III. Aufnahmen in den Gemeindeverband: In den Gemeindverband der l.f. Stadt Steyr werden folgende Parteien, welche die gesetzlichen Bedingnisse nach §§ 2, 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896 R.G.Bl. N° 222 erfüllt haben aufgenommen. Mathias Straberger Eichenauer Georg samt Frau und 7 Kindern Fries Isidor 1 Kind Götsch Johann König Emerich v. Paumbohensen 1 Kind Schober Marie Reichl Florian s. Frau Netzberger Johann Kastasch Carl samt Frau 1 Kind Rosinger Josef 7 Kindern Mieszkiewicz Friedrich 6 Kindern Beschluß nach Antrag. Herr Bürgermeister stellt an die Herren Gemeinderäte das Ersuchen die GemeinderatsProtokolle anläslich der Verifikation derselben, so bald als möglich durchzulesen u. zu fertigen, damit die Drucklegung nicht zu lange aufgehalten werde. Nachdem weitere Anträge und Anfragen nicht vorliegen, schließt der Herr Vorsitzende um 1/2 7 Abends die vertrauliche Sitzung. Der Vorsitzende: Die Verifikatoren: Der Schriftführer:
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