantrag wird angenommen. Herr G.=R. Wokral: „Vielleicht kann gelegentlich einer Neuauflage die stilistische Aenderrng berücksichtigt werden. Herr Bürgermeister: „Bei dieser Gelegenheit kann ohneweiters darauf Rücksicht genommen werden. c) Bestimmungen für den Leiter des Krankenhauses Herr Referent G.=R. Dr. Harant: „Der § 3 des Kranken¬ hausstatutes bestimmt: Insolange kein eigener Verwaltungs beamter für das Krankenhaus bestellt ist, wird die Leitung der wirtschaftlichen und Kanzleiangelegenheiten einem Gemeinderate übertragen. Dieser ist für seine Amtsführung dem Bürgermeister und dem Gemeinderate verantwortlich Hiezu liegen uns ein Entwurf zu Bestimmungen für den Spitalsleiter vor, welche lauten: Bestimmuugen für den Spitalsleiter. Die Aufgabe des Spitalsleiters ist, das Krankenhaus in virtschaftlicher Hinsicht zu leiten und zu beaufsichtigen. Er hat im Einvernehmen mit dem Primarius alles zu tun, was den Zweck dieser Anstalt fördern, und alles hintanzuhalten, was iesem Zwecke abträglich oder hinderlich sein könnte, beobachtete Mängel und Gebrechen kleinerer Art, sowie jene, deren Beseiti¬ gung keinen Verzug gestatten, im eigenen Wirkungskreise abzu¬ stellen, größere Uebelstände aber, deren Beseitigung mit wesent¬ lichen Kosten oder mit Abänderung bestehender Verträge ver¬ unden wäre, behufs Abstellung zur Kenntnis der Spitals kommission bezw. des Gemeinderates zu bringen Zu den besonderen Obliegenheiten des Spitalsleiters ge¬ hören: Die Besorgung der Verwaltungs= und Wirtschaftsgeschäfte und Besorgung der aus Anlaß der Aufnahme und Entlassung der Kranken, Erhebung ihrer Zuständigkeit und Vermögensver¬ hältnisse, Einbringung der Verpflegskosten und Kasseführung sich rgebenden Amtshandlungen, mit Hilfe des ihm beigegebenen Personals, die Beaufsichtigung der den Angestellten und Be¬ diensteten übertragenen Dienstesobliegenheiten, sowie der Haus rdnung; die Durchfüheung der von der Spitalskommission bezw. vom Gemeinderate angeordneten Anschaffungen, Ausbesse rungen, Reinigungsarbeiten usw.; die Ueberwachung des Zu¬ tandes der Gebäude, der Heiz=, Beleuchtungs= und Ventilations inrichtungen, der maschinellen Einrichtungen, der Wasserleitung, Kanäle, Bäder, Gartenanlagen, Wege usw.; die Ueberwachung des Küchenbetriebes Er hat oft sowohl beim Austeilen der Speisen in der Küche, als bei der Verteilung auf den Abteilungen zugegen zu sein, um sich von dem ordnungsmäßigen Gebaren daselbst zu überzeugen; die Verfassung des Jahreserfordernisses (Prälimi¬ nares) im Einvernehmen mit dem Primarius. Der Spitalsleiter ist für seine Amtsführung dem Bürger meister und dem Gemeinderate verantwortlich Er ist hinsichtlich des Dienstes im Krankenhause, unbe¬ chadet der Bestimmungen des § 78 des Gemeindestatutes, der Vorgesetzte der dort angestellten Beamten und Bediensteten und hat das Recht, denselben kurze Urlaube bis zur Dauer von drei Tagen zu erteilen. Ueber besondere Vorkommnisse im Kranken¬ hause hat er dem Bürgermeister unverzüglich Mitteilung zu machen In seiner Eigenschaft als Spitalsleiter führt er den Titel: Direktor des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses und bezieht ür die ihm erwachsenden Auslagen ein Unkostenpauschale von jährlich 1000 K, Er wird vom Gemeinderate mit jährlicher Funktionsdauer gewählt und ist in dieser Zeit dort Referent für die Kranken haus=Angelegenheiten. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Bestimmungen jeweils abzuändern oder zu ergänzen. Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat be¬ schließe, die vorstehenden Bestimmungen für den Spitalsleiter anzunehmen. Der Sektionsantrag wird angenommen. 10. Beschlußfassung über das Ansuchen des Mädchen¬ Lyzeums wegen Errichtung einer Haushaltungsschule. err Referent G.=R. Dr. Harant: „Seitens des Lyzeal¬ vereines ist folgende Zuschrift anher gelangt: Oeffentliches Mädchen=Lyzeum n Steyr Steyr, den 7. Juni 1918. An den P. T Z. 622 Gemeinderat der landesfürstlichen Stadt Steyr. Der unterzeichnete Ausschuß gestattet sich, dem verehrlichen Gemeinderate der landesfürstlichen Stadt Steyr die Mitteilung zu unterbreiten, daß er in seiner Sitzung am 6. Juni 1918 den einhelligen Beschluß gefaßt hat, die für die Stadt gewiß ehr notwendige und vom Ausschusse schon lange geplante Haus¬ altungsschule ins Leben zu rufen. Indem der gefertigte Ausschuß der Erwartung Ausdruc gibt, daß der verehrliche Gemeinderat die Wichtigkeit einer solchen steugründung würdigen werde, ersucht der Ausschuß den P. T emeinderat um jegliche Unterstützüng dieses Planes, insbesondere in finanzieller Hinsicht, vor allem aber durch Beistellung der lötigen Lokale Uleber die unbedingt nötige Größe und Zahl dieser Lokale, sowie über den Lehrplan und Umfang einer solchen Anstalt wird im besonderen berichtet werden Für den Ausschuß des Lyzealvereines in Steyr: Dr. Em. Pillewizer Dr. Theodor R. v. Pittner 1. Vorsitzender 1. Schriftführer. Der Sektionsantrag lantet: Ueber das am 10. Juni 1918 eingelangte Ansuchen des Lyzealvereines ddo. 7. Juni 1918 beschließe der Gemeinderat, es werde der Plan zur Errichtung iner Haushaltungsschule durch den Lyzealverein wärmstens be¬ rüßt; der Gemeinderat sichere diesem Plane die tatkräftigste Interstützung zu.“ Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderat angenommen Herr Bürgermeister: „Somit ist die Tagesordnung des öffentlichen Teiles der Sitzung erschöpft. Ich habe schon ein¬ gangs der Sitzung erwähnt, daß heute zweifellos Verpflegsfragen zur Sprache kommen und ersuche ich, hiezu das Wort zu er¬ greifen. Herr G.=R. Tribrunner: „Es ist in den letzten Tagen in der Presse darauf aufmerksam gemacht worden, daß wir in nächster Zeit fleischlose Wochen bekommen. Diese Mitteilungen aben selbstverständlich in der Bevölkerung große Beunruhigungen ervorgerufen, da allseits mit Recht die Frage aufgeworfen wird, von was man dann eigentlich leben soll und ob und welche Zu¬ bußen als Ersatz für den Fleischentfall zu erwarten sind. Es väre gut, wenn Herr Bürgermeister beruhigende Worte sprechen könnten. Herr Bürgermeister: „Ich kann darauf erwidern, daß dem Amte von einer solchen Verfügung fleischloser Wochen noch lichts bekannt ist und daher auch von irgend welchen Zubußen als Ersatz nichts bekannt werden konnte.“ Herr G.=R. k. k. Prof. Erb: „Anknüpfend an die Worte des Herrn Bürgermeisters, daß amtlich von fleischlosen Wochen ioch nichts bekannt ist, muß ich sagen, daß erfahrungsgemäß solche Dinge von der Regierung erst amtlich überhaupt in der etzten Stunde bekannt gemacht werden und wenn sie schon in der Zeitung erschienen sind, so könne man überzeugt sein, daß ies nur gewisse als offiziös bezeichnete Fühler sind. Wir müssen hier in Steyr stets die betrübende Erfahrung machen, daß es, venn wir irgend eine Besserung anstrebten und uns eine solcht versprochen wurde, mit voller Sicherheit schlechter geworden ist. Wir sind nach Linz gefahren, um die Fleischversorgung zu bessern und haben in der Wirtschaftsratssitzung der Befriedigung Aus¬ druck gegeben, daß man uns in Linz versichert hat, daß die kälberzufuhr nach Steyr besser wird. Herr Bürgermeister hat n seinen Ausführungen eingangs der Sitzung selbst betont, daß vir bis heute von einer Besserung noch nichts verspüren konnten. Man hat uns in Linz versprochen, daß die Kälberzufuhr derart geregelt wird, daß Linz und Steyr im Verhältnisse 1:4 stehen; bis heute ist von einer Zufuhr keine Spur. Bezeichnend ist auch die Nachricht der „Tagespost“ über die Fleischversorgung und er in der Notiz eingeklammerte Zusatz: „In Linz ist es auch licht viel besser“, obschon die Kälberanlieferung nach Linz im Juni und Juli mit 600 Stück und nach Steyr 30 Stück, also m Verhältnis 1:20 steht, das Gegenteil beweist. Ich glaube nicht, daß es in Linz so schlecht wie in Steyr ist, wo wir bereits ei fünf fleischlosen Tagen angelangt sind. In der letzten Wirt chaftsratssitzung habe ich verschiedene Dinge erwähnt, die ich auch hier im Gemeinderate öffentlich wiederholen will. Ich habe n erster Linie darauf verwiesen, daß die Oberösterreicher selbst einen Teil der Schuld tragen, daß es ihnen so schlecht geht und nit Schuld ist das Verhalten der Landeshauptstadt Linz, welche ich nie herbeigelassen und immer Widerstand geleistet hat, wenn darauf gedrungen wurde, daß die oberösterreichischen Städte ein heitlich unter Führung der Landeshauptstadt Linz, mit Hilfe des Landesausschusses und sämtlicher öffentlicher Faktoren in Approvisionierungsfragen gegenüber den Ernährungszentralen aufzutreten. Niemand, der hier sitzt und überhaupt niemand in Ober sterreich hat je die Wahrnehmung gemacht, daß in Approvisio, nierungsfragen ein gemeinsames Auftreten der Fall war und so ft wir uns bemühten, uns mit Linz zusammenzusetzen, ist uns nicht einmal eine Antwort zuteil geworden; wir haben ein ge¬ meinsames Vorgehen schon zu Beginn des Krieges verlangt, je¬ och ohne Erfolg. Was ist geschehen? Ein Wettlauf der ober¬ österreichischen Städte, welche sich besser verpflegen kann und das st der größte Fehler, der durch die Weigerung der Landeshaupt¬ tadt, die Führung zu übernehmen, geschehen konnte. Ich will auch hier meine Ausführungen in Angelegenheit der von der Wirtschaftsstelle der Statthaltereibeamten mit dem Gutsbesitzer Klukatschek geschlossenen Gemüselieferungsvertrages wiederholen; über die Preise selbst will ich nicht reden. Für uns ist nur die
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