Ratsprotokoll vom 24. April 1918

8 nicht. Diese Zuweisungskarte ist längstens innerhalb zweier Tage per Post oder persönlich dem Arbeitsamte rückzustellen. Jede Nichteinsendung der Zuweisungskarte oder Mißbrauch derselben hat die teilweise oder gänzliche Ausschließung von der Arbeitsvermittlung zur Folge. . Erhält ein Arbeitssuchender während der Gültigkeitsdauer des Vierwochenscheines keine Arbeit zugewiesen, so kann die An¬ meldung ohne weiteren Erlag erneuert werden 7. Ueber Aufforderung seitens des Amtes hat sich jeder Ar¬ beitssuchende behufs Rücksprache über eine für ihn passende Ar¬ beitsgelegenheit unverzüglich einzufinden. Im Falle der Ver¬ finderung ist dem Amte bei sonstigem Verluste der Vormerkung ofort Mitteilung zu machen. 8. Arbeitsgeber oder Personen, die im Auftrage derselben das Arbeitsamt in Anspruch nehmen, haben sich in den für sie be¬ timmten Raum zu begeben und gegen Lösung oder Vorweisung des Vierwochen= oder Jahresscheines ihre diesbezüglichen An¬ suchen (bekanntzugeben. 9. Jede Nichtbeachtung der Bestimmungen vorstehender Haus¬ ordnung hat die Ausweisung aus den Warteräumen zur Folge. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat geruhe, dem vorgelegten Ent¬ wurf eines Statutes für die allgem. Arbeitsnachweisstelle der Stadtgemeinde Steyr, sowie dem Entwurfe der Geschäftsordnung ür das städtische Arbeitsamt und der Hausordnung die Ge¬ nehmigung zu erteilen.“ Herr Vorsitzender leitet die Abstimmung ein und wird Sektionsantrag vom Gemeinderate einstimmig angenommen. der B.-47-475. 114 0IT 5. Rekurs über eine Armenratsentscheidung. Herr Referent G.=R. Prof. Erb bringt nachstehenden Amtsbericht zur Kenntnis: Die in Lauffen bei Bad Ischl wohnhafte Anna Makarius hat gegen die Entscheidung des Armenrates der l. f. Stadt Steyr vom 25. Februar 1918, womit ihrem Ansuchen um Ersatz der hr nach der verstorbenen, nach Steyr zuständigen Judith öschenkohl erlaufenen Verpflegs= und Beerdigungskosten keine Folge gegeben wurde, in offener Frist den Rekurs an den Ge¬ meinderat der Stadt Steyr eingebracht. Antrag auf Abweisung des Rekurses aus folgenden Gründen: Wenn Anna Makarius behauptet, sie sei in Unkenntnis darüber gewesen, daß sie die Uebernahme der Kranken hätte melden sollen, so ist dieser Vorhalt vollständig belanglos, da Unkenntnis des Gesetzes nicht vor den Folgen schützt Wenn die Rekurrentin ferner behauptet, daß sie durch die Pflege der Judith Löschenkohl auch gesundheitlich so geschädigt worden sei, daß sie ihrem Berufe als Hausiererin nicht mehr jederzeit nachgehen könne, so ist dies eine Behauptung, die durch ein ärztliches Zeugnis nicht erhärtet ist und überhaupt nicht glaubwürdig erscheint. Wenn weiters die Rekurrentin unter Hinweis auf ihre Mittellosigkeit um Deckung wenigstens eines Teiles der Ver¬ pflegs= und Beerdigungskosten per zusammen 1062 K 44 h bittlich wird, so erscheint es ebenfalls nicht tunlich, auf die Stattgebung des Ansuchens einzuraten, da derjenige, der für inen Dritten ohneweiters 1062 K auszugeben vermag, wohl nicht als mittellos anzusehen ist Nach § 24 des Gesetzes vom 3. Dezember 1863, R.=G.=Bl. Nr. 105, erstreckt sich die Armenversorgung auch auf die Ver¬ pflegung im Falle der Erkrankung. Diese Verpflichtung besteht gegenüber dem Armen und eventuell gegenüber der Aufenthalts¬ gemeinde; keineswegs ist ein Dritter berechtigt, hieraus gegen¬ über der Heimatsgemeinde Ansprüche abzuleiten, zumal die Art und Weise der Armenversorgung, also auch der Verpflegung, die Heimatsgemeinde allein bestimmt. Wenn Anna Makarius die Erkrankte ohne Mandat seitens er Gemeinde verpflegte, so tat sie dies auf eigene Kosten, ohne Anspruch auf Ersatz Aus Billigkeitsgründen beantragt jedoch die Sektion: Dem vorliegenden Rekurse werde aus den Gründen der bisherigen Entscheidung keine Folge gegeben. Der Gesuchstellerin wolle ohne Präjudiz für einen Rechtsstreit ein Begräbniskosten¬ beitrag von 30 K (dreißig Kronen) zuerkannt werden.“ Herr Vorsitzender schreitet über den Sektionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe vom Gemeinderate einstimmig angenommen. 17 Beschlußfassang über eine Eingabe von hier¬ 5 städtischen Beamten. Herr Referent G.=R. Prof. Erb: Die städtischen Beamten haben folgende Eingabe gemacht: 2 * Steyr, am 12. Februar 1918. Nr. 59/Präs. An den löblichen Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! In der Präliminarsitzung des Gemeinderates vom 20. De¬ zember 1917 wurde ein vom Herrn Bürgermeister an die Be¬ amtenschaft der Stadtgemeinde Steyr gerichteter Präsidialerlaß, welcher sich im allgemeinen tadelnd über das dienstliche Ver¬ alten der städtischen Beamten ausspricht, ausführlich erörtert Da diese Erörterung in öffentlicher Sitzung geschah und mithin Aufnahme in die Presse finden konnte und auch tatsächlich gefunden hat, so müssen namentlich jene städtischen Beamten, die unter den dermaligen erschwerten Kriegsverhältnissen bei ge¬ waltig gesteigerten Dienstesanforderungen stets ihre Pflicht getan zu haben und mit Eifer und Gewissenhaftigkeit ihren Dienstes¬ bliegenheiten nachgekommen zu sein glauben, hierin eine un¬ verdiente Kränkung erblicken. Die gefertigten Beamten der Stadtgemeinde Steyr bitten daher, der Gemeinderat wolle in Hinkunft zu seiner früheren Gepflogenheit, Beamte der Stadtgemeinde betreffende Personal¬ angelegenheiten nur in nicht=öffentlicher Sitzung zu behandeln, wieder zurückkehren. Bei diesem Anlasse erlauben sich die gefertigten städtischen Beamten unter Bezugnahme auf die in der Gemeinderatssitzung om 20. Dezember v. J. gemachten gegenständlichen Aeußerungen zu erklären, daß sie hinsichtlich der ihnen zugewendeten Teuerungs¬ beiträge das gleiche Dankbarkeitsgefühl gegenüber dem Gemeinde rate empfinden, wie die Staatsbeamten rücksichtlich der diesen zuerkannten Teuerungsbeiträge gegenüber dem Staate. Alfred Edlmayer m. p. Dr. Klunzinger m. p. städt. Bezirkskommissär. Stadtarzt. Johann Bayer m. p. Ing. Peter Karl m. p. Kanzleileiter. Baurat. Oskar Holub m. p. Dr. Ing. Heinz Treml m. p. Stadtphysikus. tädt. Bauamtsadjunkt. Alois Dunger m. p Heinrich Damhofer m. p. Oberverwalter. Offizial. Alois Winzig m. p. Georg Laher m. p Offizial Polizei=Inspektor. Jandaurek m. p. Franz v. Pausinger m. p. Buchhalter. Kassa=Adjunkt. Rudolf Markut m. p. Karl Frank m. p. tädt. Rechnungsassistent. städt. Assistent. Georg Kern m. p. Karl Hießmayr m. p. tädt. Beamter. Oberoffizial. Josef Wagner m. p. Michael Heindl m. p Kassa=Verwalter. Oberoffizial. Bustav Wania m. p. Franz Eder m. p. Alois Gmeinleitner m. p Alfred Schopper m. p. tädt. Verwaltungs=Offizial. Amtstierarzt Karl Menschik m. p. H. Drasch m. p. err Assistent Frank erschien heute in meiner Kanzlei unt te mich, seine Unterschrift als nicht gegeben zu betrachten. rsuch Julius Gschaider m. p. Steyr, am 1. März 1918. Bürgermeister Der Sektionsantrag lautet: „In der Präliminarsitzung vom 20. Dezember 1917 wurde eitens einzelner Mitglieder des Gemeinderates Kritik an den Leistungen und dem Verhalten der städtischen Beamtenschaft im Allgemeinen geübt. Der in der vorliegenden Eingabe bezogene Erlaß des Herrn Bürgermeisters, dessen Verlesung durch den amaligen Verhandlungsgegenstand und die geübte Kritik ver¬ nlaßt worden war, enthält Weisungen für das dienstliche Ver alten der Beamtenschaft im Allgemeinen, ohne einzelnen Ange¬ tellten Rügen zu erteilen oder deren Leistungen zu tadeln. So gut es das selbstverständliche Recht des Bürgermeistets ist, einen derartigen Erlaß hinauszugeben; ebenso unzweifelraft steht den Mitgliedern des Gemeinderates die Befugnis zu, an en Leistungen der Beamtenschaft Kritik zu üben. Die Beratung über das Präliminare gibt zur Besprechung derartiger Ange¬ legenheiten aber wohl den naheliegenden Anlaß, wie es auch onst in Vertretungskörpern üblich ist, in jenen Versammlungen, die der Erstellung des Voranschlages gewidmet sind, über all¬ gemeine Verwaltungsfragen zu sprechen, die Tätigkeit und das Funktionieren des Verwaltungsapparates zu erörtern, die Be¬ zu verlanger eitigung von wahrgenommenen Mängeln Es bedarf keines Hinweises darauf, daß mit Rücksicht auf das berechtigte allgemeine Interesse an derlei Angelegenheiten deren Besprechung in öffentlicher Sitzung zu geschehen hat Wenn die Vorkommnisse der Präliminarsitzung vom 20. De¬ zember 1917 Aufnahme in der Presse gefunden und vielleicht An¬ aß zu mißverständlicher Deutung seitens Einzelner gegeben haben so steht dem Gemeinderate diesfalls keine Einflußnahme zu Von der Gewohnheit, persönliche Angelegenheiten einzelner Beamter in vertraulicher Sitzung zu behandeln, wurde am 20 De¬ zember 1917 nicht abgegangen und es bieten die Vorkommnisse

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